Wie soll eine Zeitung über die Beschwerde beim Presserat berichten? (Leser fragen)

Geschrieben am 23. März 2015 von Paul-Josef Raue.

Ein Leser der Thüringer Allgemeine hatte sich beim Presserat über den Bericht in einer Lokalausgabe beschwert; darin hatte ein freier Mitarbeiter in einer Serie über ein griechisches Restaurant und seinen Inhaber berichtet und den Inhaber mit Namen und Foto vorgestellt.

Ein Leser beschwerte sich beim Presserat über die fehlerhafte Recherche: Der Name des abgebildeten Mannes sei falsch; zudem sei der Wirt kein Grieche, sondern komme aus dem Kaukasus.

Der TA-Chefredakteur Paul-Josef Raue berichtete in seiner Samstag-Kolumne „Leser fragen“:

Warum soll ein Journalist einem Menschen, der als Wirt öffentlich bekannt ist, misstrauen, wenn er seinen Namen nennt? In einer harmlosen Recherche können und dürfen wir nicht die Vorlage eines Ausweises verlangen.

Als der Artikel erschienen war, rief eine Frau anonym an und wies auf den angeblich falschen Namen hin. Wir recherchierten und konnten die Behauptung nicht bestätigt finden. Uns drängte sich der Verdacht auf, ein missliebiger Konkurrent solle denunziert werden.

So sah es auch der Presserat, der die Beschwerde für unbegründet erklärte:

„Der Autor des Beitrages konnte dem Wirt des Restaurants Glauben schenken. Es bestand keinerlei Anlass, daran zu zweifeln bzw. die Identität zu hinterfragen. Eine Verletzung der Sorgfaltspflicht seitens der Redaktion kann daher nicht festgestellt werden.

Woher der Wirt komme, ist zudem für die Berichterstattung nicht so entscheidend, dass die Redaktion allein auf einen anonymen Hinweis hin im Nachhinein eine aufwendige Recherche zur Herkunft des Wirts hätte anstellen müssen.

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Thüringer Allgemeine 21. März 2015

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