Oberstes Verwaltungs-Gericht gegen die Pressefreiheit
Der ehemalige thüringische Innenminister Christian Köckert wird vom Landgericht Meiningen wegen Vorteilsnahme zu einer Strafe auf Bewährung verurteilt. Doch die Presse bekommt den Tenor des Urteils nicht: Das Handelsblatt hat die Herausgabe verlangt, das Landgericht hat sie verweigert, das Meininger Verwaltungsgericht hat die Herausgabe angeordnet (in einer anonymisierten und neutralisierten Fassung), das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat die Anordnung wieder kassiert mit der Begründung: Eine Veröffentlichung könne Zeugen im weiteren Verlauf der Revision beeinflussen.
Diese Entscheidung ist eine massive Einschränkung der Pressefreiheit. Gestern (17. März 2015) hat der Bundesgerichtshof die Revision verworfen: Der Ex-Innenminister ist wegen Bestechung rechtskräftig verurteilt. Damit ist die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zwar unbedeutend geworden, aber die grundsätzliche Entscheidung bleibt ein Skandal: Kann ein Gericht den Artikel 5 des Grundgesetzes aushebeln.
Offenbar hat der BGH darüber nicht verhandelt; es gibt zur Zeit nur eine Pressemitteilung und noch nicht das komplette Urteil. Im Zweifel sollte das Handelsblatt bis zum Verfassungsgericht gehen.
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Quelle: Handelsblatt vom 17. März 2015
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