Beischlaf auf einem einzelnen Bett (Zitat der Woche)
Ist der Urlaub weniger wert, wenn statt eines Doppelbetts zwei Einzelbetten im Hotelzimmer stehen? Funktioniert dann die Liebe nicht mehr auf Menorca?
Diese Klage hat ein Richter in Mönchengladbach verworfen mit einem sprachlichen Kunstwerk, auch wenn ein Satz aus 27 Wörtern besteht, gerade mal zwei Verben anbietet (bekannt sein / ausüben), die einem romantischen Absturz gleichkommen. Der Welt sei dank, dass dieser Satz der deutschen Rechtspflege nicht verborgen bleibt, zumal der Richter vehement dem Verdacht entgegentritt, das in deutschen Gerichten Gefühle und eigene Erfahrungen keine Rolle spielen:
Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte, übliche Variationen der Ausübung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können, und zwar zur Zufriedenheit aller Beteiligten.
(Welt, 25. August 2012, Reise)
Diskutieren Sie mit uns den Artikel "Beischlaf auf einem einzelnen Bett (Zitat der Woche)"
Ähnliche Artikel zum Thema
- Vorsicht Schmähkritik! Ein wegweisendes Urteil des Verfassungsgerichts
- Wie die Ziehung der Lottozahlen: Pressekarten zum NSU-Prozeß
- „Die Welt geht doch nicht unter“: Ein Lob dem letzten Satz (Die Reportage)
- Jauchs Adoptivtöchter: Wer Nachrichten wiederholt, verstößt nicht gegen Persönlichkeitsrechte
- Verfassungsrichter entlarven die politische Sprache (Friedhof der Wörter)