Alle Artikel der Rubrik "M. Presserecht und Ethik"

Wir müssen die Freiheit im Netz viel stärker verteidigen (Zitat der Woche)

Geschrieben am 17. April 2015 von Paul-Josef Raue.

Das Netz war nie ein Platz der Romantik. Es sollte aber nicht ein  Platz der Unfreiheit werden. Was mir derzeit große Sorgen bereitet: Das Vertrauen in das Netz, diesen großartigen Raum des Wissens und der Kommunikation, nimmt rapide ab… Wir müssen die Freiheit im Netz viel stärker verteidigen, rigoroser schützen, genauso wie die Freiheit in der analogen Existenz.

Mathias Müller von Blumencron, FAZ-Onlinechef, in W&V vom 16. April 2015

Fakten gegen Lügenpresse (4): Wie ein Chefredakteur Haltung zeigt

Geschrieben am 15. April 2015 von Paul-Josef Raue.

Lügenpr

Die Ruhr-Nachrichten bringt auf einer Zeitungsseite die Fakten zur Flüchtlings-Debatte in Dortmund, zusammengetragen von Tobias Großekemper (Freitag, 10. April). Eine Leserin schickte die Seite an die Chefredaktion zurück mit zwei „Ergänzungen“:

1. „Lügenpresse“,
2. Zeitungsausschnitt einer Boulevard-Zeitung mit der Überschrift „Illegale Einreisen auf dem Höchststand“.

Wolfram Kiwit, Chefredakteur der Ruhr-Nachrichten, berichtet darüber in seinem Blog und fasst die Grundhaltung seiner Zeitung knapp und eindeutig zusammen:

Versachlichen, gründlich recherchieren, Fakten sprechen lassen und nicht auf den Zug eines meist parteilichen Empörungs-Journalismus springen.

Kiwit in seinem Blog: „Wir machen einfach weiter.“

 

 

Redaktionen verstoßen nach Airbus-Absturz gegen ihre Regeln: Trauernde ungepixelt auf Titelseite (Leser fragen)

Geschrieben am 9. April 2015 von Paul-Josef Raue.

Ein Leser aus Erfurt beklagt sich bei der Thüringer Allgemeine über das Foto auf der Titelseite, das die Zeitung am Tag nach dem Absturz der German-Wings-Flugzeugs veröffentlichte:

Als wenig rücksichtsvoll, ja pietätlos, empfinde ich die Veröffentlichung eines von Alejandro Garcia angebotenen Fotos. Es gehört sich nicht, das Foto trauernder Menschen nach einem solchen Unglück sowie nach dem Verlust eines Angehörigen in der Zeitung zu präsentieren. Sie bewegen sich damit auf der Ebene von Boulevardjournalismus. Das muss zukünftig unterbleiben.

Der Leser fragt:

War Ihre Zeitung überhaupt autorisiert, dieses Foto zu veröffentlichen? Wo bleibt die Selbstkontrolle der Journalisten? Wo bleibt der Schutz des persönlichen Bilds? Oder gilt das nicht, weil die abgebildeten Personen aus Spanien sind und sich gegen die Veröffentlichung in Thüringen kaum wehren können?


Der Chefredakteur antwortet:

Sehr geehrter Herr K.,

Sie haben Recht! Wir haben gegen unsere eigenen Grundsätze verstoßen, von denen einer lautet: Wir zeigen keine Familienangehörige oder Freunde im Bild, die nach einer Katastrophe trauern, einem Unglück, einem Mord oder Attentat.

Für diesen Regelverstoß bitten wir um Entschuldigung.

Ich möchte Ihre Fragen beantworten und erklären, wie es zu unserer Entscheidung kam – an einem Tag, der uns alle verwirrt hat.

Das Foto stammt von der seriösen spanischen Nachrichten-Agentur Efe, die in 110 Ländern mit 3000 Mitarbeitern vertreten ist. Wir müssen feststellen: Die moralischen Maßstäbe sind offenbar im vereinten Europa recht unterschiedlich. Außerhalb Deutschlands ist es in vielen Ländern üblich und weder ethisch noch rechtlich umstritten, dass Agenturen und seriöse Zeitungen Opfer von Unfällen oder Verbrechen sowie deren Angehörige abbilden. Das gilt auch für Spanien.

So schickte die Agentur eine Serie von Bildern von Angehörigen aus Barcelona – ohne jegliche Bedenken. Dazu kam: Einige Bilder aus dem Flughafen wurden mit verpixelten Gesichtern gesendet, andere gar nicht. So sind wir davon ausgegangen, dass die Trauernden ihre Zustimmung zum Druck gegeben haben.

Dies Verfahren ist nicht ungewöhnlich: So hat beispielsweise die Opern-Sängerin Maria Radner im Stern über Karen Cargill geschrieben, mit der sie zusammen auf der Bühne gestanden hat – und dabei wie selbstverständlich ein Archiv-Foto des Absturz-Opfers veröffentlicht.

Dies ist eine Erklärung und ein Blick in das Innenleben einer Redaktion an einem ungewöhnlichen Tag – aber kein Wegreden der Entschuldigung. Wir hätten trotz allem richtig entscheiden müssen.

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Thüringer Allgemeine, Leser fragen, 11. April 2015

Lügenpresse (3): Des Lesers Lust an der Verschwörung

Geschrieben am 6. April 2015 von Paul-Josef Raue.

Ein Leser greift die „Lügenpresse“ auf, den Ruf der Pegida-Demonstranten: „Die Presse lügt nicht, sie schreibt nur nicht die Wahrheit.“ Er nennt ein Beispiel:

„Ein Reporter befragt 100 Leute über das Freihandelsabkommen mit den USA. 80 Leute sind dagegen, 20 sind dafür. In der Presse werden die Meinungen der 20 Befürworter bekannt gegeben. Zwei Kommentare der Gegner. Es erweckt nun den Anschein, dass die Meistbefragten dem Abkommen zustimmen. Die Presse hat somit nicht gelogen. Sie hat nur nicht die Wahrheit berichtet.“

Der TA-Chefredakteur antwortet in seiner Samstag-Kolumne „Leser fragen“:

Vor gut zwei Jahrtausenden stritten sich in Griechenland die Philosophen darüber: Was ist die Wahrheit? Die einen, Sophisten genannt, schätzten die schöne Rede, die ironische Wendung, die List und die Tücke – um den eigenen Standpunkt zu stärken und Macht zu bekommen; die Wahrheit dürfe so lange gebogen werden, bis sich die eigenen, die guten Interessen durchgesetzt haben.

Sokrates war der Gegenspieler der Sophisten, ein Liebhaber der Wahrheit, der lehrte: Ein guter, ein moralischer Mensch verdreht nicht die Wörter, bis sie ihm passen; er verführt nicht die Menschen mit falschen, aber schön anzuhörenden Geschichten.

Es gab offenbar zu allen Zeiten eine Lust an Verschwörungs-Theorien, die meist gründen in der Vorstellung: Es gibt die Bösen, und es gibt die Guten, zu denen ich gehöre.

Die Wirklichkeit ist dagegen eher grau, mal ein wenig heller, mal ein wenig dunkler. Diese Wirklichkeit ist die Welt der seriösen Medien, sie macht Mühe, und sie fordert die Kunst der Unterscheidung.

Die Wahrheit ist stets die Suche nach der Wahrheit.

Die Geschichte von dem Reporter, der eine Umfrage manipuliert – und das wäre eine Lüge -, ist schön erzählt und wäre in mancher Runde von beifälligem Kopfnicken begleitet. Nur – woher hat der Erzähler das Beispiel?

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Thüringer Allgemeine, Leser fragen, 28. März 2015

Absturz von 4U9525 und der Leser Fragen: Was ist Boulevard?

Geschrieben am 5. April 2015 von Paul-Josef Raue.

Eine Leserin der Thüringer Allgemeine (TA) schreibt im Internet zur Berichterstattung über den Absturz der German-Wings-Maschine in den französischen Alpen:

Die TA bewegt sich immer mehr zum Bild-Zeitungs-Niveau.

Ein weiterer Leser findet – ebenfalls auf unseren Internet-Seiten – die Berichterstattung zu dem Fall unmöglich:

Der volle Name wird mit Bild veröffentlicht. Am besten gleich noch die volle Anschrift.

Der Chefredakteur antwortet in seiner Samstag-Kolumne „Leser fragen“:

Was ist Boulevard-Niveau? Der Bestseller-Autor Martin Suter lässt in seinem aktuellen Roman „Montecristo“ einen Redakteur den „Boulevard“ charakterisieren:

„Straßenjournalismus sollte es heißen. Gossenjournalismus! Er zielt auf die niedrigen Instinkte der Leser.“

In der Tat neigt der Boulevard dazu, mit der Wahrheit ebenso zu spielen wie mit der Menschenwürde; er schätzt die Sensation, auch wenn er eine Sache aufbauschen muss, und er mag keine langen Erklärungen, sondern schnelle Urteile. Vor allem zielt er auf die Gefühle der Menschen.

Das unterscheidet den Boulevard von seriösen Zeitungen. Doch der offenbar mutwillig provozierte Absturz eines Flugzeugs und der Tod von 150 Menschen wühlt jeden auf – selbst wenn eine Zeitung noch so distanziert berichtet.

Auch unsere Zeitung konnte über den Absturz nicht berichten wie über eine normale Landtags-Sitzung. Aber wir haben nicht mit der Würde der Opfer und ihrer Angehörigen gespielt, wir haben keine Angehörigen belästigt oder belagert, auch nichts aufgebauscht – es sei denn man wolle uns vorwerfen, überhaupt so ausführlich über den Absturz berichtet zu haben.

In der TA haben wir weder den vollen Namen noch das Porträt des Co-Piloten veröffentlicht.

Viele seriöse Zeitungen wie die „Süddeutsche“ oder die FAZ, aber auch unser Online-Auftritt, haben den Namen ausgeschrieben, nachdem ihn der französische Staatsanwalt in einer Pressekonferenz genannt hatte.

Unter Journalisten ist zur Namens-Frage eine heftige Debatte ausgebrochen:
Muss man die Angehörigen des Co-Piloten schützen? Dann darf man weder den Namen noch sein Gesicht zeigen.
Oder ist der Co-Pilot als ein Massenmörder zu einer Person der Zeitgeschichte geworden? Dann könnte man Namen wie Gesicht zeigen.

Wie würden Sie entscheiden?

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THÜRINGER ALLGEMEINE
, 4. April 2015, Leser fragen

Hat ein Toter mit seinem Namen noch Persönlichkeitsrechte? Zur Debatte um den Namen des Kopiloten

Geschrieben am 30. März 2015 von Paul-Josef Raue.

Verbietet der Pressekodex die Namens-Nennung des Kopiloten? Ja und nein. Wie bisweilen auch bei den Grundrechten muss man zwischen zwei sich widersprechenden Regeln abwägen: Welche wiegt schwerer?

Annette Baumkreuz hat in ihrem Blog die Gründe aufgelistet, die nach Artikel 8 des Pressekodex für oder gegen eine Namensnennung sprechen:

Zwei Gründe sprechen dafür:
>Die Intensität des Tatverdachts, ausgesprochen durch den französischen Staatsanwalt, der auch den vollen Namen des Kopiloten nannte.
> Die Schwere der Vorwürfe: Der Staatsanwalt spricht von absichtlichem Mord.

Ob es Absicht allerdings war, ob der Mann krank war und schuldunfähig, das wird kein Richter mehr entscheiden; ein Selbstmörder entzieht sich dem irdischen Richter.

Die übrigen Gründe sprechen laut Baumkreuz gegen die Namensnennung:

> Der ungewisse Ausgang der weiteren Ermittlungen, zum Beispiel durch die Auswertung des Flugschreibers, so er gefunden werden sollte.
> Der fehlende Bekanntheitsgrad des Kopiloten sowie fehlende Vorstrafen.
> Der Kopilot hat nicht die Öffentlichkeit gesucht.

Ich halte die beiden ersten Punkte, die für eine Namensnennung sprechen, eher stärker als die Punkte, die dagegen sprechen, zumal ein Mann, der 150 Menschen in den Tod stürzt, die öffentliche Wirkung nicht verdrängt haben dürfte.

Um Persönlichkeitsrechte geht es nicht: Sie kann ein Toter nicht mehr geltend machen. Das „postmortale Persönlichkeitsrecht“ bezieht sich nicht auf den Namen, sondern auf künstlerische Urheberschaft und Verunglimpfung, gegen die Angehörige klagen dürfen. Eine andere Frage ist die Frage der Moral:

> Kann man den Angehörigen des Kopiloten die Namensnennung zumuten?
> Hilft es den Angehörigen der Opfer, wenn sie möglichst genau erfahren, warum ihre Angehörigen oder Freunde gestorben sind?

Und juristisch?
Zur Nennung des Piloten-Namens wird die Rechtsanwalt-Kanzlei Nesselhauf tätig: Sie warnt in einem Schreiben an Redaktionen vor den Folgen der Namensnennung – wohlgemerkt: beim Piloten, der zu den Opfern des Attentats gehört.

Airbus-Absturz in Frankreich: Dürfen Redaktionen den Namen des Ko-Piloten nennen?

Geschrieben am 28. März 2015 von Paul-Josef Raue.
Zuerst war der Ko-Pilot des Airbus, abgestürzt in den französischen Alpen, einer von 150 Menschen, die ihr Leben verloren haben. Folgerichtig haben die meisten Redaktionen seinen Namen nicht genannt oder abgekürzt.

Nachdem aus dem Opfer laut Staatsanwalt ein Täter geworden ist, nennen fast alle Redaktionen seinen kompletten Namen. Vorbildlich erklärt Spiegel Online den Sinneswandel:

Nachdem wir den Nachnamen des Co-Piloten zunächst abgekürzt haben, schreiben wir ihn nun, ebenso wie der an diesem Freitagabend digital erscheinende Spiegel, aus. Die bisher veröffentlichten Ergebnisse der Ermittler lassen keine Zweifel zu: Andreas Lubitz führte diese Katastrophe herbei, aus welchen Gründen er auch immer handelte. Der Pressekodex fordert für eine identifizierende Berichterstattung, es müsse „eine außergewöhnlich schwere oder in ihrer Art und Dimension besondere Straftat“ vorliegen. Diese Voraussetzung sehen wir erfüllt.
Was wir auf Spiegel Online auch weiterhin nicht zeigen, sind Nahaufnahmen von Angehörigen der Opfer. Denn dafür gibt es, solange die Personen nicht von sich aus an die Öffentlichkeit gehen, keinen Grund. Wir respektieren ihre Privatsphäre.

Wie soll eine Zeitung über die Beschwerde beim Presserat berichten? (Leser fragen)

Geschrieben am 23. März 2015 von Paul-Josef Raue.

Ein Leser der Thüringer Allgemeine hatte sich beim Presserat über den Bericht in einer Lokalausgabe beschwert; darin hatte ein freier Mitarbeiter in einer Serie über ein griechisches Restaurant und seinen Inhaber berichtet und den Inhaber mit Namen und Foto vorgestellt.

Ein Leser beschwerte sich beim Presserat über die fehlerhafte Recherche: Der Name des abgebildeten Mannes sei falsch; zudem sei der Wirt kein Grieche, sondern komme aus dem Kaukasus.

Der TA-Chefredakteur Paul-Josef Raue berichtete in seiner Samstag-Kolumne „Leser fragen“:

Warum soll ein Journalist einem Menschen, der als Wirt öffentlich bekannt ist, misstrauen, wenn er seinen Namen nennt? In einer harmlosen Recherche können und dürfen wir nicht die Vorlage eines Ausweises verlangen.

Als der Artikel erschienen war, rief eine Frau anonym an und wies auf den angeblich falschen Namen hin. Wir recherchierten und konnten die Behauptung nicht bestätigt finden. Uns drängte sich der Verdacht auf, ein missliebiger Konkurrent solle denunziert werden.

So sah es auch der Presserat, der die Beschwerde für unbegründet erklärte:

„Der Autor des Beitrages konnte dem Wirt des Restaurants Glauben schenken. Es bestand keinerlei Anlass, daran zu zweifeln bzw. die Identität zu hinterfragen. Eine Verletzung der Sorgfaltspflicht seitens der Redaktion kann daher nicht festgestellt werden.

Woher der Wirt komme, ist zudem für die Berichterstattung nicht so entscheidend, dass die Redaktion allein auf einen anonymen Hinweis hin im Nachhinein eine aufwendige Recherche zur Herkunft des Wirts hätte anstellen müssen.

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Thüringer Allgemeine 21. März 2015

Ist Klatsch wichtiger als politische Information? (Leser fragen)

Geschrieben am 21. März 2015 von Paul-Josef Raue.

Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Informationen, die Platzierung auf den Seiten und die Größe der Artikel?

So fragt ein Leser der Thüringer Allgemeine (TA) Als Beispiel nennt der Leser aus Weimar den einspaltigen Artikel „AfD klagt gegen Abschiebestopp“ am 5. März; über das Thema hatte die nationale Zeitung „Die Welt“ ausführlicher berichtet. Dagegen berichtete die TA groß über den Fehltritt von Altkanzler Helmut Schmidt: „Liebe, Macht und Seitensprünge“. Der Leser stellt fest: „Auf einer Seite eine auf das Nötigste reduzierte Information und auf der anderen Seite eine übergewichtige Boulevardglosse. Ändert sich das Genre von Information auf Klatsch?“

Und der Leser fragt abschließend: „Warum erläutern sie nicht genau so wortreich den Hintergrund der Verfassungsklage? Und warum lesen wir darüber keinen Kommentar?“

Der Chefredakteur antwortet in seiner Samstag-Kolumne „Leser fragen“:

Wir wählen die Informationen aus, die wichtig sind für die Wähler in Thüringen, die das Leben und den Alltag unserer Leser in Thüringen beeinflussen und die zum Gespräch zu Hause oder bei der Arbeit taugen. Wir erklären das, was schwer zu verstehen ist, und wir kommentieren es, um unsere Leser zu Widerspruch oder Zustimmung zu reizen.

Über das Gutachten von Professor Schachtschneider, das die AfD zum Abschiebestopp bestellt hatte, berichteten wir ausführlich schon am 24. Februar, also zwei Wochen vor der „Welt“. Dass die AfD mit dem Gutachten vors Verfassungsgericht ziehen will, war deshalb nur eine Meldung; den Hintergrund hatten wir schon ausgeleuchtet.

Unser Reporter Martin Debes kommentierte ausführlich das Gutachten, die Klage und die Position der Regierung in seinem „Zwischenruf: Auf der rhetorischen Wippe“.

Die Enthüllungen der Liebesaffäre von Helmut Schmidt ist nur vordergründig Klatsch. Es geht vor allem um die Inszenierung und die Doppelmoral von Politikern: Schmidt zeigte der Öffentlichkeit das Bild einer guten, gar vorbildlichen Ehe. Wenn sich herausstellt, dass er seine Wähler getäuscht hatte, sprechen wir schon über eine wichtige Information.

Der Journalist Klaus Harpprecht schrieb in seinen Memoiren, die Ende vergangenen Jahres erschienen sind, von Schmidts Doppelmoral, der stets „schrecklich moralisierend“ dem Parteifreund Willy Brandt dessen offenkundige Liebschaften vorwarf. So etwas muss der Bürger erfahren, es wäre fahrlässig, wenn wir diese Nachricht unterdrückt hätten – gleich ob wir Helmut Schmidt mögen oder nicht.

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Thüringer Allgemeine, 14. März 2015, Leser fragen

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Die Kolumne „Zwischenruf“ von Martin Debes zum Thema

Auf der rhetorischen Wippe

Der AfD in Thüringen hätte nichts Besseres passieren können als diese Koalition. Neulich zum Beispiel, bei der von der neuen Fraktion beantragten Landtagsdebatte zum Winterabschiebestopp, ließ sich dieses fast schon symbiotische Verhältnis gut beobachten.

Mit Lust hüpfte Rot-Rot-Grün auf die rhetorische Wippe, die von der AfD aufgebaut worden war. Hoch und runter ging es, immerzu. Vor allem Linke und Grüne waren sich einig: Die Gegnerschaft der AfD zum Abschiebestopp sei mindestens rassistisch, wenn nicht gar nazistisch.

Allerdings fiel bei all der Empörung den Beteiligten nicht auf, dass, wenn man dieser Logik bis zu ihrem überaus schlichten Ende folgt, auch der Bundesinnenminister, die Mehrheit des Bundestages und der Länder irgendwie rassistisch sein müssen. Schließlich finden auch die den Abschiebestopp falsch oder haben ihn zumindest nicht eingeführt.

Gewiss, man muss sich der von der AfD propagierten Meinung nicht anschließen: Aber man sollte sie ernst nehmen. Nicht nur, weil sich dies in einem demokratischen Land gehört, sondern auch, weil es klug wäre.

Es ist doch so: Rot-Rot-Grün hat mit dem Winterabschiebestopp, den sie als ihren ersten Regierungsakt geradezu zelebrierten, bewusst Symbolpolitik veranstaltet.

In der Realität handelt es sich nurmehr um einen temporären Erlass, der an dem Dasein der meisten Flüchtlinge nichts grundhaft ändert. Das Justizministerium, das jetzt vor allem Migrationsministerium heißen will, kann keine genauen Zahlen mitteilen. Aber es sind bislang wohl nur etwas mehr als 100 Menschen, die aufgrund des Abschiebestopps in Thüringen bleiben durften.

Doch die AfD kümmern die Fakten genauso wenig wie die Koalition. Sie bekämpft Symbolpolitik mit Symbolpolitik. Erst das Rechtsgutachten, dann die Debatte im Landtag, nun die Klage beim Verfassungsgericht: Die Partei reitet, so wie die Koalition, ein Prinzip – nur eben das gegenteilige.

Dass der Abschiebestopp so gut wie nichts damit zu tun hat, dass immer mehr Asylbewerber im Land unterkommen müssen, ja, dass die Maßnahme demnächst ausläuft – das interessiert weder die eine noch die andere Seite. Jeder bewegt sich ausschließlich in seinem politischen Universum und bedient jeweils die eigene Klientel.

Insgeheim beginnen die Koalitionsfraktionen zu ahnen, dass ihre Reflexe die AfD nur aufwerten. Tatsächlich hat sich die Partei in dem halben Jahr ihrer parlamentarischer Existenz durchaus professionalisiert. Die Mischung aus Provokation, Populismus und normalen Politikansätzen könnte funktionieren, vor allem dann, wenn den anderen nicht mehr einfällt, als wahlweise munter drauf zu hauen, auszugrenzen oder gar mal eben eine Veranstaltung zu zerstören. In all dem Getöse fällt es nicht weiter auf, dass die AfD zum großen Teil gar nicht weiß, was sie will, außer vielleicht ausrangierte Positionen von Union und FDP einzunehmen – zumal sie unterhalb der Fraktionsebene wenige arbeitsfähige Strukturen besitzt.

Das einzige echte eigene Thema, die Europapolitik, wird bei Landeswahlen kaum mehr ziehen – zumal keiner vorhersehen kann, was aus der Gesamtpartei wird. Eine neoliberal-konservative Lucke-Partei oder ein rechtsäußeres Ideologieprojekt? Wer weiß.

Natürlich, es stimmt ja: Dort, wo die Argumente fehlen, arbeitet die AfD mit Vorurteilen, schürt Ängste und bedient sich bei Sprüchen, die so auch bei der extremen Rechten Verwendung finden. Die Rhetorik des Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke grenzt oft genug ans Völkische. Er selbst besitzt dabei die unangenehme Anmutung eines Missionars, auf den Deutschland gerade noch gewartet hat, derweil sein Fraktionsvize Stephan Brandner den parlamentarischen Dauerrüpel gibt.

Doch wie Rot-Rot-Grün darauf reagiert, ist falsch. Wer meint, dass es ausreiche, die AfD pauschal in die Nazi-Ecke zu stellen, handelt intellektuell unredlich und politisch dumm. Man sollte wenigstens registrieren, dass die AfD schlau genug ist, Leute auszuschließen, die offen rassistisch argumentieren und zu versuchen, zwischen Asylrecht und Zuwanderung zu differenzieren.

Richtig, hierbei handelt es sich, genauso wie beim Angebot Höckes, seine Abgeordnetenwohnung an Flüchtlinge zu geben, insbesondere um Taktik. Aber wenigstens scheint die AfD so etwas zu besitzen.

Oberstes Verwaltungs-Gericht gegen die Pressefreiheit

Geschrieben am 18. März 2015 von Paul-Josef Raue.

Der ehemalige thüringische Innenminister Christian Köckert wird vom Landgericht Meiningen wegen Vorteilsnahme zu einer Strafe auf Bewährung verurteilt. Doch die Presse bekommt den Tenor des Urteils nicht: Das Handelsblatt hat die Herausgabe verlangt, das Landgericht hat sie verweigert, das Meininger Verwaltungsgericht hat die Herausgabe angeordnet (in einer anonymisierten und neutralisierten Fassung), das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat die Anordnung wieder kassiert mit der Begründung: Eine Veröffentlichung könne Zeugen im weiteren Verlauf der Revision beeinflussen.

Diese Entscheidung ist eine massive Einschränkung der Pressefreiheit. Gestern (17. März 2015) hat der Bundesgerichtshof die Revision verworfen: Der Ex-Innenminister ist wegen Bestechung rechtskräftig verurteilt. Damit ist die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zwar unbedeutend geworden, aber die grundsätzliche Entscheidung bleibt ein Skandal: Kann ein Gericht den Artikel 5 des Grundgesetzes aushebeln.

Offenbar hat der BGH darüber nicht verhandelt; es gibt zur Zeit nur eine Pressemitteilung und noch nicht das komplette Urteil. Im Zweifel sollte das Handelsblatt bis zum Verfassungsgericht gehen.

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Quelle: Handelsblatt vom 17. März 2015

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