Fotos von Flüchtlingen: Hat eine Frau aus Syrien auch ein Recht auf Privatsphäre?
Eine junge Frau, von der Flucht gezeichnet, steigt aus dem Mittelmeer und umklammert ihren Sohn. Kommt sie aus Syrien? Wir erfahren es nicht, und wir erfahren auch nicht ihren Namen. Die Süddeutsche Zeitung brachte das vierspaltige Aufmacher-Foto am Mittwoch (19. August 2015) auf der Titelseite.
Angenommen diese Frau wäre eine Spanierin oder eine Deutsche: Wäre das Foto ein Fall für den Presserat? Ja, wer nach dem German-Wings-Absturz in den französischen Alpen Fotos von Opfern oder trauernden Angehörigen veröffentlichte, bekam eine Missbilligung. Nun kann eine Redaktion sagen: Da beschwert sich schon keiner beim Presserat, ein Flüchtling hat andere Sorgen.
Es ist nicht allein eine Frage der SZ-Redaktion: Wie gehen wir mit Bildern von Flüchtlingen um? Ihre Gesichter sehen wir Tag für Tag in der Tagesschau, auf den Titelseiten der Zeitungen und Magazine.
Also die erste Frage: Haben Flüchtlinge auch Persönlichkeitsrechte?
Die zweite Frage: Bringen wir Flüchtlinge, die aus einer Diktatur fliehen, und ihre Verwandten nicht in Gefahr, wenn wir sie – deutlich erkennbar- zeigen? Der Pressekodex hat eine eigene Flüchtlings-Richtlinie (8.11 – Opposition und Flucht):
Bei der Berichterstattung über Länder, in denen Opposition gegen die Regierung Gefahren für Leib und Leben bedeuten kann, ist zu bedenken: Durch die Nennung von Namen oder Fotoveröffentlichungen können Betroffene identifiziert und verfolgt werden. Auch kann die Veröffentlichung von Einzelheiten über Geflüchtete und ihre Flucht dazu führen, dass zurückgebliebene Verwandte und Freunde gefährdet oder noch bestehende Fluchtmöglichkeiten verbaut werden.
Die dritte Frage: Überwiegt nicht das, was der Presserat sperrig „Informationsinteresse der Öffentlichkeit“ nennt? Auch in der Ziffer 8 heißt es: „Bei einer identifizierenden Berichterstattung muss das Informationsinteresse der Öffentlichkeit die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegen.“ Müssen wir nicht das Foto der erschöpften, aber glücklichen Mutter zeigen, um das Elend der Flüchtlinge ins Bewusstsein zu holen – und das Glück, in Europa Zuflucht zu finden?
Wir müssen abwägen. Nur welche Antwort wiegt am schwersten?
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Facebook-Kommentar von Liane von Droste (20. August)
Danke für diesen zum Nachdenken über unser Berufsethos und unser Handwerk!
Die erste Frage ist, klar, rein rhetorisch: Selbstverständlich hat sie ein Recht auf Privatsphäre.
Meine Antwort auf die zweite Frage: Ja, wir Journalisten bringen Menschen, die aus Ländern fliehen, in denen der Terror Alltag ist, möglicherweise in Gefahr, wenn wir sie identifizierbar abbilden oder darstellen.
Die dritte Frage ist für mich in diesem Fall nicht wirklich eine: Öffentliches Interesse in der Waagschale auf der einen Seite gegen die Gefahr für Leib und Leben einer Mutter mit Kind???
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