Haben Sie sich den Empfang auch genehmigen lassen? Journalisten und der Verdacht auf Bestechlichkeit

Geschrieben am 26. August 2015 von Paul-Josef Raue.

Ist man schon korrupt, wenn man die Einladung zu einem Empfang annimmt, ein Glas Sekt oder Mineralwasser trinkt, vielleicht ein Lachs-Häppchen mit Meerrettich nimmt und einen Klecks auf die Hose bekommt? Offenbar ängstigt man sich im Öffentlichen Dienst schon, einen Kugelschreiber als Gastgeschenk anzunehmen (obwohl die Cent-Artikel selbst die Cent nicht wert sind). So bekommen Redakteure immer öfter Einladungen, in denen steht:

Wir gehen davon aus, dass Sie – soweit Sie Beamter i.e.S. oder ein ,sonstiger Amtsträger‘ i.S.d. strafrechtlichen Vorschriften (vgl. § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB) sind – sich die Annahme dieser Einladung von der zuständigen Stelle vorher haben genehmigen lassen.

Stefan Kläsener zitiert diesen Text in seinem Newsletter des Flensburger Tageblatt. Er habe die Einladung zwar angenommen, aber der Text habe ihn nachträglich stutzig gemacht:

Ich bin kein Beamter i.e.S., ich kenne diesen Paragrafen im Strafgesetzbuch nicht, und ich weigere mich auch, für einen stinknormalen Empfang vorher einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Meine zuständige Stelle, das Sekretariat, hat mir die Teilnahme genehmigt.

 

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