Alle Artikel mit dem Schlagwort " dpa"

Ortsmarke bei AP: Statt „Sewastopol, Ukraine (AP)“ ab sofort: „Sewastopol, Krim (AP)“

Geschrieben am 19. März 2014 von Paul-Josef Raue.

Die Ukraine steuert nicht mehr die Krim: Das ist die Begründung der amerikanischen Nachrichtenagentur AP, um die Ortsmarke zu ändern: Erst der Stadtname, dann als Ländername „Krim“

Warum nicht „Sewastopol, Russland“?, fragt der Agentur im AP-Blog. Die Antwort ist ein wenig seltsam: Die Krim ist geographisch getrennt von Russland, hat keine Landgrenze. Allerdings verfährt AP in aller Seltsamkeit so auch schon lange mit anderen Inseln wie „Palermo, Sizilien (AP)“, auch wenn Sizilien Teil von Italien ist, oder „Guadeloupe“ als Teil von Frankreich.

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Ortsmarke heißt bei dpa „Ortszeile“, früher: Aufgabeort. Wer kennt noch andere Begriffe?

Darf ein Gericht anordnen, das Foto einer Zeugin zu pixeln?

Geschrieben am 28. November 2013 von Paul-Josef Raue.

NSU-Prozess am Mittwoch: Die Mutter der Angeklagten Zschäpe ist als Zeugin geladen. Das Gericht ordnet an: Fotos von der Mutter müssen gepixelt werden.

Die Deutsche-Presse-Agentur (dpa) pixelt mit der Begründung „Das Gericht hat Hausrecht bei Prozessen. Davon machte es Gebrauch, und wir müssen uns an die Vorgabe halten.“

Meine Zeitung, die Thüringer Allgemeine, hat einen eigenen Fotografen im Gericht, der die Mutter vor dem Gerichtssaal fotografiert hatte. Der TA-Desk folgte seinem Hinweis, pixelte und schrieb in die Bildzeile: „Auf Anweisung des Gerichts muss Annerose Zschäpe auf Fotos gepixelt werden.“

Die Bildzeitung pixelte nicht und zeigte die Frau, die ihr Gesicht mit einer Sonnenbrille nahezu unkenntlich gemacht hatte; dazu kommen ein hoch geschlossener Mantelkragen und eine dunkle Wollmütze, tief in die Stirn gezogen.

Darf das Gericht solch eine Anordnung treffen? Nein, sagt der deutsche Presserechtler Johannes Weberling aus Berlin:

Natürlich kann das Gericht nur Auflagen zu Aufnahmen im Gerichtssaal machen. Aber selbst die binden nach der Rechtsprechung u.a. des BGH nicht die Presse bei ihrer eigenverantwortlichen Entscheidung und Abwägung, ob und inwieweit ein Bild veröffentlicht wird.

Weberling verweist auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, in der es unter anderem heißt:

Aus dem begrenzten Zweck der Sitzungspolizei erwächst dem Vorsitzenden nicht die Befugnis, die Zulässigkeit der Bildveröffentlichung zum Schutz des Persönlichkeitsrechts der Verfahrensbeteiligten zu regeln…

In der Verpflichtung zur Anonymisierung liegt eine gewichtige Beschränkung der Informationsmöglichkeiten der Öffentlichkeit, die eine Rechtfertigung aus den Umständen des Einzelfalls voraussetzt… Es ist nicht ersichtlich, dass das Anonymisierungsgebot zu diesem Zeitpunkt noch zur Sicherung des ordnungsgemäßen Ablaufs des Strafverfahrens erforderlich war…

Datum des Prozesstages: Mittwoch, 27. November 2013

Die dpa, der Tod und die Auferstehung (Zitat der Woche)

Geschrieben am 14. November 2013 von Paul-Josef Raue.
0 Kommentare / Geschrieben am 14. November 2013 von Paul-Josef Raue in E. Wie Journalisten recherchieren.

Wenn jemand bei uns gestorben ist, wird es schwer, ihn wieder auferstehen zu lassen.“

dpa-Innenpolitik-Chef Roland Freund auf die Frage, warum die Agentur Gerüchte über einen prominenten Toten nicht unverzüglich meldet, sondern erst gründlich recherchiert.

Ohne Bilder läuft wenig im Internet (dpa-Kundenkonferenz 2)

Geschrieben am 13. November 2013 von Paul-Josef Raue.

Offenbar sind Bilder, starr und bewegt, Grafiken und Illustrationen im Netz noch wichtiger als in der gedruckten Zeitung: Wer Informationen anbietet, hat wenig Chancen, gelesen zu werden, wenn er nicht ein Bild dazu stellt. Da es zu aktuellen Nachrichten oft noch keine Bilder gibt, überlegt die dpa, den Online-Redaktionen Symbol-Bilder und Illustrationen anzubieten – also das Blaulicht auf dem Polizeiwagen-Dach, im Winter auch mit Schnee-Haube, oder die Waage zu einem Gerichtsbericht. Fünf Foto-Kategorien entstehen: Das aktuelle Bild, das Symbol-Bild, die Illustration, das Archiv-Bild und das geplante Bild.

Zudem war auf der dpa-Ost-Kundenkonferenz in Berlin zu erfahren, dass die Agentur „Video-Schnippsel“ plant, also kurze Nachrichtenfilme, die zur schnellen Information auf dem Smartphone taugen. Das werde kein Fernsehen sein, sagte Roland Freund aus der dpa-Chefredaktion, sondern ein Format, das genau aufs Handy zugeschnitten ist, ein Anreger eben.

Unter den Schnipseln wird auch nur selten eine Politiker Pressekonferenz zu finden sein. Solche Filme haben nur geringe Klick-Quoten. Was dagegen auf dem Smartphone läuft: Blaulicht, Tiere und Promis – eben ein Hauch von Boulevard, seriös präsentiert.

Was die „dpa“ plant: Die Zukunft ist online und interaktiv (Kundenkonferenz 1)

Geschrieben am 13. November 2013 von Paul-Josef Raue.

Wenn Roland Freund, Inlands-Chef der dpa, von den Plänen der Agentur spricht, dann fallen Stichworte wie diese: Social-Media-Radar, interaktiver und multimedialer Live-Ticker oder Video-Schnipsel. Wie kann die Nachrichtenagentur den Redaktionen helfen, online mit den Lesern zu verkehren? Die Antwort auf diese Frage stand im Zentrum der Kundenkonferenz des Landesbüros Ost.

Ein typisches Beispiel ist „Scribble Live“, ein Live-Blog, angeboten von einer kanadischen Firma, die mit dem Slogan wirbt: „Real Stories. Real Time“. Die dpa liefert einen Live-Ticker, beispielsweise an einem Wahlabend, und die Zeitung kann ihre eigenen Beiträge einschieben, Texte, Bilder und kleine Filme – und sie kann ihre Leser zu Kommentaren und eigenen Text- und Fotobeiträgen auffordern, die ebenfalls in dem Blog erscheinen. Erfreulich für die Clickzähler in den Verlagen ist: Jeder Teil dieser Seite, jeder Frame, zählt.

Offenbar nimmt dpa auch selber den Dialog ernst – mit ihren Kunden. Schon im Versuchs-Stadium ist die „dpa-community“, eine Plattform zum Austausch von Geschichten und Bildern. Entweder nutzen Redaktionen die Datenbank in einer geschlossenen Gruppe, beispielsweise in einer Redaktions-Gemeinschaft, oder gründen eine Art Genossenschaft, um Artikel und Fotos anderen anzubieten und von anderen zu nutzen.

Mit dem „Social-Media-Radar“ will die Agentur Redakteuren helfen, im Irrgarten von Twitter, Facebook und anderen die entscheidenden Wege und den wichtigen Inhalt zu finden – für die Recherche, die Planung des Inhalts und den Kontakt zu den Lesern. Wo finde ich was? – ist eine der entscheidenden Fragen für Redakteure, die soziale Medien nutzen wollen.

Auf den Nägeln brennen den Redakteuren aber weniger Live-Ticker und Social-Media-Werkzeugkasten als die Mühen der Redaktions-Ebene: Bekomme ich ausreichend Meldungen für meine Regionalseite? Kann die Agentur nicht möglichst viele Termine besetzen? Sollte die Agentur nicht alle Quellen in der Region sichten und auswerten? Diese Themen bestimmten die Diskussion bei der Kundenkonferenz, zu der Jutta Steinhoff, die Landesbüroleiterin Ost, nach Berlin eingeladen hatte.

Die Probleme sind überall ähnlich: Weniger Redakteure – in den Zeitungsredaktionen, aber auch in der Agentur. Gleichwohl verlangen die Leser eine hohe, sogar eine immer höhere Qualität. Und die Leser, wenn sie als Redakteure Agenturkunden sind, verhalten sich ähnlich: Bringt mehr! Und bringt es besser!

Meistgeklickt: Der neue dpa-Chefredakteur und ein Oberbürgermeister, der mit einem Chefredakteur abrechnet

Geschrieben am 11. September 2013 von Paul-Josef Raue.
0 Kommentare / Geschrieben am 11. September 2013 von Paul-Josef Raue in Aktuelles.

Wegen des Urlaubs erst heute die Liste der meistgelesenen Blogs in der zweiten September-Woche:

1. Erste Wahl: Was auf den neuen dpa-Chefredakteur zukommt

Glückwünsche für Sven Goesmann: Einen besseren hätte dpa nicht finden können. Und ein Blick in die Zukunft: Was der neue leisten muss.

2. Ich bin eines Ihrer Opfer! – Wie Weimars Oberbürgermeister einen Chefredakteur verabschiedet

Zur großen Abschiedsfeier für den TLZ-Chefredakteur Hans Hoffmeister kam auch der Weimarer Oberbürgermeister, der in seiner Rede noch eine Rechnung zu begleichen hatte. Ein herrliche Gratwanderung zwischen Lob und Tadel, Achtung und Verachtung.

3. Schauen Sie nicht nur auf die Sonntagsfrage: Das große Schönenborn-Interview zu Wahlen und Umfragen

Jörg Schönenborn ist das TV-Gesicht am Wahlabend. Er spricht über Sinn und Unsinn von Umfragen, von Untiefen und falschen Zeiten.

4. Wer hat das längste Wort im Wahlprogramm? Mehr als 42 Buchstaben

Selbst der Duden kennt nicht so lange Wörter, wie sie die Grünen in ihr Wahlprogramm schrieben. Aber auch die anderen mögen Wortungetüme.

5. Der 1. Band der „Bibliothek des Journalismus“: Hans Hoffmeister – Harmonie ist mir suspekt

Noch einmal Hans Hoffmeister: Der Chefredakteur der Thüringischen Landeszeitung blickt zurück auf fast ein Vierteljahrhundert an der Spitze, auf die Wende und seine eigenes und eigensinniges Verständnis von Journalismus.

Erste Wahl! Was auf den neuen dpa-Chefredakteur zukommt

Geschrieben am 3. September 2013 von Paul-Josef Raue.

So prominent war der Chefredakteur der dpa noch nie besetzt: Sven Gösmann führt mit der Rheinischen Post eine der größten Regionalzeitungen Deutschlands, die – im Vergleich zu anderen – wenig Auflage verliert: Wir dürfen ihn einen sehr erfolgreichen Chefredakteur nennen.

Er weiß genau, wie wichtig ein Lokalteil ist; er weiß genau, wie man die Ausgaben zuschneiden muss, um die Bedürfnisse der Leser zu befriedigen; er weiß genau, wie man in einem großen Verbreitungsgebiet die Wünsche der Städter wie in Düsseldorf und der Kleinstädter und Dörfler wie am Niederrhein unter einen Mantel bringt. Gösmann hat ein Gespür für Themen, gerade auch für regionale Themen, wie kaum ein anderer in Deutschland. Man kann die Idee für einen Aufmacher mindestens ein, zwei Mal in der Woche von ihm borgen.

Man spürt seine Sozialisation bei Bild, wo er Diekmanns Stellvertreter in der Chefredaktion war (der immer noch voll des Lobes ist, wenn er von Gösmann spricht). Man spürt auch seine Lehr- und ersten Herrenjahre im Lokalen und Regionalen bei der Braunschweiger Zeitung.

Fast bin ich geneigt zu sagen: Der Mann ist zu schade für dpa, wo er sein Themengespür nicht mehr voll entfalten kann. Aber er weiß mit Wünschen von Lesern umzugehen: Gut eine Million in Düsseldorf, rund zehn Millionen bei Bild und bald ein paar tausend Redakteure, die täglich in die News bei dpa schauen.

Gösmann hat selber erlebt, was es bedeutet, bei einer großen Zeitung ohne dpa-Texte und Bilder auskommen zu müssen. Er weiß also, wie er seine Kunden bedienen muss. Sein Vorgänger hat die Agentur, die zum Beamtenhaften neigt, heftig durchgeschüttelt und neu organisiert, was ihm nicht nur Freunde eingebracht hat; die Kämpfe, die Büchner beim Spiegel erleidet, kennt er schon von dpa – allerdings ohne die öffentliche Begleitung und Häme der schreibenden Kollegen.

Büchner, nach dem Vorbild von Spiegel Online, schuf „dpa News“, eine grandiose Hilfe für jeden Desk. Er war der große Organisator, da muss Gösmann nicht mehr viel anpacken. Er wird Ideen entwickeln müssen auf einem Gebiet, auf dem Büchner wenig Erfahrung hatte: Das Lokale und Regionale.

Was kann eine Agentur diesen Zeitungen – auch fürs Online-Geschäft – anbieten? Die ersten Versuche mit der „Drehscheibe“ sind dürftig und weitgehend unbeachtet. Die Landesdienste könnte eine Neuausrichtung gebrauchen – nur wohin?

Ich freue mich jedenfalls auf den neuen Chefredakteur, der sicher auch die eine oder andere Geschäftsidee für die Agentur hat jenseits des Mediengeschäfts, das ja zunehmend schrumpft.

Zunächst einmal: Herzlichen Glückwunsch, Sven Gösmann. Der Aufsichtsrat hat die beste Entscheidung getroffen.

„Kundenanwalt“ verboten: Was wird aus dem Leseranwalt?

Geschrieben am 26. August 2013 von Paul-Josef Raue.

Den Ombudmann in den Zeitungen, der die Interessen der Leser vertritt, nennen wir meist „Leseranwalt“ – so wie es Anton Sahlender tut, der stellvertretende Chefredakteur der Mainpost (Würzburg); er hat auch die deutsche „Vereinigung der Medien-Ombudsleute“ gegründet und ist ihr Sprecher.

Aber ist der Begriff „Leseranwalt“ korrekt? Schauen wir in ein Urteil des Düsseldorfer Landgerichts: Es hat einer Versicherungsgruppe untersagt, die Bezeichnung „Kundenanwalt“ zu nutzen. „Die Kunden gewinnen den falschen Eindruck, der ,Kundenanwalt‘ vertrete wie ein Rechtsanwalt allein ihre Interessen, obwohl er in die Hierarchie der Versicherung eingebunden ist“, sagte ein Sprecher der Berliner Rechtsanwaltskammer, die die Klage angestrengt hatte.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Versicherung geht in Berufung mit dem Argument, der Kundenanwalt vertrete im Unternehmen die Interessen der Kunden.

Der „Leseranwalt“ hätte, würde einer klagen, ähnliche Probleme: Auch er ist in die Hierarchie des Verlags, meist in der Chefredaktion, eingebunden. Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand klagt, ist allerdings gering. Und der Leseranwalt ist eine hervorragende Institution, die Redaktionen verführt, den Leser und seine Interessen ernst zu nehmen (was immer noch nicht überall der Fall ist).

Quelle: dpa 1. August 2013 / Versicherung ist Ergo

Was ist das „Sommerloch“?

Geschrieben am 30. Juli 2013 von Paul-Josef Raue.

Das Sommerloch ist ein gemeinnütziges, von den Presseorganen getragenes Unternehmen. Verwaltung und Organisation liegen bei den Nachrichtenagenturen, die laut Stiftungsvertrag verpflichtet sind, das Loch Jahr für Jahr mit adäquatem Material zu füllen… Die dpa zum Beispiel ist unlängst der Frage nachgegangen, ob man am Flug der Schwalben das Wetter vorhersagen könne.

Streiflicht der Süddeutschen Zeitung, 30. Juli 2013

Gehört der Doktor-Titel zum Namen? Nein

Geschrieben am 15. April 2013 von Paul-Josef Raue.
2 Kommentare / Geschrieben am 15. April 2013 von Paul-Josef Raue in Aktuelles, D. Schreiben und Redigieren.

Schreiben wir in der Zeitung prinzipiell „Dr. Müller“ – weil der Dr.-Titel zum Namen gehört?

Nein. Die Thüringer Allgemeine erklärte es ihren Lesern im Blatt:

Warum ein „Dr.“ seinen Titel verliert – Nachrichtenagenturen geben die Regeln vor

Ein Arzt aus Nordthüringen bittet um Antwort:
„Ich frage mich, wieso die Redaktion meinen Doktortitel unterschlagen hat. Laut der Pressewartin unseres Vereins war mein Titel in dem Artikel an Sie noch vorhanden. Ich hätte hierzu gerne eine Erklärung. Vor allem in Zeiten, da Promotionen immer wieder hinterfragt werden, kann ich mir nicht verkneifen, hier eine Böswilligkeit zu vermuten.“

Chefredakteur Paul-Josef Raue antwortet:
Akademische Titel wie Prof. oder Dr. werden nicht erwähnt. In Meldungen über wissenschaftliche Themen kann der Professorentitel genannt werden.“

So lautet eine Regel im Stilbuch der Nachrichtenagentur dapd. Ähnlich formuliert es die Deutsche-Presse-Agentur (dpa) in ihrem Handbuch: „Akademische Titel sind zwar Bestandteil des Namens, doch verzichten wir auf die Nennung, sofern der Titel nicht für das Verständnis wichtig ist.“

Regeln im Journalismus werden von den großen Nachrichten-Agenturen aufgestellt, die jeden Tag Hunderte von Nachrichten verbreiten für Zeitungen, Radios und Fernsehsender. Redaktionen, wie auch unsere, halten sich an diese Regeln − in der Regel.

Die amerikanische Nachrichtenagentur AP weist in ihrem Regelbuch darauf hin, dass die meisten Leser den Dr.-Titel auf einen Arzt beziehen − und somit die Nennung eines Titels nur Sinn macht, wenn das Fachgebiet des „Dr.“ genannt wird. Interessant für den Leser ist in der Tat nicht der Titel, sondern allenfalls das Fach, in dem jemand promoviert wurde.

Warum soll bei einem Bundesliga- Schiedsrichter der Titel genannt werden, wenn sich der „Dr.“ auf eine Promotion in Zahnmedizin bezieht? Oder bei einem Politiker im Verkehrsausschuss, der in Chemie promoviert wurde?

Da zudem viele Promovierte ihren Dr.-Titel nicht erwähnen oder er der Redaktion nicht bekannt ist, dürften die Nachrichtenagenturen die Regel aufgestellt haben: Wir verzichten auf den Titel − es sei denn er ist für das Verständnis des Textes notwendig.

Einige Leser protestierten dagegen (auch weil Redakteure bisweilen gegen die Haus-Regel verstoßen) und betonten: Der Dr. gehört doch unbedingt zum Namen.

Die FAZ schreibt in „Beruf und Chance“ nicht nur, das der „Herr Dr.“ bald ausgedient habe und die Promotion nicht unbedingt der Karriere nütze, sondern stellt auch fest: Der Doktortitel gehört nicht zum Namen!

Sowohl der Bundesgerichtshof 1962 wie das Bundesverwaltungsgericht 1957 haben entschieden: Ein akademischer Titel, aber kein Namensbestandsteil. In dem Punkt irrt also dpa. Allerdings kann der „Dr.“ seit 1988 in Reisepass und Personalausweis eingetragen werden.

Quelle: FAZ 13. April 2013, Zeit 1/2009 oder SZ 14.7.2011

Seiten:«123»

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