Was dürfen Journalisten aus Facebook entnehmen?

Geschrieben am 25. Juni 2012 von Paul-Josef Raue.

In der zweiten Auflage des Buchs „Journalistenrecht“ haben Frank Fechner und Axel Wössner drei Fragen ausführlich beantwortet:

  • „Entnahme von Informationen und Fotos aus sozialen Plattformen wie facebook“ (Seite 43)
  • „Kinderbeschäftigung in den Medien“ (Seite 128)
  • Die aktuelle BGH Entscheidung zur Unterscheidung zwischen der Wort- und Bildberichterstattung (in: „Prominente im Urlaub“,   Seite 88).

Auf Anregung von Absolventen der Henri-Nannenschule sind die wichtigsten Rechtsvorschriften für Journalisten abgedruckt.

In der neuesten Auflage unseres Handbuch des Journalismus haben wir das Buch der beiden Professoren nicht nur ins Literaturverzeichnis  (Seite 351), sondern auch im Kapitel „Presserecht“ ein Beispiel aufgenommen:  Darf eine Zeitung das Foto eines bekannten Schauspielers zeigen, wie er – da im offenen Strafvollzug – kurz nach Haftantritt das Gefängnis verlässt und in ein Auto steigt?

 

(zu: Handbuch-Kapitel 50 „Presserecht“ + Service A „Literatur / Presserecht)

 

 

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