Alle Artikel der Rubrik "I 38 Satire"

Vorsicht Schmähkritik! Ein wegweisendes Urteil des Verfassungsgerichts

Geschrieben am 1. Februar 2017 von Paul-Josef Raue.
Rabauke Foto

Ist „Rabauken-Jäger“ Schmähkritik? Wegen dieses Artikels wurde ein Nordkurier-Redakteur von zwei Instanzen zu einer Geldstrafe verurteilt. (Foto: Nordkurier)

 Wenn Richter und Staatsanwälte, Bürgermeister und Amtsträger jeder Art von Journalisten kritisiert werden, drohen sie bisweilen: Das ist Schmähkritik! Dann droht Gefahr: Bei einer Anklage wegen Schmähkritik, prüfen Richter nicht mehr, ob die Kritik unter die Meinungsfreiheit fällt. So können Richter den Artikel 5 des Grundgesetzes leicht aushebeln.

Aber offenbar macht das Bundesverfassungsgericht bei dieser Praxis nicht mehr mit, sieht sie nicht durch unser Grundgesetz gedeckt; es zieht neue Grenzen, die auch für Journalisten wichtig sind, und urteilt in einem kaum beachteten Fall:

Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit schützt nicht nur sachlich-differenzierte Äußerungen. Vielmehr darf Kritik auch pointiert, polemisch und überspitzt erfolgen.

Im Schmähkritik-Prozess vor dem Verfassungsgericht ging es um einen Rechtsanwalt in Berlin, den das Landgericht verurteilt hatte – wegen „Schmähkritik“ an einer Staatsanwältin. Das war der Fall:

Zwischen einem Strafverteidiger und einer Staatsanwältin kommt es zu einer heftigen Auseinandersetzung, als sein Mandant in Haft genommen wird. Beim Telefonat mit einem Journalisten tituliert der Anwalt die Staatsanwältin eine „dahergelaufene Staatsanwältin“ und „durchgeknallte Staatsanwältin“. Das Landgericht verurteilt den Anwalt zu einer Geldstrafe von  8400 Euro.

Das Verfassungsgericht kassierte das Urteil aus Berlin: Das war eine Beleidigung, aber keine Schmähkritik. Die Verfassungsrichter gaben eine wegweisende Begründung:

Wird eine Äußerung unzutreffend als Schmähkritik eingestuft, liegt darin ein eigenständiger verfassungsrechtlicher Fehler, auch wenn die Äußerung im Ergebnis durchaus als Beleidigung bestraft werden darf.

Jedes Gericht darf künftig nicht mehr automatisch und unbegründet von „Schmähkritik“ ausgehen, wenn beispielsweise eine Amtsperson kritisiert oder beleidigt wird. Gibt es einen sachlichen Grund für die Beleidigung – wie im vorliegenden Fall – kann ein Gericht nicht mehr auf Schmähkritik setzen.

Die Verfassungsrichter spekulieren ein wenig: Hätte der Anwalt die Staatsanwältin beleidigt ohne Zusammenhang mit dem Verfahren, hätte das Gericht von Schmähkritik ausgehen können; oder hätte der Anwalt das Verfahren „nur als mutwillig gesuchten Anlass oder Vorwand genutzt, um die Staatsanwältin als solche zu diffamieren“, dann wäre es Schmähkritik. Aber um eine „Abwägung zwischen seiner Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht der Staatsanwältin“  kommt ein Gericht nicht herum, das nochmals den Fall verhandeln muss.

Einen Beleidigungs-Freibrief gibt es allerdings nicht:

Ein Anwalt ist grundsätzlich nicht berechtigt, aus Verärgerung über von ihm als falsch angesehene Maßnahmen einer Staatsanwältin oder eines Staatsanwalts diese gerade gegenüber der Presse mit Beschimpfungen zu überziehen.

Wegweisend ist das Urteil auch für Journalisten, denen Richter und Staatsanwälte gerne mit einer „Schmähkritik“-Anklage drohen. Das Verfassungsgerichts-Urteil spielt schon die entscheidende Rolle im Prozess um die Rabauken-Affäre in Mecklenburg-Vorpommern. Mit Verweis auf das Verfassungsgericht hob die dritte Instanz, das Oberlandesgericht, die Geldstrafe auf, zu der ein Reporter des Nordkurier in Neubrandenburg verurteilt worden war  vom Amtsgericht Pasewalk und dem Landgericht Neubrandenburg.

In der umfangreichen Urteilsbegründung stellen die Rostocker Richter fest: Ja, „Rabaukenjäger“ ist ehrverletzend und herabsetzend – aber „feuilletonistisch-ironisierend“ gemeint und somit harmlos. Wer die Ehre eines anderen verletzt, macht sich erst strafbar, wenn er ihm die persönliche Würde abspricht, ihn als „unterwertiges Wesen“ beschreibt.

Erst recht sei der Bericht keine Schmähkritik, wie noch das Landgericht urteilte – mit der Folge, dass die Meinungsfreiheit hinter den Ehrenschutz zurücktreten musste. Die OLG-Richter beziehen sich auf das eingangs geschilderte Verfassungsgerichts-Urteil zur Schmähkritik und nennen als wesentliches Merkmal für Schmähung, „eine das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängende persönliche Kränkung. Sie wäre gegeben, wenn die Diffamierung der Person und ihre Herabsetzung im Vordergrund stünde“.

Die Richter, die sogar in Grimms Wörterbuch forschen, geben in der Begründung des Freispruchs allerdings auch zu erkennen, dass sie den Bericht nicht als gelungen ansehen: Er sei „umgangssprachlich“, Zitate stünden im Indikativ statt im Konjunktiv, „eine gewisse holzschnittartige Grobheit“ sei in der Darstellung zu entdecken ebenso wie „sprachliche Ungenauigkeit“.

Doch solch Kritik am journalistischen Stil spielt für das Urteil keine Rolle, zumal der Redakteur eines nicht versäumt hatte: Er wollte den Jäger in seiner Recherche telefonisch erreichen, aber vergeblich. Dass er nicht auf eine Stellungnahme warten konnte und aktuell berichten musste, verstehen die Richter – weil der Fall schon in den sozialen Netzwerken hochkochte.

Auf eine, gerade für Journalisten wichtige Unterscheidung weisen die Richter noch hin: Wer sich öffentlich daneben benimmt wie der Jäger, genieße weniger Schutz vor Kritik, als wenn er’s privat tue. Und eine Bundesstraße ist nun einmal öffentlich.

Das Schmähkritik-Urteil des Verfassungsgerichts dürfte auch im Fall Böhmermann eine Rolle spielen. Am 10. Februar will das Landgericht Hamburg über Erdogans Begehren entscheiden, das Royal-Gedicht komplett zu verbieten.

** Die komplette Kolumne:

https://kress.de/mail/news/detail/beitrag/136919-was-ist-schmaehkritik-von-rabaukenjaegern-boehmermann-und-einer-durchgeknallten-staatsanwaeltin.html

Quellen:

  • Bundesverfassungsgerichts-Beschluss vom 29. Juni 2016 zu Schmähkritik:1 BvR 2646/15
  • OLG Rostock AZ 1 Ss 46/16 20 RR 66/16

 

Weihnachten komplett ohne Fernsehen – Ein Feldversuch vor 39 Jahren

Geschrieben am 24. Dezember 2016 von Paul-Josef Raue.
"Weihnachten ohne Fernsehen" ist zu lesen im Suhrkamp-Taschenbuch.

„Weihnachten ohne Fernsehen“ ist zu lesen im Suhrkamp-Taschenbuch.

Als das Fernsehen in Deutschland, das öffentlich-rechtliche, 25 Jahre alt wurde, ruhte es drei Tage. Das war vor 39 Jahren: Intendanten und Aufsichtsräte beschlossen, vom Heiligen Abend bis zum 2. Feiertag kein Programm auszustrahlen. Vor allem die Kirchen plädierten für die Abschaltung, weil die Gottesdienst-Übertragungen die Menschen vom Besuch der Kirchen abhielten. Dagegen hätten nur die Pfarrer gestimmt, die für die Fernseh-Predigten vorgesehen waren.

Den Beschluss, Weihnachten nur ein Testbild zu senden, machten ARD und ZDF erst am 23. Dezember öffentlich – auf Wunsch des Einzelhandels, der sich um sein Weihnachtsgeschäft sorgte. Die FAZ schrieb: „Nach sorgfältiger Abwägung der Verantwortung für den einzelnen Zuschauer und der für das Ganze habe man sich auch entschlossen, zum Schein ein Weihnachtsprogramm anzukündigen.“

Dies war eine Falschmeldung, oder genauer: sie ist teilweise eine Fälschung. Den Bericht über „Weihnachten ohne Fernsehen“ veröffentlichte die FAZ in der Tat am 23. Dezember 1977, aber die Meldung war erfunden, oder genauer: Sie war eine Satire, die aber nicht als solche erkennbar war.

Falschmeldungen gab es also lange vor Facebook, und sie lösten auch vor 39 Jahren eine Lawine aus: Die Telefone standen nicht still, weder in der FAZ noch bei den Sendern. Als die Menschen von der Falschmeldung erfahren hatten, kamen Hunderte von Briefen an – auch weil die Zeitungsleser eine neue Erfahrung machten: Die Redaktion gilt nicht mehr unbedingt als eine Institution der Wahrheit und Verlässlichkeit. Zum ersten Mal spürten die Bürger, dass auch Medien in einer Demokratie mit der Wahrheit spielen können, dass sie fähig sind zu manipulieren. Das war das Ziel von Michael Schwarze, dem Autor der Satire – neben der Lust an der Provokation; die Redaktion spielte nicht nur mit, sie schaute gespannt auf die Wirkung.

Joachim Fest, Herausgeber und Mentor Schwarzes, schrieb von der „arrangierten Wirklichkeit und der Lüge, die die Realität produziert“, von „Fernsehen und Film als die großen, noch kaum zureichend erfassten Veränderungsimpulse in der gegenwärtigen Welt“. Das schrieb Fest sieben Jahre später im Nachruf auf Schwarze, der mit nicht einmal vierzig Jahren am Krebs starb.

„Weihnachten ohne Fernsehen“ ist ein historisches Stück, eines der ersten medienkritischen, in dem ein neues Medium, das Fernsehen, entzaubert wird – und das nicht in einem entlegenen Fachmagazin, sondern unübersehbar in einer großen Tageszeitung. Der Artikel hat keine Patina angesetzt, er lohnt immer noch eine Lektüre: Man muss nur „Fernsehen“ mit „Internet“ tauschen und staunen, wie sehr sich die Diagnosen ähneln.

Schwarze schrieb „Weihnachten ohne Fernsehen“ als einen Beitrag zum Silber-Jubiläum: 25 Jahre vorher, am 1. Weihnachtstag 1952, begann das tägliche TV-Programm in Deutschland. Es ist frappierend, wie sehr sich die Erwartungen in den Anfängen gleichen: So wie das Internet als die große Kommunikation von Mensch zu Mensch gepriesen, nahezu verklärt wurde, so würdigte der Intendant des Nordwestdeutschen Rundfunks den Anfang der Fernseh-Ära:

Das Fernsehen schlägt Brücken von Mensch zu Mensch.

Wir schauen heute auf eingestürzte Brücken, in beiden Medien. Michael Schwarze sah die Einstürze voraus, ja er diagnostizierte sie schon. In seiner Satire prägt er den Begriff vom „Typus des Masseneremiten“, der die Welt, aber nicht seinen Nachbarn kennt. Sperrte sich der frühe Masseneremit noch in seinem Wohnzimmer ein, so geht er heute, aufs Smartphone schauend, durch die Fußgängerzone und verwechselt die Wirklichkeit auf dem Schirm mit der tatsächlichen, durch die er geisterhaft geht.

Was waren das für Zeiten! Gerade mal zwei Stunden durchschnittlich schaute der Bundesbürger auf den Fernseher, heute sind es deutlich mehr. Schon sprach man von „Abhängigkeit“ und malte die Zukunft noch düsterer mit Blick auf die Entwicklung in den USA, wo die Menschen vor vierzig Jahren schon über sechs Stunden schauten, also dreimal so viel wie in Deutschland. Deshalb sollte Schwarze auch für die FAZ als Korrespondent in die USA gehen, sollte analysieren, was die neuen Medien aus den Menschen und der Gesellschaft machen. Der Tod war schneller.

Michael Schwarze, wenige Monate vor Kriegsende geboren,  war ein Achtundsechziger, der die Lust an der Utopie verloren hatte. Doch manchmal scheint die Utopie noch auf, etwa wenn er die demokratischen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten des neuen Mediums abklopft:

Muss kommen, was technisch machbar ist? Brauchen wir die Verkabelung von Großstädten – Spötter sprechen vom vollverkabelten Analphabeten -, die dreißig Programme in die Wohnstuben bringen kann? Ist ein Rückkanal wünschenswert, der es Zuschauern ermöglicht, per Knopfdruck Programme zu beurteilen, und am Ende womöglich zu einer merkwürdigen Fernsehdemokratie führen wird?

Wir schmunzeln heute: Wir haben Hunderte von Programmen, haben Einschaltquoten als Rückkanal und „Gefällt mir“-Buttons auf Facebook. Eine merkwürdige Fernsehdemokratie?

Als Michael Schwarze Anfang 1977 Sidney Lumets Film „Network“ rezensierte, schrieb er Sätze, wie sie heute einer über das Internet schreiben könnte:

Wir haben uns daran gewöhnt, dass die Grenzen zwischen Sein und Schein, zwischen Kunstwelt und Wirklichkeit fließend geworden sind, dass wir Erfahrungen überwiegend nicht mehr machen, sondern zugerichtet geliefert bekommen, dass eine Röhre unser Bild von der Welt formt. Hingenommen haben wir auch jene ungeheure Macht, die jene in den Händen halten, die das übermächtige Medium beherrschen, hoffend, sie würden es schon zum Besten aller nutzen.

Als Michael Schwarze dies schrieb, war Marc Zuckerberg gerade in die Schule gekommen.

 

Der komplette Beitrag in der kress-Kolumne JOURNALISMUS!: https://kress.de/news/detail/beitrag/136714-weihnachten-ohne-fernsehen-der-albtraum-des-massen-eremiten.html

 

Ein Chefredakteur macht kolumnenmäßig in Satire: „Herr Bärsch erklärt…“

Geschrieben am 19. August 2016 von Paul-Josef Raue.
0 Kommentare / Geschrieben am 19. August 2016 von Paul-Josef Raue in I 38 Satire, Journalistische Fachausdrücke.
Thomas Bärsch ist stellvertretender Chefredakteur der Thüringer Allgemeine in Erfurt. Foto: TA

Thomas Bärsch ist stellvertretender Chefredakteur der Thüringer Allgemeine in Erfurt. Foto: TA

Thomas Bärsch erklärt die Zeitung und fragt heute auf der Titelseite der Thüringer Allgemeine:

Wussten Sie eigentlich schon, dass Journalisten für die verschiedenen Bereiche der Zeitung und ihrer einzelnen Seiten ganz spezielle Fachbegriffe verwenden? – Nein?

Dann wissen Sie sicherlich auch nicht, dass der Bereich, über den in diesem Moment Ihre Blicke streifen, „der Keller“ genannt wird. Logisch, werden die Blitzkombinierer unter Ihnen jetzt sagen, der Text steht ja ganz unten – also: im Keller.

Wussten Sie, wer Thomas Bärsch ist? Dann haben Sie eine Bildungslücke. Thomas Bärsch ist Diplom-Staatswissenschaftler, war Korrespondent in Moskau und Dozent auf Mallorca, ist Satiriker, der unentwegt fragt, etwa: „Tiere dürfen laut Gesetz nicht gequält werden. Doch wer schützt unsere Waschmaschine?“

In Dresden ist er als Kabarettist bekannt, spielt vor Hunderten von Leute und zusammen mit dem Chef der Herkuleskeule im „Satirischen Quintett“ (das nächste Mal am 13. Dezember – noch gibt es Karten).

Und Thomas Bärsch ist stellvertretender Chefredakteur der Thüringer Allgemeine, der endlich die großen Fragen dieser Welt beantworten wird – ab morgen. Heute ging er schon mal in den Zeitungs-Keller:

 Wen Sie auch fragen – seien es nun wir Journalisten oder die uns ständig beobachtenden Kommunikationswissenschaftler und Medienexperten -, niemand wird Ihnen erklären können, warum eine Zeitungsseite einen Keller hat und warum ausgerechnet nur den.

Diejenigen unter Ihnen, die sich glücklich schätzen dürfen, Kinder im legendären Frage-Alter zwischen drei und sechs Jahren zu haben, geraten zuweilen selbst in Dialoge wie diesen:

– „Warum hat die Zeitung kein Dach?“

– „Weil sie kein Haus ist.“

– „Warum ist sie kein Haus?“

– „Weil sie keine Mauern hat.“

– „Warum hat sie keine Mauern?“

– „Weil sie keine Maurer hat.“

– „Warum hat sie dann einen Keller?“

– „Du sollst jetzt essen!“

An jedem Samstag schreibt Thomas Bärsch demnächst auf der Titelseite „Herr Bärsch erklärt …“ – wahrscheinlich als einziger deutscher Chefredakteur mit eigener Satire im Keller. So sind die Sachsen.

**

Mehr zu Bärsch in diesem Blog: Ein Satiriker, der Statistiken liebt

Das SZ-Streiflicht feiert Gnadenhochzeit mit einem 67-Wörter-Schachtelsatz

Geschrieben am 12. Juni 2016 von Paul-Josef Raue.
Die besten Streiflicht-Glossen erscheinen als Buch wie dies von 2004: Verdeckte Ermittlungen zwischen Himmel und Hölle. (Foto: SZ)

Die besten Streiflicht-Glossen erscheinen als Buch wie diesem von 2004: Verdeckte Ermittlungen zwischen Himmel und Hölle. (Foto: SZ)

Jeder Journalist, der von sich überzeugt ist, also jeder Journalist möchte das Streiflicht kopieren. Er möchte wenigstens einmal so schreiben wie die besten Schreiber im Süden Deutschlands und dem Rest der Republik. „Aber vor dem Kopieren sei gewarnt“, lesen wir im Neuen Handbuch des Journalismus: „Es ist  fast hoffnungslos.“

Heute vor siebzig Jahren, am 12. Juni 1946, druckte die Süddeutsche Zeitung das erste Streiflicht. Im Historischen Lexikon Bayerns widmet Paul Hoser dem Streiflicht ein eigenes kleines Kapitel:

Typisch ist das auf der ersten Seite links oben platzierte „Streiflicht“, das seit Juni 1946 täglich erscheint. Das auf Schöningh zurückgehende „Streiflicht“ war ursprünglich ein stark moralisch argumentierender, ernsthafter Kommentar und entwickelte sich erst allmählich zu einer spöttischen, scharf pointierten Glosse, die auf 73 Zeilen Länge festgelegt ist. Bei besonderen Ereignissen aber kehrt das Streiflicht zu einem ernst reflektierenden Kommentar zurück, wie etwa am 21. Oktober 1977, drei Tage nach der Ermordung Hanns Martin Schleyers.

Der von Hoser erwähnte Schöningh hat den katholischen Vornamen Franz Josef. Schöningh schrieb das erste Streiflicht und ahnte kaum, dass mehr als 20.000 folgen würden. Zum Jubiläum drucken Zeitungen gerne das erste Stück nach, doch die Süddeutsche vom 11. Juni 2016 verzichtet und tritt ein wenig nach; dies ist zwar kein Merkmal des Streiflichts, wird von den Autoren jedoch nicht unbedingt vermieden. Er „konstatiert…

dass der Text, eine tagespolitische Erörterung, heute als Streiflicht keine Chance hätte. Seine Würde rührt daher, dass mit ihm die wohl älteste Glosse Deutschlands beginnt, ein Markenprodukt.

Die historische Würdigung des Streiflichts erscheint nicht auf der ersten Seite der SZ, sondern irgendwo auf einer der vielen Seiten des dicken Wochenend-Exemplars. Dies mag zwei Gründe haben: Sie ist etwa doppelt so lang; sie ist kein Meisterstück.

Der anonyme Autor versucht zum Siebzigsten, zur Gnadenhochzeit, unbedingt einen 70-Wörter-Satz unterzubringen. Es gelingt ihm fast, drei Wörter nur fehlen:

Dessen ungeachtet ist es nicht verkehrt, auch das Streiflicht als eine Glasperlenkunst zu sehen, bei dem mit den Inhalten und Werten unserer Kultur gespielt – Kritiker sagen: getändelt – wird, und wer das nicht glaubt, sollte die Streiflichtschreiber einmal dabei beobachten, wenn sie wie Hesses Magister Josef Knecht sich mit der Frage quälen, ob nicht auch sie von aristokratischer Selbstgenügsamkeit, sinnentleerter Virtuosität und kraftloser Abgeschiedenheit vom Leben bedroht sind.

Er nimmt noch einen zweiten Anlauf zum Marathon-Satz, stellt die Frage „Adelt es eine Kolumne, wenn Schule und Wissenschaft sich ihrer annehmen?“, doch kommt er mit der 57-Wörter-Antwort wieder nicht ins Ziel:

Nun, es ist jedenfalls keine Schande, mag es gleich mühsam sein, frustrierten Gymnasiasten zu erklären, dass und warum ihre schlecht benotete Streiflicht-Interpretation hierorts nicht nachkorrigiert werden kann, mag gleich die eine oder andere Magisterarbeit gar nicht zum Gipfel gelangt, sondern schon in den Mühen der Ebene, bei der Stoffsammlung und beim Vorzeigen der benützten Literatur, versandet sein.

Der anonyme SZ-Streiflicht-Würdiger erwähnt den Germanisten-Vorwurf, das Streiflicht habe einen „komplizierten syntaktischen Satzbau“ und eine „komplizierte Gedankenführung“: Er zeigt wortüberwältigend, dass es Vorwürfe geben kann, die berechtigt sind.

Als das Streiflicht entstand, folgte die Redaktion der amerikanischen Tradition, Meinungen nicht mit dem Namen des Kommentators zu versehen. Dass dies zur Streiflicht-Tradition wurde, erstaunt jeden, der das Selbstbewusstsein von Journalisten kennt: Unmöglich, sich mit einem Meisterstück auf der Titelseite nicht schmücken zu dürfen!

In den Büchern, die die besten Streiflichter versammeln, stehen dann die Autoren: Die Ruhmeshalle der berühmtesten Kolumne Deutschlands. So führt Paul Hoser in seinem bayerischen Lexikon den Autoren-Stamm auf:

 Werner Friedmann, Erich Kuby, Heinz Holldack (1905-1971), Hermann Proebst, Fred Hepp (1923-1998,1955-1988 in der SZ tätig), Claus Heinrich Meyer (1931-2008), Rainer Stephan (geb. 1948),  Hermann Unterstöger (geb. 1943), Axel Hacke (geb. 1956), Wolfgang Görl (geb. 1954), Hilmar Klute (geb. 1967) und Joachim Käppner (geb. 1961); vereinzelt schrieb auch Joachim Kaiser Streiflichter. Mit über 2.000 Streiflichtern hält Hepp den Rekord.

Fügen wir an: Kurt Kister, der aktuelle Chefredakteur, der sein Streiflicht am 21. April 2004 über Nutella schrieb, also dickflüssige Werbung trieb:

Wenn man irgendwo zu Gast ist, muss man nur den Kühlschrank öffnen. Sieht man im Inneren ein Glas Nutella stehen, dann weiß man, dass man mit dem Bestücker des Kühlschranks keine wie auch immer geartete Beziehung eingehen sollte. Die Nusscreme muss dickflüssig tropfend sein wie frisch gefördertes bahrainisches Rohöl.

Eine Redaktion muss die beste in Deutschland sein, wenn an ihrer Spitze ein Mann steht, der im Streiflicht Nutella mit Rohöl vergleicht und eine Lebensweisheit findet, die auch für schwere Zeiten taugt:

Nutella also ist, wie Streichkäse und Dosenravioli, gut für die Menschen. Nur in den Kühlschrank gehört sie nicht.

 

 

 

 

 

 

Jan Böhmermann kann austeilen, nicht einstecken. Empfindlich eben wie die meisten Journalisten

Geschrieben am 9. April 2016 von Paul-Josef Raue.

Sind Journalisten empfindsam? Oder empfindlich? Jan Böhmermann zum Beispiel: Der ZDF-Moderator beleidigte den türkischen Staatschef, nannte das Satire und wollte – bestenfalls – mal testen, wie weit Satire gehen darf bei einem demokratisch gewählten Staatschef, der auf seinem Weg zu einem autoritären Führer schon eine beachtliche Strecke zurückgelegt hat.

Jan Böhmermann (ZDF, Ben Knabe)

Jan Böhmermann (ZDF, Ben Knabe)

Als die Kanzlerin sich für ihn in der Türkei entschuldigte, als Thomas Bellut, der ZDF-Intendant, erst die Satire aus dem Netz entfernen ließ und sich dann beim türkischen Botschafter entschuldigte, da verließen Böhmermann die Nerven. Er sagte seine Teilnahme beim Grimme-Preis ab, wollte den Preis aber behalten: „Ich fühle mich erschüttert in allem, an das ich je geglaubt habe. Mein Team von der Bildundtonfabrik und ich bitten um Verständnis, dass wir heute Abend nicht in Marl feiern können“, schrieb er.

Dabei hätte ihn das empfindsame Publikum in Marl auf den Händen getragen. Selbst die, die sein Schmähgedicht gruselig finden, hätten ihm applaudiert, um die Freiheit – irgendwie – zu verteidigen. Aber er kam nicht.

Die meisten Journalisten sind empfindliche Menschen:  Sie können austeilen, aber nicht einstecken.

Der Schah-Paragraf: Staatsoberhäupter darf keiner beleidigen – auch nicht Jan Böhmermann. Oder?

Geschrieben am 8. April 2016 von Paul-Josef Raue.
Jan Böhmermann (ZDF, Ben Knabe)

Jan Böhmermann (Foto: ZDF, Ben Knabe)

Der Spiegel erschien 1949 zwei Wochen lang nicht, er war verboten – weil er das Königshaus in Holland beleidigt haben soll. Davon erzählt Heribert Prantl, der Jurist in der SZ-Chefredaktion, auf der SZ-Titelseite von Freitag (8. März 2016) – im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann, der ein Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten vorgetragen hatte.

Das Verbot 1949 erließen laut Prantl die britischen Besatzer; das Gesetz, das heute angewandt wird, wurde erst 1953  bundesdeutsches Recht. Vorläufer war ein Gesetz aus dem Kaiserreich, das allerdings nur die Beleidigung von Monarchen unter Strafe stellte.

Ende der sechziger Jahre verlangte der Schah von Persien eine Bestrafung der Studenten, die ein Plakat „Persien – ein KZ“ gezeigt hatten. Heribert Prantl: „Als Ermittler meinten, man müsse sich in diesem Rahmen auch mit den Zuständen in Persien beschäftigen, wurde das dem Bundesinnenminister Paul Lücke zu heikel. Er reiste eigens nach Teheran und bewegte den Schah zu einem Verzicht auf die Strafverfolgung.“

Gleichwohl heißt der Paragraf 103 bisher in der juristischen Umgangssprache „Schah-Paragraf“. Endet bei ihm die Presse- und Kunstfreiheit?

**

 

Post vom Anwalt mit Unterlassungs-Forderung: Wie ein Chefredakteur damit offensiv umgehen kann

Geschrieben am 10. März 2015 von Paul-Josef Raue.

Bundesliga-Manager und Trainer müssen sich einiges gefallen lassen, wenn die Stürmer keine Tore mehr schießen. So erging es auch Hertha-Manager Michael Preets mit dem Tagesspiegel. Dort bekam er die Schuld für die Misere zugeschoben:

„Hoffen, bangen, hoffen. Trotz des Siegs vom Samstag gegen Augsburg könnte Hertha das fragwürdige Kunststück schaffen, in sechs Jahren dreimal abzusteigen. Manche glauben, den Grund für die Misere zu kennen: Manager Michael Preetz und seine Halbherzigkeit.“

Offenbar bemühte Michael Preetz einen Anwalt und forderte, der Tagesspiegel solle nicht mehr schreiben, er liege nachts wach vor Kummer. Lorenz Maroldt, Tagesspiegel-Chefredakteur, überlässt den Fall nicht allein seiner Rechtsabteilung, sondern berichtet darüber in einem Newsletter „Checkpoint“ mit leisem Spott:

Schon wieder Post vom Anwalt von Michael Preetz. Jetzt will er nicht mehr nur, dass nicht mehr geschrieben wird, dass er 2012 nachts wach lag und über Schuld und Schicksal grübelte, nein – jetzt er will er auch noch, dass geschrieben wird, dass er nicht nachts wach lag und über Schuld und Schicksal grübelte. Also, wenn das stimmt, dann wäre das reichlich verantwortungslos: Dem Verein ging es doch damals echt dreckig – und da genießt der Manager den Schlaf der Selbstgerechten? Arme Hertha.

Darf man in einem Nachruf nachtreten?

Geschrieben am 1. März 2015 von Paul-Josef Raue.

Die Neue Zürcher Zeitung tritt nach: In der Nachricht über den Tod des Journalisten und Schrifdtstelles Fritz J. Raddatz erinnert sie gleich im zweiten Satz: 

Der langjährige Feuilletonchef der Zeit war einst über ein nicht ausgewiesenes Zitat aus der NZZ gestolpert.

Dann druckt sie noch einmal in der Original-Fassung die Kulturnotiz über die Ablösung von Raddatz bei der Zeit:

Raddatz hatte ein angebliches Goethe-Zitat aus der Neuen Zürcher Zeitung übernommen, ohne zu merken, dass es sich um eine parodistische Erfindung handelte. Dies brachte ihm nicht nur Hohn und Kritik in anderen Medien ein, sondern auch einen Rüffel der Zeit-Herausgeberin Marion Gräfin Dönhoff, die ihm in der eigenen Zeitung „Schludrigkeit“ vorwarf.

Wolf Lotter, herausragender Brand-Eins-Autor, nennt dies in einem Tweet „ganz schlechten Stil“. 

**

Facebook von Alexander Will am 1. März um 13:10

Kann man auch anders sehen: Das ohnehin im Deutschen fast immer falsch verstandene „de mortuis nil nisi bene“ dient doch viel zu oft zu heuchlerischer Verfälschung der Vergangenheit…

Was darf Satire? Fast alles

Geschrieben am 23. Januar 2015 von Paul-Josef Raue.
0 Kommentare / Geschrieben am 23. Januar 2015 von Paul-Josef Raue in I 38 Satire.

Satire darf alles. Aber es ist eine Kunst von Leuten, die darauf trainiert sind, für Leute, die darauf trainiert sind.

Harald Schmidt gestern in einem Gymnasium bei Köln, zitiert von Wolfram Kiwit, Chefredakteur der Ruhr Nachrichten, in seinem täglichen Newsletter (23. Januar 2015)

Charlie und „Satire im Kreuzfeuer“: Erfurter Kabarettist Ulf Annel über Tucholskys Aufsatz

Geschrieben am 10. Januar 2015 von Paul-Josef Raue.

„Satire darf alles. Gewissermaßen ist es der Luxemburg-Satz von der Freiheit, die immer auch die Freiheit des Andersdenkenden ist. Aber denken muss man schon.“ In einem Gastbeitrag der Thüringer Allgemeine schreibt der Erfurter Kabarettist Ulf Annel über Kurt Tucholskys Aufsatz und Menschen mit Haltung:

Kurt Tucholskys Geburtstag jährte sich gestern zum 125. Mal. Das allgemeine (Des)Interesse am Pazifisten und Antifaschisten Tucholsky und die aktuellen Ereignisse in Frankreich ließen den Ehrentag medial klein, machten aber ein Zitat riesengroß: „Was darf die Satire? Alles.“ Ein Fragesatz, eine Antwort, Punkt.

Aber dieses Zitat ist nur das Ende eines längeren Artikels, den Tucholsky im Januar 1919 für das „Berliner Tageblatt“ schrieb. Ein großer Krieg war vorbei, nicht jedoch der Kampf um die Deutungshoheit, was dieser Krieg für Deutschland war und was man für die Zukunft daraus lernen könne.

Wirklich neu war allerdings, dass die Zensur aufgehoben war und man nun gegen diesen Krieg, seine Verursacher und Profiteure anschreiben konnte. Man lese den ganzen Artikel. Es geht darin nicht nur um den Krieg allein, es geht vor allem um die Befreiung des Denkens, um Aufklärung, um das Recht, alles, aber auch wirklich alles sagen zu dürfen. Aber dieses Recht schließt ein, dass man ein Mensch – gibt es ein genaueres Wort, als das so oft missbrauchte? – mit einem Standpunkt sein muss. „Nirgends verrät sich der Charakterlose schneller als hier“, schrieb Tucholsky, „nirgends zeigt sich fixer, was ein gewissenloser Hanswurst ist, einer, der heute den angreift und morgen den.“

Satire darf alles. Gewissermaßen ist es der Luxemburg-Satz von der Freiheit, die immer auch die Freiheit des Andersdenkenden ist. Aber denken muss man schon. Insofern bedeutet „Alles“ eben nicht alles. Der Satz ist gleichsam wahrhaftig, aber auch satirisch überspitzt. Oder will man allen Ernstes behaupten, Satire dürfe und würde ernsthaft zu Mord, Totschlag, zu Intoleranz und Rassismus, zu Lug und Betrug aufrufen?

Aber nichts und niemand darf für sich in Anspruch nehmen, Satire dürfe sich nicht mit ihm und seinem Tun und Denken beschäftigen. In diesem Sinne gibt es kein Tabu. Keines!

Wenn auch das die Satire beschreibende Wortmaterial nicht ohne Waffen auskommt – wie oft wurde das feine Florett beschworen, mit dem Dieter Hildebrandt umgegangen sein soll -, so ist es doch nur ein Wortbild. Nie sah ich Hildebrandt mit umgeschnallter Hieb- oder Stichwaffe. Aber seine Hiebe und Stiche saßen. Der Grund ist ganz einfach: Er hatte eine Haltung. In seinem Kopf gab es immer diesen Widerspruch zwischen Möglichkeit und Wirklichkeit, zwischen Ideal und Realität. Er nahm die Fakten und kommentierte kabarettistisch. Hildebrandt wusste genau, dass dabei immer der Zeigefinger des lehrhaften Aufklärers nach oben zuckte. Nie war es ihm genug, was die Medien an Fakten und Zusammenhängen brachten, vor allem vermisste er immer wieder die Fragen: Warum? Und: Wem nützt es? Bei der Beantwortung dieser Fragen nahm er kein Blatt vor den Mund. Alles wurde gesagt. Erinnert man sich heute noch daran, dass seine Sendung einmal von Bayern ausgeschaltet wurde? Ausgeschaltet. Was für ein Wort, gibt man es Mördern in den Mund. Satiriker sind keine Mörder. Satiriker sterben, wenn Mörder sie mundtot machen wollen.

Und nun? Noch ein Zitat. Bertolt Brecht: „Das Denken gehört zu den größten Vergnügungen der menschlichen Rasse“. Diesen Satz hat er der Hauptfigur seines Theater-Stückes „Leben des Galilei“ in den Mund gelegt. In der Realität wurde Galileo Galilei von Religionsvertretern mit dem Tode bedroht.

Thüringer Allgemeine 10. Januar 2015

***

Was darf Satire?

Auszüge aus dem Artikel Kurt Tucholskys für das Berliner Tageblatt vom 27. Januar 1919

Wenn einer bei uns einen guten politischen Witz macht, dann sitzt halb Deutschland auf dem Sofa und nimmt übel.

Satire scheint eine durchaus negative Sache. Sie sagt: „Nein!“ Eine Satire, die zur Zeichnung einer Kriegsanleihe auffordert, ist keine. Die Satire beißt, lacht, pfeift und trommelt die große, bunte Landsknechtstrommel gegen alles, was stockt und träge ist.

Satire ist eine durchaus positive Sache. Nirgends verrät sich der Charakterlose schneller als hier, nirgends zeigt sich fixer, was ein gewissenloser Hanswurst ist, einer, der heute den angreift und morgen den. (…)

Übertreibt die Satire? Die Satire muß übertreiben und ist ihrem tiefsten Wesen nach ungerecht. Sie bläst die Wahrheit auf, damit sie deutlicher wird, und sie kann gar nicht anders arbeiten als nach dem Bibelwort: Es leiden die Gerechten mit den Ungerechten.

Aber nun sitzt zutiefst im Deutschen die leidige Angewohnheit, nicht in Individuen, sondern in Ständen, in Korporationen zu denken und aufzutreten, und wehe, wenn du einer dieser zu nahe trittst. Warum sind unsere Witzblätter, unsere Lustspiele, unsere Komödien und unsere Filme so mager? Weil keiner wagt, dem dicken Kraken an den Leib zu gehen, der das ganze Land bedrückt und dahockt: fett, faul und lebenstötend. (…)

Der deutsche Satiriker tanzt zwischen Berufsständen, Klassen, Konfessionen und Lokaleinrichtungen einen ständigen Eiertanz. Das ist gewiß recht graziös, aber auf die Dauer etwas ermüdend. Die echte Satire ist blutreinigend: und wer gesundes Blut hat, der hat auch einen reinen Teint.

Was darf die Satire?

Alles.

Seiten:123»

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