Ist eine Gegendarstellung gegen Unsinn möglich?
Haben Richter Humor, wenn sie über Schlagzeilen urteilen? Ja, zumindest ein Münchner Richter: „Es ist zwar grober Unsinn, aber keine Tatsachenbehauptung“, sagt er zur Schlagzeile der Bunte: „Guttenberg: Millionengeschäfte im Steuerparadies“. Der Bericht sei „von Unschärfen durchzogen“, aber nicht zugänglich einer Gegendarstellung. Folglich: Unsinn ist keine Tatsache, sondern eine Meinung, wenn auch eine unscharfe.
Wie wird aus Unsinn in einer Schlagzeile eine Tatsache? „Uns fehlt das Tu-Wort“, sagt der Münchner Richter. Vor der Pressekammer in Hamburg hätte es für Ex-Minister Karl-Theodor zu Guttenberg wohl eine Gegendarstellung auch ohne Tu-Wort gegeben.
Nachtrag:
Der Widerspruch der Bunte gegen die zwei Einstweilige Verfügungen, die Gutenberg erwirkt hatte, ist erfolgreich. Das Landgericht München I hat die EV am Donnerstag, 24. August, aufgehoben.
Quelle: Süddeutsche Zeitung, 24. August 2017 /
Diskutieren Sie mit uns den Artikel "Ist eine Gegendarstellung gegen Unsinn möglich?"
Ähnliche Artikel zum Thema
- Wieviel Spielerei verträgt eine Überschrift?
- Nico Rosberg oder vom Nachteil des Rampenlichts: „Man vergisst, dass Zeitungen oft Unsinn schreiben“
- Karl Valentin, der Papst und die Frage „Wo ist der Fremde fremd?“ (Friedhof der Wörter)
- „Wagen es die Kollegen, Ponkie zu redigieren?“
- Jauchs Adoptivtöchter: Wer Nachrichten wiederholt, verstößt nicht gegen Persönlichkeitsrechte