HNA zitierte aus Ermittlungsakten: Das ist verboten, aber Verfahren wurde eingestellt

Geschrieben am 28. Januar 2014 von Paul-Josef Raue.
Geschrieben am 28. Januar 2014 von Paul-Josef Raue in Presserecht & Ethik, Recherche.

Horst Seidenfaden, Chefredakteur der HNA in Kassel, ließ wörtlich aus Ermittlungsakten zitieren, zwei Redakteuren wurden angeklagt und bekamen einen Prozess – der heute (28. Januar 2014) schnell wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde. Amtsrichter, Staatsanwalt und Verteidiger waren damit einverstanden.

Laut dpa hatten die HNA-Redakteure über einen Häftling berichtet, der 2012 im Gefängnis ermordet woren war und dann aus den Ermittlungsakten wörtlich zitiert – vor der Gerichtsverhandlung; das ist verboten, aber lange schon umstritten.

„HNA“-Chefredakteur Horst Seidenfaden sagte laut dpa:

Ich bin froh über das Verfahren, denn es habe Journalisten deutlich gemacht, dass man hier in eine Falle tappen könne. Ich fordere den Gesetzgeber auf, die Regelung zu überarbeiten. Allerdings zeigt die Einsicht von allen Seiten, dass dieses Gesetz umstritten ist, dass investigativer Journalismus eine Chance hat in diesem Land.

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