Darf man Prominente überall fotografieren? Was das Europa-Urteil für Journalisten bedeutet

Geschrieben am 17. Juni 2016 von Paul-Josef Raue.
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Günter Jauch heiratete und wollte beim Feiern nicht von Journalisten gestört werden. Trotzdem kamen Fotos in die Bunte – und Jauch klagte. Deutsche Gericht folgten ihm nicht, auch nicht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Was folgt aus der Urteilsbegründung für Journalisten:

  1. Alles, was geschrieben wird, muss richtig sein.
  2. Nichts darf ehrenrührig sein.
  3. Der Prominente muss ausreichend prominent sein, um ein Interesse der Öffentlichkeit zu rechtfertigen.
  4. So groß der Ermessens-Spielraum der Gerichte ist – so der Europäische Gerichtshof -, so gefährlich ist es für Journalisten, ihn auszunutzen. Das Urteil in Straßburg fällten die Richter nach zehn Jahren. Wolfgang Janisch kommentiert in der Süddeutschen Zeitung über den „schmalen Grat zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz: Wären die Fotos intimer und die mediale Zudringlichkeit frivoler gewesen – die Gerichte hätten sich auf die Seite des Moderators geschlagen“.

Quelle: Süddeutsche Zeitung 17. Juni 2016

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