Kuppelei: Wenn sich in der SZ Anzeigen und Redaktion verbinden
Reiseteil der Süddeutschen Zeitung am 10. Dezember 2015: Eine normale redaktionelle Seite im normalen Layout über Thüringen, Luther und Bratwurst. Allerdings steht auf einem Viertel der Seite eine Anzeige des Thüringer Umweltministeriums, in dem die „Nationalen Naturlandschaften in Thüringen“ gepriesen werden.
In dem großen Reisebericht kommt ausführlich eine Mitarbeiterin der Thüringen Tourismus GmbH zu Wort. Die Seite ist klein in der Kustode als „eine Sonderseite“ gekennzeichnet. Der Text ist gefällig geschrieben, es ist nette PR.
Die rechtliche Seite: „Wer zusätzlich zur Erteilung eines Anzeigenauftrags die Zugabe einer redaktionellen Besprechung anbietet oder gewährt, handelt unlauter“, zitiert das Handbuch des Journalismus ein Oberlandesgericht.
Die ethische Seite: Ziffer 7 des Pressekodex mahnt zur Trennung von Werbung und Redaktion.