Alle Artikel der Rubrik "Lokaljournalismus"

Wir oben, ihr unten: Häme der „Qualitätszeitungen“ über die in der Provinz

Geschrieben am 7. August 2015 von Paul-Josef Raue.
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Zeitung-Bashing – gibt es dafür  ein ansprechendes deutsches Wort? Zeitungs-Häme vielleicht? Die schütten überregionale Zeitungen gerne über Regionalzeitungen aus, die aus der Provinz.

In einem Nebensatz wird in der Süddeutschen Zeitung –  kurz, kräftig und böse – die Leipziger Volkszeitung in die Ecke gestellt: „eher traurig-monopolistisch“, lautet das Urteil. Wann hat sich einer der „Qualitäts“-Redakteure schon einmal intensiv mit den Regionalzeitungen auseinandergesetzt? Mit den 313 lokalen und regionalen Zeitungen, die täglich rund 13 Millionen Exemplare verkaufen (im Vergleich zu den Qualitätszeitungen: 1,2 Millionen – wobei die an ihren Standorten auch Regional- und Lokalzeitungen sind, wenn auch meist als zweiter Sieger)?

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Quelle: Süddeutsche Zeitung, 5. August 2015, „Nachwuchssorgen“ von Cornelius Pollmer

„Zwangsregionalisiert“: Wie viel Provinz verträgt eine Regionalzeitung?

Geschrieben am 29. Juli 2015 von Paul-Josef Raue.

Das ist die Zeile des Aufmachers im Flensburger Tageblatts:

Bundeswehr sorgt sich um Husumer Soldaten in der Türkei

Die Schutzvorkehrungen für die entsandte Flugabwehr-Einheit wurden verschärft. Der Grund ist der Anschlag in Suruc.

Das geht doch nicht! sagen die Hohepriester des seriösen Journalismus, das ist doch provinziell! So ähnlich dürfte auch die Redaktion in Flensburg diskutiert haben, wie man dem Newsletter von Stefan Kläsener entnehmen kann. Der neue Chefredakteur der nördlichsten Redaktion in Deutschland schreibt:

Bis Abends waren wir uns in der Redaktion uneins – wirkt die Geschichte über unsere Husumer Soldaten in der Türkei zwangsregionalisiert oder ist die Seite Eins der richtige Platz? Beim Lesen heute Morgen waren wir dann alle überzeugt. Und auch die Resonanz unserer Leser ist groß – eine richtige Entscheidung. (29. Juli 2015)

Die Leser haben, wie so oft, einfach Recht. Weiter so im Norden!

Nienhaus stellt Lokalzeitungen heraus als „bedeutend für die politische Kultur“

Geschrieben am 16. Juli 2015 von Paul-Josef Raue.
0 Kommentare / Geschrieben am 16. Juli 2015 von Paul-Josef Raue in C 5 Internet-Revolution, Lokaljournalismus.

Wer in einer Zeitungsredaktion arbeitet, möchte sich in Diskussionen am liebsten verkriechen: Belächelt von den Hohepriestern des Online, verspottet als Frau oder Mann einer untergehenden Welt, bemitleidet von Kollegen, die schon im Netz krabbeln wie ein Baby in der Badewanne. Christian Nienhaus (54), der mächtige Vertriebs-Chef von Springer, schlägt in einem Horizont-Interview dagegen wohlwollend optimistische Töne an – Mut- und Muntermacher also:

Der Vertrieb von Printprodukten ist ein sehr gut funktionierendes Geschäftsmodell und wird noch viele Jahre ein einträgliches und sehr lohnendes Geschäft sein.

Nienhaus erinnert auch daran – was viele vergessen haben -, dass Zeitungen der Motor der Demokratie sind:

Die Bedeutung der Zeitungen für die politische Kultur, insbesondere für die kommunale Ebene, wird medienpolitisch nicht ausreichend Rechnung getragen.

Lokaljournalismus in der DDR: „Wer am Tisch der Mächtigen sitzen durfte“ (Interview mit Ullrich Erzigkeit)

Geschrieben am 15. Juli 2015 von Paul-Josef Raue.
Erzigkeit in Lobenstein

Ullrich Erzigkeit in Lobenstein: Wo heute Gäste des Hotels „Schwarzer Adler“ speisen, war zu DDR-Zeiten die Lokalredaktion der Volkswacht.

 

 

 

 

„Die meisten waren Siebzigprozentige, einige noch weniger. Die mit dem System unzufrieden waren, blieben ganz unscheinbar“, erinnert sich Ullrich Erzigkeit an die Redakteure, die mit ihm in der DDR gearbeitet hatten. Er war – nach der Revolution – der längst dienende Chefredakteur im Osten, fast ein Vierteljahrhundert: 1990 wurde er in turbulenter Sitzung von den Redakteuren gewählt, 2014 feierlich in den Ruhestand verabschiedet.

Ullrich Erzigkeit führte die Zeitung unter drei Titeln: Einen Tag noch als SED-Bezirkszeitung „Volkswacht“, dann ab 18. Januar 1990 als unabhängige „Ostthüringer Nachrichten“ und schließlich ab 1. Juli 1991, nach heftigen Auseinandersetzungen mit der Treuhand, als „Ostthüringer Zeitung“.

Erzigkeit kennt die Grenze: Geboren wurde er 1949 unweit der bayerischen Grenze im kleinen Schieferbergbau-Dorf Unterloquitz-Arnsbach, das heute zu Probstzella gehört; in Saalfeld, idyllisch in der Mitte des Saalebogens gelegen, machte er das Abitur und gleichzeitig in der benachbarten Maxhütte seinen Facharbeiter-Abschluss als Stahlwerker.

Wir wanderten mit Ullrich Erzigkeit die alte innerdeutsche Grenze entlang und kehrten zum Abendessen in den „Schwarzen Adler“ in Bad Lobenstein ein. „Hier habe ich im Herbst 1968 mein Volontariat begonnen“, erzählte er, „im heutigen Gastraum standen früher die Schreibtische der Volkswacht-Lokalredaktion.“ Wir sprachen mit ihm über den Lokaljournalismus an der Grenze:
Gab es in der DDR einen unabhängigen Journalismus, wie wir ihn heute kennen und pflegen?

Nein, wir waren eine Parteizeitung, abhängig von den Weisungen der SED, die dirigistisch eingriff, eben ein Teil der umfassenden Propaganda, mit der die Partei die DDR überzog. Als sich die Volkswacht zur unabhängigen Tageszeitung wandelte, verabschiedeten wir ein Redaktionsstatut: Von dem Tag an waren wir Anwalt der Bürger und nicht mehr Anwalt einer Partei und ihrer Funktionäre.

Wie berichteten Sie in einer Grenz-Redaktion wie Lobenstein über die Grenze?

Wir durften über die Grenze nichts berichten, die war komplett Tabu. Nur an Silvester war das anders: Da gingen die hohen SED-Funktionäre zu den Soldaten und dankte ihnen für den „vorbildlichen Dienst“ mit den üblichen Floskeln; darüber berichteten wir mit Foto und vorgeschriebenem Text.

Waren auch verhinderte Fluchten kein Thema? Immerhin gab es für die Soldaten Lob und Auszeichnung

Nein, wir erfuhren auch offiziell nichts davon. Wenn wir abends mit den Grenzern ein Bier tranken, erfuhren wir schon, was an der Grenze los war. Aber das war inoffiziell, das durften wir eigentlich gar nicht wissen, erst recht durften wir davon nichts schreiben. Fluchtversuche passten so gar nicht in das Bild vom sozialistischen Paradies der Arbeiter und Bauern.

Hatten die Grenzer keine Angst, dass sie plötzlich doch in der Zeitung standen?

Nein, die wussten genau: Das bleibt eine vertrauliche Verschlusssache. Hätte ich etwas über eine Flucht geschrieben, wäre das in der mehrfachen Zensur sicher rausgeflogen – und ich gleich hinterher; keinen Tag länger wäre ich Redakteur geblieben. Wir mussten die vorgestanzten Texte von oben mitnehmen, das war unsere Aufgabe, das sicherte uns auch die Ruhe.

Prahlten die Grenzoffiziere nicht damit, wenn sie eine Flucht verhindert hatten?

Einige schon, aber manche fragten sich schon: Ist es das wert? Müssen wir wirklich ein Menschenleben zerstören, nur weil einer fliehen will?

Durften Sie als Redakteur überhaupt ins Grenzgebiet fahren?

Nur die Redakteure, die im Grenzgebiet wohnten und einen Stempel im Ausweis hatten, durften das. Ich hatte noch kein Auto. Wenn ich zu einem Termin fahren musste, holte mich ein Chauffeur im Redaktions-Wagen ab: Ins Grenzgebiet wäre der nie gefahren. Die Kontrolle der Redakteure war umfassend.

Worüber schrieben Sie denn, wenn die spannendsten Berichte, die von der Grenze, Tabu waren?

Meistens über die Bonzen, die immer irgendetwas eröffneten, verkündeten und sich gegenseitig auf die Schultern klopften. Oder über die Helden der Arbeit, aber die kannten uns und die kannten die Regeln: Sie sprachen schon so, wie wir schreiben mussten. Das war ein geschlossenes System, aus dem keiner ungestraft ausbrechen konnte.

Und was machten Sie dann den lieben langen Tag?

Das frage ich mich im Nachhinein auch. Wir waren zu fünft und produzierten eine Lokalseite, die jeden Werktag außer montags erschien; am Montag gab es einen erweiterten Sportteil. Wir begannen morgens um sieben und hörten mittags um zwei auf; um zwei ging einer zum Bahnhof, wo ein Zug die Texte und Fotos nach Gera mitnahm. Für die Ausgabe vom übernächsten Tag. Aktualität war für den damaligen Lokaljournalismus ein unbekanntes Wort.

Wie muss man sich eine Redaktion in der DDR vorstellen: Viele Hundertprozentige und einige Tausendprozentige?

Die meisten waren Siebzigprozentige, einige noch weniger. Die mit dem System unzufrieden waren, blieben ganz unscheinbar. Ich hatte einen Chef, der sich immer wieder konspirativ mit einem Freund aus Österreich traf. Er ließ sich gar nichts anmerken, war nicht übereifrig, aber immer korrekt im Sinne der Partei. So waren die meisten. Was erklärt, dass trotz kluger und weltoffener Leute in der Redaktion eine so grausige Zeitung gemacht wurde.

Gab es denn gar keine Hundertprozentigen in der Redaktion?

Ein paar in der Redaktion waren schon ideologisch verbohrt. Ihr Anteil bezifferte sich auf etwa ein Drittel. Der Chefredakteur gehörte dazu und die meisten Ressortchefs auch. Sie mussten die politische Linie der Partei durchsetzen, kompromisslos, eins zu eins, ohne die kleinste Abweichung. Karriere machten nur die strammen Genossen.
Wer am Tisch der Mächtigen sitzen durfte, musste nicht nur mit der Meute heulen, sondern auch denken und fühlen wie sie. Ein nachdenklicher oder gar zweifelnder Mensch wäre schnell zerschellt an der Sturheit, Borniertheit und gefährlichen Dummheit der Bonzen. Manche in der Redaktion, auch in der Chefredaktion, hielten ihren inneren Konflikten nur dadurch stand, indem sie sie mit Schnaps betäubten.
Aber in den Redaktionen saßen doch auch Parteileute, die nie im Roten Kloster waren, also der Leipziger Journalisten-Ausbildung.

Das waren Schein-Journalisten, wie ich sie nenne, die über Institutionen der SED und der Parteihochschule in die Redaktionen kamen. Die wussten nichts vom normalen Leben um sich herum, trugen aber den Marschallstab im Tornister. Sie stiegen gleich als Ressortleiter oder stellvertretende Chefredakteure ein.
Das permanente Misstrauen der SED-Führung gegenüber universitär ausgebildeten Journalisten verstärkte sich in den achtziger Jahren noch. Hätte die DDR noch ein paar Jahre fortbestanden, dann wären die Redaktionen durchweg von lupenreinen Parteikadern dominiert und geführt worden. Dann hätte der ohnehin todkranke Journalismus in den DDR-Medien seinen endgültig letzten Hauch getan.

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Das Interview erscheint in der Sommer-Serie der Thüringer Allgemeine (16. Juli 2015): Die Grenze (Eine politische Wanderung entlang der 1400 Kilometer langen innerdeutschen Grenze)

Der Ombudsmann und sein Plädoyer für den Leserbrief: „Ein unverzichtbarer Teil der Demokratie“

Geschrieben am 9. Juli 2015 von Paul-Josef Raue.

„Kritiker sind die besten Medien-Kunden. Man muss sie einfach mögen. Sie sind für Redaktionen demokratisches Lebenselement.“ So endet das fulminante Plädoyer für den Leser und seine Briefe, geschrieben von Anton Sahlender,  Leseranwalt der Main-Post und Sprecher der Vereinigung der Medien-Ombusleute. In seinem Main-Post-Blog lesen wir unter anderem:

„Leserbriefe sollte man noch viel mehr schätzen lernen. Sie sind wertvoll. Nicht nur für Zeitungen. Folglich muss man Brief-Schreiber einfach mögen. Sie haben Bedeutung. Geben sie sich doch (noch) Mühe, ihre Gedanken zu aktuellem Geschehen beizutragen. Das heißt, sie denken erst nach, bevor sie ihre Meinung an die Zeitung schreiben. Ja, das gibt es noch. Sie greifen schließlich unter ihrem Namen öffentlich in eine Diskussion ein.

Und die ist sogar ein unverzichtbarer Teil der Demokratie. Das hat das Bundesverfassungsgericht schon vor langer Zeit festgestellt. Es hat dabei eine freie Presse, zu der Leserbriefe gehören, als schlechthin konstituierend für ein freiheitlich demokratisches Staatswesen bezeichnet. Dessen Lebenselement sehen die Richter nämlich weiterhin in der ständigen geistigen Auseinandersetzung, die den Kampf der Meinungen ermöglicht. In diesem Sinne: Mitkämpfen ist erwünscht.

Fakten für den Stammtisch

Je früher man das Debattieren lernt, um kompetent an Auseinandersetzungen teilzunehmen, desto besser. Für eine richtige Debatte, die die Teilnehmer weiterbringt, gibt es Grundregeln. Erfolgreiche Debattierer halten sich daran, weil sie beispielsweise gut zuhören können. Verfassungsrichter sind in der Formulierung ihrer Urteilsbegründungen zu Diskussionen meist noch etwas anspruchsvoller. Dennoch muss sich niemand scheuen, die Niederungen gepflegter Stammtisch-Runden in den demokratischen Diskurs einzubeziehen, sofern aus Fakten geschöpft wird.

Wein- und bierselige Runden sind dann besser als ihr Ruf. Denn es geht nicht nur um politische Streitfragen, sondern um alles, was zum menschlichen Leben gehört. Da lässt sich doch der eine oder andere Ausrutscher verzeihen. Unterhaltung ist bekanntlich sogar Teil der Pressefreiheit.

D i e Medien gibt es nicht

Ich riskiere es, das heftig diskutierte Wullf-Beispiel an dieser Stelle einzusetzen: Ein Bundespräsident musste zurücktreten, weil er den Maßstäben, die man an den Lebenswandel des höchsten Repräsentanten eines Staates stellen muss, nicht gerecht wurde. Vorwiegend Medien haben das verdeutlicht, und zwar in seltener Einigkeit. Sie wurden ihrer Wächterrolle gerecht. Aber im Gespräch halten Kritiker an den journalistischen Fehlgriffen fest, die es während der Affäre zweifellos gegeben hat und machen daran generelle Zweifel am Journalismus fest.
Es gibt eigentlich fast immer den Faktor, dass Betroffene, die ihr Tun bloßgestellt sehen, meist dem Journalismus die Schuld in die Schuhe schieben. Sie halten Ursache und Wirkung nicht auseinander.

Wissen macht Demokraten
Durchaus zulässig ist es  zu sagen, dass vorwiegend Menschen, die Tageszeitung lesen, die die Demokratie stärken. Unter ihnen findet man konstruktive Kritiker. Die müssen dazu nicht unbedingt Briefe an die Redaktion schreiben. Ihre Bedeutung lässt sich auch ohne solche Aktivitäten gut begründen. Zeigt sich doch seit Jahren, dass vornehmlich sie es sind, die zur Wahl gehen.

Das gilt gleichermaßen für Leser, die seriöse Medien im Internet nutzen. Sie heben sich durch besseres Wissen von den Leuten ab, die Verschwörungen unterstellen und Lügenpresse rufen, aber vermutlich keine Zeitung wahrnehmen, weder gedruckt noch digital. Unwissen macht anfällig für Gerüchte und falsche Behauptungen.

Man könnte daraus allzu leicht die Umkehr-Regel formulieren: Fundiertes Wissen macht Demokraten. Das funktioniert aber nicht, schon gar nicht von heute auf morgen. Oft müssen Vorurteile abgebaut werden, indem Fakten dagegen gestellt werden. Das ist ein Prozess gegen die Beharrlichkeit im menschlichen Bewusstsein. Denn Botschaften, die aus den Nachrichten abgeleitet werden, entstehen bekanntlich erst in den Köpfen.

Starke Treuebeweise
Ich gönne mir noch etwas Gegenwart. Dazu gehören Wünsche oder Beschwerden von treuen Lesern, allesamt aus der älteren Generation. Die sind vermehrt von Hinweisen begleitet, wie den, dass die Familie schon in der dritten Generation die Main-Post, das Schweinfurter Tagblatt oder auch den Boten vom Haßgau liest. Die Absender schreiben das so, als würden sie sich einer verschworenen Gemeinschaft zugehörig fühlen. Solche Treuebeweise könnten Redakteure, oft zermürbt von schleichenden Auflagenverlusten und hässlichen Kritiken, schwach machen, selbst bei unerfüllbaren Wünschen. Darf es aber nicht! Denn ein langjähriges Abonnement ist kein Kriterium für Veröffentlichungen. Aber es ist ein Quell für Motivation.

Viele sollen zu Wort kommen

Für Leserbriefe gibt es natürlich Regeln – wie für den gesamten Journalismus.  Hier drei, die zuletzt oft übersehen wurden:

> Je kürzer der Text, desto größer die Wahrscheinlichkeit seiner Veröffentlichung. Das gilt vor allen Dingen für Zuschriften zu überregionalen Themen, etwa solchen zur Bundespolitik oder zum internationalen Geschehen. Lange Texte wandern zumindest unter mainpost.de komplett ins Internet. Im Netz spielt Länge keine Rolle.

> Kurze Briefe lassen es zu, auf dem  begrenzten Platz der gedruckten Zeitung möglichst viele Einsendungen unterzubringen. Aber auch sie wandern ins Netz, wenn es der Einsender nicht ausgeschlossen hat.

> Und Leserbriefe zu Berichten über Ereignisse, die Wochen zurückliegen, haben kaum Chancen noch einen Platz zu finden. Diese Regel drängt natürlich die Redaktion selbst die Pflicht, eingegangene Zuschriften möglichst zeitnah zu veröffentlichen. Sie nicht zu lange warten zu lassen. Insgesamt lässt sich sagen, dass etwa 90 Prozent der Zuschriften abgedruckt oder im Netz veröffentlicht werden, die redaktionellen Regeln entsprechen.

Das Haar in der Suppe
Ein Vorwurf, lässt sich nicht ausrotten. Er ist mit Manipulation zu kennzeichnen. Dieser Vorwurf kommt meist von Interessengruppen: „Leserbriefe oder Kommentare, die der Redaktion unliebsam sind, werden nicht veröffentlicht oder gar weggeworfen.“ Zu kontroversen konfliktreichen Artikeln scheint dieser Vorwurf zu gehören, wie das Haar in der Suppe. Einer trägt diese Vermutung an den anderen weiter: so lange, bis man sie für Tatsache hält. Vor allem glauben jene an das Haar, denen die Suppe nicht geschmeckt hat.
Dabei hat keine Redaktion Interesse, sich die Suppe selbst zu verderben. Einseitigkeit tut sie sich nicht an. Die widerspricht zutiefst journalistischem Selbstverständnis.
Fakt ist aber, dass es Einseitigkeit gibt. Zu manchen Themen gehen tatsächlich nur Leser-Stimmen zu „einer Seite der Medaille“ ein. Und keine Redaktion erfindet selbst Gegenstimmen, um ihre Leserbriefspalte auszugleichen. Ich würde es allerdings gutheißen, wenn die Redaktion der Leserschaft der einseitige Briefeingang offenbart wird. Das gilt gerade für kontroverse Themen. In diesen Zeiten, sollte manches was in Redaktionen vorgeht, transparent gemacht und erklärt werden.

Erhöhtes Qualitätsbewusstsein
Für Zeitungsleser ist es ein wesentlicher Faktor für Qualität, dass Leute, die ihre Meinung schreiben, ihren korrekten Namen darunter setzen. Mit Phantasienamen aus dem Internet wollen sie nichts zu tun haben. Sie beschweren sich, wenn ihre namentlich gezeichneten Meinungen den Ansichten begegnen, die da unter einem Pseudonym erscheinen. Das mögen sie schon gar nicht in ihrer gedruckten Zeitung. Der Presserat freilich, hat in seinem Kodex die Nicknames sanktioniert. (Richtlinie 2.6) Eine Debatte unter ungleichen Bedingungen hat er dabei nicht erwähnt.

Es gilt die Verbreiterhaftung
Alles, was unter der Marke dieser Zeitung veröffentlicht wird, prägt nicht nur ihr Image. Die Redaktion haftet auch dafür. Auch für namentlich und mit Phantasienamen gezeichnete Kommentierungen gilt die Verbreiterhaftung. Schon deshalb bemühen sich professionelle Redaktionen um eine erträgliche Diskussionskultur. Sie lassen Boshaftigkeiten und Beleidigungen nicht zu. Die fallen auf das Image ihrer Marke zurück. In langfristig gepflegten und kontrollierten Meinungsportalen, hat man bekanntlich kaum noch unter dem Einfall von „Trollen“ und ihren meist persönlich beleidigend hingeworfenen Behauptungen zu leiden.

Wer sie kritisiert, hängt an der Zeitung
Ich habe es oft erfahren, dass gerade Zeitungsleser eine gepflegte Diskussionskultur zu schätzen wissen. Man begegnet diesen Lesern – darunter ältere Semester – vermehrt auch im Internet. Hoffentlich tragen sie dort zum Fortbestand einer gepflegten Diskussionskultur bei. In deren Rahmen – also ohne persönliche Schmähungen und unbewiesene Behauptungen – sind auch Beschwerden am besten platziert. Debatten sind dann anregend und fruchtbar. Willkommen ist, wer dabei Zeitung oder Redaktion kritisiert, denn dem ist sie nicht gleichgültig. Er hängt meist sogar an ihr. Im Sinne geistiger Auseinandersetzung sind Kritiker ohnehin die besten Medien-Kunden. Man muss sie einfach mögen. Sie sind für Redaktionen demokratisches Lebenselement.

Chefredakteure zur Rabauken-Affäre: „Post-diktatorische Unterdrücker-Mentalität“

Geschrieben am 8. Juni 2015 von Paul-Josef Raue.

Mein Kommentar zur Rabauken-Affäre in Mecklenburg:

Danken wir Staatsanwalt und Richterin! Sie schreiben das Drehbuch für ein Lehrstück, das gerade im Osten unserer Republik mit Pauken und Flöten aufzuführen ist: Ohne die Freiheit der Presse, die die wichtigste Freiheit der Bürger ist, bleibt unsere Demokratie nicht lebendig. Diese Freiheit steht zwar weit vorne in unserer Verfassung, aber sie muss immer wieder zum Thema werden, erkämpft und verteidigt. Aber geht es überhaupt um die Pressefreiheit? Geht es nicht einfach um einen schwachen Artikel, wie der Presserat urteilt, der sich vom Staatsanwalt als Hilfstruppe benutzen lässt?

Man kann trefflich streiten, wie unglücklich die Vermischung von Nachricht und Meinung ist, wie hoch Persönlichkeitsrechte zu hängen sind – aber in der Rabauken-Affäre geht es um einen Grundsatz: Darf ein Staatsanwalt, darf eine Richterin nach eigenem Gusto über die Presse entscheiden? Kontrolliert der Staat die Journalisten? Oder die Journalisten den Staat? Das Grundgesetz gibt eine klare Antwort. Also warten wir, wenn nicht zuvor Vernunft einkehrt, auf unser Verfassungsgericht: Sein Spruch wäre ein würdiger Schlussakt im Rabauken-Lehrstück.

Diese Version steht online beim Nordkurier, der Schluss (ab: „aber in der Rabauken-Affäre…“) stand auch in der gedruckten Ausgabe vom Samstag, 6. Juni 2015.

So kommentierten andere Chefredakteure:

Michael Bröcker, „Rheinische Post“, Düsseldorf

Die Freiheit wird selten mit einem großen Knall, sondern schrittweise und schleichend eingeschränkt. Deshalb ist es wichtig, dass sich die Öffentlichkeit schnell, klar und eindeutig gegen die verwunderliche Neuinterpretation der Meinungsfreiheit durch die Staatsanwaltschaft in Neubrandenburg stellt. Die Rheinische Post steht jedenfalls an der Seite der Redaktion des Nordkurier.

Andreas Ebel, Chefredakteur „Ostsee-Zeitung“, Rostock

Armes Deutschland! In MV gehen Strafverfolgungsbehörden gegen Journalisten vor, die kritisch berichten und kommentieren. Das ist ein Skandal. Der Presse- und Meinungsfreiheit ist es zu verdanken, dass wir in Freiheit und Frieden leben. Wir Journalisten informieren, kritisieren und decken auf. Ja, das ist manchmal unbequem und tut weh. Eine gleichgeschaltete, von Behörden beeinflusste Presse wäre der Untergang der Demokratie. Sehr geehrte Vertreter der Justiz, sehr geehrte Vertreter der Landesregierung – bitte beenden Sie diesen Unsinn.

Wolfram Kiwit, Chefredakteur der „Ruhr Nachrichten“

,Rabauken in Richterroben‘ hat Lutz Schumacher seinen Kommentar überschrieben. Dem schließe ich mich gerne an. Wer im Namen einer unabhängigen Justiz die Presse- und Meinungsfreiheit mit einer post-diktatorischen Unterdrücker-Mentalität einschränken und beschneiden will, schadet der Demokratie. Untergräbt unsere Freiheit. Und ist der Richterrobe nicht würdig. Ausziehen, hinsetzen, nachdenken, schämen. Die Staatsanwaltschaft in Neubrandenburg scheint aus unserer Geschichte nichts gelernt zu haben. Ihr fehlt es offensichtlich an Demokratie-Verständnis. Der Nordkurier hingegen hat seine Wächter-Rolle verstanden. Das immerhin unterscheidet uns von ‚früher‘. Das war ein Meinungsbeitrag. Staatsanwaltliche Post bitte über den Nordkurier Briefdienst an Wolfram Kiwit.

Horst Seidenfaden, Chefredakteur „Hessisch-Niedersächsisch Allgemeine“, Kassel

Die Meinungsfreiheit, die uns das Grundgesetz garantiert, ist bisweilen für den, der sie ertragen oder gar unter ihr leiden muss, eine lästige Sache. Aber welch großartige Einrichtung stellt dieser Artikel unserer Verfassung doch für unser Leben in Freiheit und Demokratie dar. Die Medien, die täglich von ihr profitieren, pflegen sie und hegen sie – unsere Kunden, die Einwohner dieses Landes, schätzen das und nutzen die Chancen dieses Rechts in Leserbriefen, Online-Kommentaren. All das führt zu einem offenen Diskurs, der in der Regel weiter hilft.

Meinungsfreiheit ist also ein Segen, eine Säule für ein stabiles demokratisches System. Wenn Gericht und Staatsanwaltschaft abseits der Verfassung, die ja auch ihre Tätigkeit regelt, dieses Recht aushebeln, dann ist das der Versuch, einen Staat im Staate aufzubauen bzw. diesen Staat zu schädigen oder zu zerstören. Was ist also nun der eigentliche Verstoß? Freie Meinungsäußerung oder das Verbieten derselben?

Ralf Geisenhanslüke, Chefredakteur „Neue Osnabrücker Zeitung“

Warum läuten nicht bei allen Politikern und Juristen in unserem Land die Alarmglocken? Dreister und direkter kann der Angriff auf die Pressefreiheit nicht gefahren werden. Hier liegt die Vermutung nahe, dass jeder, der nicht eingreift oder sich vor die Pressefreiheit stellt, das Vorgehen gutheißt.

Michael Seidel, Chefredakteur „Schweriner Volkszeitung“

Als hätte sich die Justiz beim Wutbürgertum auf der Straße angesteckt. Die unselige Lügenpresse-Diktion, die oft eher den Boulevard oder den Diskussionsstil von Nicht-Journalisten in sozialen Medien meint, verlagert sich zusehends in Gerichtssäle, scheint mir. Journalisten konnten sich noch nie rühmen, zu einer besonders beliebten Berufsgruppe zu gehören. Lästig sind wir, stellen hartnäckig unbequeme Fragen, suchen ‚das Haar in der Suppe‘, pirschen uns notfalls durch die Hintertür wieder zum Ort des Geschehens, wenn wir zur Vordertüre rausgeflogen sind – kurzum, wir sind schon ein ziemlich unsympathischer Berufsstand. Andererseits wird von uns erwartet, dass wir den Mächtigen auf die Finger schauen und bei Fehlverhalten auch (verbal) hauen. Wir gehen mit diesem Gegensatz professionell um.

Wenn Richter und Staatsanwälte sich jetzt aber anheischig machen, das Niveau einer Zeitung bestimmen zu wollen, widerspricht dies diametral dem Grundgedanken der Pressefreiheit, die übrigens die Zulassungsfreiheit einschließt: Jeder, der das Geld dafür hat, darf ein Medium gründen – egal welcher ideologischen, politischen, weltanschaulichen oder ggf. sogar sexuellen Ausrichtung dieses Medium sein soll. Pressefreiheit bedeutet nach landläufiger Auffassung – zumindest außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns und seit Abschaffung der Sozialistengesetze 1890 sowie dem Ende der beiden deutschen Diktaturen – dass Ausrichtung, Inhalt und Form des Presseerzeugnisses frei bestimmt werden können. Sie gilt gleichermaßen für „seriöse Presse“ wie für Boulevardmedien.

Stefan Hans Kläsener, Chefredakteur „Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag“, Flensburg

Als ich vor 25 Jahren (zu Nachwende-, aber noch DDR-Zeiten) in Mecklenburg arbeitete, hätte ich mir in den pessimistischsten Träumen nicht vorstellen können, dass es einmal so weit kommt. Zu Recht wird die so genannte Vierte Gewalt immer mal kritisiert. Wenn die Dritte sich aber an der Vierten vergreift, geht es an die Wurzeln des Grundgesetzes. Ich bin sprachlos, dass die Politik das so hinnimmt. Das wäre mal ein Betätigungsfeld für den West-Ministerpräsidenten und die Ost-Bundesministerin!

Manfred Sauerer, Chefredakteur „Mittelbayerische Zeitung“, Regensburg

Wenn schon Staatsanwaltschaften und Richter(innen) die besondere Bedeutung der Meinungsfreiheit und die Schutzwürdigkeit der Presse nicht (mehr) erkennen, bleibt eigentlich die Hoffnung auf die Politik. Die war in diesem Fall aber offenkundig vergeblich. Die Justizministerin hätte eines machen müssen: die Sache möglichst geräuschlos kassieren. Hat sie aber nicht – und nun darf ermittelt werden. Was eigentlich? Dass Lutz Schumacher Chefredakteur des Nordkurier ist? Richtig! Dass er Journalist ist? Richtig? usw.

Die Sache ist so bizarr und unglaublich, dass man sich eigentlich gar nicht vorstellen kann, Mecklenburg-Vorpommern sei Teil eines Staates mit einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Ist es aber – jedenfalls in der Theorie. Insofern sollte mitermittelt werden, ob hier von offiziellen Organen das Grundgesetz verletzt wird. Aber das macht hoffentlich am Ende das Bundesverfassungsgericht.

Jan Emendörfer, Chefredakteur „Leipziger Volkszeitung“, Leipzig

Ich finde den Begriff Rabauken-Jäger fast noch schmeichelhaft, wenn man dazu Synonyme wie etwa Rüpel, Flegel oder Grobian in Betracht zieht. Der Autor hätte auch vom Kadaverschänder schreiben können … Es bleibt die Frage: Haben Gerichte und Staatsanwälte in Mecklenburg-Vorpommern keine anderen Sorgen? Die Kriminalitätsstatistik mit Raub, Diebstahl, Erpressung und schlimmeren Delikten bietet eine große Angriffsfläche, an der Ermittler sich abarbeiten können. Der Versuch, eine Zeitung mundtot zu machen, muss scheitern und geht nach hinten los, wie das bundesweite Medienecho im Fall Nordkurier nun zeigt.

Aus den Kommentaren der Leser:

Haben sich die Chefredakteure gut überlegt, ob sie sich solidarisch auf die Seite von Straftätern stellen dürfen ? Nicht, daß sie vom AG Pasewalk noch als geistige Mittäter belangt werden… Den Chefredakteuren ist ohne weiteres zu bestätigen, daß sie sich im Presserecht auskennen, aber darüber hinaus wird auch noch deutlich, was sie von der Justiz (zu Recht) halten: In diesem konkreten Fall – nichts Positives. Also heißt es für die Zukunft aufzupassen, dass Bürger in Erfüllung ihrer Berufspflichten nicht noch belangt werden dafür, dass sie die Wahrheit sagen und schreiben. Denn dann sind wir wieder bei einer Gesinnungsjustiz…

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Ich kann es nicht mehr hören. Hier ist nicht die Meinungsfreiheit in Gefahr, sondern Euer Ton. Rabauke ist ein Schimpfwort. Ich kann mich noch an einen Fall im letzten Jahr erinnern, da ging es um „Frauenschläger“. Davor habt ihr immer wieder mit Häme berichtet, wenn es gegen die NPD ging. Damals ging es um „Gesinnungsextremistin“. Jetzt seid ihr selbst mal dran und siehe da, das Geschrei ist groß.

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„Man wird doch mal sagen dürfen … “ – so ist eine doppelseitige Solidaritäsbekundung heute im Nordkurier betitelt. Ich meine: Nee – „Rabauken in Richter-Roben“ darf man eben nicht „mal sagen“. Das ist schlichtweg beleidigend, und alleine deshalb nicht tolerabel. Als Rechtfertigung für eine solch geschmacklose Unverschämtheit die Meinungs- und Pressefreiheit heranzuziehen, zeigt doch nur, dass der Mann (und offensichtlich auch der ein oder andere seiner Kollegen) völlig die Bodenhaftung verloren hat. Bezüglich der Frage, ob in diesem konkreten Fall ein Straftatsbestand zu konstatieren ist, vertraue ich auf unseren Rechtsstaat. Unabhängig davon wäre eine Entschuldigung Schumachers gegenüber den „Robenträgern“ das Mindeste. Aber auch das ist eine Frage von Kinderstube und Anstand. Zumindest letzteren kann man sich erschließen und zu eigen machen – oder eben auch nicht.

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Ständig ziehen sie Leute Firmen und Personen durch den Dreck. Jetzt geht es ihnen an den Kragen, da ist alles schlimm. Ich sage: Verdammt richtig so. Die müssen doch erst Gehirn einschalten und dann schreiben. Und nicht schreiben und bei Gegenwehr jammern. Und sie jammern richtig :-))) Wie Peinlich :-)))) PS.

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Es ist schade wie einige versuchen, bei diesem brisanten Thema ihre „offene Rechnung“ mit der vermeintlichen „Lügenpresse“ zu begleichen, ohne dabei zu merken, dass es um ihre eigenen Grundrechte geht. Nein, mit einem „in den Dreck ziehen“ von Personen oder Firmen hat eine investigative, kritische Berichterstattung – wie sie täglich im Nordkurier und Uckermark Kurier passiert – nichts gemein. Im Gegensatz zu Juristen, Politikern und hinter Nicknamen versteckten Kommentatoren halten die Reporter täglich mit offenem Visier ihren Kopf hin, nicht in irgendwelchen Hinterzimmern, an Stammtischen, sondern Schwarz auf Weiß nachzulesen. Und sie bekommen diesen (ihren Kopf) auch gründlich gewaschen, wenn ihnen dabei ein Fehler passiert (und wer ist schon fehlerfrei). Nicht den Reportern geht’s bei dem aktuellen Urteil an „den Kragen“, sondern der Meinungsfreiheit und einer unabhängigen, pluralistischen Berichterstattung, die die Leserinnen und Leser zu Recht von ihrer Zeitung erwarten. „Das möchte ich lieber nicht öffentlich sagen, schon gar nicht mit meinem Namen.“ Einen Satz, den die Redakteure in der Region wieder zunehmend bei ihren Recherchen zu hören bekommen. Genau gegen diese Angst schreiben sie täglich mutig an.

Pressefreiheit mit Rabauken: Jagdszenen aus Mecklenburg

Geschrieben am 30. Mai 2015 von Paul-Josef Raue.

Das Bundesverfassungsgericht bekommt einen neuen Fall – hoffentlich. Eine Amtsrichterin in Pasewalk (Mecklenburg-Vorpommern) hat den Nordkurier-Redakteur Thomas Krause zu einer 1000-Euro-Geldstrafe verurteilt, weil er sich – so der Nordkurier – „angeblich in der Wortwahl vergriffen habe, als er über den gefühllosen und ethisch verwerflichen Umgang eines Jägers mit einem Tier berichtete“. Die „Wortwahl“ bezieht sich vor allem auf das Wort „Rabauke“.

Nach dem Kommentar „Rabauken in Richter-Roben“ des Chefredakteurs Lutz Schumacher zu diesem Urteil hat der Oberstaatsanwalt Anzeige wegen Beleidigung erstattet. Davon erfuhr Schumacher aus einer Pressemitteilung des Sprechers des Oberstaatsanwalts. Schumacher reagiert im Nordkurier:

Die Staatsanwaltschaft entlarvt sich in ihrer Pressemitteilung selbst. Sie wollte offenbar gar nicht nur gegen das Wort ‚Rabauke‘ vorgehen, sondern in Missachtung unseres Grundgesetzes den gesamten Nordkurier-Artikel zensieren. Solche Juristen sind Feinde der Meinungs- und Pressefreiheit.

Die Chronik:

Rabauke Foto3. Juni 2014 Der Artikel „Rabauken-Jäger erhitzt die Gemüter“ erscheint im Nordkurier. Reporter Thomas Krause berichtet über einen Ueckermünder Jäger:, der ein totes Reh an der Anhängerkupplung seines Autos über die Bundesstraße 109 gezogen hatte. Anlass der Recherche ist ein Foto, das in den sozialen Netzwerken die Gemüter erregt. Der Nordkurier stellt nach Recherche fest: Das Bild ist echt, der Vorfall unbestritten. (Wortlaut des Artikels: Siehe unten)

Der Jäger stellt nach Erscheinen des Artikels Anzeige.

Juli 2014 Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein; der Jäger legt Beschwerde ein.

Sommer 2014 Die Jagdbehörde eröffnet Verfahren zum Entzug des Jagdscheins, weil „Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit“ verletzt worden sind. (Quelle FAZ)

2. Dezember 2014 Der Beschwerdeausschuss 2 des Presserats spricht eine Missbilligung aus, nachdem er eine Reihe von Artikeln zu dem Jäger-Fall ausgewertet hatte; der Nordkurier-Beitrag mit seiner Rabauken-Überschrift spielte keine hervorgehobene Rolle. Oliver Schlappat, Referent des Presserats, in einer Mail an den FAZ-Redakteur Jochen Zenthöfer:

Die Beschwerde wurde schließlich als begründet bewertet, weil in den Artikeln der Jäger so beschrieben worden war, dass er durch die Berichterstattung identifiziert werden konnte. Dies hat der Beschwerdeausschuss als Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex beurteilt (Schutz der Persönlichkeit). Darüber hinaus hat der Beschwerdeausschuss mindestens die Formulierung „fieser Wildschleifer“ als ehrverletzend angesehen.

Der Presserat habe nicht über den Artikel und die Überschrift „eine dezidierte Entscheidung“ getroffen – im Gegensatz zur Behauptung des Oberstaatsanwalts in einer Pressemitteilung.

Dezember 2014 Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren wieder ein; der Jäger legt wieder Beschwerde ein.

2. Februar 2015 Der Generalstaatsanwalt weist die Staatsanwaltschaft nach erneuter Prüfung an, noch einmal Ermittlungen aufzunehmen (Quelle: Nordkurier unter Bezug auf Generalstaatsanwalt).

Mai 2015 (Woche 21) Eine Amtsrichterin in Pasewalk verurteilt den Redakteur zu einer Geldstrafe von 1000 Euro, nachdem der Reporter einen Strafbefehl nicht akzeptiert hatte. Laut Nordkurier begründet sie, „dass man ein Kind noch als Rabauke betiteln könne, ein Erwachsener sich eine solche Formulierung aber nicht gefallen lassen müsse. Der Berichtsauftrag rechtfertige eine so ,pfeffrige und scharfe‘ Wortwahl nicht.“

21. Mai 2015 Der Nordkurier berichtet über die Verhandlung. Chefredakteur Schumacher kommentiert „Rabauken in Richter-Roben“, darin:

Zwar heißt es im Artikel 5 unserer Verfassung unmissverständlich: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“ – doch das schert offenbar weder einen sich im Gerichtssaal mit Schaum vor dem Mund über die Presse ereifernden Staatsanwalt noch seine Erfüllungsgehilfin am Richtertisch

27. Mai 2015 Die FAZ zitiert Chefredakteur Lutz Schumacher, der „Einschüchterungsversuche“ der Staatsanwaltschaft in den vergangenen Monaten beklagt und auf Ermittlungen verweist wegen Verleumdung und Geheimnisverrat, das waren Berichte aus nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen:

Die hiesige Staatsanwaltschaft ist übereifrig, man begreift dort nicht die verfassungsrechtlich geschützte Stellung der Presse. Dieser permanente Terror kann bei meinen Mitarbeitern eine Schere im Kopf verursachen, nach dem Motto: Dann berichten wir eben nicht mehr alles.

27.Mai 2015 Stefan Ludmann berichtet auf NDR-1 von Reaktionen auf das Urteil, das bei Politikern Kopfschütteln ausgelöst hat:

> Stefanie Drese, Rechtexpertin der SPD-Fraktion: Eine Richterin kann sich nicht als „Zensorin der Medien“ aufschwingen: Hinter der vermeintlichen Justizposse zeigt sich eine gefährliche Denkweise, die die Meinungsfreiheit angreift.

> Vincent Kokert, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion: Das Wort Rabauke ist dem Sprachgebrauch in Mecklenburg-Vorpommern nach kein Begriff mit beleidigendem Inhalt. Angesichts des Verhaltens des Jägers ist das Wort sogar noch geschmeichelt, da ließen sich schlimmere Wörter finden.

> Helmut Holter, Chef der Fraktion Die Linke: „Rabauken-Jäger“ ist von der Meinungsfreiheit voll gedeckt, der Jäger müsse sich fragen lassen, ob er angesichts seines rüden Verhaltens den Titel Jäger noch tragen sollte.

> Jürgen Suhr, Vorsitzender der Grünen-Fraktion: Ich bin froh, wenn Journalisten kritische Vorgänge gut lesbar aufarbeiten. Es wäre ein falsches Zeichen, wenn sich Journalisten durch ein solches Urteil verunsichert würden.

> Der Presserat bleibt einsam in seiner Einschätzung und erkennt keine Gefährdung der Pressefreiheit. Sprecher Oliver Schlappat spricht von einer sehr hitzigen Diskussion und appelliert an die Verantwortung der Medien: Es ist in dem Prozess kein Thema gewesen, ob die Zeitung über den Fall berichten durfte oder nicht. Journalisten müssen rechtliche und ethische Grenzen beachten. Wenn die Grenze zur Beleidigung oder Schmähkritik überschritten wird, so findet die Meinungsfreiheit darin ihre Grenzen.

BILD Rabauke Nordkurier28. Mai 2015

Die Bildzeitung berichtet über das Urteil und druckt den Artikel als Faksimile ab.

 

 

 

 

 

Rabauken Staatsanwalt PM29.Mai 2015

In einer Pressemitteilung gibt der Oberstaatsanwalt in Neubrandenburg bekannt, er habe Anzeige wegen Beleidigung erstattet gegen Nordkurier-Chefredakteur Schumacher.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Undsoweiter Lutz Schumacher wird voraussichtlich mit Presserechts-Anwalt Professor Johannes Weberling in die weiteren juristischen Händel gehen.

 

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Die Nordkurier-Artikel am 21. Mai 2015 im Wortlaut:

Zum Abschuss freigegeben

Ein Nordkurier-Redakteur wurde in dieser Woche vom Pasewalker Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Grund: Er hat sich angeblich in der Wortwahl vergriffen, als er über den gefühllosen und ethisch verwerflichen Umgang eines Jägers mit einem Tier berichtete.

Erst schleifte er ein Reh an der Anhängerkupplung über die Bundesstraße, jetzt zerrte er den Nordkurier vor Gericht: Der Mann, der als Wildschleifer von Vorpommern bundesweit traurige Berühmtheit für seine Rohheit im Umgang mit einem verendeten Tier erlangte, ist auf einmal sehr sensibel, wenn es um ihn selbst geht. Der Mann fühlte sich durch unsere Berichterstattung zu dem Fall und die Reaktionen darauf in der Jägerschäft und bei unseren Lesern in seiner Ehre verletzt. Er wandte sich aber nicht an den Nordkurier, um seine Sicht der Dinge vorzutragen und eine ergänzende Berichterstattung zu ermöglichen. Im Gegenteil, er blockte alle Versuche einer Kontaktaufnahme ab. Um dann, als sich die Wogen schon etwas geglättet hatten, Strafanzeige wegen Beleidigung gegen einen einzelnen Redakteur unseres Hauses zu stellen.

Gerichtliche Auseinandersetzungen sind für den Nordkurier natürlich nichts Neues. Wer die Dinge klar beim Namen benennt, auch strittige Themen engagiert angeht und dabei deutlich Stellung bezieht, provoziert natürlich auch Widerspruch. Und stellt sich dem gerne in presserechtlichen Verfahren, in denen noch einmal auf den Prüfstand kommt, ob die Redaktion ihrer Pflicht zur Sorgfalt und Wahrhaftigkeit nachgekommen ist. Das ist beim „Spiegel“ nicht anders als bei der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ und eben auch beim Nordkurier.

Unwaidmännisches Verhalten

In diesem Fall war es allerdings anders – und für die ganze Branche höchst untypisch. Jetzt wurde nicht um die Wahrheit gestritten, sondern mit den Mitteln des Strafrechts gegen unseren Reporter Thomas Krause und eine einzige Formulierung vorgegangen. Es ging um den Begriff „Rabauken-Jäger“, durch den sich der Wildschleifer angeblich aufs Höchste gekränkt fühlte. Jäger ist der Mann schon einmal, das steht fest, zumindest hatte er einen Jagdschein und ein eigenes Jagdrevier. Der Jagdverband allerdings würde ihn nicht Jäger nennen wollen. Zu unethisch und unwaidmännisch fand man dort sein Verhalten, das im Juni 2014 durch ein Foto dokumentiert wurde. Darauf sah man, wie ein verendetes Reh an der Anhängerkupplung über die Bundesstraße 109 geschleift wurde. Das Foto geisterte durch soziale Netzwerke im Internet, binnen 24 Stunden konnte der Nordkurier dann Zeugen auftreiben und die Herkunft des Fotos klären. Das Bild war echt, der Vorfall hatte sich tatsächlich so zugetragen und wird bis heute nicht bestritten. Der Nordkurier veröffentlichte daraufhin das Bild und ging der Frage nach, ob ein Jäger sich so verhalten darf.

Darf er nicht. „Es widerspricht allen ethischen und moralischen Wertvorstellungen, die wir mit der Jagd verknüpfen“, erklärte Kreissprecher Achim Froitzheim dazu. Der Beitrag im Nordkurier schlug hohe Wellen, in der Redaktion gingen viele Leserkommentare dazu ein, im Internet machten sich empörte Tierfreunde Luft. Auch darüber berichtete der Nordkurier. Und weil die Kommentare einhellig die Rohheit und Gefühllosigkeit eines solchen Umgangs mit einem Tier zum Thema hatten und den rabiaten Pragmatismus dieses „Jägers“ aufs Korn nahmen, erschien dieser Beitrag am 3. Juni unter der Überschrift „Rabauken-Jäger erhitzt die Gemüter“. Nach Meinung unseres Reporters und auch der Redaktion wurde so das Verhalten des Wildschleifers auf den Punkt gebracht.

Abrechnung mit den Medien

Seiner Meinung nach nicht. Er suchte aber wie gesagt nicht die Auseinandersetzung mit dem Nordkurier, er kämpfte auch nicht für seine Sicht auf die Ereignisse, sondern zeigte den Kollegen wegen Beleidigung an. Nun also der Prozess vorm Pasewalker Amtsgericht. Und dort staunten die Prozessbeobachter nicht schlecht, als es auch hier nicht um das Verhalten des Wildschleifers ging, sondern der Staatsanwalt in seinem Plädoyer gegen die Medien allgemein und den Nordkurier speziell zu Felde zog. Da ging es nicht mehr um den „Rabauken-Jäger“, sondern da gab es eine Generalabrechnung mit dem ganzen modernen Medienbetrieb. Zu laut, zu schnell, zu plakativ. Die wahren Rabauken, so klang das unterm Strich, sind die Journalisten.

Die Richterin wollte ebenfalls nicht gelten lassen, dass eine Zeitung die Dinge im Sinne der Meinungsfreiheit auch deutlich benennen darf. Selbst wenn ein Reporter ein Verhalten als unangemessen charakterisieren wolle, dürfe er dazu keine derartigen Formulierungen benutzen. Konkret führte sie aus, dass man ein Kind noch als Rabauke betiteln könne, ein Erwachsener sich eine solche Formulierung aber nicht gefallen lassen müsse. Der Berichtsauftrag rechtfertige eine so „pfeffrige und scharfe“ Wortwahl nicht.
Reporter soll 1000 Euro zahlen

Da half es auch nicht viel, dass der Nordkurier-Anwalt ausgeführt hatte, dass sogar die hochseriöse Börsen-Zeitung GdL-Chef Weselsky als Rabauken bezeichnet hatte. Der könne ja auch klagen, ließ die Richterin wissen und machte sich, anders als der Nordkurier, keine großen Sorgen, welche Auswirkungen das auf die Pressefreiheit haben könnte. Ihrer Meinung nach rechtfertige auch der Berichterstattungsauftrag diese Wortwahl nicht. Und weiter: „Ich wäre auch erbost, wenn ich als Rabauken-Richterin bezeichnet werden würde.“ Im Ergebnis erkannte sie auf schuldig.

1000 Euro soll Nordkurier-Reporter Krause jetzt zahlen. Aber noch im Gerichtssaal kündigte der Nordkurier-Anwalt an, gegen dieses Urteil Rechtsmittel einzulegen. Und unser Kollege erklärte, dass er die Nordkurier-Berichterstattung nach wie vor für angemessen und wahrheitsgemäß halte.

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Schumacher-Kommentar nach der Verurteilung des Redakteurs:

Rabauken in Richter-Roben

Das Grundgesetz gilt eigentlich in ganz Deutschland. Im Amtsgericht Pasewalk und bei der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg scheint das wichtigste deutsche Gesetz jedoch irgendwie verschludert worden zu sein. Zwar heißt es im Artikel 5 unserer Verfassung unmissverständlich: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“ – doch das schert offenbar weder einen sich im Gerichtssaal mit Schaum vor dem Mund über die Presse ereifernden Staatsanwalt noch seine Erfüllungsgehilfin am Richtertisch. Sie meinen allen Ernstes, es sei Sache von Strafgerichten zu entscheiden, was und in welchem Tonfall die Presse zu berichten habe.

Dieses Land hat zwei Diktaturen hinter sich und leider auch eine entsprechend fürchterliche Justizgeschichte. Die beiden über die freie Presse herfallenden Juristen haben daraus nichts gelernt. Vielleicht wäre es ihnen genehm, wenn der Nordkurier seine Artikel künftig den Behörden vorab zur Begutachtung vorlegt – war doch früher auch schon so. Und den Nachsatz im Artikel 5 des von Rabauken in Richter-Roben vergessenen Grundgesetzes – „Eine Zensur findet nicht statt“ – vergessen wir halt auch.

In Mecklenburg-Vorpommern will die Justizministerin im Rahmen einer Justizreform kleine Amtsgerichte auflösen. Der Nordkurier steht diesem Plan bislang eher kritisch gegenüber. Amtsgerichte, die offenen Verfassungsbruch begehen und die Meinungen von Journalisten bewerten und bestrafen wollen, sollten allerdings wirklich schleunigst dichtgemacht werden. Damit das Grundgesetz künftig auch wieder in unserer Region gilt. Ich freue mich in diesem Zusammenhang bereits jetzt auf Post: Lieber Staatsanwalt, auch dieser Kommentar dürfte Ihnen nicht schmecken. Bitte schicken Sie Ihre Ladung aber wenigstens mit dem Nordkurier-Briefdienst.

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Im Web informiert man sich nicht übers Lokale: Plädoyer für die Zeitung und gegen den Video-Hype

Geschrieben am 21. Mai 2015 von Paul-Josef Raue.

Konzentriert Euch auf den Lokalteil! Auf die gedruckte Zeitung! Das empfiehlt einer, der Videos macht und damit im Netz erfolgreich ist: Christoph Krachten, Geschäftsführer Videodays, in einem Interview mit Jenny Filon vom „Kölner Stadt-Anzeiger“ (erschienen auf newsroom.de).

Ein eigener Youtube-Kanal lohnt sich laut Krachten nicht für Lokalredaktionen, zudem entfalten Videos im Lokalen kaum Wirkung (es sei denn sie zeigen ein Ereignis von nationalem Interesse) – und sie sind nicht refinanzierbar. Und den Lokaljournalisten, der alles macht, werde es nicht geben. Christoph Krachten: „Was macht der Journalist vor Ort? Schreibt er, recherchiert er, twittert er, postet er etwas auf Facebook oder macht er Fotos oder Videos? Alles kann er nicht machen. Wir sind bei einer Multimedialität angekommen, die für den Einzelnen einfach nicht mehr zu leisten ist.“

Lokaljournalismus hat einen Inhalt, über den nationale Medien nicht verfügen. „Wenn es ein Argument für die gedruckte Zeitung gibt, ist es der Lokalteil. Deswegen müssen sich die Zeitungen darauf konzentrieren… Für Lokaljournalismus ist das gedruckte Papier immer noch das optimale Medium. Die Frage ist ja: Wo informiert man sich über lokale Ereignisse? Das macht man eigentlich nicht im Web, weil die Ereignisse eben nicht diese Relevanz haben. Wobei diese Relevanz natürlich auch für den Inhalt eines Lokalteils gilt. Darin sehe ich auch die Herausforderung für den Lokaljournalismus.“

Nicht überraschend ist der Hinweis: „Der Lokalteil muss einfach gut gemacht sein – von den Themen über die Rechtschreibung bis zur Überschrift. Und diese Geschichten müssen dann auch auf der Seite 1 einer Zeitung stattfinden – denn das sind die eigenen Geschichten.“ Dies wäre leicht zu verwirklichen, aber geschieht nur in wenigen Zeitungshäusern.

Krachten verweist auf die Schwierigkeiten der Lokalzeitung: Da die junge und ältere Generation unterschiedlich informiert sein will, ist es gefährlich für die Auflage, die Zeitung zu verjüngen und den Alten vor den Kopf zu stoßen. Auf jeden Fall, so Krachten, ist nicht mehr die Aktualität, mit der die Zeitungen punkten können, sondern die Analyse. „Den Lesern muss ein Mehrwert geliefert werden, der im Internet nicht zu finden ist. Das passiert noch viel zu selten.“

Pulitzer 2015: Die beste US-Zeitung ist eine lokale!

Geschrieben am 21. April 2015 von Paul-Josef Raue.
0 Kommentare / Geschrieben am 21. April 2015 von Paul-Josef Raue in Aktuelles, Lokaljournalismus, Recherche.

Auch wenn es sich in Deutschland noch nicht herumgesprochen hat: Die meiste Kraft und die größte Leidenschaft finden wir in Lokalredaktionen. In den USA hat eine Lokalzeitung aus dem Süden den begehrtesten Journalistenpreis gewonnen, den Pulitzer-Preis. The Post and Courier aus Charleston in South Carolina, einem Staat mit gerade mal  doppelt so vielen Einwohnern wie in  Thüringen.

Der Redaktion war aufgefallen, dass in zehn Jahren dreihundert Totenscheine für Frauen als Unfall, Selbstmord oder natürlicher Tod ausgestellt waren. Die Vermutung der Redaktion ging in eine andere Richtung: Sehr oft häusliche Gewalt, von Behörden vertuscht. So entstand der Beitrag „Bis dass der Tod uns scheidet“ und eine heftige, auch politische Debatte über den Tag hinaus.

Selbst die New York Times, die die meisten Pulitzer abräumte, erwähnt zuerst das Südstaaten-Lokalblatt, das eine Auflage von 85.000 hat, und dann erst die drei Preise der eigenen Zeitung. Auch andere Lokalblätter gehören zu den 14 Preisträgern wie The Buffalo News mit herausragenden Karikaturen oder St. Louis Post mit Fotos von Verzweiflung und Wut nach den Todesschüssen eines Polizisten auf einen schwarzen Jugendlichen..

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Quelle: dpa-AFX, 21. April 2015

Medien-Ethik nach dem Absturz (2): Persönlichkeitsrechte gegen „Person der Zeitgeschichte“

Geschrieben am 17. April 2015 von Paul-Josef Raue.

Ins Zentrum der Debatten nach dem Airbus-Absturz drängte sich schnell die Frage: Durften und dürfen Medien den Namen des Copiloten nennen? Die Entscheidung, was richtig ist und was falsch, war offenbar schwer:

Auf der einen Seite steht das durch die ungeheuerliche Tragik und die schrille Warumfrage begründete öffentliche Interesse und auf der anderen Seite die auch durch berufskulturelle Regeln abgestützte Unschuldsvermutung und der Respekt vor der Privatsphäre der Angehörigen

sagt der Schweizer Professor Vinzens Wyss und folgert: „Das öffentliche Interesse muss in diesem Fall zurückstehen.“

Die Bandbreite der Einschätzungen gibt ausführlich eine Umfrage von Michèle Widmer bei persoenlich com wieder, die sechs Schweizer Journalisten und Medienethiker befragt hatte (hier in Auszügen, Überschriften von mir):

Persönlichkeitsrechte sind zu wahren
Tristan Brenn, Chefredakteur TV von SRF (Schweizer Radio und Fernsehen): „Im Grundsatz gilt, dass Persönlichkeitsrechte und der Schutz der Privatsphäre, wenn immer möglich, zu wahren sind. Das gilt für Opfer wie auch für mutmassliche Täter und dient nicht zuletzt auch dem Schutz von Angehörigen. Im Fall des Co-Piloten von Germanwings sahen wir keine Veranlassung, von diesem Prinzip abzuweichen. Die relevanten Informationen sind nicht abhängig von der Identifizierung der Person mit Namen und Bild.“

Namensnennung besitzt keinen Mehrwert für das Publikum
Peter Bertschi, stellvertretender Chefredakteur Radio von SR, hatte angewiesen vom „28-jährigen Co-Piloten‘ zu sprechen. „Wir halten uns an unsere publizistischen Leitlinien, dass wir Namen von mutmaßlichen Tätern und Opfern ‚grundsätzlich nicht nennen‘, dass wir ganz allgemein bei SRF ‚bei der Namensnennung nicht vorangehen‘. Hinzu kam noch die Überlegung der Chefredaktion Radio SRF, dass das Schweizer Publikum erst recht keinen Mehrwert hat, wenn der Name genannt wird.“

Foto und Name helfen nicht bei der Antwort auf die Warumfrage
Vinzenz Wyss, Professor für Journalistik am Institut für Angewandte Medienwissenschaft der ZHAW (Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften):
„Weder der veröffentlichte Name noch das Bild helfen uns bei der Beantwortung der Warumfrage. Was ist dadurch gewonnen? Selbst wenn im Netz und bei einigen Medien der Name schon veröffentlicht wurde, bleibt der medienethische Entscheid immer auch eine Frage der Haltung der jeweiligen Redaktion. Der routinierte Verweis auf die Bekanntgabe durch den Staatsanwalt entbindet die Medien nicht vor der Pflicht, selbst eine Güterabwägung vorzunehmen. Unpassend finde ich den Versuch, das wie auch immer produzierte Publikum darüber abstimmen zu lassen.“

Im Alleingang ist der Name nicht zu schützen
Dominique Eigenmann, Nachrichtenchef Tages-Anzeiger (Zürich): „Der Tages-Anzeiger anonymisiert Personen. Beim Co-Piloten Andreas Lubitz ist dies objektiv nicht mehr möglich, seit der französische Staatsanwalt dessen Namen ausdrücklich genannt (und sogar buchstabiert) hat. Die angelsächsischen und lateinischen Medien nennen ihn seither alle namentlich, auch die meisten deutschen und Schweizer Zeitungen. Das hat für unsere Überlegungen hinsichtlich einer allfälligen Anonymisierung insofern eine Bedeutung, als wir als Medium die Persönlichkeitsrechte eines Betroffenen nicht im Alleingang zu schützen imstande sind.

Mitentscheidend ist die Nähe zum Geschehen
Weiter Dominique Eigenmann: „Wäre Lubitz Zürcher gewesen und hätte sich das Unglück in Zürich zugetragen, hätten wir seinen Namen, aus Rücksicht auf die Angehörigen, wahrscheinlich anonymisiert, selbst wenn ausländische Medien ihn längst genannt gehabt hätten.“

Massenmörder sind Personen der Zeitgeschichte
Und noch einmal Dominique Eigenmann: „Der rigorose Schutz vor Nennung gilt überdies ausdrücklich nicht für ‚Personen der Zeitgeschichte‘ – für den Massenmörder Anders Breivik etwa oder den 9/11-Attentäter Mohammed Atta. Etwa in diese Kategorie gehört unserer Meinung nach auch Andreas Lubitz, soviel war jedenfalls auf Anhieb absehbar. Deswegen haben wir gleich nach der Pressekonferenz von Marseille entschieden, online wie auch in der Zeitung den Co-Piloten beim Namen zu nennen“

Der Untersuchungsrichter hat das Opfer zum Täter gemacht und so zur Person der Zeitgeschichte
Peter Studer, Jurist und Autor über Medienrecht/Medienethik, ehemals Chefredakteur: „Der zuständige französische Untersuchungsrichter hatte präzis sowie mit Quellenangabe des Voice-Recorders über den Co-Piloten und seine Todesflugphase berichtet. Die Regierungschefs von Frankreich und Deutschland sowie die Spitzen der Lufthansa schienen diese Zuschreibung in ihren Statements zu übernehmen. Damit war der Co-Pilot – wie eine Redaktion folgerte – objektiv vom Opfer zum Täter geworden. Das persönliche Verschulden muss allerdings wegen Krankheitsverdacht – Zurechnungsfähigkeit? – offen bleiben. So oder so halte ich dafür, dass der Co-Pilot mit diesen amtlichen Schritten zur ‚Person der Zeitgeschichte‘ wurde und mit Namen genannt werden durfte.“

Kein Foto, kein Name – es sei denn der Täter sucht die Öffentlichkeit
Philipp Cueni, Chefredakteur EDITO +Klartext Medienmagazin und Dozent für Ethik an der Journalistenschule MAZ: „Dass zur Person des Piloten recherchiert worden ist, ist absolut in Ordnung. So kann man allenfalls klären, ob politische Hintergründe oder strukturelles Versagen beim Unglück, respektive bei der Tat eine Rolle gespielt haben. Der Name und das Bild des Co-Piloten spielen in diesem Zusammenhang aber keine Rolle und bringen für die Öffentlichkeit auch keine Erkenntnis.
Anders ist die Situation zu beurteilen, wenn ein Täter selber – zum Beispiel mit einem politischen Manifest wie im Fall Breivik – die Öffentlichkeit sucht.“

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