„Wehe, wenn die Medien losgelassen“, klagt ein MAZ-Studienleiter

Geschrieben am 27. Januar 2015 von Paul-Josef Raue.

Die Zuger Sex-Affäre hat es über die Weihnachtstage wieder einmal gezeigt: Wehe, wenn die Medien losgelassen. Dann wird in intimsten Details gewühlt, kommen anonyme Augenzeugen zu Wort und die Betroffenen verlieren Ehre, Ruf und Ansehen – auch wenn noch gar nicht klar ist, was überhaupt vorgefallen ist.

Genau hier wollen Medienethik und Medienrecht Pflöcke einschlagen, die nicht nur die Menschen in ihrer Persönlichkeit schützen, sondern auch die Medien selbst in ihrem Ruf. Denn berichten Journalisten hechelnd über Verdächtigungen, die in sich zusammenfallen oder die man gar nicht überprüfen kann, verlieren die Medien ihr wichtigstes Gut: Die Glaubwürdigkeit. Jenes Gut, das sie von andern Informationsträgern wie Kommunikations- oder PR-Agenturen und Einzelstimmen im Internet unterscheidet. Darum sind Medienrecht und Medienethik wichtiger denn je. Damit jeder Medienschaffende nicht nur seine Rechte, sondern auch die Grenzen kennt.

 

Dominique Strebel, Co-Studienleiter Diplomausbildung der Schweizer Journalistenschule MAZ in Luzern; MAZ-Newsletter im Januar 2015

 
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Die Zuger Sex-Affäre: Ein Kantonsrat und SVP-Politiker wurde verhaftet, nachdem eine Grünen-Politikerin nach einem durchzechten Abend kurz vor Weihnachten mit Unterleibsschmerzen, aber ohne Erinnerung aufgewacht war. Zuletzt war sie mit dem Kantonsrat gesehen worden.

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