Airbus-Absturz in Frankreich: Dürfen Redaktionen den Namen des Ko-Piloten nennen?

Geschrieben am 28. März 2015 von Paul-Josef Raue.
Zuerst war der Ko-Pilot des Airbus, abgestürzt in den französischen Alpen, einer von 150 Menschen, die ihr Leben verloren haben. Folgerichtig haben die meisten Redaktionen seinen Namen nicht genannt oder abgekürzt.

Nachdem aus dem Opfer laut Staatsanwalt ein Täter geworden ist, nennen fast alle Redaktionen seinen kompletten Namen. Vorbildlich erklärt Spiegel Online den Sinneswandel:

Nachdem wir den Nachnamen des Co-Piloten zunächst abgekürzt haben, schreiben wir ihn nun, ebenso wie der an diesem Freitagabend digital erscheinende Spiegel, aus. Die bisher veröffentlichten Ergebnisse der Ermittler lassen keine Zweifel zu: Andreas Lubitz führte diese Katastrophe herbei, aus welchen Gründen er auch immer handelte. Der Pressekodex fordert für eine identifizierende Berichterstattung, es müsse „eine außergewöhnlich schwere oder in ihrer Art und Dimension besondere Straftat“ vorliegen. Diese Voraussetzung sehen wir erfüllt.
Was wir auf Spiegel Online auch weiterhin nicht zeigen, sind Nahaufnahmen von Angehörigen der Opfer. Denn dafür gibt es, solange die Personen nicht von sich aus an die Öffentlichkeit gehen, keinen Grund. Wir respektieren ihre Privatsphäre.

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