Alle Artikel mit dem Schlagwort " Pressefreiheit"

Die FAZ druckt einen Text, den die taz nicht drucken wollte

Geschrieben am 18. September 2013 von Paul-Josef Raue.

„Und wer kontrolliert die Zeitungen?“ Es gibt kaum eine Diskussion mit Politikern und nicht selten auch mit Leser, in der nicht diese Frage gestellt wird. Die Antwort ist einfach: Die Medien kontrollieren die Medien.

Ein gutes Beispiel lieferte die Sonntagszeitung der FAZ: Sie druckte auf der zweiten und dritten Seite einen Beitrag, den die taz-Chefredakteurin Ines Pohl nicht drucken wollte. Thema von Christian Füllers „Die große Legende“ ist die Förderung von Kindesmissbrauch und Pädophile durch die Grünen in ihren Anfangsjahren.

Die FAS kündigte den Beitrag auf der Titelseite an: „Die taz-Chefin wollte den Text nicht drucken. Genannt wurden dafür alle möglichen Gründe, auch in der Redaktionskonferenz.“ Die Gründe waren: Falsche Tatsachen, falsche Kausalketten, handwerkliche Schwächen. Der Hauptgrund war wohl der Wahlkampf und die schädliche Wirkung des Artikels auf die Grünen, die der taz nahestehen.

Füllers Artikel endet:

Der grüne Moralist ist nackt – und alle können es sehen.

Am Rande sei eine Pikanterie erwähnt: Die taz-Chefredakteurin beschwerte sich in der Redaktionskonferenz, dass der Streit öffentlich wurde. Der Autor dieses Blogs erinnert sich gut daran, wie genüsslich die taz Diskussionen anderer Redaktionen in ihrem Blatt ausbreitet – in der Regel ohne die Angegriffenen zu befragen.

FAS 15. September 2013

Kommentar von Anton Sahlender via Facebook

Da gibt es durchaus noch etwas mehr Kontrolle: Gesetze, Presserat, Leser und da und dort Ombudsleute

Wie Christian Nienhaus einen guten Chefredakteur definiert: Klar, direkt, oft ruppig – aber immer nah bei den Menschen

Geschrieben am 14. September 2013 von Paul-Josef Raue.

Wie muss ein guter Chefredakteur sein? Christian Nienhaus, Geschäftsführer der Funke-Mediengruppe, definiert ihn so:

Ein guter Chefredakteur

> hat einen Hang zur Kompromisslosigkeit, gerade auch bei der Wahrheitssuche, und zur Unnachgiebigkeit;

> ist ein führendes Mitglied des „Clubs der offenen Aussprache“: Klar, direkt, sicherlich oft auch ruppig. Aber zielgerichtet und letztlich auch fair;

> hat kein Interesse an Hierarchien: Viel wichtiger ist für ihn das „Machen“, das Gestalten und Bewegen;

> ist ein politischer Journalist: Nicht nur Realität abbilden, sondern auch Realität mitgestalten! Nicht nur berichten über Regierungen und Parteien, über Wirtschaft und Gesellschaft – nein, Entscheidungen und Entwicklungen mitprägen, mitgestalten;

> macht Meinung und mischt sich in den „Meinungskampf“ ein;

> weiß sehr genau um seine Meinungsmacht als Publizist;

> kümmert sich nicht um die Parteien-Zugehörigkeit: Entscheidend ist ausschließlich die Frage, ob der Politiker im Sinne der Kommune oder des Landes gute Politik macht;

> bringt Aktionen auf den Weg ;

> macht seine Zeitung zum selbstbewusstesten, ja wichtigsten Sprachrohr der freiheitlich-demokratischen Grundordnung;

> ist nah bei den Menschen, den wirklichen, nicht den postulierten: Das ist ein wichtiger Faktor für erfolgreichen Lokal- und Regionaljournalismus;

> ist ein Lokalpatriot, er identifiziert sich mit seiner Region;

> entwickelt seine Zeitung weiter;

> gibt dem Regionaljournalismus eine Zukunft, wenn er sich einmischt im Sinne des regionalen Gemeinwohls.

Diese Tugenden eines Chefredakteurs zählte Christian Nienhaus auf in seiner Festrede auf Hans Hoffmeister, den scheidenden Chefredakteur der Thüringischen Landeszeitung, den er als Vorbild pries.

Nienhaus vergass aber nicht zwei Zusätze; der erste:

„Das sind Eigenschaften, die vielleicht das tägliche Miteinander nicht unbedingt einfach und bequem machen. Es sind aber Eigenschaften, die einen guten Journalisten auszeichnen.“

Der zweite: „Es muss nicht immer alles so kantig und eckig sein, vielleicht auch nicht immer so polarisierend.“

Doch gehöre es zum verlegerischen Verständnis der Mediengruppe: „Der Chefredakteur ist frei in der Gestaltung der Inhalte und kann sich unabhängig von Interessengruppen um journalistische Qualität kümmern.

Am Ende ist nur entscheidend, ob es den Lesern gefalle. „Denn auch hier gilt das Credo erfolgreicher Verleger: Wenn man predigen will, muss man dafür sorgen, dass die Kirche voll ist.“

Der erste Band der „Bibliothek des Journalismus“: Hans Hoffmeister – Harmonie ist mir suspekt

Geschrieben am 31. August 2013 von Paul-Josef Raue.

Er ist ein Getriebener, ein Schwarz-Weiß-Seher, ein Himmelhochjauchzendundzutodebetrübter, atemlos mit dem geschriebenen wie dem gesprochenen Wort.

So schreibt Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig über Hans Hoffmeister, 22 Jahre Chefredakteur der Thüringischen Landeszeitung; er wurde, der am Freitag in den Ruhestand verabschiedet wurde (30. August 2013). Machnig war einer der 250 Gäste, die zum Abschied in den Weimarer „Elephant“ gekommen waren. Machnig, auch ein Politiker starker Worte. schreibt weiter:

Das feine Florett war nicht Hoffmeisters Waffe, eher die schwere Nagelkeule.

Machnigs Einschätzung ist zu lesen in einem Interview-Buch, das Paul-Josef Raue, Autor dieses Blogs, über Hans Hoffmeister verfasst hat; es ist der erste Band der neu gegründeten „Bibliothek des Journalismus“, die im Klartext-Verlag erscheint mit Raue als Herausgeber:

Paul-Josef Raue: Hans Hoffmeister – Harmonie ist mir suspekt. Klartext-Verlag, 163 Seiten, 13,95 Euro

„Wir haben nicht über die Wende berichtet. Wir haben sie gemacht“, sagt Hans Hoffmeister in dem fünfstündigem Interview, in dem der scheidende Chefredakteur ausführlich seinen Anfang in Thüringen direkt nach der Wende erzählt. Die Kapitel-Überschriften führen durch das Buch wie durch das Hoffmeistersche Leben. In der ersten Hälfte sind die Wende und die folgenden Jahre das Thema:

> „Eine Affekthandlung“ – Hoffmeisters Aufbruch in den Osten
> „So war der wilde Osten“ – Der Start der „Tagespost“ in Eisenach
> „Wie sollten sie denn plötzlich Demokraten sein?“ – Die ersten Tage in der Weimarer Redaktion
> „Nicht nur nicken, auch handeln“ – Die ersten Jahre der TLZ
> „Harmonie ist mir suspekt“ – Wie es dem Westdeutschen im Osten erging.

Im zweiten Teil erzählt Hans Hoffmeister aus seinem Leben und von seinen Anfängen als Journalist im Westen: „Es wurde unfassbar viel gesoffen“. Immer wieder räsonieren die beiden Chefredakteure auch über den Journalismus, seine Werte und Regeln.

Zwei Auffassungen von Journalismus prallen in dem Interview aufeinander:

> Hoffmeister bekennt sich zur Einmischung der Redaktion in die Politik, er nimmt Partei, ist gegen die Trennung von Nachricht und Meinung und begründet dies so: „Ich will nicht, dass dieses Land, mein Land, Schaden nimmt“.

> Paul-Josef Raue, Chefredakteur der konkurrierenden Thüringer Allgemeine (TA), plädiert dagegen für eine Distanz, die dem Leser die Freiheit lässt, selber ein Urteil zu bilden, und zitiert den TV-Moderator Friedrich: „Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten.“

Im Anhang antworten 21 Prominente auf die Frage „Hatten Sie Angst vor Hans Hoffmeister:

Erfurts MDR-Funkhaus-Chef Werner Dieste:

Viel spannender ist die Frage: Hat Hans Hoffmeister in den vielen Jahren in der Weimarer Marienstraße manchmal Angst gehabt – gar vor sich selbst?

TA-Redakteur Henryk Goldberg:

Ich habe ein wenig Angst vor einer Fähigkeit, die Hans Hoffmeister auszeichnet, und die mir seit 1990 abhandenkam: Sich so ganz, so rückhaltlos einer Sache hinzugeben.“
Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht: „Wir sind stolz darauf, dass er Bürger unseres Landes ist.

Ex-Jenoptik-Chef Lothar Späth:

Parlaments- und Regierungsvertreter hatten bei ihm kaum eine Chance, ihre Sicht der Dinge vorzutragen. Am liebsten hätte er das Ganze selbst übernommen.

Thüringens Vize-Ministerpräsident Christoph Matschie über Hoffmeisters Samstagkommentar, das „Schlüsselloch“:

Im Schlüsselloch ließ Hans Hoffmeister nicht selten das Fallbeil auf Politiker nieder. Mich traf es auch, aber ich lebe noch.

Ein Lob auf die Freiheit der Presse

Geschrieben am 21. Juli 2013 von Paul-Josef Raue.

Was würden Sie auch gegen eine Mehrheit durchsetzen?

Die Freiheit der Presse: Säfte, Zitronen, Kloßteig, Zeitungen, Bücher – alles darf ohne Zensur gepresst werden.

Annette Seemann im Fragebogen der Thüringer Allgemeine vom 20. Juli 2013. Sie ist Autorin und Übersetzerin und leitet seit zehn Jahren die „Gesellschaft Anna-Amalia-Bibliothek“ in Weimar.

AP-Chef: Regierung muss Journalisten vor Abhör-Aktion warnen

Geschrieben am 24. Juni 2013 von Paul-Josef Raue.

Die amerikanische Regierung soll die Verfassung achten, vor allem die Pressefreiheit beachten, statt sie auszuhöhlen, schreibt AP-Chef Gary Pruitt im Blog seiner Nachrichtenagentur. Er reagiert auf das Abhören gegen AP-Journalisten im vergangenen Monat.

Pruitt stellt fünf Forderungen auf, um die Pressefreiheit dauerhaft zu sichern:

1. Das US-Justizministerium muss die Presse vor Abhör-Aktionen warnen und anhören, bevor es sich Zugriff auf ihre Aufzeichnungen verschafft.

2. Gerichte müssen sicherstellen, dass die Gewaltenteilung ebenso strikt eingehalten wird wie die Verfassung und journalistische Rechte nicht durch die Selbstermächtigung der Exekutive untergraben werden.

3. Die Richtlinien, die besagen, dass Journalisten keiner Auskunftspflicht unterliegen, müssen an die modernen Kommunikationsformen wie Mails oder SMS angepasst werden.

4. Zur Durchsetzung dieser journalistischen Schutzrechte brauchen wir ein strenges Bundesgesetz.

5. Das Justizministerium muss eine Vorschrift erlassen, die auch künftige Regierungen verpflichtet, keinen Reporter zu kriminalisieren, nur weil er seinen Job macht.

(Zusammenfassung und Übersetzung: Felix Voigt)

AP beruft sich auf den ersten Zusatz der US-Verfassung, verabschiedet im Dezember 1791:

Congress shall make no law respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof; or abridging the freedom of speech, or of the press; or the right of the people peaceably to assemble, and to petition the Government for a redress of grievances.

Der Kongress darf kein Gesetz machen, das die Einführung einer Staatsreligion zum Gegenstand hat, die freie Religionsausübung verbietet, die Rede- oder Pressefreiheit oder das Recht des Volkes einschränkt, sich friedlich zu versammeln und die Regierung um die Beseitigung von Missständen zu ersuchen.

(Übersetzung: Wikipedia)

Off the record! Wenn Politiker die Bürger täuschen und Journalisten mitspielen

Geschrieben am 8. Juni 2013 von Paul-Josef Raue.

„Nur ein Hintergrund-Gespräch!“ „Off the record!“ „Sie dürfen mich nicht zitieren!“ So schützen sich Politiker und andere Mächtige, indem sie ihre Informationen und Botschaften öffentlich machen – und sich gleichzeitig verstecken. Im AP-Blog wird daran erinnert, dass in den meisten Demokratien explizit das Recht auf freie Veröffentlichung garantiert wird. Wenn ein Politiker nicht als Quelle einer Nachricht bekannt werden will, täuscht er die Bürger. Daraus folgert AP:

Vertraulichkeit ist nur sinnvoll, wenn der Informant um seinen Arbeitsplatz bangen muss oder gar um sein Leben. Das ist aber nur selten der Fall.

So sind AP-Mitarbeiter verpflichtet zu fragen, das Treffen als nicht-vertraulich einzustufen. Gelingt das nicht, müssen sie entscheiden, ob sie gegen die Regel verstoßen – wenn die Information wichtig und glaubwürdig ist.

So viel Freiheit gewährt der deutsche Pressekodex nicht. Er bestimmt in Ziffer 5 (Berufsgeheimnis): „Die vereinbarte Vertraulichkeit ist grundsätzlich zu wahren“ und lässt in einer Richtlinie nur als Ausnahmen zu:

Vertraulichkeit kann nur dann nicht bindend sein, wenn die Information ein Verbrechen betrifft und die Pflicht zur Anzeige besteht. Vertraulichkeit muss nicht gewahrt werden, wenn bei sorgfältiger Güter- und Interessenabwägung gewichtige staatspolitische Gründe überwiegen, insbesondere wenn die verfassungsmäßige Ordnung berührt oder gefährdet ist.

Im AP-Blog geht es zudem um die Praxis von Präsident Obama, im Weißen Haus nur seine eigenen Fotografen arbeiten zu lassen – damit nur die Fotos in die Welt rausgehen, die dem Präsidenten gefallen. AP verbreitet diese Fotos nicht.

Zudem erinnert Michael Oreskes in dem Blog an die Abhör-Affäre: Das Justizministerium ließ AP-Reporter heimlich überwachen:

The importance we place on being allowed to gather the news without interference was given a great deal of attention after it was revealed last month that the Justice Department had thrown an investigative drift net over the phone records of some of our reporters and editors to identify their sources. We protested, vehemently. As AP CEO Gary Pruitt said, this was an unprecedented intrusion and chilled our ability to gather news. The case was unusual, but our position flowed from the work we do each day to assure access to the workings of governments all around the world.

Offshore-Leaks: Journalisten treiben Europas Finanzminister

Geschrieben am 14. April 2013 von Paul-Josef Raue.

Ohne die Steueroasen-Recherchen und -Enthüllungen der Süddeutschen hätten sich die Finanzminister in Brüssel nicht auf eine Initiative gegen Steuerflucht geeinigt. An diesem Wochenende ist durch den Druck der Offshore-Leaks in Europa mehr bewegt worden als in den Jahren zuvor.

Das beweist dreierlei:

1. Wichtiger als alle Online-Print-Debatten, wer die Schönste sei im Land, ist die Qualität des Journalismus, ob lokal, national oder weltweit.
2. Tiefe und unabhängige Recherche macht die Qualität des Journalismus aus. Sicher müssen Medien auch Orientierung geben und die Welt verständlich machen, aber dies ist ohne Recherche von geringerem Wert.
3. Demokratie gelingt nur durch freien Journalismus, der seine Quellen schützen darf und dabei auch vor und von dem Staat geschützt wird, und der aufwändige Recherchen finanzieren kann.

Dies ist mein Leitartikel, geplant für die Thüringer Allgemeine (15. April 2013)

Endlich wollen Europas Finanzminister, fast geschlossen, Steuerflüchtlinge jagen, also Millionäre, die ihr Geld in Oasen verstecken – ohne an die Gesellschaft zu denken, in der sie leben und von der sie leben.

Milliarden Euros werden gar nicht versteuert. Deutschland und anderen Ländern können so Geld, das den Bürger zusteht, weder in Bildung oder Entschuldung stecken noch zum Stopfen der Schlaglöcher in den Straßen.

Die Finanzminister, voran Wolfgang Schäuble, zeigten sich am Wochenende entschlossen, um jeden Steuer-Euro zu kämpfen; nur Österreichs Finanzministerin kämpft noch für das Schwarzgeld, das ihr Land reicht macht.

Warum erwachen die Minister? Sind Steueroasen nicht lange bekannt? Schüttelt die Finanzkrise Europa nicht seit Jahren?

Es sind Journalisten, die sie treiben. Sie haben detailliert aufgespürt, wer seine Millionen versteckt. Journalisten sind über zwei Millionen Dateien zugespielt worden. Da Journalisten ihre Informanten nicht preisgeben, bekommt Wolfgang Schäuble die Dateien nicht – und muss selber Initiative entwickeln.

Wer einen Beweis braucht, wie notwendig und nützlich freier Journalismus ist, der schaue nach Brüssel, wenn sich die Finanzminister treffen.

Joachim Braun: Ein junger Wilder wird Chefredakteur des Jahres

Geschrieben am 27. Dezember 2012 von Paul-Josef Raue.

Joachim Braun ist ein ungewöhnlicher Chefredakteur: Kein Manager, dem Zahlen wichtiger sind als Recherchen; kein Presseclub-Dauergast, der die Welt erklärt; kein Liebling der Mächtigen in der Provinz, auch wenn sie ihn umarmen wollen. Joachim Braun ist Chefredakteur des Nordbayrischen Kurier in Bayreuth, ist Regional-Chefredakteur des Jahres – und feiert heute Geburtstag (27. Dezember).

Braun plädiert für eine strikt journalistische Haltung

Das alte Sowohl-als-auch, wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass, zählt nicht mehr. Journalisten müssen sich bekennen, müssen Orientierung geben, Hintergründe aufarbeiten, darstellen und vor allem: Sie müssen Klartext schreiben. Nur so bekommen sie Relevanz und erreichen ihre Leser auch emotional.

So steht es in seinem Blog „An(ge)kommen in Bayreuth“, eine ebenfalls ungewöhnliche Chronik eines Chefredakteurs, der vom ersten Tag an notierte und öffentlich machte, was ihm in der Redaktion und in der Stadt auffällt und missfällt.

So machte er sich nicht überall beliebt – auch nicht bei allen in seiner Redaktion, vor allem nicht bei jenen, die – so steht es in seinem Blog – „immer noch glauben, sie hätten in den vergangenen 25 Jahren alles richtig gemacht,

  • weil ihnen die Abonnenten nicht davon gelaufen sind,
  • die soziale Netzwerke standhaft ablehnen, weil sie glauben, sie verrieten dort ihre Ideale,
  • die eine Schulverbandsversammlung 60 Zeilen lang ins Blatt hieven, obwohl sie der Text nicht interessiert,
  • denn: Das haben wir schon immer so gemacht.

Dazu passt eines der Lieblings-Zitate von Braun, das er in einem Interview mit Jürgen Klopp, dem Meistertrainer von Borussia Dortmund, gelesen hat:

Sollten wir einen finden, den ich nicht mehr motivieren kann – der wäre hier auch nicht mehr so glücklich.

Der regionale Chefredakteur des Jahres, den eine Jury des Medium Magazin  wählt, kommt am Ende einer langen Liste von Journalisten, die unsere eitle Zunft als die wahren Journalisten preist: Dreimal FAZ, einmal Spiegel, Welt und dpa, je einmal WDR und ZDF.  Mit der Provinz will man sich nur am Rand ein wenig schmücken, wenn man sich feiert „unterstützt von der Metro group und otto group“.

Die Jury- Begründung für Joachim Braun ist jedoch vorzeigbar:

Er steht für einen unerschrockenen Journalismus, wie man sich ihn nur wünschen kann in einer Region: Gradlinig und kantig scheut er keine Konfrontation mit der Obrigkeit (was u.a. 2012 dazu führte, dass der Bayreuther Oberbürgermeister nicht wiedergewählt wurde). Ebenso wenig scheut er sich davor, alte redaktionelle Zöpfe abzuschneiden (z.B.Vereins- und Honoratioren-Berichterstattung). Er selbst geht mit gutem Beispiel voran und gibt mit seinem kritischen Blog „An(ge)kommen in Bayreuth“ täglich die journalistische Haltung vor, die er auch von seiner Redaktion erwartet.

Da ist allerdings noch ein Rest von Verachtung der Provinz zu lesen: Vereinsberichterstattung als alter Zopf, der abzuschneiden ist – als ob der Bürger, der sich engagiert und selbst organisiert, unserer Gesellschaft schadet. Da wird Lokalberichterstattung gerühmt, nur wenn sie Skandale entdeckt und Bürgermeister absägt – als Provinz-Spiegel sozusagen.

Diese Kopf-ab-Mentalität ist nicht Brauns Sache. Er mag seine Leser, er mag den  Stolz der Menschen auf ihre Heimat, er mag die Provinz, aber nicht das Provinzielle. In seinem Blog ist zu lesen:

Um’s klar zu stellen: Der Nordbayerische Kurier ist weder CSU noch SPD, weder rechts noch links, weder für noch gegen Festspielhaus. Er ist ausschließlich der Wahrhaftigkeit verpflichtet und damit seinen Lesern.

Bei allem Übermut, der Joachim Braun bisweilen überfällt, ist das die rechte Haltung. Glückwunsch,  lieber Joachim Braun!

(zu: Handbuch-Kapitel 2-4 Die Journalisten + 55 Der neue Lokaljournalismus)

 

„Rechtsradikal“ ist Werturteil, keine Tatsachenbehauptung

Geschrieben am 15. November 2012 von Paul-Josef Raue.
0 Kommentare / Geschrieben am 15. November 2012 von Paul-Josef Raue in Aktuelles, Presserecht & Ethik.

Im Zweifelsfall für eine öffentliche Debatte, auch wenn sie hart geführt wird! Und gegen das Verbot einer Debatte, in der es immer noch um das Thema geht! Wer seine Meinung öffentlich zur Diskussion stellt, muss eine Diskussion darüber auch ermöglichen – und ertragen.

So urteilte das Verfassungsgericht in Karlsruhe für einen Rechtsanwalt, der einen anderen Anwalt in einem Internet-Forum „rechtsradikal“ genannt hatte – und gegen Land- und Oberlandesgericht, die entweder eine unwahre Tatsachenbehauptung oder eine Schmähkritik entdeckt und zur Unterlassung aufgefordert hatten.

Drei Kriterien nennt das Bundesverfassungsgericht für die Abgrenzung von erlaubter Meinungsäußerung und Schmähkritik:

1. Sie darf den Kritisierten nicht in seiner Intimsphäre treffen.
2. Sie darf nicht in sein Privates eindringen (was der Fall ist, wenn die Diffamierung im Vordergrund steht und nicht mehr die Sache, über die diskutiert wird).
3. Sie dringt in seine Sozialsphäre ein – was in einer Debatte, die man angezettelt hat, erlaubt ist (nach dem Motto: Wem es in der Küche zu heiß ist, der sollte nicht kochen).

(zu: Handbuch-Kapitel 50 Presserecht)

Dokumentation
Bundesverfassungsgericht Pressemitteilung Nr. 77/2012 vom 13. November 2012
Beschluss vom 17. September 2012
1 BvR 2979/10

Die Bezeichnung anderer als „rechtsradikal“ ist ein Werturteil
und fällt unter die Meinungsfreiheit

Eine Person in einem Internetforum in Auseinandersetzung mit deren
Beiträgen als „rechtsradikal“ zu betiteln, ist ein Werturteil und
grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Dies entschied das
Bundesverfassungsgericht in einem heute veröffentlichten Beschluss vom
17. September 2012 und hob daher die angegriffenen Unterlassungsurteile
auf. Es obliegt nun den Zivilgerichten, das Grundrecht auf
Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers mit dem allgemeinen
Persönlichkeitsrecht der kritisierten Person abzuwägen.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:

1. Der im zivilrechtlichen Ausgangsverfahren auf Unterlassung klagende
Rechtsanwalt beschäftigte sich auf seiner Kanzleihomepage und in
Zeitschriftenveröffentlichungen mit politischen Themen. Er schrieb unter anderem über die „khasarischen, also nicht-semitischen Juden“, die das Wirtschaftsgeschehen in der Welt bestimmten, und über den
„transitorischen Charakter“ des Grundgesetzes, das lediglich ein
„ordnungsrechtliches Instrumentarium der Siegermächte“ sei.

Der Beschwerdeführer, ebenfalls Rechtsanwalt, setzte sich in einem
Internet-Diskussionsforum mit diesen Veröffentlichungen auseinander: Der Verfasser liefere „einen seiner typischen rechtsextremen originellen Beiträge zur Besatzerrepublik BRD, die endlich durch einen
bioregionalistisch organisierten Volksstaat zu ersetzen sei“. Wer meine, „die Welt werde im Grunde von einer Gruppe khasarischer Juden
beherrscht, welche im Verborgenen die Strippen ziehen“, müsse „es sich
gefallen lassen, rechtsradikal genannt zu werden“.

Das Landgericht und das Oberlandesgericht verurteilten den
Beschwerdeführer zur Unterlassung der Äußerungen, wobei das Landgericht
sie teilweise als unwahre Tatsachenbehauptungen und das
Oberlandesgericht sie als Schmähkritik aus dem Schutzbereich der
Meinungsfreiheit herausfallen ließen. Das Bundesverfassungsgericht hat
beide Urteile aufgehoben und die Sache an das Landgericht
zurückverwiesen.

2. Diese Urteile verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG).

a) Es handelt sich um Meinungsäußerungen in Form eines Werturteils, denn es ist nicht durch eine Beweiserhebung festzustellen, wann ein Beitrag „rechtsextrem“ ist, wann sich ein Denken vom „klassisch rechtsradikalen verschwörungstheoretischen Weltbild“ unterscheidet und wann man „es sich gefallen lassen muss, rechtsradikal genannt zu werden“.

b) Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit werden verkannt, wenn
eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung
oder Schmähkritik eingestuft wird mit der Folge, dass sie dann nicht im
selben Maß am Grundrechtsschutz teilnimmt wie Äußerungen, die als
Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind.

Verfassungsrechtlich ist die Schmähung eng definiert, da bei ihrem
Vorliegen schon jede Abwägung mit der Meinungsfreiheit entfällt. Eine
Schmähkritik ist nicht einfach jede Beleidigung, sondern spezifisch
dadurch gekennzeichnet, dass nicht mehr die Auseinandersetzung in der
Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Dies
kann hier aber nicht angenommen werden, denn alle Äußerungen haben einen Sachbezug.

c) Verfassungsrechtlich geboten war also eine Abwägung zwischen der
Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers und dem Allgemeinen
Persönlichkeitsrecht des Unterlassungsklägers. Das Ergebnis dieser
Abwägung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. In der Abwägung
muss das Gericht, an das zurückverwiesen wurde, berücksichtigen, dass
der Unterlassungskläger weder in seiner Intim- noch in seiner
Privatsphäre betroffen ist, sondern allenfalls in seiner Sozialsphäre.
Dagegen ist die Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers in ihrem Kern
betroffen.

Die Verurteilung zur Unterlassung eines Werturteils muss im
Interesse des Schutzes der Meinungsfreiheit auf das zum
Rechtsgüterschutz unbedingt Erforderliche beschränkt werden. Der
Unterlassungskläger hat seine Beiträge öffentlich zur Diskussion
gestellt; dann muss zur öffentlichen Meinungsbildung auch eine
inhaltliche Diskussion möglich sein.

Ude (1): Kein Berufsstand so mimosenhaft wie Journalisten

Geschrieben am 11. November 2012 von Paul-Josef Raue.
1 Kommentar / Geschrieben am 11. November 2012 von Paul-Josef Raue in Aktuelles, Lokaljournalismus.

Schon die Bemerkung, dass eine Jahreszahl in der Zeitung verwechselt wurde, gilt als ein Anschlag auf die Pressefreiheit. Kein Berufsstand ist so mimosenhaft wie der der Journalisten – obwohl es doch ihr Beruf ist zu kritisieren. Das Phänomen habe ich nicht ergründen können.“

Christian Ude, Münchens Oberbürgermeister, in seiner Rede beim Lokaljournalismus-Kongress des Netzwerk Recherche.

Kritik ist das Lebenselixier der Demokratie, sagen Journalisten zu Recht. Warum sind sie dann so mimosenhaft? Politiker teilen auch aus und stecken ein und gehen nachher ein Bier trinken. Das wünsche ich mir auch von Journalisten.

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