Alle Artikel mit dem Schlagwort " Pressefreiheit"

AfD schließt Reporter aus: OP in Marburg verzichtet auf Bericht

Geschrieben am 3. April 2017 von Paul-Josef Raue.

Eigentlich haben wir an dieser Stelle einen Bericht über die Vortragsveranstaltung mit der AfD-Vorsitzenden Frauke Petry eingeplant. Wir haben uns für den Verzicht auf die Berichterstattung entschieden. Der Grund: Der AfD-Kreisverband Marburg-Biedenkopf hat die Akkreditierung für eines unserer Redaktionsmitglieder verweigert – ohne Angabe von Gründen.

So steht es seit Freitagabend auf der Online-Seite der in  Marburg erscheinenden Oberhessischen Presse. In einem Kommentar schreibt Till Conrad, der stellvertretende Chefredakteur, zu der Veranstaltung in Gladenbach weiter:

Die Redaktion wertet dies als einen schweren Angriff auf die Freiheit der Berichterstattung. Wir würden uns auch von keiner anderen Partei gefallen lassen, wenn sie offenbar missliebige Journalisten von ihren Veranstaltungen ausschließt. Wer die Verfolgung von Journalisten etwa in der Türkei kritisiert, wer den Umgang mit kritischen Journalisten durch den US-Präsidenten Donald Trump kritisiert, kann den Ausschluss eines OP-Redaktionsmitglieds von der Veranstaltung der AfD oder einer anderen Partei nicht dulden.

„Journalismus wird nur noch als Klotz am Bein mitgeschleppt“: Subventionen für Verlagen, das Tabu

Geschrieben am 25. März 2017 von Paul-Josef Raue.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. (Foto: Bundestag / Walter Gross)

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Vor acht Jahren sagte er: Medienpolitik gewährt notfalls auch die stützende Hand des Staates.(Foto: Bundestag / Walter Gross)

Darf der Staat Lokalzeitungen, die von der Pleite bedroht sind, stützen und sogar retten? In Deutschland wird dies meist rigoros abgelehnt, auch mit dem Argument, dies sei mit Demokratie und Marktwirtschaft nicht vereinbar. Professor  Rudolf Wendt von der Universität des Saarlandes, zählt in einem Gutachten einige westeuropäische Staaten auf, die kleine Zeitungen unterstützen:

In den Niederlanden kann der „Business Fund for the Press“ Presseorgane finanziell in Form von Krediten und Krediterleichterungen unterstützen, wenn die Weiterführung oder die Geschäftsaufnahme eines Pressebetriebs gefährdet oder unmöglich ist.

Für Frankreich werden direkte Subventionen in unmittelbarem Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Situation der Zeitungen gewährt. Die Unterstützung etwa für nationale Tageszeitungen ist zudem davon abhängig, dass Auflagenhöhe und Verbreitung gewisse Grenzen nicht überschreiten (Auflage: 250.000 Exemplare; Verbreitung: 150.000 Exemplare). Im Ergebnis ist es so, dass die am stärksten in ihrer Existenz gefährdeten Zeitungen, die besonders engagierten und profilierten kleineren Zeitungen, tatsächlich nur auf Grund der zahlreichen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen überleben können.

Auch Schweden kennt staatliche Unterstützungsmaßnahmen, von denen gerade kleinere Presseunternehmen (Zeitungen in nachrangiger Wettbewerbsposition) profitieren. Bei einer Reihe dieser Unternehmen machen die staatlichen Leistungen einen beträchtlichen Teil des Gesamteinkommens aus.

In Luxemburg sieht man ebenfalls eine direkte staatliche Unterstützung als notwendig an, um das Überleben kleinerer Presseunternehmen zu garantieren.

Soweit das Gutachten des Saarbrücker Professors.

In der Schweiz haben die mitregierenden Sozialdemokraten eine Medienförderung durch den Staat mit einem Diskussionspapier wieder auf die politische Tagesordnung gebracht: „Es geht darum, ob die Schweizer Demokratie auch zukünftig auf die vierte Gewalt zählen kann. Und gerade in der Schweiz, wo die Bürgerinnen und Bürger mehrmals pro Jahr über teils komplexe Vorlagen befinden und wo es auch auf lokaler und regionaler Ebene journalistische Qualität und Vielfalt braucht, sind wir auf diese vierte Gewalt angewiesen.“

Massiv kritisiert die SP die großen Verlage. „Die verbliebenen Medienkonzerne fahren zwar hohe Profite ein, diese sind aber zunehmend von Journalismus entkoppelt. Die Eigentümerinnen und Eigentümer scheinen nicht bereit, auf Renditen zu verzichten. Also wird der Journalismus nur noch als Klotz am Bein mitgeschleppt und Schritt für Schritt weiter geschwächt.“

Auch die Grünen, die keinen Sitz im Bundesrat haben, setzen sich für eine öffentliche Pressefinanzierung ein. Die übrigen Parteien lehnen sie ab und folgen den Verlegern der großen Verlage. Auch in Deutschland sind die meisten Verlage, voran die Konzerne, gegen eine direkte staatliche Subvention; in der Regel gehen Verlage auch nicht in die Pleite, sondern werden von größeren Verlage gekauft.

Kleine Lokalzeitungen in der Schweiz hatten sich vor sechs Jahren dafür ausgesprochen, eine direkte Presseförderung zumindest zu prüfen – gegen den Verlegerverband, der sich, ausgestattet mit einigen Gutachten, gegen Subventionen ausgesprochen hatte. Hugo Triner ist Verleger des Bote der Urschweiz, einer Lokalzeitung mit 16.000 Auflage; er sagte in einem Interview mit dem Medienmagazin Edito:

Der Verband wird von den großen Verlegern dominiert. Das ist nicht nur ihre Schuld, es gibt einfach immer weniger kleine Verleger. Der Verband findet in seiner Stellungnahme, die Qualität der Medien sei mehr oder weniger in Ordnung. Ich sehe das anders: Ich stelle eine eindeutige Niveausenkung fest.

Das waren die Argumente der Lokal-Verleger für eine direkte Förderung von Zeitungen:

  1. Der Markt hilft nicht unbedingt, die Qualität zu steigern, wie es die USA und Italien beweisen.
  2. Eine direkte Presseförderung ist möglich, wenn der Staat nicht zu viel Einfluss auf den Inhalt nimmt.
  3. Die Gefahr der staatlichen Einmischung kann gebannt werden durch klare Kriterien, etwa: ein bestimmter Anteil redaktioneller Eigenleistungen oder ein Qualitätsmanagement.

Ob mit dem neuen Bundespräsidenten in Deutschland wieder Schwung in die Debatte um staatliche Förderung des Journalismus kommt? Vor acht Jahren schrieb Frank-Walter Steinmeier über Medienpolitik in der Demokratie: „

 

Sie setzt nicht auf die Kräfte des Marktes allein, sondern gewährt eine steuernde, stützende Hand der Gesellschaft, notfalls auch des Staates. Letzteres gilt vor allem dort, wo nicht nur eine vorübergehende Marktschwäche, sondern ein offensichtliches Marktversagen im Medienbereich festzustellen oder zu erwarten ist… Wer die Medien dem Markt überlässt, schwächt sie in ihrer demokratischen Rolle und macht sie ausschließlich zu Waren und Dienstleistungen.

Wäre bei uns eine Debatte über die Förderung von Lokalzeitungen notwendig? In den meisten Landkreisen gibt es nur eine Zeitung; in immer mehr Kreisen jenseits der Ballungsgebiete sind die Redaktionen so schwach besetzt, dass eine notwendige Kontrolle der Bürgermeister, Landräte und anderer Funktionäre so gut wie unmöglich ist. Ist dort die Demokratie in Gefahr? Wird die Mitwirkung der Bürger erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht,  wenn sie nicht mehr gut und unabhängig informiert werden? Ist es nicht Aufgabe von Politikern, auch jenseits von Festreden die Demokratie zu stärken, gerade in den Städten, Dörfern und Kreisen?

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Mehr dazu in meiner Kress-Kolumne JOURNALISMUS! Muss der Staat den Journalismus und die Demokratie retten?

Risse im Rechtsstaat und Schwäche in der Demokratie

Geschrieben am 22. Juni 2016 von Paul-Josef Raue.
Peter M. Huber ist Richter im Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (Foto: Bundesverfassungsgericht)

Peter M. Huber ist Richter im Zweiten Senats des Bundes-Verfassungsgerichts (Foto: Gericht)

Was tun Zeitungen und Magazine, wenn unsere Demokratie schwächelt? Was setzen Lokaljournalisten, Reporter und Korrespondenten dagegen, wenn der Staat in einer Sinnkrise steckt?

Die Diagnose stellt mit Peter M. Huber ein Verfassungsrichter, geschrieben in einem Essay zum 25-Jahr-Jubiläum der Einheit vor einem Jahr, noch einmal zitiert heute in einem FAZ-Huber-Porträt:

Ein Vierteljahrhundert nach der Wiedervereinigung steckt der durch das Grundgesetz verfasste Nationalstaat in einer Sinnkrise, der Rechtsstaat zeigt Erosionstendenzen, die Demokratie schwächelt, das Gewaltenteilungsgefüge hat sich weiter zugunsten der Exekutive verschoben, und die Entwicklung des Bundesstaats lässt eine Orientierung vermissen.

Die Therapie in den Medien ist eine Debatte wert, auch jenseits von AfD und Pegida. Die Presse und ihre Freiheit zählen zu den Grundrechten, also zu den Pfeilern, auf denen Staat und Demokratie stehen: Wer durch ein Grundrecht privilegiert ist, hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Zu den Pflichten eines Journalisten zählt, die Demokratie zu stärken.

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Quelle: FAZ, 1.10.2015

 

Übt die Uefa „Zensur“ bei der EM? Vom falschen Gebrauch eines Wortes (Friedhof der Wörter)

Geschrieben am 18. Juni 2016 von Paul-Josef Raue.
WDR-Fernsehdirektor Jörg Schönenborn (Foto: WDR)

WDR-Fernsehdirektor Jörg Schönenborn (Foto: WDR)

Zensur! Wenn die Redaktion einen Leserbrief nicht druckt, regt sich der Leser auf: Zensur! Als Facebook die Seite einer AfD-Politikerin sperrt wird, schimpft einer: „Offene Zensur missliebiger Menschen“. Und nun die Uefa?

Unterdrückt sie bei der Europameisterschaft TV-Bilder von Krawallen im Stadion, so dass deutsche Zuschauer die Szenen der Gewalt nicht sehen können? Der Vorwurf  ist zu hören: Zensur!

Nein, sagt WDR-Fernsehdirektor Jörg Schönenborn, der auch EM-Teamchef der ARD ist. „Es geht darum,  uns künftig Bilder, die ohnehin vorliegen, schnell zur Verfügung zu stellen, damit wir entscheiden können, ob wir sie senden oder nicht“, erklärt Schönenborn der Süddeutschen Zeitung. Er kritisiert  den inflationären Gebrauch des Worts „Zensur“: „Den sollten Journalisten eigentlich für die Fälle reservieren, in denen er tatsächlich zutrifft.“

Das hindert TV-Moderatoren nicht, weiter von Zensur zu sprechen. Als Zuschauer beim Spiel „Tschechien gegen Kroatien“ Leuchtraketen aufs Spielfeld werfen, spricht der Reporter – allerdings vom ZDF – von „Zensur“. Als die Bilder allerdings doch zu sehen sind, ist er stolz, dass deutsche Proteste offenbar Wirkung bei der Uefa zeigen.

Schönenborn hat Recht, wenn er vor allem Journalisten rügt, die fahrlässig von Zensur sprechen. Der Begriff ist in Deutschland eindeutig definiert:  Es ist der Eingriff des Staates in die Freiheit der Presse, in Artikel 5 des Grundgesetzes ultimativ untersagt:

Eine Zensur findet nicht statt

meint den Staat, der über den Inhalt von Medien höchstens nachträglich urteilen darf in einem Gerichtsverfahren.

Das Zensur-Verbot bindet nur den Staat. In Artikel 1 des Grundgesetzes lesen wir:

Die Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Die Pressefreiheit ist eines der Grundrechte. Das Zensur-Verbot gilt also nicht für Privatpersonen, auch nicht für die Uefa und für Facebook;  die können auch nicht klagen und sich dabei auf unsere Verfassung berufen.

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Quelle: SZ 17.6.2016

Joachim Gauck: Ein Journalist darf nicht zum Politiker werden

Geschrieben am 13. Mai 2016 von Paul-Josef Raue.
 Bundespräsident Joachim Gauck (Zeichnung: Anke Krakow / TBM)

Bundespräsident Joachim Gauck (Zeichnung: Anke Krakow / TBM)

Bundespräsident Joachim Gauck ist stolz auf die Medien in Deutschland, er spricht von einer „Presselandschaft, die ihresgleichen sucht“, von einer „vorbildlichen Medienwelt“. Aber:

Es beunruhigt mich, wenn ich in diesen Tagen den Vorwurf höre, die Medien berichteten bisweilen einseitig und unvollständig besonders über die Probleme, die mit Flucht und Einwanderung einhergehen. Da ist von Widersprüchen zwischen beobachtbarer und berichteter Welt die Rede, von einer Glaubwürdigkeitskrise des Journalismus, von Medienverdrossenheit, ja sogar von „Lügenpresse“.

Bei der Verleihung des „Europäischen CIVIS Medienpreises“ erinnert er an seine DDR-Geschichte:

Ich weiß, was Lügenpresse ist. Ich habe sie erlebt – jahrzehntelang, in der DDR. Eine zentrale Stelle bestimmte, welche Informationen und welche Meinungen verpflichtend waren. Zensur und Desinformation bestimmten den Medienalltag. Und heute? Es ist so völlig anders – und trotzdem: Verschwörungstheoretiker behaupten im Netz und auf der Straße, dass unsere Presse gelenkt sei – so entstünden „Systemmedien“.

In seiner Antwort auf die Frage, warum „die Diffamierung als Lügenpresse bei einem Teil der Öffentlichkeit verfangen hat“,  lobt er die Debatte über die Wahrhaftigkeit der Berichterstattung, das Nachdenken über die Regeln des Journalismus und die journalistische Selbstkritik.

Gauck nennt die Grundsätze, die „so einfach wie ehern sind“:

  • Sagen, was ist.
  •  Informieren sauber trennen vom Kommentieren.
  • Distanz halten.
  • Sich nicht dazu hinreißen lassen, wegen einer guten Sache Fakten selektiv zu benennen.

Da hat der Bundespräsident den schönen Satz von Hajo Friedrichs korrekt, aber sprachlich weniger schön wiedergegeben: „Distanz halten, sich nicht gemein machen mit einer Sache, auch nicht mit einer guten, nicht in öffentliche Betroffenheit versinken.“ Dürfen die Redenschreiber des Präsidenten  andere nicht zitieren?

Joachim Gauck trennt den Journalisten vom Politiker und fordert die Trennung. Wer die journalistischen Regeln nicht befolgt, werde schnell zum politischen Akteur:

 Und dann ist es nicht mehr weit, bis der Fluch der edlen Absicht dazu verführt, etwas zu verschweigen, um nicht den Falschen Argumente zu liefern. Die Lebenserfahrung zeigt aber: Nicht wer ein Problem benennt, vergrößert es, sondern wer es verschweigt.

Tag der Pressefreiheit: „Türkei hat die Gruppe verlassen“

Geschrieben am 3. Mai 2016 von Paul-Josef Raue.
0 Kommentare / Geschrieben am 3. Mai 2016 von Paul-Josef Raue in Aktuelles, M. Presserecht und Ethik.
Pressefreiheit Profil 2016

Anzeige zum „Tag der Pressefreiheit“ 2016 im österreichischen Magazin Profil.

Eine Anzeige im österreichischen Magazin Profil zum „Tag der Pressefreiheit“: Ein Chat-Eintrag auf dem Smartphone zum 3. Mai:

Türkei hat die Gruppe verlassen.

Daneben einige handschriftliche Notizen:

  • Angriffe auf Redaktionen
  • Einreisesperren für Journalisten
  • Missachten der Presse- und Meinungsfreiheit
  • Inhaftierung von Journalisten
  • Ausweisung von Journalisten
  • Zwangsverwaltung von Medienhäusern
  • Nachrichtensperren

Unten auf der Seite lesen wir (gut gemeint, aber mit einem schrägen Sprachbild):

Wer die Pressefreiheit untergräbt, macht die Demokratie verwundbar.

Jan Böhmermann und Mathias Döpfner: Es geht um Freiheit, nicht um guten Geschmack

Geschrieben am 11. April 2016 von Paul-Josef Raue.
1 Kommentar / Geschrieben am 11. April 2016 von Paul-Josef Raue in Aktuelles.
Springer-Chef Mathias Döpfner (Foto: Springer)

Springer-Chef Mathias Döpfner springt Jan Böhmermann bei(Foto: Springer)

Ohne einen scharfäugigen Wächter, der Missstände des öffentlichen Lebens aufspürt, liefe die Demokratie Gefahr, der Korruption oder der Verführung durch Scharlartane zu erliegen.

So schrieb der Presserechts-Anwalt Martin Löffler 1963, als die deutsche Demokratie noch im Dornröschenschlaf verharrte und Politiker wie Öffentlichkeit die Pressefreiheit als eher lästig betrachteten. Löffler erstritt vor dem Verfassungsgericht das „Spiegel-Urteil“ und schrieb „Der Verfassungsauftrag der Presse“, aus dem das Eingangs-Zitat genommen ist.

Karl-Hermann Flach aus der Chefredaktion der Frankfurter Rundschau zitierte in seinem „Macht und Elend der Presse“ eifrig aus Löfflers Buch und schrieb:

Ein hartes Wort erscheint in einer Zeit und Gesellschaft häufig geboten, in der man die zarten Töne und rücksichtsvollen Andeutungen geflissentlich überhört oder übersieht.

Das ist kein Kommentar zu Jan Böhmermann, sondern einem Buch von 1967 entnommen.

Es geht nicht darum, ob man Böhmermanns Gedicht gelungen findet oder gräßlich, es geht um das Prinzip: Darf einer harte Worte finden zur Türkei, ihrem Führer und den Verletzungen der Menschenrechte, wenn unsere Kanzlerin die zarten Töne bevorzugt?

Natürlich wird ein Teil der Kritik intellektuelle Kritik sein müssen, nicht nur in der Presse, mehr noch beim Kabarett und in der Literatur… Nur in einem provinziellen geistigen Klima können jene Vorstellungen entstehen, nach denen ein scharfer Kritiker uferlos hasst, ein Nihilist außerhalb der Gesellschaft ist.

Auch dies ist kein aktueller Kommentar, sondern 1967 geschrieben, mit Pathos geschrieben: „Es gibt eine Pflicht zur Kritik – aus Liebe zum Volk und aus Treue zum Grundgesetz des Staates.“

Mathias Döpfner, der Springer-Chef, argumentiert ähnlich in einem offenen Brief an Jan Böhmermann und seine „Maximal-Provokation“:

Dass Ihr Gedicht geschmacklos, primitiv und beleidigend war, war ja – wenn ich es richtig verstanden habe – der Sinn der Sache. Sie haben doch einfach alle beleidigenden, insbesondere alle in der muslimischen Welt beleidigenden Stereotype zusammengerafft, um in grotesker Übertreibung eine Satire über den Umgang mit geschmackloser Satire zu machen.

Döpfner bietet indirekt seine Hilfe vor Gericht an:

Jan Böhmermann (ZDF, Ben Knabe)

Jan Böhmermann (ZDF, Ben Knabe)

Ich möchte mich, Herr Böhmermann, vorsichtshalber allen Ihren Formulierungen und Schmähungen inhaltlich voll und ganz anschließen und sie mir in jeder juristischen Form zu eigen machen. Vielleicht lernen wir uns auf diese Weise vor Gericht kennen. Mit Präsident Erdogan als Fachgutachter für die Grenzen satirischer Geschmacklosigkeit.

Es wäre zu wünschen, wenn die Klage vor Gericht kommt – durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht. Ab und zu muss jede demokratische Gesellschaft die Grenze der Freiheit austesten und klären lassen, das reinigt die Luft.

Offenbar ist es zur Zeit einfacher, Journalisten zu beleidigen und generell als „Lügenpresse“ zu diffamieren als die Wahrheit über einen Präsidenten zu sagen, der zum Diktator aufsteigt:  Erdogan – so Döpfner –

kontrolliert in seinem Land etwa 90 Prozent der Zeitungsauflage und lässt Demonstranten, die anderer Meinung sind, gewaltsam von öffentlichen Plätzen entfernen. Oppositionelle bezeichnet er als „Atheisten und Terroristen“. Studenten, die demonstrieren, riskieren Exmatrikulation. Universitätsprofessoren, Journalisten oder Blogger, die Kritik äußern, werden willkürlich verhaftet, teils gefoltert, Redaktionen werden durchkämmt. Eine friedliche Kundgebung für die Rechte Homosexueller wird mit Wasserwerfern und Tränengas niedergeschmettert. Die Gleichstellung von Männern und Frauen lehnt der türkische Präsident ab: Der Islam lehre, dass Frauen vor allem Mütter seien. Und auch gegenüber den Kurden ist exzessive und rücksichtslose Gewalt der türkischen Armee an der Tagesordnung, sagt Amnesty International. Die Gewalt gegen Kurden habe allein seit dem vergangenen Sommer Hunderte Todesopfer gefordert.

Und wer bezahlt Böhmermanns Gang durch die Instanzen? Da wird er sich wohl keine Gedanken machen müssen.

Also: Soll die Kanzlerin dem türkischen Drängen bitte nachgeben und der deutschen und europäischen Öffentlichkeit einen Prozess schenken, in dem es um die Freiheit geht und nichts anderes.

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Quelle: Offener Brief Döpfners in der Welt

 

 

Der Schah-Paragraf: Staatsoberhäupter darf keiner beleidigen – auch nicht Jan Böhmermann. Oder?

Geschrieben am 8. April 2016 von Paul-Josef Raue.
Jan Böhmermann (ZDF, Ben Knabe)

Jan Böhmermann (Foto: ZDF, Ben Knabe)

Der Spiegel erschien 1949 zwei Wochen lang nicht, er war verboten – weil er das Königshaus in Holland beleidigt haben soll. Davon erzählt Heribert Prantl, der Jurist in der SZ-Chefredaktion, auf der SZ-Titelseite von Freitag (8. März 2016) – im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann, der ein Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten vorgetragen hatte.

Das Verbot 1949 erließen laut Prantl die britischen Besatzer; das Gesetz, das heute angewandt wird, wurde erst 1953  bundesdeutsches Recht. Vorläufer war ein Gesetz aus dem Kaiserreich, das allerdings nur die Beleidigung von Monarchen unter Strafe stellte.

Ende der sechziger Jahre verlangte der Schah von Persien eine Bestrafung der Studenten, die ein Plakat „Persien – ein KZ“ gezeigt hatten. Heribert Prantl: „Als Ermittler meinten, man müsse sich in diesem Rahmen auch mit den Zuständen in Persien beschäftigen, wurde das dem Bundesinnenminister Paul Lücke zu heikel. Er reiste eigens nach Teheran und bewegte den Schah zu einem Verzicht auf die Strafverfolgung.“

Gleichwohl heißt der Paragraf 103 bisher in der juristischen Umgangssprache „Schah-Paragraf“. Endet bei ihm die Presse- und Kunstfreiheit?

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Spotlight – ein exzellenter Film über Journalismus, Recherche, Professionalität und Unabhängigkeit

Geschrieben am 2. März 2016 von Paul-Josef Raue.

Spotlight ist ein Film über Journalisten und für Journalisten – der gerade den Oscar für den besten Film gewonnen hat. Erzählt wird die wahre Geschichte des Reporter-Teams „Spotlight“. Es recherchierte für den Boston Globe, dass Hunderte von katholischen Priestern Kinder missbraucht hatten mit Wissen des Kardinals.

Wer mit Begeisterung Journalist ist, sollte sich diesen Film ansehen aus vier Gründen:

  1. Spotlight zeigt, dass Recherche die Basis des Journalismus und der Demokratie ist: Nur so gelangen Nachrichten in die Öffentlichkeit, die von den Mächtigen unterdrückt werden. Die Demokratie lebt nicht nur von Pressemitteilungen aus den Zentralen, sondern von den Recherchen aus den Hinterzimmern der Macht. Für die Bürger sind diese Nachrichten oft wichtiger als die Verlautbarungen der Mächtigen.
    Pressefreiheit, die unsere Verfassung garantiert, ist vor allem die Freiheit der Recherche – und daraus abgeleitet auch die Pflicht zur Recherche.
  2. Spotlight zeigt, wie eine gute Recherche abläuft:
    Erstens brauchen die Reporter Hartnäckigkeit, denn jede schwierige Recherche verrennt sich immer wieder in Sackgassen und scheint zu scheitern.
    Zweitens braucht die Recherche ein Team, das aus unterschiedlichen Charakteren zusammengesetzt ist, das zusammen arbeitet, das sich gegenseitig hilft und beim Streit um die richtige Strategie nie das Ziel aus den Augen verliert. Der investigative Einzelgänger ist selten, er lebt vor allem in den Kriminalromanen von Dashiell Hammett und Raymond Chandler. Recherchierende Reporter sind weder abgebrüht noch ausgekocht, sie brechen auch keine Regeln, sondern gehen – wenn ihnen Dokumente vorenthalten werden – auch mal vor Gericht und klagen die Herausgabe ein.
    Drittens ist Recherche erst einmal Lesen in Akten, Lesen in Archivbänden, Lesen in Mails und Briefen von Lesern, auch von denen, die man als Querulanten abgestempelt hatte, Lesen in den eigenen Artikeln, die schon erschienen sind. Die Recherche in Spotlight kommt vom Fleck, als in der Bibliothek die Jahresbände des katholischen Bistums entdeckt werden mit Angaben sämtlicher Priester und der Gemeinden, in denen sie wirkten.
    Dann folgt das Kombinieren, die Entdeckung der inneren Logik der Geschichte: Wo ist der rote Faden? Was hängt miteinander zusammen? Mit wem müssen wir sprechen? Wo sind die besten Informanten?
    Schließlich braucht man die Gespräche mit Opfern, Anwälten und Tätern, und man braucht Geduld, nach der siebten zugeschlagenen Tür weiterzumachen, und man braucht die Gabe, trotz aller Distanz den Informanten Sicherheit und Vertrauen zu garantieren. Mindestens eine Frau braucht jedes Recherche-Team.
    Auf eine Tiefgarage zu hoffen, in der hinter einem Pfeiler ein Informant wartet mit einem dicken Umschlag – das ist weltfremd.
  3. Spotlight beleuchtet den Lokaljournalismus mit seinem Mix aus Nähe und Distanz: Den Anstoß zur Recherche gibt der neue Herausgeber Marty Baron – einem Chefredakteur bei uns vergleichbar -, gerade aus Florida nach Boston gekommen: Er liest in einer Kolumne vom Missbrauch und fragt in seiner ersten Ressortleiter-Konferenz, ob weiter recherchiert werde. Ein nassforscher Redakteur spöttelt: Das ist eine Kolumne, da wird nicht mehr recherchiert.
    Es wird recherchiert – auch gegen den Unwillen von Spotlight-Chef Walter Robinson, der Hinweise unterdrückt hatte, um seiner Heimatstadt und der Kirche nicht zu schaden.
    In einer Schlüsselszene des Films treffen sich Spotlight-Chef Robinson und ein Freund, der den Kardinal berät: „Das ist doch unsere Stadt. Hier leben Menschen, die die Kirche brauchen und deren Vertrauen zerstört wird. Und diese Priester sind doch nur Einzelfälle, wenige faule Äpfel.“
    Dieses Gemeinschafts-Gefühl „Wir Kinder dieser Stadt müssen doch zusammenhalten“ schließt den Fremden aus: „Der neue Herausgeber kommt aus New York und Florida, für ihn ist Boston nur eine Zwischenstation in seiner Karriere. Bald geht er wieder.“
    Argumentiert wird mit dem Wohl der Stadt: Doch die Mächtigen verwechseln – nicht nur in Boston – bisweilen ihr eigenes Wohl mit dem Wohl der Stadt. Das Wohl der Stadt ist das Wohl der Bürger, die alles Wichtige wissen müssen.
    Eine gute Lokalredaktion braucht beide: Den Fremden mit seiner Distanz; er ist nicht Teil eines Netzes von Freunden, die man schon aus dem Kindergarten kennt. Und sie braucht den Einheimischen, der die Stadt und ihre Menschen kennt, der Kontakte hat und sie zu nutzen weiß (oder auch nicht). Beide zusammen sind unschlagbar.
  1. Spotlight beweist, wie wichtig Unabhängigkeit für eine Zeitung ist. Der Verleger möchte am liebsten Ruhe haben und setzt seine Ruhe gleich mit Ruhe in der Stadt. Die Reporter möchten auch Ruhe haben. Ein Unruhiger, der übrigens in sich ruht, ein Unruhiger wie der Chefredakteur an der Spitze reicht, um die Profis in der Redaktion an ihre Pflicht zu erinnern: Nutzt Eure Unabhängigkeit! Erfüllt Euren Auftrag, der lautet: Seid Sprachrohr der Bürger, nicht Sprachrohr der Mächtigen!
    Am Ende gibt die Zeitung den Opfern eine Stimme und rüttelt die wach, die der Kirche vertrauten, obwohl ihre Funktionäre das Vertrauen missbraucht hatten.
    Als der neue Chefredakteur zum Antrittsbesuch beim Kardinal erscheint, lächelt der Mann Gottes: „Eine Stadt erblüht, wenn ihre großen Institutionen zusammenarbeiten.“ Marty Baron, der Chefredakteur, lächelt nicht zurück und antwortet trocken: „Eine Zeitung funktioniert am besten, wenn sie alleine arbeitet.“

Der Film zeigt den Wert der tiefen Recherche, und er zeigt ein Defizit des deutschen Journalismus: Nur in den Magazinen wie dem Spiegel und in den nationalen Zeitungen, vorbildlich in der Süddeutschen, wird systematisch recherchiert, in den Regional- und Lokalzeitungen selten oder gar nicht. Wir brauchen solche Recherche-Teams wie „Spotlight“: Vier Redakteure, drei Männer und eine Frau, sind es in Boston.

Eine Kosten-Nutzen-Rechnung ist schwierig: Wer an eine langen und schwierigen Recherche arbeitet, fällt für die Tagesproduktion aus. Ist er erfolgreich, stärkt er das Vertrauen der Leser – und das ist mittlerweile unbezahlbar.

Der Boston Globe druckte nach der ersten Reportage, die den Skandal enthüllte, noch sechshundert weitere. Da stimmte sogar die Kosten-Nutzen-Rechnung.

Auch in Deutschland gab es viele Missbrauchs-Fälle. Erst acht Jahre nach dem Skandal in Boston deckten auch deutsche Reporter systematisch auf, beginnend mit einer Recherche der Berliner Morgenpost im Canisius-Kolleg – die eine professionelle Qualität hatte wie die des Boston Globe.

Rabauken-Affäre in Mecklenburg: Auch Landgericht bestätigt Geldstrafe gegen Redakteur

Geschrieben am 5. Februar 2016 von Paul-Josef Raue.

Ein Jäger hängt ein totes Reh an die Anhänger-Kupplung, fährt damit über die Bundesstraße 100, wird zum Thema in den sozialen Netzwerken und schließlich  vom Nordkurier-Redakteur Thomas Krause als „Rabauken-Jäger“ tituliert. Das Amtsgericht verurteilt den Redakteur zu 1000 Euro Strafe wegen Beleidigung, das Landgericht bestätigt heute das Urteil (Freitag, 5. Februar 2016)

Thomas Krause berät sich mit seinen Anwälten Malte Nieschalk (links) und Johannes Weberling (rechts).
Nordkurier-Redakteur  Thomas Krause mit seinen Anwälten Malte Nieschalk (links) und Johannes Weberling (rechts). Foto: Nordkurier
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Nordkurier-Chefredakteur Lutz Schumacher hatte vor einigen Tagen im Nordkurier auf Leser-Fragen zum Thema geantwortet:
> Können Sie das nicht still mit der Justiz aushandeln? Muss der Nordkurier seinen eigenen Fall so an die große Glocke hängen?

Ja. Weil es am Ende jeden betrifft. Wenn sich unsere Leserinnen und Leser auf Facebook über einen Politiker aufregen und ihn dann vielleicht sogar „Schwachkopf“ nennen. Oder wenn uns jemand in einem Leserbrief schreibt, das Amt XY sei in seinen Augen „geistig minderbemittelt“. Die bekommen dann künftig alle Post vom Staatsanwalt, wenn dieses Urteil Bestand hätte.

> Wie das?

Naja, das sind alles Meinungsäußerungen. Vielleicht nicht so nette, aber eben doch Meinungen. Und die freie Meinungsäußerung wird von unserer Verfassung geschützt.

> Heißt das im Umkehrschluss, man darf alles sagen? Und insbesondere Journalisten? Stehen sie über dem Gesetz?

Nein, um Gottes Willen. Die Frage ist nur, wo hört eine Meinung auf und wird zur reinen Beleidigung.

> Und wann ist das so?

Das ist schwer zu sagen – am Ende oft eine Auslegungssache. Unser Verfassungsgericht urteilt aber seit Jahrzehnten, dass die Grenzen weit gesteckt sind. Das ist auch gut so, denn niemand sollte in Deutschland Angst haben, seine Meinung zu sagen.

> Kann ich also ungehindert Menschen in der Öffentlichkeit als Mörder, Kinderschänder oder Geisteskranke bezeichnen?

Nein! Die Grenze ist immer da erreicht, wo die Äußerung überhaupt nichts mehr mit der Sache zu tun hat, sondern nur noch die Person treffen möchte. Außerdem darf ich nicht unter dem Deckmantel einer Meinungsäußerung falsche Tatsachen verbreiten. Einen Mörder darf ich nur jemanden nennen, der auch als solcher verurteilt wurde.

 

 

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