„Google gefährdet die freie Presse“

Geschrieben am 8. August 2012 von Paul-Josef Raue.
Geschrieben am 8. August 2012 von Paul-Josef Raue in Aktuelles, Presserecht & Ethik.

Google warnt die deutschen Verleger, die ein Leistungsschutzrecht fordern, vor einem „Eingriff in die Informationsfreiheit“. Einer der Verleger, Harald Wahls aus Braunschweig, widerspricht: „Die Auswertung und Nutzung dieser fremd erbrachten Leistung (Verlag/Autor) für ein eigenes Geschäftsmodell (Google und Co.) ist ein parasitäres Verhalten.“

Wahls greift Google direkt an: „Google ist ein kalifornisches Unternehmen, unterhält in Deutschland nur wenige Arbeitsplätze, zahlt kaum Steuern, verhandelt nicht mit Gewerkschaften und gefährdet Zigtausende von journalistischen Arbeitsplätzen in den Verlagen. Deutsche Verlage sind Tarifpartner der Gewerkschaften, beschäftigen viele Tausende von Journalisten, nehmen ihnen das eigene unternehmerische Risiko ab, zahlen ihnen sichere und gute Gehälter.“

Mit Harald Wahls, dem Geschäftsführer des Braunschweiger Zeitungsverlags, sprach BZ-Chefredakteur Armin Maus über das Leistungsschutzrecht für Presseverlage:

Die Zeitungsverlage fordern ein eigenes Leistungsschutzrecht. Die Bundesregierung will es nun schaffen. Warum die Extrawurst?
Wahls: Ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist keine Extrawurst, sondern schließt eine Lücke, da die Presseverlage im Onlinebereich heute schlechter gestellt sind als Werkvermittler in anderen Branchen.

Warum reicht Ihnen das Urheberrecht nicht?
Wahls: Das Urheberrecht schützt den Autoren, berücksichtigt jedoch nicht ausreichend die Vervollkommnung des Herstellungsvorgangs von Presseprodukten. Diese verlegerische Leistung ist bisher juristisch ungeschützt.
Deshalb muss dieser Bereich durch ein Leistungsschutzrecht zusätzlich zum eigentlichen Urheberrecht geregelt werden. Andere Kreativbranchen, wie zum Beispiel die Filmindustrie, sind bereits seit den 60er Jahren geschützt.

Kritiker sagen, die Verlage dürfen sich nicht wundern, wenn Google und andere Aggregatoren die Zeitungsinhalte nutzen. Schließlich stellen die Verlage sie gratis ins Netz. Stimmt der Vorwurf?
Wahls: Der Vorwurf ist absurd. Die Verlage stellen ihre Inhalte zur Gratis-Nutzung für die Endverbraucher ins Netz. Dieses Verhalten stammt aus der Experimentierphase des Internets, wo alle Inhalte frei waren und die Zeitungsverlage ihre Webangebote als Ergänzungsservice zu ihren gedruckten Zeitungen betrachtet haben.
Dieses verändert sich, je mehr Menschen sich nur noch im Internet informieren und keine Zeitung mehr abonnieren. Damit wird das kostenlose Internetangebot für die Verlage ruinös.
Die wirtschaftliche Ausbeutung einer fremden Leistung, durch Google, ist ein Rechtsbruch, der schick erscheint, aber gerade Deutschland mit seinen vielen geistigen Patenten ins Mark trifft. Lassen wir dieses in der Zukunft weiter zu, müssen wir uns nicht wundern, wenn Patentklau und Raubkopieren in unserer Gesellschaft nur als Kavaliersdelikte betrachtet werden.

Die Zeitungen setzen für Ihr Geschäft auf journalistische Inhalte, Google erzeugt keine Inhalte, verdient aber an der Werbung in diesem Umfeld. Klingt ungerecht.
Wahls: Das ist es auch. Die Auswertung und Nutzung dieser fremd erbrachten Leistung (Verlag/Autor) für ein eigenes Geschäftsmodell (Google und Co.) ist ein parasitäres Verhalten. Aktuell hat der Pressesprecher von Google, Kay Oberbeck, sogar unsere Argumente indirekt bestätigt. Er verweist darauf, dass pro Minute 100000 Clicks von Google in Richtung Verlagswebsites weitergeleitet würden. Daran können Sie erstens sehen, wie nachgefragt dieser journalistische Content ist, und zweitens sehen Sie daran, welche immensen Umsätze Google mit seinen umfeldorientierten Werbeangeboten auf diesen Übersichtsseiten verdienen muss. Daran lässt Google aber die Verlage nicht teilhaben. Google nutzt diese fremdproduzierten Inhalte, um sich daran zu bereichern. Google gewährt den Produzenten der Inhalte keinen Anteil an der Wertschöpfung.

Was hat das mit den Bürgern zu tun? Gegner des Leistungsschutzrechts sagen, der Plan gehe gegen die Verbraucherinteressen.
Wahls: Google ist ein kalifornisches Unternehmen, unterhält in Deutschland nur wenige Arbeitsplätze, zahlt kaum Steuern, verhandelt nicht mit Gewerkschaften und gefährdet zigtausende von journalistischen Arbeitsplätzen in den Verlagen. Deutsche Verlage sind Tarifpartner der Gewerkschaften, beschäftigen viele Tausende von Journalisten, nehmen ihnen das eigene unternehmerische Risiko ab, zahlen ihnen sichere und gute Gehälter.
Eine unabhängige deutsche Presse ist dezentral organisiert, es gibt keine staatlichen Einflüsse durch Landesmedienanstalten. Dies haben die Väter des Grundgesetzes so gewollt, um die Unabhängigkeit vom Staat und von der Politik sicherzustellen. Millionen von Arbeitsplätzen sind so über die Jahrzehnte geschaffen worden. Das Geschäftsmodell von Google wertet diese unternehmerische Leistung für sich aus und gefährdet damit eine freie und dezentral organisierte Presse.

Können Sie sich erklären, warum der Bundesverband der Deutschen Industrie gegen das Leistungsschutzrecht ist? Man sollte doch meinen, dass er die Bedeutung des Schutzes geistigen Eigentums in deutschen Unternehmen kennt – viele klagen ja über Produktpiraterie und Patentdiebstahl.
Wahls: Unsere Branche war sehr irritiert über die Bemerkungen des BDI. Der Verband verlangt Präzisierungen. Das finde ich verständlich, jedoch kann man auch eine andere Zielsetzung für die getroffen Aussagen unterstellen. Die Kritik an dem Leistungsschutzrecht ist meines Erachtens leider durch ein elementares Eigeninteresse des BDI getrieben. Auch Verbände nutzen für die Mitglieder-Pressespiegel den Umstand, fremde Leistungen kostenlos auszuwerten. Hier scheint der Eigennutz vor der gesellschaftlichen Aufgabe des Verbandes zu überwiegen. Sonst wäre ein derartiges Verhalten nicht zu erklären. Die Argumente jedenfalls, die der BDI in diesem Zusammenhang vorgetragen hat, sind kaum substanziell zu untermauern.

aus der Braunschweiger Zeitung vom 6. August 2012

(zu: Handbuch-Kapitel 5 „Internet-Revolution“)

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