Ist eine Gegendarstellung gegen Unsinn möglich?

Geschrieben am 24. August 2017 von Paul-Josef Raue.
Ex-Minister Karl-Theodor zu Guttenberg. Foto: Karl Mörk / Wikipedia

Ex-Minister Karl-Theodor zu Guttenberg. Foto: Karl Mörk / Wikipedia

Haben Richter Humor, wenn sie über Schlagzeilen urteilen? Ja, zumindest ein Münchner Richter: „Es ist zwar grober Unsinn, aber keine Tatsachenbehauptung“, sagt er zur Schlagzeile der Bunte: „Guttenberg: Millionengeschäfte im Steuerparadies“. Der Bericht sei „von Unschärfen durchzogen“, aber nicht zugänglich einer Gegendarstellung. Folglich: Unsinn ist keine Tatsache, sondern eine Meinung, wenn auch eine unscharfe.

Wie wird aus Unsinn in einer Schlagzeile eine Tatsache? „Uns fehlt das Tu-Wort“, sagt der Münchner Richter. Vor der Pressekammer in Hamburg hätte es für Ex-Minister Karl-Theodor zu Guttenberg wohl eine Gegendarstellung auch ohne Tu-Wort gegeben.

Gegen die Zeile auf dem Cover der Bunte klagt Gutenberg.

Gegen die Zeile auf dem Cover der Bunte klagt Gutenberg.

Nachtrag:

Der Widerspruch der Bunte gegen die zwei Einstweilige Verfügungen, die Gutenberg erwirkt hatte, ist erfolgreich. Das Landgericht München I hat die EV am Donnerstag, 24. August, aufgehoben.

 

Quelle:  Süddeutsche Zeitung, 24. August 2017 /

 

 

 

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