Alle Artikel der Rubrik "K 41 Das Foto"

Der Bilder-Streit nach Aylan: Eine komplette Zeitung ohne Fotos

Geschrieben am 8. September 2015 von Paul-Josef Raue.

Selten haben sich Journalisten so schwer mit einem Bild getan wie  mit dem Foto des dreijährigen Aylan aus Syrien, der auf der Flucht im Mittelmeer ertrunken war und – wie ein gefallener Engel – am Strand von Bodrum lag, das Gesicht vom Betrachter abgewandt. Die Bildzeitung, die meisten britischen Zeitungen, aber auch Regionalzeitungen haben das Foto gedruckt, Bild sogar auf der kompletten letzten Seite.

BILD ohne Bilder

BILD ohne Bilder

Auf die Kritik nicht nur dieses Fotos reagiert die Bild-Redaktion heute: Sie veröffentlicht eine komplette Ausgabe – auch Online – ohne Bilder (die Anzeigen ausgenommen); sie zeigt statt der Fotos je eine graue Fläche. Die Ausgabe erinnert an eine Ausstellung von Gruner+Jahr in Hamburg vor etlichen Jahren: Der Betrachter sah leere Rahmen, aber konnte die Bildzeilen lesen – und schon waren die Bilder im Kopf, allesamt Bilder aus dem kollektiven Gedächtnis wie der Kniefall Willy Brandts in Warschau oder die Erschießung eines Vietkongs durch den Polizeichef in Saigon.

Bild begründet die Entscheidung so, als wäre es ein Schreiben an den Presserat:

Wir wollen damit zeigen, wie wichtig Fotos im Journalismus sind. Und dass es sich lohnt, jeden Tag um das beste Foto zu kämpfen!

Denn Fotos können beweisen, was Mächtige verstecken wollen. Sie wecken Emotionen in uns. Sie zeigen schöne Momente, aber auch grausame. Sie lassen uns mit anderen Menschen mitfühlen.

Denken Sie an das Schwarz-Weiß-Foto eines vietnamesischen Mädchens. Es rennt schreiend auf den Fotografen zu. Im Hintergrund US-Soldaten und eine bedrohliche, schwarze Wolke. Bis heute prägt dieses Foto unsere Abscheu vor Krieg mehr als jede Politiker-Rede, mehr als jedes geschriebene Wort.

Auch das Foto des ertrunkenen Aylan (3) am Strand ging um die Welt. Es sorgte für Bestürzen und Mitgefühl, rüttelte Millionen Menschen wach.

(in Fettdruck:) Darum steht BILD immer wieder für die Veröffentlichung umstrittener Fotos ein – oft gegen harte Widerstände. Die Welt muss die Wahrheit sehen, um sie zu verändern.

 

 

 

Das Foto des kleinen Aylan: Reicht die Kraft der Wörter – oder brauchen wir die emotionale Wucht der Bilder?

Geschrieben am 5. September 2015 von Paul-Josef Raue.

 Wörter haben unterschiedliche Temperaturen: Die einen lassen uns kalt wie die „Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen“, es sei denn ein Eisenbahner vor dem Ruhestand hört davon; andere erregen uns.

„Liebe“ zum Beispiel ist mehr als ein Wort, es ruft bei jedem Bilder ab aus seinem Leben: Der erste Kuss, der letzte Abschied – all das, was unser Leben radikal veränderte. Immer wenn wir das Wort „Liebe“ lesen oder hören, sehen wir das Bild zum Wort.

So liegen alle emotionalen Wörter in einem Ort unseres Gedächtnisses, alle sind kurz wie Hass und Tod oder Mutter, Liebe und Treue. Diese Wörter sind magisch, wir entkommen ihnen und ihren Bildern nicht mehr.

Es sind nicht nur eigene Bilder, die sich einprägen, sondern auch fremde Bilder aus Zeitungen und Filmen: Nur wenige haben die Flugzeuge gesehen, die am 11. September in die New Yorker Zwillingstürme flogen, aber die Bilder kennen wir alle. So werden wir auch das Bild des dreijährigen Aylan am Sandstrand von Bodrum nicht mehr los.

Es ist eigentlich unspektakulär: Ein Kind, dessen Gesicht wir nicht sehen, liegt wie eine Puppe vor den sanften Wellen des Mittelmeers. Zu einem magischen Bild wird es erst mit den Wörtern, die es erklären: Der Junge ist ertrunken auf der Flucht vor dem Krieg in Syrien.

Journalisten debattieren: Dürfen wir Lesern das Bild zumuten? Die einen sagen Nein und vertrauen der Kraft des Verstandes, der allein Wörter nutzt, um die Welt besser zu machen; andere setzen auf die Macht von Bildern, die erregen und uns zum Guten leiten.

Eine Leserin schrieb einer Zeitung, die das Foto gedruckt hatte: „Seit Wochen höre ich fast täglich die Nachrichten von ertrunkenen Menschen. Heute habe ich das erste Mal darüber geweint.“

In England erweichte das Foto die Herzen: Der „Mirror“ brachte es groß auf der Titelseite mit der Schlagzeile „Unerträglich“ – und dann das Herz, oder Kalkül, von Regierungschef Cameron. Er will nun doch syrische Flüchtlinge aufnehmen.

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RN AylanDie Ruhr-Nachrichten in Dortmund druckten das Foto des roten Aylan verfremdet: Der Körper ist nur als Silhouette zu sehen. Darunter steht eine langer erklärender Text (hier auszugsweise):

„An dieser Stelle liegt ein totes Kind.
Ertrunken auf der Flucht. Angeschwemmt am Strand von Bodrum.
Einem türkischen Urlaubsort…
Wir haben lange in der Redaktion diskutiert. Zeigen wir das Bild, das bald jeder kennt?
Wenn ja, auf welcher Seite? Wie groß? Umgeben von welchen Nachrichten?
Wir haben uns für diese Lösung entschieden.

Wer das ganze Bild sehen will, findet es im Internet. Auch bei uns.
Dieses Bild kann historisch werden. Und vielleicht werden auch wir es dann mit etwas Abstand drucken.
Wichtiger ist, dass diese unfassbare Flüchtlingstragödie ein Ende findet. “

 

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Stefan Kläsener schreibt zu dem Foto, das die Redaktion im Flensburger Tageblatt brachte, in seinem Newsletter:

Das Zitat des Tages stammt aus der rabbinischen Literatur, passt aber exakt zu dem kleinen Flüchtlingsjungen von Bodrum: „Wer einen Menschen rettet, rettet die ganze Welt.“

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Thüringer Allgemeine, Friedhof der Wörter, 7. September 2015 (Hier erweiterte Fassung)

 

Reaktionen per Facebook

„Das Bild ist unerträglich, weil es erträglich ist. Und umgekehrt. Anders als die Aufnahmen von der libyschen Küste ist das Foto von Ailan Kurdi nicht auf den ersten Blick abstoßend, nicht auf den ersten Blick brutal. Sein Körper ist nicht grotesk verrenkt, nicht versehrt. Die Hülle der Alltäglichkeit ist noch unversehrt. Und wir sehen kein Gesicht. Deshalb ist in gewisser Weise nicht nur dieses Kind erbärmlich ertrunken und angeschwemmt wie Strandgut. Es ist mein Kind. Es ist dein Kind. Es ist das Kind schlechthin als Inbild naiver Hoffnung und verratener Zutraulichkeit.“ Arno Frank

Wie eitel dürfen Journalisten sein? Das Porträt-Foto im Blatt und die Kaffeekasse

Geschrieben am 30. August 2015 von Paul-Josef Raue.

Journalisten schreiben nur selten ihre eigene Geschichte. Manche, die prominent genug sind, schreiben ihre Geschichten auf, die sie ihr Leben nennen; das kann durchaus lesenswert sein wie zuletzt bei Wolf Schneider, dessen Memoiren sich aber nicht so gut verkaufen wie seine Sprachbibeln. Schade: Ob’s am Titel liegt „Hottentotten Stottertrottel“?

Schön sind Kolumnen, wenn Journalisten aus alten, fern erscheinenden Zeiten erzählen, zum Beispiel von der Abwehr in Redaktionen, den Kommentar oder ein anderes feines Stück mit dem Porträt des Autors zu versehen: „Selbstbeweihräucherung! Pure Eitelkeit! Eines guten Journalisten unwürdig! Dann kann man ja gleich ins Fernsehen gehen!“

Ich habe Redakteure erlebt, die lieber wochenlang keinen Kommentar mehr geschrieben haben, als mit Bild in die Zeitung zu kommen; zudem pochten sie auf ihr Recht am eigenen Bild und wandten sich an die Gewerkschaft. Für sie war der Untergang des Abendlands verbunden mit ihrem Foto. Sie haben alle aufgegeben, mittlerweile, seufzend und unter Berufung auf den Zeitgeist, dem sie sich nie unterwerfen wollten.

Das Argument mit dem Fernsehen ist nicht das schlechteste: Auch dort dauerte es lange, bis der Korrespondent aus Washington nicht mehr nur aus dem Off sprach, sondern einen roten Schal  zum Markenzeichen machte und sein Gesicht in die Kamera hielt. Die Zuschauer protestierten nicht, sondern freuten sich: Sie wollten den sehen, der sprach – so wie es im normalen Leben auch üblich ist.

In der Zeitung ist es ähnlich: Was sagt schon der Name? Das Bild neben dem Leitartikel zeigt, ob die Kommentatorin jung ist oder erfahren, schön oder lebensklug – und ob die Haare die Meisterschaft eines Frisörs genießen dürfen. Das Foto ist eine Information, die hilfreich ist, zugegeben eine emotionale, aber ein bisschen, wirklich nur ein bisschen Leidenschaft tut gut auf dem grauen Papier.

Ich kann „auf Augenhöhe“ nicht mehr hören; der Begriff war praktisch, als nur wenige Redakteure den Kopf senkten; aber mittlerweile wird er für jeden Unsinn gebraucht. Nur hier passt er: Wer auf Augenhöhe gehen will, muss seine Augen zeigen.

Noch früher, also vor zwanzig Jahren oder mehr, wurde es sogar teuer, wenn man als Redakteur rein zufällig in die Zeitung kam. Nico Fried erinnert in seinem „Spreebogen“ daran:

Früher gab es Redaktionen, das mussten Reporter eine Strafe in die Kaffeekasse zahlen, wenn sie auf einem Foto in der eigenen Zeitung zu sehen waren. Heute gilt es manchen Medien als Ausweis besonderer Authentizität der Berichterstattung… Ich und der Gletscher; ich und Merkel; ich im Oval Office.

Fried NicoNun ja, besonders authentisch ist er schon,  geradezu stylish ist Nico Fried: Über seiner Kolumne steht nicht einfach ein Foto, sondern eine Zeichnung aus vielen Pixeln aufgebaut, ein Pixel-Porträt. Das bekommt nicht Nico Fried allein, das hat jeder Kolumnist in der SZ, nur nicht der Heribert Prantl, weil er Leitartikel schreibt. Leitartikel sind besonders authentisch hoch zwei und bekommen deshalb kein Bild in der Süddeutschen; zudem ist Heribert Prantl  so oft im Fernsehen, dass alle sein Gesicht kennen (und die in der SZ an ihn erinnert werden, die ihn so selten in der Redaktion sehen).

Strenge Sitten gab und gibt es nicht in der SZ, wie Nico Fried erzählt:

In der SZ muss man keine Strafe zahlen, wenn man auf einem Foto landet. Mein ehemaliger Büroleiter, der heute mein Chefredakteur ist, erwartet aber auch nicht, dass man sich auf ein Bild drängt. Wie ich ihn kenne, würde er das unter anderem ganz unumwunden mit Argumenten aus dem Bereich der Ästhetik begründen. Bei mir jedenfalls.

Wenn das kein Hieb ist auf all die Eitlen, die in den Presseclub drängen, auf jedes Podium eilen bei jedem Kongress (und keine Branche veranstaltet so viele Kongresse wie die Medien, wobei es meistens um den Niedergang geht und alle ernste Gesichter machen, obwohl ihnen nichts einfällt). Da war die Kaffeekasse kein schlechter Brauch: Aber bitte nur Scheine.

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Quelle: SZ 29. August 2015, Seite 46, Kolumne Spreebogen

 

Fotos von Flüchtlingen: Hat eine Frau aus Syrien auch ein Recht auf Privatsphäre?

Geschrieben am 20. August 2015 von Paul-Josef Raue.

Süddeutsche Fluchtbild  Eine junge Frau, von der Flucht gezeichnet, steigt aus dem Mittelmeer und umklammert ihren Sohn. Kommt sie aus Syrien? Wir erfahren es nicht, und wir erfahren auch nicht ihren Namen. Die Süddeutsche Zeitung brachte das vierspaltige Aufmacher-Foto am Mittwoch (19. August 2015) auf der Titelseite.

Angenommen diese Frau wäre eine Spanierin oder eine Deutsche: Wäre das Foto ein Fall für den Presserat? Ja, wer nach dem German-Wings-Absturz in den französischen Alpen Fotos von Opfern oder trauernden Angehörigen veröffentlichte, bekam eine Missbilligung. Nun kann eine Redaktion sagen: Da beschwert sich schon keiner beim Presserat, ein Flüchtling hat andere Sorgen.

Es ist nicht allein eine Frage der SZ-Redaktion: Wie gehen wir mit Bildern von Flüchtlingen um? Ihre Gesichter sehen wir Tag für Tag in der Tagesschau, auf den Titelseiten der Zeitungen und Magazine.

Also die erste Frage: Haben Flüchtlinge auch Persönlichkeitsrechte?

Die zweite Frage: Bringen wir Flüchtlinge, die aus einer Diktatur fliehen, und ihre Verwandten nicht in Gefahr, wenn wir sie – deutlich erkennbar-  zeigen? Der Pressekodex hat eine eigene Flüchtlings-Richtlinie (8.11 – Opposition und Flucht):
Bei der Berichterstattung über Länder, in denen Opposition gegen die Regierung Gefahren für Leib und Leben bedeuten kann, ist zu bedenken: Durch die Nennung von Namen oder Fotoveröffentlichungen können Betroffene identifiziert und verfolgt werden. Auch kann die Veröffentlichung von Einzelheiten über Geflüchtete und ihre Flucht dazu führen, dass zurückgebliebene Verwandte und Freunde gefährdet oder noch bestehende Fluchtmöglichkeiten verbaut werden. 

Die dritte Frage: Überwiegt nicht das, was der Presserat sperrig „Informationsinteresse der Öffentlichkeit“ nennt? Auch in der Ziffer 8 heißt es: „Bei einer identifizierenden Berichterstattung muss das Informationsinteresse der Öffentlichkeit die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegen.“ Müssen wir nicht das Foto der erschöpften, aber glücklichen Mutter zeigen, um das Elend der Flüchtlinge ins Bewusstsein zu holen – und das Glück, in Europa Zuflucht zu finden?

Wir müssen abwägen. Nur welche Antwort wiegt am schwersten?

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Facebook-Kommentar von Liane von Droste (20. August)

Danke für diesen zum Nachdenken über unser Berufsethos und unser Handwerk!

Die erste Frage ist, klar, rein rhetorisch: Selbstverständlich hat sie ein Recht auf Privatsphäre.

Meine Antwort auf die zweite Frage: Ja, wir Journalisten bringen Menschen, die aus Ländern fliehen, in denen der Terror Alltag ist, möglicherweise in Gefahr, wenn wir sie identifizierbar abbilden oder darstellen.

Die dritte Frage ist für mich in diesem Fall nicht wirklich eine: Öffentliches Interesse in der Waagschale auf der einen Seite gegen die Gefahr für Leib und Leben einer Mutter mit Kind???

Was dürfen Journalisten? Presserat entschied über Beschwerden zu Germanwings-Absturz (Leser fragen)

Geschrieben am 15. Juni 2015 von Paul-Josef Raue.

430 Leser von deutschen Zeitungen haben sich nach dem Absturz der Germanwings-Maschine an den Presserat gewandt und sich über die Berichterstattung beschwert. Eine Leserin der Thüringer Allgemeine hatte sich direkt an die Redaktion gewandt und kritisierte die „respektlose und pietätlose und vor allen Dingen lauthalse Berichterstattung über den Absturz der Unglücksmaschine“: Er sei „zutiefst menschenunwürdig und nur einem verachtungswürdigen Voyeurismus geschuldet“.

Ein anderer Leser wollte gleich den Staat einschalten, damit er Medien verbiete, „persönliche Daten in solchen Fällen zu veröffentlichen. Normalerweise müssten hier empfindliche Strafen ausgesprochen werden. Bis zum Berufsverbot. Allerdings, wie vereinbart sich das dann mit dem Grundgesetz?“

In seiner Samstag-Kolumne „Leser fragen“ antwortete der Chefredakteur:

Sehr geehrter Herr W.,

Sie fragen zu Recht: Wie vereinbaren sich Berufsverbote und harte Strafen für Journalisten mit dem Grundgesetz?

Gar nicht, so lautet die klare Antwort. Die Presse kontrolliert den Staat und nicht der Staat die Presse – so steht es in Artikel 5 des Grundgesetzes. „Eine Zensur findet nicht statt“ bedeutet: Keiner darf Journalisten zwingen, über eine Sache oder eine Person zu schreiben oder dies zu unterlassen. Die Presse ist frei.

Allerdings müssen auch Journalisten die Persönlichkeits-Rechte beachten und dürfen, falls sie dagegen verstoßen, bestraft werden; sie dürfen nicht beleidigen oder die Unwahrheit schreiben.

So läuft zurzeit ein umstrittenes Gerichtsverfahren in Mecklenburg: Ein Reporter muss 1000 Euro bezahlen, weil er einen Jäger „Rabauken“ genannt hat; der Jäger hatte ein totes Reh an seiner Anhänger-Kupplung befestigt und über die Landstraße gezogen. Der Nordkurier akzeptiert diese Strafe nicht und zieht in die nächste Instanz. Der Chefredakteur in Neubrandenburg spricht von einer Gefährdung der Pressefreiheit durch Staatsanwalt und Richterin:

„Dieses Land hat zwei Diktaturen hinter sich und leider auch eine entsprechend fürchterliche Justizgeschichte. Die beiden über die freie Presse herfallenden Juristen haben daraus nichts gelernt. Vielleicht wäre es ihnen genehm, wenn der Nordkurier seine Artikel künftig den Behörden vorab zur Begutachtung vorlegt – war doch früher auch schon so.“

Der Staatsanwalt hat Anzeige gegen den Chefredakteur gestellt.

Sehr geehrte Frau Z.,

der Presserat entscheidet, ob Journalisten gegen den Pressekodex, also die Moral der Medien, verstoßen haben. Er hat so über die Beschwerden gegen die Berichterstattung zum Flugzeug-Absturz entschieden:

1. Der Name des Piloten durfte genannt werden.

Nach der Pressekonferenz des französischen Staatsanwalts durften Journalisten davon ausgehen, dass Andreas Lubitz das Flugzeug absichtlich zum Absturz gebracht hatte. Der Sprachrekorder war ausgewertet und Ermittlungen der Luftfahrtbehörde lagen öffentlich vor. Von Vorverurteilung konnte keine Rede mehr sein.

Zwar war durch die Namensnennung auch die Identifizierung der Eltern möglich, aber das öffentliche Interesse wog stärker als das Verschweigen des Nachnamens bei dieser außergewöhnlich schweren Tat, die in ihrer Art und Dimension einzigartig ist.

Eine besondere Zurückhaltung, die bei Selbstmorden geboten wäre, tritt mit dem Blick auf 149 Todesopfer zurück.

2. Bilder von den Opfern durften nicht veröffentlicht werden.

Opfer und ihre Angehörigen dürfen im Bild nur gezeigt werden, wenn es sich um berühmte Persönlichkeiten handelt oder eine ausdrückliche Zustimmung vorliegt. Also durften Fotos der Angehörigen, aufgenommen an den Flughäfen in Düsseldorf und Barcelona, nicht gedruckt werden.

Die TA hatte ein solches Foto gedruckt; wir haben dafür um Entschuldigung gebeten.

3. Die Partnerin des Co-Piloten durfte nicht erkennbar sein.

Eine Zeitung hatte zwar nicht den vollständigen Namen genannt, jedoch waren in dem Text so viele persönliche Details enthalten, dass die Partnerin des Co-Piloten identifizierbar war. Das verstößt gegen den Pressekodex und ist zu rügen, entschied der Presserat.

Auch die Berufe der Eltern des Co-Piloten zu erwähnen und ihr Wohnhaus nebst Umgebung zu zeigen, verletzt den Persönlichkeitsschutz.

Thüringer Allgemeine, 13. Juni 2015, Kolumne „Leser fragen“

Ethik nach dem Absturz (4): Es gibt respektable Gründe, den Namen des Kopiloten zu nennen

Geschrieben am 22. April 2015 von Paul-Josef Raue.

„Absurd“ nennt  FAZ-Onlinechef Mathias Müller von Blumencron die Diskussion über die Namens-Nennung des Kopiloten des German-Wings-Flugs 4U9525.  „Die ganze Diskussion darüber ist merkwürdig und wird außer in Deutschland auch nirgendwo geführt“, sagt er in einem W&V-Interview.

Absurd war die Diskussion, weil viele Medien wortreich begründeten, warum der Name genannt oder eben nicht genannt wurde. War dies quasi das Gegenstück zum Eskalationsjournalismus? Statt lautstarker Versuche, mit mehr oder weniger wichtigen Informationen große Resonanz zu erzeugen, die anbiedernde, fast peinliche Erklärung, warum man etwas so oder so sieht?

Auf die Frage von Volker Schütz: „Gehört zu dem von Ihnen beschworenen Qualitätsjournalismus auch die volle Namensnennung?“ antwortet Blumencron:

Selbstverständlich. Der Mann hat 149 Menschen in den Tod gerissen. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu erfahren, wer dieser Mann war. Denn nur seine Biografie kann uns helfen, diesen Irrsinn zu verstehen. Und dabei helfen, dass wir die Mechanismen verbessern, um eine Wiederholung zu verhindern.

Blumencron geht auf den Vorwurf ein, Medien bauschen auf, suhlen sich in der Sensation, eskalieren:

Bei der Berichterstattung über dieses Ereignis gab es nichts zum Eskalieren. Diese Tat selbst ist eine der größten vorstellbaren Eskalationen. Selbst wenn ich mich dem Ereignis ganz nüchtern nähere, und nichts anderes ist angemessen, entfalten die Berichte eine ungeheuerliche Wucht. Und das ist für viele Leser verstörend: Die Wirklichkeit ist kaum auszuhalten.

Aber wie sollen  wir umgehen mit den Lesern, die sich einmischen in unsere Debatten, die Medien beobachten wie nie zuvor, die kritisieren und verstören:

Das bedeutet: Journalisten müssen manchmal erklären, warum sie wie berichten. Das ist gut so, das ist nicht anbiedernd. Man darf allerdings keinesfalls das Gefühl erzeugen, permanent über sich selbst zu philosophieren. Unser Geschäft ist die Aufklärung über den Gang der Welt, nicht über den Gang einer Redaktion.

(W&V 16.4.)

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Das Dart-Center: Wachsendes Bewusstsein für Ethik

Es lohnt für uns Journalisten ein Blick ins „Dart-Center“, in dem sich Psychologen und Journalisten um traumatische Erfahrungen kümmern: Wie gehen Journalisten mit traumatisierten Menschen nach einer Katastrophe um? Wie erkennen sie Traumata? Wie gehen Journalisten mit ihren eigenen Traumata um?

Auf ihrer Homepage stellen die Dart-Center-Experten das neue Phänomen fest:

Die Berichterstattung der Tage direkt nach dem Unglück zeichnet sich auch dadurch aus, dass Medienkritiker fast zeitgleich mit der akuten Berichterstattung schon zu Achtsamkeit und zum differenzierten Umgang mit den Informationen und Angehörigen mahnten. In den sozialen Medien wurde der Absturz selbst fast genauso leidenschaftlich besprochen, wie die Berichterstattung über den selben.

Das „Dart Center für Journalismus und Trauma“ kommt zu dem Ergebnis: „Der Germanwings-Absturz war nicht unbedingt “ein Absturz des Journalismus” war, sondern auch ein Zeichen  für ein wachsendes Bewusstsein für Ethik in der Berichterstattung.“

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Hatte der Co-Pilot gute Absichten? 

Ein ungewöhnliches Argument finde ich in einem Kommentare auf persoenlich.com: War der Copilot „vielleicht war er sogar in der Meinung ,gut‘ zu handeln?“ Deshalb könne man den Co-Piloten ein Opfer nennen.

Ein Kommentator entgegnete: „‚Gut‘ zu handeln“ – wie krank ist das? Damit kann man alles entschuldigen. Hitler war dieser Meinung, Stalin, Breivik. Alle meinten es nur gut.“

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Beim 11. September nannten wir die Namen der (muslimischen) Attentäter

Warum haben wir bei dem Absturz ein Problem, den Namen zu nennen? fragt Wolfgang Kretschmer auf Facebook: 

Erinnert sich noch jemand an die Terroranschläge auf das World Trade Center? Damals hatte niemand in keiner Redaktion ein Problem damit, die bald darauf bekannten Klarnamen der Attentäter abzudrucken, deren Hauptakteure Studierende in Deutschland waren.

Warum handeln wir bei vergleichbaren Katastrophen unterschiedlich? 

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BILD und der Absturz

Zum Abschluß sei Bild-Chefredakteur  Kai Dieckmann zitiert, der mit Julian Reichelt die Berichterstattung von Bild rechtfertigt, sie „für völlig selbstverständlich und absolut zwingend hält“. Auch wenn wir anderer Meinung sind als Dieckmann, finde ich es respektabel, dass sich Dieckmann äußert und seine Gründe ausführlich darlegt. Man muss schon sehr überzeugt von der eigenen Rechtschaffenheit sein, um sie nicht wahrnehmen und diskutieren zu wollen:

Argument 1: Es war ein Ritualmord von historischem Ausmaß

Nach Erkenntnissen der ermittelnden Staatsanwaltschaft hat Andreas Lubitz „die Zerstörung des Flugzeugs bewusst eingeleitet“ und somit 149 mit in den Tod gerissen – ermordet. Er hat selbst gewählt, ein Verbrechen von historischen Ausmaßen zu begehen. Er ist ein Amokläufer, der mehr Menschen auf dem Gewissen hat als jeder Einzeltäter der deutschen Nachkriegsgeschichte. 

Seine Waffe war keine Pistole, kein Gewehr, sondern – wie bei den Terroristen des 11. September – ein Passagierflugzeug. Er hat seinen Opfern nicht mal die „Gnade“ eines schnellen Todes gewährt, sondern sie qualvollen acht Minuten Sinkflug in den Tod ausgesetzt. Wenn man versucht zu erahnen, was diese acht Minuten für die Menschen an Bord bedeutet haben müssen, kann man das durchaus als grausam, als Folter, als Ritualmord bezeichnen.

Argument 2: Der größte Verbrecher des Jahrhunderts

Wir haben es mit einem Mann aus der Mitte unserer Gesellschaft zu tun, der als Figur des Grauens, als bisher größter deutscher Verbrecher des (jungen) 21. Jahrhunderts in die Geschichte eingehen wird. Die Aufgabe von Journalismus ist es, Geschichte zu erkennen, zu dokumentieren, zu erzählen, während sie entsteht. Das ist zwar deutlich schwieriger als der Rückblick, wenn alle historischen Fakten bekannt sind, aber es ist der Kern unseres Berufs. 

Argument 3: Menschen, auch Amokläufer , haben Namen und machen Geschichte

Wir halten es für legitim, die Hauptbeteiligten von historischen Ereignissen beim Namen zu nennen. Der Amokläufer von Erfurt hieß Robert Steinhäuser, der Amokläufer von Winnenden hieß Tim Kretschmer. Die Geiselgangster von Gladbeck hießen Hans-Jürgen Rösner und Dieter Degowski. Geschichte wird von Menschen gemacht. Menschen haben Namen. Namen sind Geschichte.

Argument 4: Personen der Zeitgeschichte haben ein Gesicht

Wir glauben auch, dass es richtig ist, den Täter Andreas Lubitz zu zeigen. Als Person der Zeitgeschichte muss er – auch im Tod – hinnehmen, dass er mit seiner vollen Identität, seinem Namen und auch seinem Gesicht für seine Tat steht. 

 Wir machen Andreas Baader, Mohammed Atta und Anders Behring Breivik nicht unkenntlich. Und genau so wenig tun wir es mit Andreas Lubitz, dessen Name der französische Staatsanwalt in einer dramatischen und historischen Pressekonferenz vor der Weltpresse buchstabierte. 

Argument 5: Psychische Krankheit macht einen nicht weniger historisch

Natürlich war Andreas Lubitz psychisch krank. Wer nicht psychisch krank ist, entschließt sich nicht zu einer solchen Tat, aber das macht Andreas Lubitz nicht weniger historisch.

Argument 6: Fast alle großen Medien nennen den Namen

Der überwältigende Anteil traditioneller Medien auf der ganzen Welt hat dieselbe Entscheidung getroffen wie wir. Darunter ausnahmslos alle Medien, die den journalistisch-ethischen Standard unseres Berufes seit Jahrzehnten prägen: Der Guardian, die BBC, die New York Times, die Washington Post, CNN, die Nachrichtenagentur Reuters, das Wall Street Journal, der Stern in Deutschland. Wir sagen damit nicht, dass wir so handeln, weil andere so handeln. Wir kommen nach langen inner-redaktionellen Debatten nur zu derselben Entscheidung wie unsere Kollegen weltweit. 

Argument 7: Social Media nennt millionenfach den Namen

Sowieso ist es abwegig zu glauben, dass die traditionellen Medien in Zeiten von Social Media Informationen kontrollieren, zurückhalten könnten. Der vollständige Name Andreas Lubitz wurde seit gestern über 120.000 Mal getwittert und ist ein weltweiter Trend. Auf Google gab es gestern allein in Deutschland eine Million Suchanfragen zu „Andreas Lubitz“. Die Vorstellung, wir könnten auch nur ansatzweise Einfluss darauf nehmen, ob der Täter idenifizierbar ist oder nicht, ist schlicht absurd.

Resumee: Es war richtig, den Namen zu nennen

Nach unserem journalistischen Selbstverständnis kann es nur eine Antwort auf die Frage geben, ob Menschen, die historisch Großes leisten und historisch Schreckliches anrichten, mit ihrer vollen Identität dafür stehen und einstehen sollten: Ja.

Ethik nach dem Absturz (3): Zu viel Rechthaberei, zu wenig Aufklärung?

Geschrieben am 19. April 2015 von Paul-Josef Raue.

Warum wahren  Journalisten  in ihren ureigenen Debatten nur so schwer die Distanz,  die zum Handwerk gehören sollte? Warum dominiert Rechthaberei? Verteufelung von Argumenten, die nicht die eigenen sind?

Ein Beispiel: Michael Hanfeld (miha) schreibt in der  FAZ einen kurzen Text zu der Ethik-Debatte nach dem Absturz und entdeckt in Sendungen der ARD  „eine moralische Besserstellung“ – weil sie  den Namen des Kopiloten nicht nennt.  Aber auch er holt die moralische Keule heraus: „Die Öffentlich-Rechtlichen sind ja gern immer die Guten“, die Sondersendungen nach dem Absturz seien „ekelerregend“, und er entdeckt bei der ARD „Journalismus-Gefühlsduselei“.

Hanfeld kritisiert die Haltung von Journalisten, „die selbst bei einer solchen Gelegenheit nur von sich selbst berichten können“ – und zeigt nicht, wie er es besser machen würde. So geht seine Frage unter, die nachdenkenswert ist: „Wer den mehr als mutmaßlichen Täter anonymisiert, verhöhnt die Opfer. Die zwingendste Trennung geht unter – diejenige zwischen Täter und Opfern.“ (FAZ, 18. April).

Die Debatte dreht sich nicht allein um Namens-Nennungen, sei es von Kopilot oder Opfern, auch nicht um die Fotos, die gezeigt werden dürfen, sondern auch um den Umgang mit den Lesern: Was dürfen wir ihnen zutrauen? Wieviel Informationen dürfen sie bekommen? Wieviel Urteil überlassen wir ihnen? Wo endet die Nachricht? Wo beginnt die Sensation? Was ist „unangemessen“?

Verstecken wir unter dem Deckmantel der Ethik nicht ein feudales Verständnis: Wir, die Journalisten, da oben sagen dem Volk, was es wissen darf und anschließend, was und wie es zu denken hat? Zielt Aufklärung nicht auf den denkenden Menschen, der zum eigenen Urteil fähig ist?

Das sind grundsätzliche Fragen, die stets bei einem überwältigenden Thema – sei es die Love Parade, sei es der Flugzeug-Absturz – auftauchen, aber zu oft in Rechtfertigungen und Rechthaberei untergehen.

Das sind die Fragen, die der Presserat Anfang Juni beantworten will; ihm liegen 430 Beschwerden gegen die Berichterstattung über den Absturz von  4U9525 vor – so viele wie noch nie zu einem Thema:

> Durfte über den Co-Piloten identifizierend berichtet werden?
> War die Veröffentlichung von Opferfotos und Opfergalerien angemessen?
> Mussten die Angehörigen von Co-Pilot und Opfern geschützt werden?
> War die Berichterstattung  unangemessen sensationell?
> Gab es  Vorverurteilungen?
> Ist das Ansehen der Presse beschädigt worden?

Auf seiner Internet-Seite hat der Presserat allerdings schon kurz nach dem Absturz darauf hingewiesen: „Opferschutz hat Vorrang“ und an die Richtlinie 8.1 des Pressekodex erinnert: 

Opfer haben einen Anspruch auf den besonderen Schutz ihrer Identität, denn für das Verständnis des Geschehens ist das Wissen darüber in der Regel unerheblich. Als zufällige Opfer eines Unglücks werden die Verstorbenen auch nicht automatisch zu Personen von zeitgeschichtlicher Bedeutung. Der Schutz ihrer Persönlichkeit überwiegt daher regelmäßig das öffentliche Interesse. Auch die Angehörigen haben ein Recht auf Privatsphäre.

Redaktionen verstoßen nach Airbus-Absturz gegen ihre Regeln: Trauernde ungepixelt auf Titelseite (Leser fragen)

Geschrieben am 9. April 2015 von Paul-Josef Raue.

Ein Leser aus Erfurt beklagt sich bei der Thüringer Allgemeine über das Foto auf der Titelseite, das die Zeitung am Tag nach dem Absturz der German-Wings-Flugzeugs veröffentlichte:

Als wenig rücksichtsvoll, ja pietätlos, empfinde ich die Veröffentlichung eines von Alejandro Garcia angebotenen Fotos. Es gehört sich nicht, das Foto trauernder Menschen nach einem solchen Unglück sowie nach dem Verlust eines Angehörigen in der Zeitung zu präsentieren. Sie bewegen sich damit auf der Ebene von Boulevardjournalismus. Das muss zukünftig unterbleiben.

Der Leser fragt:

War Ihre Zeitung überhaupt autorisiert, dieses Foto zu veröffentlichen? Wo bleibt die Selbstkontrolle der Journalisten? Wo bleibt der Schutz des persönlichen Bilds? Oder gilt das nicht, weil die abgebildeten Personen aus Spanien sind und sich gegen die Veröffentlichung in Thüringen kaum wehren können?


Der Chefredakteur antwortet:

Sehr geehrter Herr K.,

Sie haben Recht! Wir haben gegen unsere eigenen Grundsätze verstoßen, von denen einer lautet: Wir zeigen keine Familienangehörige oder Freunde im Bild, die nach einer Katastrophe trauern, einem Unglück, einem Mord oder Attentat.

Für diesen Regelverstoß bitten wir um Entschuldigung.

Ich möchte Ihre Fragen beantworten und erklären, wie es zu unserer Entscheidung kam – an einem Tag, der uns alle verwirrt hat.

Das Foto stammt von der seriösen spanischen Nachrichten-Agentur Efe, die in 110 Ländern mit 3000 Mitarbeitern vertreten ist. Wir müssen feststellen: Die moralischen Maßstäbe sind offenbar im vereinten Europa recht unterschiedlich. Außerhalb Deutschlands ist es in vielen Ländern üblich und weder ethisch noch rechtlich umstritten, dass Agenturen und seriöse Zeitungen Opfer von Unfällen oder Verbrechen sowie deren Angehörige abbilden. Das gilt auch für Spanien.

So schickte die Agentur eine Serie von Bildern von Angehörigen aus Barcelona – ohne jegliche Bedenken. Dazu kam: Einige Bilder aus dem Flughafen wurden mit verpixelten Gesichtern gesendet, andere gar nicht. So sind wir davon ausgegangen, dass die Trauernden ihre Zustimmung zum Druck gegeben haben.

Dies Verfahren ist nicht ungewöhnlich: So hat beispielsweise die Opern-Sängerin Maria Radner im Stern über Karen Cargill geschrieben, mit der sie zusammen auf der Bühne gestanden hat – und dabei wie selbstverständlich ein Archiv-Foto des Absturz-Opfers veröffentlicht.

Dies ist eine Erklärung und ein Blick in das Innenleben einer Redaktion an einem ungewöhnlichen Tag – aber kein Wegreden der Entschuldigung. Wir hätten trotz allem richtig entscheiden müssen.

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Thüringer Allgemeine, Leser fragen, 11. April 2015

Airbus-Absturz in Frankreich: Dürfen Redaktionen den Namen des Ko-Piloten nennen?

Geschrieben am 28. März 2015 von Paul-Josef Raue.
Zuerst war der Ko-Pilot des Airbus, abgestürzt in den französischen Alpen, einer von 150 Menschen, die ihr Leben verloren haben. Folgerichtig haben die meisten Redaktionen seinen Namen nicht genannt oder abgekürzt.

Nachdem aus dem Opfer laut Staatsanwalt ein Täter geworden ist, nennen fast alle Redaktionen seinen kompletten Namen. Vorbildlich erklärt Spiegel Online den Sinneswandel:

Nachdem wir den Nachnamen des Co-Piloten zunächst abgekürzt haben, schreiben wir ihn nun, ebenso wie der an diesem Freitagabend digital erscheinende Spiegel, aus. Die bisher veröffentlichten Ergebnisse der Ermittler lassen keine Zweifel zu: Andreas Lubitz führte diese Katastrophe herbei, aus welchen Gründen er auch immer handelte. Der Pressekodex fordert für eine identifizierende Berichterstattung, es müsse „eine außergewöhnlich schwere oder in ihrer Art und Dimension besondere Straftat“ vorliegen. Diese Voraussetzung sehen wir erfüllt.
Was wir auf Spiegel Online auch weiterhin nicht zeigen, sind Nahaufnahmen von Angehörigen der Opfer. Denn dafür gibt es, solange die Personen nicht von sich aus an die Öffentlichkeit gehen, keinen Grund. Wir respektieren ihre Privatsphäre.

Wenn Leser schwarz sehen: Cecilia Bartoli mag offenbar Bilder, auf denen nichts zu sehen ist

Geschrieben am 16. November 2014 von Paul-Josef Raue.
Bartoli in Mannheim

Bartoli in Mannheim

Der Kritiker des Mannheimer Morgen durfte Cecilia Bartoli zuhören, der Fotograf durfte seiner Arbeit nur eingeschränkt nachgehen. Also druckte die Zeitung nur die Kritik und zeigte eine schwarze Fläche statt eines Fotos der Sängerin. In der Bildzeile stand der Grund:

Wir hätten Ihnen gerne Fotos vom Bartoli-Konzert im Rosengarten geliefert. Leider war dies im Rahmen unseres öffentlichen Auftrags nicht möglich. Die Vorgaben des Managements der Künstlerin lauteten:

„Fotografiert werden darf nur während des Schlussapplauses. Und die Fotos müssen vor der Veröffentlichung vom Management freigegeben werden.“

Diese Art von Zensur wollen wir Ihnen nicht zumuten und verzichten deshalb auf Konzert-Bilder.

 

Im Juni 2013 hatte das Hamburger Abendblatt eine riesige, damals weiße Fläche gezeigt statt eines Foto von Cecilia Bartoli nach dem Konzert in Hamburg – mit dieser Bildzeile:

An dieser Stelle hätten wir gern ein Konzertfoto der Sängerin gezeigt. Doch das Schweizer Management stellte unannehmbare Bedingungen: Fotos in der Pause zur Auswahl vorlegen, die nicht genehmen löschen? Darauf haben wir uns nicht eingelassen.

Siehe dieser Blog vom 7. Juni 2013

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