Informantenschutz ist wichtiger als Schäubles Haushalt: Die SZ bleibt hart

Geschrieben am 7. April 2013 von Paul-Josef Raue.
Geschrieben am 7. April 2013 von Paul-Josef Raue in Aktuelles, M. Presserecht und Ethik.

„Die Presse wahrt das Berufsgeheimnis und gibt Informanten ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht preis. Die vereinbarte Vertraulichkeit ist grundsätzlich zu wahren“, so steht es unter Ziffer 5 im Pressekodex. Daran hält sich die Süddeutsche und schlägt die Bitte von Finanzminister Wolfgang Schäuble aus, die Daten des Offshore-Leaks staatlichen Behörden zu geben.

Die Süddeutsche schreibt auf ihrer Webseite:

Von der Pressefreiheit ist die Beschaffung der Information geschützt. Zur Pressefreiheit gehört es, dass die Informanten der Presse vom Redaktionsgeheimnis geschützt werden und geschützt bleiben. Eine Weitergabe der Daten an Ermittlungsbehörden würde diesen Schutz gefährden und weitere Recherchen in Frage stellen.

Die Presse ist kein Hilfsorgan der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder der Steuerfahndung. Würde sie diese Rolle einnehmen, könnte sie ihren ureigenen Aufgaben – für die es das Grundrecht der Pressefreiheit gibt – nicht mehr nachkommen.

Zudem verpflichtet das „Internationalen Konsortium für investigative Journalisten (ICIJ)“ die kooperierenden Medien, Daten nicht weiterzugeben, weder an den Staat noch an andere Medien, Journalisten oder Organisationen. Das ICIJ ist Quelle der „Offshore Leaks“.

Facebook-Kommentar von Manfred Günther:

Denn dieser Informantenschutz ist auch wichtig, um das umzusetzen, was Alfred Polgar (1873-1955, östr. Schriftsteller u. Kritiker) forderte: „Die Presse hat auch die Aufgabe, das Gras zu mähen, das über etwas zu wachsen droht.

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