Constanze Kurz schreibt regelmäßig „Aus dem Maschinenraum“ in der FAZ, der stärksten Internet-Kolumne der deutschen Tageszeitungen. Die Ermittlungen des Generalbundesanwalts kommentiert sie in netzpolitik.org:
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Im Zweifel gegen die Pressefreiheit: Auch Generalbundesanwalt ermittelt gegen Journalisten
Staatsanwälte in Deutschland gehen gezielt gegen Journalisten vor, um sie einzuschüchtern und kritische Berichterstattung zu verhindern: Man mag die Ermittlungen gegen den Nordkurier in der Rabauken-Affäre als Petitesse abtun (was sie nicht ist), aber die Ermittlungen gegen netzpolitik.org sollen signalisieren: Redakteure lasst die Finger von geheimen oder auch nur geheim eingestuften Dokumenten des Staates! Und was „geheim“ ist, bestimmen wir, die Diener des Staates.
Vor allem sollen Informanten abgeschreckt werden, Kontakt zu Redaktionen zu suchen. So ermittelt der Generalbundesanwalt gegen die Redaktion von netzpolitik.org, die über Pläne für eine neue Rasterfahndung des Geheimdienstes berichtet hatte:Im geheimen Haushalt des Verfassungsschutzes sollen knapp drei Millionen Euro eingestellt werden, um Internet-Inhalt, auch bei Facebook, auszuwerten.
Die Diener des Staates erweisen sich so als Gegner der Verfassung. Constanze Kurz zitiert aus einem Urteil des Verfassungsgerichts:
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Lutz Schumacher per FacebooK:
Offenbar verführt der „General“ im Ttel. Habe da ja gerade erst entsprechende Erfahrungen machen dürfen… #Rabauke
Wolfgang Bok am 15. Juli um 13:57 auf Facebook:
Dieser „Enthüllungsjournalismus“ besteht bsp. darin, brav die gezielt platzierten Empörungsnews von Snowden & Co. abzudrucken, ohne diese zu überprüfen. Erfüllungsgehilfen wäre der treffendere Ausdruck. Lesenswert dazu: Spionageexperte Sandro Gaycken in der FAZ vom 10.7.15, Seite 10: „Wer steckt hinter den NSA-Enthüllungen?“ Aber so weit geht der deutsche „Enthüllungsjournalismus“ natürlich nicht. Dann würde ja das Feindbild nicht mehr stimmen…
Rabauken-Affäre: Staatsanwaltschaft gibt Ruhe und ermittelt nicht mehr
Unser Land wird gelegentlich von Kriminellen, aber bestimmt nicht von Zeitungskommentatoren bedroht.
So reagiert Lutz Schumacher, Chefredakteur des Nordkurier in Neubrandenburg, auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Stralsund, die Ermittlungen gegen ihn einzustellen. Zwei Staatsanwälte hatten gegen ihn wegen angeblicher Beleidigung in einem Kommentar Strafantrag gestellt.
Heftig kritisiert Schumacher Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): Peinlich und inakzeptabel sei ihr Verhalten, weil sie es versäumt habe, „mäßigend auf die Staatsanwaltschaft einzuwirken und sich in juristischen Haarspaltereien verlor (hat), anstatt die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger zu schützen“.
Das Berufungsverfahren gegen Thomas Krause, der 1000 Euro Strafe wegen des Rabauken-Berichts zahlen muss, läuft noch (siehe Bericht in diesem Blog). Schumacher hofft, dass auch die Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädiert.
Der Ombudsmann und sein Plädoyer für den Leserbrief: „Ein unverzichtbarer Teil der Demokratie“
„Kritiker sind die besten Medien-Kunden. Man muss sie einfach mögen. Sie sind für Redaktionen demokratisches Lebenselement.“ So endet das fulminante Plädoyer für den Leser und seine Briefe, geschrieben von Anton Sahlender, Leseranwalt der Main-Post und Sprecher der Vereinigung der Medien-Ombusleute. In seinem Main-Post-Blog lesen wir unter anderem:
„Leserbriefe sollte man noch viel mehr schätzen lernen. Sie sind wertvoll. Nicht nur für Zeitungen. Folglich muss man Brief-Schreiber einfach mögen. Sie haben Bedeutung. Geben sie sich doch (noch) Mühe, ihre Gedanken zu aktuellem Geschehen beizutragen. Das heißt, sie denken erst nach, bevor sie ihre Meinung an die Zeitung schreiben. Ja, das gibt es noch. Sie greifen schließlich unter ihrem Namen öffentlich in eine Diskussion ein.
Und die ist sogar ein unverzichtbarer Teil der Demokratie. Das hat das Bundesverfassungsgericht schon vor langer Zeit festgestellt. Es hat dabei eine freie Presse, zu der Leserbriefe gehören, als schlechthin konstituierend für ein freiheitlich demokratisches Staatswesen bezeichnet. Dessen Lebenselement sehen die Richter nämlich weiterhin in der ständigen geistigen Auseinandersetzung, die den Kampf der Meinungen ermöglicht. In diesem Sinne: Mitkämpfen ist erwünscht.
Fakten für den Stammtisch
Je früher man das Debattieren lernt, um kompetent an Auseinandersetzungen teilzunehmen, desto besser. Für eine richtige Debatte, die die Teilnehmer weiterbringt, gibt es Grundregeln. Erfolgreiche Debattierer halten sich daran, weil sie beispielsweise gut zuhören können. Verfassungsrichter sind in der Formulierung ihrer Urteilsbegründungen zu Diskussionen meist noch etwas anspruchsvoller. Dennoch muss sich niemand scheuen, die Niederungen gepflegter Stammtisch-Runden in den demokratischen Diskurs einzubeziehen, sofern aus Fakten geschöpft wird.
Wein- und bierselige Runden sind dann besser als ihr Ruf. Denn es geht nicht nur um politische Streitfragen, sondern um alles, was zum menschlichen Leben gehört. Da lässt sich doch der eine oder andere Ausrutscher verzeihen. Unterhaltung ist bekanntlich sogar Teil der Pressefreiheit.
D i e Medien gibt es nicht
Ich riskiere es, das heftig diskutierte Wullf-Beispiel an dieser Stelle einzusetzen: Ein Bundespräsident musste zurücktreten, weil er den Maßstäben, die man an den Lebenswandel des höchsten Repräsentanten eines Staates stellen muss, nicht gerecht wurde. Vorwiegend Medien haben das verdeutlicht, und zwar in seltener Einigkeit. Sie wurden ihrer Wächterrolle gerecht. Aber im Gespräch halten Kritiker an den journalistischen Fehlgriffen fest, die es während der Affäre zweifellos gegeben hat und machen daran generelle Zweifel am Journalismus fest.
Es gibt eigentlich fast immer den Faktor, dass Betroffene, die ihr Tun bloßgestellt sehen, meist dem Journalismus die Schuld in die Schuhe schieben. Sie halten Ursache und Wirkung nicht auseinander.
Wissen macht Demokraten
Durchaus zulässig ist es zu sagen, dass vorwiegend Menschen, die Tageszeitung lesen, die die Demokratie stärken. Unter ihnen findet man konstruktive Kritiker. Die müssen dazu nicht unbedingt Briefe an die Redaktion schreiben. Ihre Bedeutung lässt sich auch ohne solche Aktivitäten gut begründen. Zeigt sich doch seit Jahren, dass vornehmlich sie es sind, die zur Wahl gehen.
Das gilt gleichermaßen für Leser, die seriöse Medien im Internet nutzen. Sie heben sich durch besseres Wissen von den Leuten ab, die Verschwörungen unterstellen und Lügenpresse rufen, aber vermutlich keine Zeitung wahrnehmen, weder gedruckt noch digital. Unwissen macht anfällig für Gerüchte und falsche Behauptungen.
Man könnte daraus allzu leicht die Umkehr-Regel formulieren: Fundiertes Wissen macht Demokraten. Das funktioniert aber nicht, schon gar nicht von heute auf morgen. Oft müssen Vorurteile abgebaut werden, indem Fakten dagegen gestellt werden. Das ist ein Prozess gegen die Beharrlichkeit im menschlichen Bewusstsein. Denn Botschaften, die aus den Nachrichten abgeleitet werden, entstehen bekanntlich erst in den Köpfen.
Starke Treuebeweise
Ich gönne mir noch etwas Gegenwart. Dazu gehören Wünsche oder Beschwerden von treuen Lesern, allesamt aus der älteren Generation. Die sind vermehrt von Hinweisen begleitet, wie den, dass die Familie schon in der dritten Generation die Main-Post, das Schweinfurter Tagblatt oder auch den Boten vom Haßgau liest. Die Absender schreiben das so, als würden sie sich einer verschworenen Gemeinschaft zugehörig fühlen. Solche Treuebeweise könnten Redakteure, oft zermürbt von schleichenden Auflagenverlusten und hässlichen Kritiken, schwach machen, selbst bei unerfüllbaren Wünschen. Darf es aber nicht! Denn ein langjähriges Abonnement ist kein Kriterium für Veröffentlichungen. Aber es ist ein Quell für Motivation.
Viele sollen zu Wort kommen
Für Leserbriefe gibt es natürlich Regeln – wie für den gesamten Journalismus. Hier drei, die zuletzt oft übersehen wurden:
> Je kürzer der Text, desto größer die Wahrscheinlichkeit seiner Veröffentlichung. Das gilt vor allen Dingen für Zuschriften zu überregionalen Themen, etwa solchen zur Bundespolitik oder zum internationalen Geschehen. Lange Texte wandern zumindest unter mainpost.de komplett ins Internet. Im Netz spielt Länge keine Rolle.
> Kurze Briefe lassen es zu, auf dem begrenzten Platz der gedruckten Zeitung möglichst viele Einsendungen unterzubringen. Aber auch sie wandern ins Netz, wenn es der Einsender nicht ausgeschlossen hat.
> Und Leserbriefe zu Berichten über Ereignisse, die Wochen zurückliegen, haben kaum Chancen noch einen Platz zu finden. Diese Regel drängt natürlich die Redaktion selbst die Pflicht, eingegangene Zuschriften möglichst zeitnah zu veröffentlichen. Sie nicht zu lange warten zu lassen. Insgesamt lässt sich sagen, dass etwa 90 Prozent der Zuschriften abgedruckt oder im Netz veröffentlicht werden, die redaktionellen Regeln entsprechen.
Das Haar in der Suppe
Ein Vorwurf, lässt sich nicht ausrotten. Er ist mit Manipulation zu kennzeichnen. Dieser Vorwurf kommt meist von Interessengruppen: „Leserbriefe oder Kommentare, die der Redaktion unliebsam sind, werden nicht veröffentlicht oder gar weggeworfen.“ Zu kontroversen konfliktreichen Artikeln scheint dieser Vorwurf zu gehören, wie das Haar in der Suppe. Einer trägt diese Vermutung an den anderen weiter: so lange, bis man sie für Tatsache hält. Vor allem glauben jene an das Haar, denen die Suppe nicht geschmeckt hat.
Dabei hat keine Redaktion Interesse, sich die Suppe selbst zu verderben. Einseitigkeit tut sie sich nicht an. Die widerspricht zutiefst journalistischem Selbstverständnis.
Fakt ist aber, dass es Einseitigkeit gibt. Zu manchen Themen gehen tatsächlich nur Leser-Stimmen zu „einer Seite der Medaille“ ein. Und keine Redaktion erfindet selbst Gegenstimmen, um ihre Leserbriefspalte auszugleichen. Ich würde es allerdings gutheißen, wenn die Redaktion der Leserschaft der einseitige Briefeingang offenbart wird. Das gilt gerade für kontroverse Themen. In diesen Zeiten, sollte manches was in Redaktionen vorgeht, transparent gemacht und erklärt werden.
Erhöhtes Qualitätsbewusstsein
Für Zeitungsleser ist es ein wesentlicher Faktor für Qualität, dass Leute, die ihre Meinung schreiben, ihren korrekten Namen darunter setzen. Mit Phantasienamen aus dem Internet wollen sie nichts zu tun haben. Sie beschweren sich, wenn ihre namentlich gezeichneten Meinungen den Ansichten begegnen, die da unter einem Pseudonym erscheinen. Das mögen sie schon gar nicht in ihrer gedruckten Zeitung. Der Presserat freilich, hat in seinem Kodex die Nicknames sanktioniert. (Richtlinie 2.6) Eine Debatte unter ungleichen Bedingungen hat er dabei nicht erwähnt.
Es gilt die Verbreiterhaftung
Alles, was unter der Marke dieser Zeitung veröffentlicht wird, prägt nicht nur ihr Image. Die Redaktion haftet auch dafür. Auch für namentlich und mit Phantasienamen gezeichnete Kommentierungen gilt die Verbreiterhaftung. Schon deshalb bemühen sich professionelle Redaktionen um eine erträgliche Diskussionskultur. Sie lassen Boshaftigkeiten und Beleidigungen nicht zu. Die fallen auf das Image ihrer Marke zurück. In langfristig gepflegten und kontrollierten Meinungsportalen, hat man bekanntlich kaum noch unter dem Einfall von „Trollen“ und ihren meist persönlich beleidigend hingeworfenen Behauptungen zu leiden.
Wer sie kritisiert, hängt an der Zeitung
Ich habe es oft erfahren, dass gerade Zeitungsleser eine gepflegte Diskussionskultur zu schätzen wissen. Man begegnet diesen Lesern – darunter ältere Semester – vermehrt auch im Internet. Hoffentlich tragen sie dort zum Fortbestand einer gepflegten Diskussionskultur bei. In deren Rahmen – also ohne persönliche Schmähungen und unbewiesene Behauptungen – sind auch Beschwerden am besten platziert. Debatten sind dann anregend und fruchtbar. Willkommen ist, wer dabei Zeitung oder Redaktion kritisiert, denn dem ist sie nicht gleichgültig. Er hängt meist sogar an ihr. Im Sinne geistiger Auseinandersetzung sind Kritiker ohnehin die besten Medien-Kunden. Man muss sie einfach mögen. Sie sind für Redaktionen demokratisches Lebenselement.
Wie die SZ aus der Metropole die Rabauken-Affäre einschätzt: Seltsame Provinz
In der Provinz streitet man sich nicht über die Pressefreiheit, da gibt man nach, wenn der Staatsanwalt Ordnung schafft. Darf man so zwei Sätze in einem Artikel der Süddeutschen Zeitung über die Rabauken-Affäre beim Nordkurier in Neubrandenburg verstehen?
„Die Flammen schlagen zu hoch in diesem seltsamen Fall aus der Provinz“, schreibt Thomas Hahn in der SZ (3. Juli 2015). Wenn ein Redakteur aus München „Provinz“ schreibt, dann meint er auch Provinz, eben weit entfernt von seiner Metropole – und dazu noch im Osten. Wie geht es da zu: eben „seltsam“.
„Irgendjemand hätte irgendwann mal nachgeben müssen“, schreibt er weiter. „Irgendjemand“, also auch der Redakteur, der einen Jäger einen Rabauken nannte, weil der ein totes Reh mit seinem Auto über die Bundesstraße geschleift hatte. Nachgeben – also die 1000 Euro Strafe wegen Beleidigung zahlen (und mit der Richterin eine Tasse Kaffee trinken, wie man das halt so macht in der Provinz)?
„Irgendjemand“ könnte auch der Chefredakteur sein, der in einem Kommentar der Richterin und den Staatsanwälten die Leviten las: Sollte er nachgeben und sich entschuldigen?
Seltsam.
Rabauken-Affäre (5): Ein Generalstaatsanwalt, Verfolgung Unschuldiger und die Pressefreiheit
Mir liegen im Wortlaut die Auskünfte des Justizministeriums und der Staatsanwaltschaft vor, man habe ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet, wegen des Kommentars…Mein Anwalt hat sich vor zwei Wochen bei der Staatsanwaltschaft Stralsund um Übermittlung des Aktenzeichens gebeten. Heute teilte ihm der zuständige Staatsanwalt mit, man könne „die Anfrage keinem Vorgang zuordnen“. Das ist dieselbe Staatsanwaltschaft, die auf aktuelle Presseanfragen z.B. von Bild und FAZ antwortet, das Ermittlungsverfahren gegen den Nordkurier-Chefredakteur werden vier bis sechs Wochen dauern. Realsatire.
Schumacher beklagt, dass Anfragen zu ganz anderen Themen von Landesbehörden „seit Beginn der Affäre nur noch nach schriftlicher Aufforderung, ebenfalls schriftlich und mit tagelanger Verspätung beantwortet“ werden und die Pressestellen erklären, das gelte nur für den Nordkurier.
Lügenpresse (5): Wie sich Spiegel-Reporter von einem Diktator nicht korrumpieren ließen
Da beschweren sich ein Ex-Europol-Chef und der Ex-Herausgeber eines großen österreichischen Magazin über einen Spiegel-Reporter: „Er ist kein willfähriger Schreiberling, er lässt sich nicht mit Plattitüden abspeisen.“ Das soll er aber sein: willfährig. Denn ein Diktator in Kasachstan versucht, einen Gegenspieler, den eigenen Schwiegersohn, aus dem Weg zu räumen: Ihm soll im Westen Europas, wohin er geflohen ist, ein Mord untergeschoben werden und der Prozess gemacht, damit er ein für allemal im Gefängnis verschwindet.
Der Spiegel berichtete, wie hochrangige deutsche Ex-Politiker für das Komplott angeworben und aus einem Millionen-Etat großzügig entlohnt wurden. Auf Spiegel Online erzählt Spiegel-Reporter Walter Mayr, dass auch Journalisten instrumentalisiert werden sollten – wie aus Mails hervorgeht, die durch ein Datenleck in einer Wiener Anwaltskanzlei bekannt wurden:
- Offenbar sprach ein Ex-Innenminister von guten Kontakten zum Spiegel und versprach, das Magazin für die Kampagne einzuspannen. Das misslang so gründlich, dass sein Honorar gekürzt werden sollte. Er antwortete: „Es entspricht nicht meiner Übung, ein einmal vereinbartes Honorar neu zu verhandeln.“
- Der österreichische Ex-Magazin-Herausgeber warnte vor dem als störrisch bekannten Reporter Mayr, aber war sich sicher: „Er wird auch sehen, dass unsere Seite über mehrere Schienen mithilfe sehr hochkarätiger Berater das Thema in den Spiegel bringen will. Das könnte ihn noch misstrauischer und voreingenommener machen… Wir müssen aufpassen, dass die Sache nicht nach hinten losgeht; besser wäre es, wenn wir einen anderen Redakteur hätten, aber das können wir uns beim Spiegel nicht aussuchen.“
- Wer käme denn infrage, wenn der Spiegel nicht zu korrumpieren ist? „Im Zweifel versuchen wir ein anderes Medium, Stern oder Süddeutsche„.
- Der Reporter eines deutschen Fernsehsenders, den Mayr nicht nennt, wird angeworben,damit er beim Spiegel anruft: Wann bringen Sie die Geschichte? Der TV-Reporter rief wirklich an.
So arbeitet also die deutsche „Lügenpresse“: Vom Diktator einer Ex-Sowjet-Republik lässt sie sich nicht manipulieren, und von prominenten deutschen Ex-Politikern lässt sie sich auch nicht zur Beugung der Wahrheit verführen.
Was dürfen Journalisten? Presserat entschied über Beschwerden zu Germanwings-Absturz (Leser fragen)
430 Leser von deutschen Zeitungen haben sich nach dem Absturz der Germanwings-Maschine an den Presserat gewandt und sich über die Berichterstattung beschwert. Eine Leserin der Thüringer Allgemeine hatte sich direkt an die Redaktion gewandt und kritisierte die „respektlose und pietätlose und vor allen Dingen lauthalse Berichterstattung über den Absturz der Unglücksmaschine“: Er sei „zutiefst menschenunwürdig und nur einem verachtungswürdigen Voyeurismus geschuldet“.
Ein anderer Leser wollte gleich den Staat einschalten, damit er Medien verbiete, „persönliche Daten in solchen Fällen zu veröffentlichen. Normalerweise müssten hier empfindliche Strafen ausgesprochen werden. Bis zum Berufsverbot. Allerdings, wie vereinbart sich das dann mit dem Grundgesetz?“
In seiner Samstag-Kolumne „Leser fragen“ antwortete der Chefredakteur:
Sehr geehrter Herr W.,
Sie fragen zu Recht: Wie vereinbaren sich Berufsverbote und harte Strafen für Journalisten mit dem Grundgesetz?
Gar nicht, so lautet die klare Antwort. Die Presse kontrolliert den Staat und nicht der Staat die Presse – so steht es in Artikel 5 des Grundgesetzes. „Eine Zensur findet nicht statt“ bedeutet: Keiner darf Journalisten zwingen, über eine Sache oder eine Person zu schreiben oder dies zu unterlassen. Die Presse ist frei.
Allerdings müssen auch Journalisten die Persönlichkeits-Rechte beachten und dürfen, falls sie dagegen verstoßen, bestraft werden; sie dürfen nicht beleidigen oder die Unwahrheit schreiben.
So läuft zurzeit ein umstrittenes Gerichtsverfahren in Mecklenburg: Ein Reporter muss 1000 Euro bezahlen, weil er einen Jäger „Rabauken“ genannt hat; der Jäger hatte ein totes Reh an seiner Anhänger-Kupplung befestigt und über die Landstraße gezogen. Der Nordkurier akzeptiert diese Strafe nicht und zieht in die nächste Instanz. Der Chefredakteur in Neubrandenburg spricht von einer Gefährdung der Pressefreiheit durch Staatsanwalt und Richterin:
„Dieses Land hat zwei Diktaturen hinter sich und leider auch eine entsprechend fürchterliche Justizgeschichte. Die beiden über die freie Presse herfallenden Juristen haben daraus nichts gelernt. Vielleicht wäre es ihnen genehm, wenn der Nordkurier seine Artikel künftig den Behörden vorab zur Begutachtung vorlegt – war doch früher auch schon so.“
Der Staatsanwalt hat Anzeige gegen den Chefredakteur gestellt.
Sehr geehrte Frau Z.,
der Presserat entscheidet, ob Journalisten gegen den Pressekodex, also die Moral der Medien, verstoßen haben. Er hat so über die Beschwerden gegen die Berichterstattung zum Flugzeug-Absturz entschieden:
1. Der Name des Piloten durfte genannt werden.
Nach der Pressekonferenz des französischen Staatsanwalts durften Journalisten davon ausgehen, dass Andreas Lubitz das Flugzeug absichtlich zum Absturz gebracht hatte. Der Sprachrekorder war ausgewertet und Ermittlungen der Luftfahrtbehörde lagen öffentlich vor. Von Vorverurteilung konnte keine Rede mehr sein.
Zwar war durch die Namensnennung auch die Identifizierung der Eltern möglich, aber das öffentliche Interesse wog stärker als das Verschweigen des Nachnamens bei dieser außergewöhnlich schweren Tat, die in ihrer Art und Dimension einzigartig ist.
Eine besondere Zurückhaltung, die bei Selbstmorden geboten wäre, tritt mit dem Blick auf 149 Todesopfer zurück.
2. Bilder von den Opfern durften nicht veröffentlicht werden.
Opfer und ihre Angehörigen dürfen im Bild nur gezeigt werden, wenn es sich um berühmte Persönlichkeiten handelt oder eine ausdrückliche Zustimmung vorliegt. Also durften Fotos der Angehörigen, aufgenommen an den Flughäfen in Düsseldorf und Barcelona, nicht gedruckt werden.
Die TA hatte ein solches Foto gedruckt; wir haben dafür um Entschuldigung gebeten.
3. Die Partnerin des Co-Piloten durfte nicht erkennbar sein.
Eine Zeitung hatte zwar nicht den vollständigen Namen genannt, jedoch waren in dem Text so viele persönliche Details enthalten, dass die Partnerin des Co-Piloten identifizierbar war. Das verstößt gegen den Pressekodex und ist zu rügen, entschied der Presserat.
Auch die Berufe der Eltern des Co-Piloten zu erwähnen und ihr Wohnhaus nebst Umgebung zu zeigen, verletzt den Persönlichkeitsschutz.
Thüringer Allgemeine, 13. Juni 2015, Kolumne „Leser fragen“
Gastkommentar des Generalstaatsanwalts zur Rabauken-Affäre: „Medialer Pranger ist mit Verfassung nicht vereinbar“
„Vergleiche mit den beiden Diktaturen auf deutschem Boden, aus denen Staatsanwalt und Richterin angeblich nichts gelernt haben, sollten vermieden werden“, schreibt Helmut Trost, der Generalstaatsanwalt in Mecklenburg-Vorpommern, in einem Gastkommentar zur Rabauken-Affäre. Trost hat offenbar allen Chefredakteuren eine Mail geschrieben, die sich im Nordkurier zur Rabauken-Affäre geäußert haben (siehe ). Er will, so sein Anschreiben, einen Beitrag zur Versachlichung leisten und fügt einen „Gastkommentar“ bei, den er „auf Einladung des Nordkurier verfasst habe, der aber leider nicht veröffentlicht worden ist“. Sein Schreiben an den Nordkurier vom 4. Juni 2015 fügt er ebenfalls bei.
Ich dokumentiere beides:
Brief des Generalstaatsanwalts an den Nordkurier:
Sehr geehrter Herr Dr. Wilhelm,
Ihre Bemühungen, in der genannten Angelegenheit zu einer auch nach meiner Auffassung dringend gebotenen Versachlichung beizutragen, begrüße ich sehr. Ich komme deshalb Ihrer Einladung zu einem Gastkommentar gerne nach, auch wenn die Ausführungen Ihres Chefredakteurs in der Ausgabe vom 22.05.2015 („Geht’s noch? Rabauken in Richter-Roben“) mir diese Entscheidung nicht gerade erleichtern.Da die Abwägung zwischen der Meinungs- und Pressefreiheit einerseits und dem ebenfalls grundgesetzlich garantierten Recht der persönlichen Ehre andererseits überaus schwierig ist – die zahlreichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hierzu belegen dies eindrucksvoll -, ist eine ausgewogene, der Bedeutung der Sache angemessene und über Schlagworte hinausgehende Stellungnahme bei nur 1.500 „Textzeichen“ an sich nicht möglich.
Gleichwohl bin ich zu dem erbetenen Gastkommentar bereit, bitte allerdings um Verständnis, wenn dies unter dem Vorbehalt geschieht, dass Ihre Chefredaktion auf Kürzungen verzichtet, sofern ich den vorgegebenen Rahmen überschreite. Ich bitte ferner um Verständnis, dass ich zu Einzelheiten des laufenden Strafverfahrens gegen den angeklagten Journalisten keine Stellung nehme, sondern mich in dem anliegenden Gastkommentar nur allgemein zur rechtlichen Problematik in derartigen Fällen und zu Ihrer bisherige Berichterstattung äußere.
Gastkommentar des Generalstaatsanwalts:
Meinungs- und Pressefreiheit ja – aber nicht schrankenlos!
In Artikel 1 des Grundgesetzes heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Diese grundlegende Verpflichtung nehmen die Staatsanwaltschaften sehr ernst. Bestandteil der Menschenwürde ist gerade auch die persönliche Ehre.
Ein medialer Pranger ist mit unserer Verfassung nicht vereinbar. Dementsprechend garantiert das Grundgesetz in seinem Artikel 5 Absatz 2 die Meinungs- und Pressefreiheit nicht unbegrenzt. Vielmehr finden diese Grundrechte ihre Schranken unter anderem ausdrücklich auch in dem Recht der persönlichen Ehre.
Dieser wesentliche Zusammenhang ist in der bisherigen Berichtserstattung – soweit ersichtlich – nicht angesprochen worden. Allenfalls nur am Rande erwähnt wird leider außerdem die
Tatsache, dass der umstrittene Artikel des ‚Nordkurier‘ auch Gegenstand eines Beschwerdeverfahrens vor dem Presserat war, der zuständige Beschwerdeausschuss die festgestellten
Verstöße gegen den Pressekodex einstimmig als schwerwiegend angesehen und deshalb eine Missbilligung ausgesprochen hat. Ich unterstelle, dass der ‚Nordkurier‘ der zudem vom Presserat
als Ausdruck einer fairen Berichterstattung empfohlenen Veröffentlichung dieser Missbilligung nachgekommen ist.Nach der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, Ermittlungen zu führen und, wenn diese einen ausreichenden Verdacht für eine Straftat begründen, den ermittelten
Sachverhalt grundsätzlich auch zum Gegenstand einer Verhandlung vor dem zuständigen Gericht zu machen. Das ist in dem diskutierten Strafverfahren geschehen, nachdem eine sorgfältige
Abwägung unter Berücksichtigung des hohen Gutes der Pressefreiheit einerseits und der Pflicht zum Schutz der persönlichen Ehre andererseits aus Sicht der Staatsanwaltschaft eine –
auch strafbare – Überschreitung der Grenzen einer fairen Presseberichterstattung ergeben hatte.Für diese Bewertung war selbstverständlich auch die Beurteilung, die der betreffende Artikel des ‚Nordkurier‘ durch den Presserat erfahren hat, nicht ohne Bedeutung. Jedenfalls
der Respekt vor den mit der Sache befassten Gerichten sollte Anlass genug sein, zunächst den rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens abzuwarten. Erst dann wird seriös beurteilt werden
können, ob wirklich von einem nicht mehr hinnehmbaren Angriff auf die Pressefreiheit die Rede sein kann und Worte wie „Rabauken in Richter-Roben“ oder „Schaum vor dem Mund des Staatsanwalts“ noch eine angemessene Wahrnehmung berechtigter Interessen sind.Jedenfalls sollten Vergleiche mit den beiden Diktaturen auf deutschem Boden, aus denen Staatsanwalt und Richterin („die beiden über die freie Presse herfallenden Juristen“) angeblich
nichts gelernt haben, vermieden werden. Dafür sind die Umstände, die den ‚Nordkurier‘ zu seiner Berichterstattung über den „Rabauken-Jäger“ und „fiesen Wildschleifer“ veranlasst
haben, dann vielleicht doch zu banal.
Chefredakteure zur Rabauken-Affäre: „Post-diktatorische Unterdrücker-Mentalität“
Mein Kommentar zur Rabauken-Affäre in Mecklenburg:
Danken wir Staatsanwalt und Richterin! Sie schreiben das Drehbuch für ein Lehrstück, das gerade im Osten unserer Republik mit Pauken und Flöten aufzuführen ist: Ohne die Freiheit der Presse, die die wichtigste Freiheit der Bürger ist, bleibt unsere Demokratie nicht lebendig. Diese Freiheit steht zwar weit vorne in unserer Verfassung, aber sie muss immer wieder zum Thema werden, erkämpft und verteidigt. Aber geht es überhaupt um die Pressefreiheit? Geht es nicht einfach um einen schwachen Artikel, wie der Presserat urteilt, der sich vom Staatsanwalt als Hilfstruppe benutzen lässt?
Man kann trefflich streiten, wie unglücklich die Vermischung von Nachricht und Meinung ist, wie hoch Persönlichkeitsrechte zu hängen sind – aber in der Rabauken-Affäre geht es um einen Grundsatz: Darf ein Staatsanwalt, darf eine Richterin nach eigenem Gusto über die Presse entscheiden? Kontrolliert der Staat die Journalisten? Oder die Journalisten den Staat? Das Grundgesetz gibt eine klare Antwort. Also warten wir, wenn nicht zuvor Vernunft einkehrt, auf unser Verfassungsgericht: Sein Spruch wäre ein würdiger Schlussakt im Rabauken-Lehrstück.
Diese Version steht online beim Nordkurier, der Schluss (ab: „aber in der Rabauken-Affäre…“) stand auch in der gedruckten Ausgabe vom Samstag, 6. Juni 2015.
So kommentierten andere Chefredakteure:
Michael Bröcker, „Rheinische Post“, Düsseldorf
Die Freiheit wird selten mit einem großen Knall, sondern schrittweise und schleichend eingeschränkt. Deshalb ist es wichtig, dass sich die Öffentlichkeit schnell, klar und eindeutig gegen die verwunderliche Neuinterpretation der Meinungsfreiheit durch die Staatsanwaltschaft in Neubrandenburg stellt. Die Rheinische Post steht jedenfalls an der Seite der Redaktion des Nordkurier.
Andreas Ebel, Chefredakteur „Ostsee-Zeitung“, Rostock
Armes Deutschland! In MV gehen Strafverfolgungsbehörden gegen Journalisten vor, die kritisch berichten und kommentieren. Das ist ein Skandal. Der Presse- und Meinungsfreiheit ist es zu verdanken, dass wir in Freiheit und Frieden leben. Wir Journalisten informieren, kritisieren und decken auf. Ja, das ist manchmal unbequem und tut weh. Eine gleichgeschaltete, von Behörden beeinflusste Presse wäre der Untergang der Demokratie. Sehr geehrte Vertreter der Justiz, sehr geehrte Vertreter der Landesregierung – bitte beenden Sie diesen Unsinn.
Wolfram Kiwit, Chefredakteur der „Ruhr Nachrichten“
,Rabauken in Richterroben‘ hat Lutz Schumacher seinen Kommentar überschrieben. Dem schließe ich mich gerne an. Wer im Namen einer unabhängigen Justiz die Presse- und Meinungsfreiheit mit einer post-diktatorischen Unterdrücker-Mentalität einschränken und beschneiden will, schadet der Demokratie. Untergräbt unsere Freiheit. Und ist der Richterrobe nicht würdig. Ausziehen, hinsetzen, nachdenken, schämen. Die Staatsanwaltschaft in Neubrandenburg scheint aus unserer Geschichte nichts gelernt zu haben. Ihr fehlt es offensichtlich an Demokratie-Verständnis. Der Nordkurier hingegen hat seine Wächter-Rolle verstanden. Das immerhin unterscheidet uns von ‚früher‘. Das war ein Meinungsbeitrag. Staatsanwaltliche Post bitte über den Nordkurier Briefdienst an Wolfram Kiwit.
Horst Seidenfaden, Chefredakteur „Hessisch-Niedersächsisch Allgemeine“, Kassel
Die Meinungsfreiheit, die uns das Grundgesetz garantiert, ist bisweilen für den, der sie ertragen oder gar unter ihr leiden muss, eine lästige Sache. Aber welch großartige Einrichtung stellt dieser Artikel unserer Verfassung doch für unser Leben in Freiheit und Demokratie dar. Die Medien, die täglich von ihr profitieren, pflegen sie und hegen sie – unsere Kunden, die Einwohner dieses Landes, schätzen das und nutzen die Chancen dieses Rechts in Leserbriefen, Online-Kommentaren. All das führt zu einem offenen Diskurs, der in der Regel weiter hilft.
Meinungsfreiheit ist also ein Segen, eine Säule für ein stabiles demokratisches System. Wenn Gericht und Staatsanwaltschaft abseits der Verfassung, die ja auch ihre Tätigkeit regelt, dieses Recht aushebeln, dann ist das der Versuch, einen Staat im Staate aufzubauen bzw. diesen Staat zu schädigen oder zu zerstören. Was ist also nun der eigentliche Verstoß? Freie Meinungsäußerung oder das Verbieten derselben?
Ralf Geisenhanslüke, Chefredakteur „Neue Osnabrücker Zeitung“
Warum läuten nicht bei allen Politikern und Juristen in unserem Land die Alarmglocken? Dreister und direkter kann der Angriff auf die Pressefreiheit nicht gefahren werden. Hier liegt die Vermutung nahe, dass jeder, der nicht eingreift oder sich vor die Pressefreiheit stellt, das Vorgehen gutheißt.
Michael Seidel, Chefredakteur „Schweriner Volkszeitung“
Als hätte sich die Justiz beim Wutbürgertum auf der Straße angesteckt. Die unselige Lügenpresse-Diktion, die oft eher den Boulevard oder den Diskussionsstil von Nicht-Journalisten in sozialen Medien meint, verlagert sich zusehends in Gerichtssäle, scheint mir. Journalisten konnten sich noch nie rühmen, zu einer besonders beliebten Berufsgruppe zu gehören. Lästig sind wir, stellen hartnäckig unbequeme Fragen, suchen ‚das Haar in der Suppe‘, pirschen uns notfalls durch die Hintertür wieder zum Ort des Geschehens, wenn wir zur Vordertüre rausgeflogen sind – kurzum, wir sind schon ein ziemlich unsympathischer Berufsstand. Andererseits wird von uns erwartet, dass wir den Mächtigen auf die Finger schauen und bei Fehlverhalten auch (verbal) hauen. Wir gehen mit diesem Gegensatz professionell um.
Wenn Richter und Staatsanwälte sich jetzt aber anheischig machen, das Niveau einer Zeitung bestimmen zu wollen, widerspricht dies diametral dem Grundgedanken der Pressefreiheit, die übrigens die Zulassungsfreiheit einschließt: Jeder, der das Geld dafür hat, darf ein Medium gründen – egal welcher ideologischen, politischen, weltanschaulichen oder ggf. sogar sexuellen Ausrichtung dieses Medium sein soll. Pressefreiheit bedeutet nach landläufiger Auffassung – zumindest außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns und seit Abschaffung der Sozialistengesetze 1890 sowie dem Ende der beiden deutschen Diktaturen – dass Ausrichtung, Inhalt und Form des Presseerzeugnisses frei bestimmt werden können. Sie gilt gleichermaßen für „seriöse Presse“ wie für Boulevardmedien.
Stefan Hans Kläsener, Chefredakteur „Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag“, Flensburg
Als ich vor 25 Jahren (zu Nachwende-, aber noch DDR-Zeiten) in Mecklenburg arbeitete, hätte ich mir in den pessimistischsten Träumen nicht vorstellen können, dass es einmal so weit kommt. Zu Recht wird die so genannte Vierte Gewalt immer mal kritisiert. Wenn die Dritte sich aber an der Vierten vergreift, geht es an die Wurzeln des Grundgesetzes. Ich bin sprachlos, dass die Politik das so hinnimmt. Das wäre mal ein Betätigungsfeld für den West-Ministerpräsidenten und die Ost-Bundesministerin!
Manfred Sauerer, Chefredakteur „Mittelbayerische Zeitung“, Regensburg
Wenn schon Staatsanwaltschaften und Richter(innen) die besondere Bedeutung der Meinungsfreiheit und die Schutzwürdigkeit der Presse nicht (mehr) erkennen, bleibt eigentlich die Hoffnung auf die Politik. Die war in diesem Fall aber offenkundig vergeblich. Die Justizministerin hätte eines machen müssen: die Sache möglichst geräuschlos kassieren. Hat sie aber nicht – und nun darf ermittelt werden. Was eigentlich? Dass Lutz Schumacher Chefredakteur des Nordkurier ist? Richtig! Dass er Journalist ist? Richtig? usw.
Die Sache ist so bizarr und unglaublich, dass man sich eigentlich gar nicht vorstellen kann, Mecklenburg-Vorpommern sei Teil eines Staates mit einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Ist es aber – jedenfalls in der Theorie. Insofern sollte mitermittelt werden, ob hier von offiziellen Organen das Grundgesetz verletzt wird. Aber das macht hoffentlich am Ende das Bundesverfassungsgericht.
Jan Emendörfer, Chefredakteur „Leipziger Volkszeitung“, Leipzig
Ich finde den Begriff Rabauken-Jäger fast noch schmeichelhaft, wenn man dazu Synonyme wie etwa Rüpel, Flegel oder Grobian in Betracht zieht. Der Autor hätte auch vom Kadaverschänder schreiben können … Es bleibt die Frage: Haben Gerichte und Staatsanwälte in Mecklenburg-Vorpommern keine anderen Sorgen? Die Kriminalitätsstatistik mit Raub, Diebstahl, Erpressung und schlimmeren Delikten bietet eine große Angriffsfläche, an der Ermittler sich abarbeiten können. Der Versuch, eine Zeitung mundtot zu machen, muss scheitern und geht nach hinten los, wie das bundesweite Medienecho im Fall Nordkurier nun zeigt.
Aus den Kommentaren der Leser:
Haben sich die Chefredakteure gut überlegt, ob sie sich solidarisch auf die Seite von Straftätern stellen dürfen ? Nicht, daß sie vom AG Pasewalk noch als geistige Mittäter belangt werden… Den Chefredakteuren ist ohne weiteres zu bestätigen, daß sie sich im Presserecht auskennen, aber darüber hinaus wird auch noch deutlich, was sie von der Justiz (zu Recht) halten: In diesem konkreten Fall – nichts Positives. Also heißt es für die Zukunft aufzupassen, dass Bürger in Erfüllung ihrer Berufspflichten nicht noch belangt werden dafür, dass sie die Wahrheit sagen und schreiben. Denn dann sind wir wieder bei einer Gesinnungsjustiz…
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Ich kann es nicht mehr hören. Hier ist nicht die Meinungsfreiheit in Gefahr, sondern Euer Ton. Rabauke ist ein Schimpfwort. Ich kann mich noch an einen Fall im letzten Jahr erinnern, da ging es um „Frauenschläger“. Davor habt ihr immer wieder mit Häme berichtet, wenn es gegen die NPD ging. Damals ging es um „Gesinnungsextremistin“. Jetzt seid ihr selbst mal dran und siehe da, das Geschrei ist groß.
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„Man wird doch mal sagen dürfen … “ – so ist eine doppelseitige Solidaritäsbekundung heute im Nordkurier betitelt. Ich meine: Nee – „Rabauken in Richter-Roben“ darf man eben nicht „mal sagen“. Das ist schlichtweg beleidigend, und alleine deshalb nicht tolerabel. Als Rechtfertigung für eine solch geschmacklose Unverschämtheit die Meinungs- und Pressefreiheit heranzuziehen, zeigt doch nur, dass der Mann (und offensichtlich auch der ein oder andere seiner Kollegen) völlig die Bodenhaftung verloren hat. Bezüglich der Frage, ob in diesem konkreten Fall ein Straftatsbestand zu konstatieren ist, vertraue ich auf unseren Rechtsstaat. Unabhängig davon wäre eine Entschuldigung Schumachers gegenüber den „Robenträgern“ das Mindeste. Aber auch das ist eine Frage von Kinderstube und Anstand. Zumindest letzteren kann man sich erschließen und zu eigen machen – oder eben auch nicht.
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Ständig ziehen sie Leute Firmen und Personen durch den Dreck. Jetzt geht es ihnen an den Kragen, da ist alles schlimm. Ich sage: Verdammt richtig so. Die müssen doch erst Gehirn einschalten und dann schreiben. Und nicht schreiben und bei Gegenwehr jammern. Und sie jammern richtig :-))) Wie Peinlich :-)))) PS.
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Es ist schade wie einige versuchen, bei diesem brisanten Thema ihre „offene Rechnung“ mit der vermeintlichen „Lügenpresse“ zu begleichen, ohne dabei zu merken, dass es um ihre eigenen Grundrechte geht. Nein, mit einem „in den Dreck ziehen“ von Personen oder Firmen hat eine investigative, kritische Berichterstattung – wie sie täglich im Nordkurier und Uckermark Kurier passiert – nichts gemein. Im Gegensatz zu Juristen, Politikern und hinter Nicknamen versteckten Kommentatoren halten die Reporter täglich mit offenem Visier ihren Kopf hin, nicht in irgendwelchen Hinterzimmern, an Stammtischen, sondern Schwarz auf Weiß nachzulesen. Und sie bekommen diesen (ihren Kopf) auch gründlich gewaschen, wenn ihnen dabei ein Fehler passiert (und wer ist schon fehlerfrei). Nicht den Reportern geht’s bei dem aktuellen Urteil an „den Kragen“, sondern der Meinungsfreiheit und einer unabhängigen, pluralistischen Berichterstattung, die die Leserinnen und Leser zu Recht von ihrer Zeitung erwarten. „Das möchte ich lieber nicht öffentlich sagen, schon gar nicht mit meinem Namen.“ Einen Satz, den die Redakteure in der Region wieder zunehmend bei ihren Recherchen zu hören bekommen. Genau gegen diese Angst schreiben sie täglich mutig an.
Pressefreiheit mit Rabauken: Jagdszenen aus Mecklenburg
Das Bundesverfassungsgericht bekommt einen neuen Fall – hoffentlich. Eine Amtsrichterin in Pasewalk (Mecklenburg-Vorpommern) hat den Nordkurier-Redakteur Thomas Krause zu einer 1000-Euro-Geldstrafe verurteilt, weil er sich – so der Nordkurier – „angeblich in der Wortwahl vergriffen habe, als er über den gefühllosen und ethisch verwerflichen Umgang eines Jägers mit einem Tier berichtete“. Die „Wortwahl“ bezieht sich vor allem auf das Wort „Rabauke“.
Nach dem Kommentar „Rabauken in Richter-Roben“ des Chefredakteurs Lutz Schumacher zu diesem Urteil hat der Oberstaatsanwalt Anzeige wegen Beleidigung erstattet. Davon erfuhr Schumacher aus einer Pressemitteilung des Sprechers des Oberstaatsanwalts. Schumacher reagiert im Nordkurier:
Die Staatsanwaltschaft entlarvt sich in ihrer Pressemitteilung selbst. Sie wollte offenbar gar nicht nur gegen das Wort ‚Rabauke‘ vorgehen, sondern in Missachtung unseres Grundgesetzes den gesamten Nordkurier-Artikel zensieren. Solche Juristen sind Feinde der Meinungs- und Pressefreiheit.
Die Chronik:
3. Juni 2014 Der Artikel „Rabauken-Jäger erhitzt die Gemüter“ erscheint im Nordkurier. Reporter Thomas Krause berichtet über einen Ueckermünder Jäger:, der ein totes Reh an der Anhängerkupplung seines Autos über die Bundesstraße 109 gezogen hatte. Anlass der Recherche ist ein Foto, das in den sozialen Netzwerken die Gemüter erregt. Der Nordkurier stellt nach Recherche fest: Das Bild ist echt, der Vorfall unbestritten. (Wortlaut des Artikels: Siehe unten)
Der Jäger stellt nach Erscheinen des Artikels Anzeige.
Juli 2014 Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein; der Jäger legt Beschwerde ein.
Sommer 2014 Die Jagdbehörde eröffnet Verfahren zum Entzug des Jagdscheins, weil „Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit“ verletzt worden sind. (Quelle FAZ)
2. Dezember 2014 Der Beschwerdeausschuss 2 des Presserats spricht eine Missbilligung aus, nachdem er eine Reihe von Artikeln zu dem Jäger-Fall ausgewertet hatte; der Nordkurier-Beitrag mit seiner Rabauken-Überschrift spielte keine hervorgehobene Rolle. Oliver Schlappat, Referent des Presserats, in einer Mail an den FAZ-Redakteur Jochen Zenthöfer:
Die Beschwerde wurde schließlich als begründet bewertet, weil in den Artikeln der Jäger so beschrieben worden war, dass er durch die Berichterstattung identifiziert werden konnte. Dies hat der Beschwerdeausschuss als Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex beurteilt (Schutz der Persönlichkeit). Darüber hinaus hat der Beschwerdeausschuss mindestens die Formulierung „fieser Wildschleifer“ als ehrverletzend angesehen.
Der Presserat habe nicht über den Artikel und die Überschrift „eine dezidierte Entscheidung“ getroffen – im Gegensatz zur Behauptung des Oberstaatsanwalts in einer Pressemitteilung.
Dezember 2014 Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren wieder ein; der Jäger legt wieder Beschwerde ein.
2. Februar 2015 Der Generalstaatsanwalt weist die Staatsanwaltschaft nach erneuter Prüfung an, noch einmal Ermittlungen aufzunehmen (Quelle: Nordkurier unter Bezug auf Generalstaatsanwalt).
Mai 2015 (Woche 21) Eine Amtsrichterin in Pasewalk verurteilt den Redakteur zu einer Geldstrafe von 1000 Euro, nachdem der Reporter einen Strafbefehl nicht akzeptiert hatte. Laut Nordkurier begründet sie, „dass man ein Kind noch als Rabauke betiteln könne, ein Erwachsener sich eine solche Formulierung aber nicht gefallen lassen müsse. Der Berichtsauftrag rechtfertige eine so ,pfeffrige und scharfe‘ Wortwahl nicht.“
21. Mai 2015 Der Nordkurier berichtet über die Verhandlung. Chefredakteur Schumacher kommentiert „Rabauken in Richter-Roben“, darin:
Zwar heißt es im Artikel 5 unserer Verfassung unmissverständlich: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“ – doch das schert offenbar weder einen sich im Gerichtssaal mit Schaum vor dem Mund über die Presse ereifernden Staatsanwalt noch seine Erfüllungsgehilfin am Richtertisch
27. Mai 2015 Die FAZ zitiert Chefredakteur Lutz Schumacher, der „Einschüchterungsversuche“ der Staatsanwaltschaft in den vergangenen Monaten beklagt und auf Ermittlungen verweist wegen Verleumdung und Geheimnisverrat, das waren Berichte aus nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen:
Die hiesige Staatsanwaltschaft ist übereifrig, man begreift dort nicht die verfassungsrechtlich geschützte Stellung der Presse. Dieser permanente Terror kann bei meinen Mitarbeitern eine Schere im Kopf verursachen, nach dem Motto: Dann berichten wir eben nicht mehr alles.
27.Mai 2015 Stefan Ludmann berichtet auf NDR-1 von Reaktionen auf das Urteil, das bei Politikern Kopfschütteln ausgelöst hat:
> Stefanie Drese, Rechtexpertin der SPD-Fraktion: Eine Richterin kann sich nicht als „Zensorin der Medien“ aufschwingen: Hinter der vermeintlichen Justizposse zeigt sich eine gefährliche Denkweise, die die Meinungsfreiheit angreift.
> Vincent Kokert, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion: Das Wort Rabauke ist dem Sprachgebrauch in Mecklenburg-Vorpommern nach kein Begriff mit beleidigendem Inhalt. Angesichts des Verhaltens des Jägers ist das Wort sogar noch geschmeichelt, da ließen sich schlimmere Wörter finden.
> Helmut Holter, Chef der Fraktion Die Linke: „Rabauken-Jäger“ ist von der Meinungsfreiheit voll gedeckt, der Jäger müsse sich fragen lassen, ob er angesichts seines rüden Verhaltens den Titel Jäger noch tragen sollte.
> Jürgen Suhr, Vorsitzender der Grünen-Fraktion: Ich bin froh, wenn Journalisten kritische Vorgänge gut lesbar aufarbeiten. Es wäre ein falsches Zeichen, wenn sich Journalisten durch ein solches Urteil verunsichert würden.
> Der Presserat bleibt einsam in seiner Einschätzung und erkennt keine Gefährdung der Pressefreiheit. Sprecher Oliver Schlappat spricht von einer sehr hitzigen Diskussion und appelliert an die Verantwortung der Medien: Es ist in dem Prozess kein Thema gewesen, ob die Zeitung über den Fall berichten durfte oder nicht. Journalisten müssen rechtliche und ethische Grenzen beachten. Wenn die Grenze zur Beleidigung oder Schmähkritik überschritten wird, so findet die Meinungsfreiheit darin ihre Grenzen.
Die Bildzeitung berichtet über das Urteil und druckt den Artikel als Faksimile ab.
In einer Pressemitteilung gibt der Oberstaatsanwalt in Neubrandenburg bekannt, er habe Anzeige wegen Beleidigung erstattet gegen Nordkurier-Chefredakteur Schumacher.
Undsoweiter Lutz Schumacher wird voraussichtlich mit Presserechts-Anwalt Professor Johannes Weberling in die weiteren juristischen Händel gehen.
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Die Nordkurier-Artikel am 21. Mai 2015 im Wortlaut:
Zum Abschuss freigegeben
Ein Nordkurier-Redakteur wurde in dieser Woche vom Pasewalker Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Grund: Er hat sich angeblich in der Wortwahl vergriffen, als er über den gefühllosen und ethisch verwerflichen Umgang eines Jägers mit einem Tier berichtete.
Erst schleifte er ein Reh an der Anhängerkupplung über die Bundesstraße, jetzt zerrte er den Nordkurier vor Gericht: Der Mann, der als Wildschleifer von Vorpommern bundesweit traurige Berühmtheit für seine Rohheit im Umgang mit einem verendeten Tier erlangte, ist auf einmal sehr sensibel, wenn es um ihn selbst geht. Der Mann fühlte sich durch unsere Berichterstattung zu dem Fall und die Reaktionen darauf in der Jägerschäft und bei unseren Lesern in seiner Ehre verletzt. Er wandte sich aber nicht an den Nordkurier, um seine Sicht der Dinge vorzutragen und eine ergänzende Berichterstattung zu ermöglichen. Im Gegenteil, er blockte alle Versuche einer Kontaktaufnahme ab. Um dann, als sich die Wogen schon etwas geglättet hatten, Strafanzeige wegen Beleidigung gegen einen einzelnen Redakteur unseres Hauses zu stellen.
Gerichtliche Auseinandersetzungen sind für den Nordkurier natürlich nichts Neues. Wer die Dinge klar beim Namen benennt, auch strittige Themen engagiert angeht und dabei deutlich Stellung bezieht, provoziert natürlich auch Widerspruch. Und stellt sich dem gerne in presserechtlichen Verfahren, in denen noch einmal auf den Prüfstand kommt, ob die Redaktion ihrer Pflicht zur Sorgfalt und Wahrhaftigkeit nachgekommen ist. Das ist beim „Spiegel“ nicht anders als bei der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ und eben auch beim Nordkurier.
Unwaidmännisches Verhalten
In diesem Fall war es allerdings anders – und für die ganze Branche höchst untypisch. Jetzt wurde nicht um die Wahrheit gestritten, sondern mit den Mitteln des Strafrechts gegen unseren Reporter Thomas Krause und eine einzige Formulierung vorgegangen. Es ging um den Begriff „Rabauken-Jäger“, durch den sich der Wildschleifer angeblich aufs Höchste gekränkt fühlte. Jäger ist der Mann schon einmal, das steht fest, zumindest hatte er einen Jagdschein und ein eigenes Jagdrevier. Der Jagdverband allerdings würde ihn nicht Jäger nennen wollen. Zu unethisch und unwaidmännisch fand man dort sein Verhalten, das im Juni 2014 durch ein Foto dokumentiert wurde. Darauf sah man, wie ein verendetes Reh an der Anhängerkupplung über die Bundesstraße 109 geschleift wurde. Das Foto geisterte durch soziale Netzwerke im Internet, binnen 24 Stunden konnte der Nordkurier dann Zeugen auftreiben und die Herkunft des Fotos klären. Das Bild war echt, der Vorfall hatte sich tatsächlich so zugetragen und wird bis heute nicht bestritten. Der Nordkurier veröffentlichte daraufhin das Bild und ging der Frage nach, ob ein Jäger sich so verhalten darf.
Darf er nicht. „Es widerspricht allen ethischen und moralischen Wertvorstellungen, die wir mit der Jagd verknüpfen“, erklärte Kreissprecher Achim Froitzheim dazu. Der Beitrag im Nordkurier schlug hohe Wellen, in der Redaktion gingen viele Leserkommentare dazu ein, im Internet machten sich empörte Tierfreunde Luft. Auch darüber berichtete der Nordkurier. Und weil die Kommentare einhellig die Rohheit und Gefühllosigkeit eines solchen Umgangs mit einem Tier zum Thema hatten und den rabiaten Pragmatismus dieses „Jägers“ aufs Korn nahmen, erschien dieser Beitrag am 3. Juni unter der Überschrift „Rabauken-Jäger erhitzt die Gemüter“. Nach Meinung unseres Reporters und auch der Redaktion wurde so das Verhalten des Wildschleifers auf den Punkt gebracht.
Abrechnung mit den Medien
Seiner Meinung nach nicht. Er suchte aber wie gesagt nicht die Auseinandersetzung mit dem Nordkurier, er kämpfte auch nicht für seine Sicht auf die Ereignisse, sondern zeigte den Kollegen wegen Beleidigung an. Nun also der Prozess vorm Pasewalker Amtsgericht. Und dort staunten die Prozessbeobachter nicht schlecht, als es auch hier nicht um das Verhalten des Wildschleifers ging, sondern der Staatsanwalt in seinem Plädoyer gegen die Medien allgemein und den Nordkurier speziell zu Felde zog. Da ging es nicht mehr um den „Rabauken-Jäger“, sondern da gab es eine Generalabrechnung mit dem ganzen modernen Medienbetrieb. Zu laut, zu schnell, zu plakativ. Die wahren Rabauken, so klang das unterm Strich, sind die Journalisten.
Die Richterin wollte ebenfalls nicht gelten lassen, dass eine Zeitung die Dinge im Sinne der Meinungsfreiheit auch deutlich benennen darf. Selbst wenn ein Reporter ein Verhalten als unangemessen charakterisieren wolle, dürfe er dazu keine derartigen Formulierungen benutzen. Konkret führte sie aus, dass man ein Kind noch als Rabauke betiteln könne, ein Erwachsener sich eine solche Formulierung aber nicht gefallen lassen müsse. Der Berichtsauftrag rechtfertige eine so „pfeffrige und scharfe“ Wortwahl nicht.
Reporter soll 1000 Euro zahlenDa half es auch nicht viel, dass der Nordkurier-Anwalt ausgeführt hatte, dass sogar die hochseriöse Börsen-Zeitung GdL-Chef Weselsky als Rabauken bezeichnet hatte. Der könne ja auch klagen, ließ die Richterin wissen und machte sich, anders als der Nordkurier, keine großen Sorgen, welche Auswirkungen das auf die Pressefreiheit haben könnte. Ihrer Meinung nach rechtfertige auch der Berichterstattungsauftrag diese Wortwahl nicht. Und weiter: „Ich wäre auch erbost, wenn ich als Rabauken-Richterin bezeichnet werden würde.“ Im Ergebnis erkannte sie auf schuldig.
1000 Euro soll Nordkurier-Reporter Krause jetzt zahlen. Aber noch im Gerichtssaal kündigte der Nordkurier-Anwalt an, gegen dieses Urteil Rechtsmittel einzulegen. Und unser Kollege erklärte, dass er die Nordkurier-Berichterstattung nach wie vor für angemessen und wahrheitsgemäß halte.
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Schumacher-Kommentar nach der Verurteilung des Redakteurs:
Rabauken in Richter-Roben
Das Grundgesetz gilt eigentlich in ganz Deutschland. Im Amtsgericht Pasewalk und bei der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg scheint das wichtigste deutsche Gesetz jedoch irgendwie verschludert worden zu sein. Zwar heißt es im Artikel 5 unserer Verfassung unmissverständlich: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“ – doch das schert offenbar weder einen sich im Gerichtssaal mit Schaum vor dem Mund über die Presse ereifernden Staatsanwalt noch seine Erfüllungsgehilfin am Richtertisch. Sie meinen allen Ernstes, es sei Sache von Strafgerichten zu entscheiden, was und in welchem Tonfall die Presse zu berichten habe.
Dieses Land hat zwei Diktaturen hinter sich und leider auch eine entsprechend fürchterliche Justizgeschichte. Die beiden über die freie Presse herfallenden Juristen haben daraus nichts gelernt. Vielleicht wäre es ihnen genehm, wenn der Nordkurier seine Artikel künftig den Behörden vorab zur Begutachtung vorlegt – war doch früher auch schon so. Und den Nachsatz im Artikel 5 des von Rabauken in Richter-Roben vergessenen Grundgesetzes – „Eine Zensur findet nicht statt“ – vergessen wir halt auch.
In Mecklenburg-Vorpommern will die Justizministerin im Rahmen einer Justizreform kleine Amtsgerichte auflösen. Der Nordkurier steht diesem Plan bislang eher kritisch gegenüber. Amtsgerichte, die offenen Verfassungsbruch begehen und die Meinungen von Journalisten bewerten und bestrafen wollen, sollten allerdings wirklich schleunigst dichtgemacht werden. Damit das Grundgesetz künftig auch wieder in unserer Region gilt. Ich freue mich in diesem Zusammenhang bereits jetzt auf Post: Lieber Staatsanwalt, auch dieser Kommentar dürfte Ihnen nicht schmecken. Bitte schicken Sie Ihre Ladung aber wenigstens mit dem Nordkurier-Briefdienst.
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