Alle Artikel der Rubrik "M. Presserecht und Ethik"
Selten haben sich Journalisten so schwer mit einem Bild getan wie mit dem Foto des dreijährigen Aylan aus Syrien, der auf der Flucht im Mittelmeer ertrunken war und – wie ein gefallener Engel – am Strand von Bodrum lag, das Gesicht vom Betrachter abgewandt. Die Bildzeitung, die meisten britischen Zeitungen, aber auch Regionalzeitungen haben das Foto gedruckt, Bild sogar auf der kompletten letzten Seite.

BILD ohne Bilder
Auf die Kritik nicht nur dieses Fotos reagiert die Bild-Redaktion heute: Sie veröffentlicht eine komplette Ausgabe – auch Online – ohne Bilder (die Anzeigen ausgenommen); sie zeigt statt der Fotos je eine graue Fläche. Die Ausgabe erinnert an eine Ausstellung von Gruner+Jahr in Hamburg vor etlichen Jahren: Der Betrachter sah leere Rahmen, aber konnte die Bildzeilen lesen – und schon waren die Bilder im Kopf, allesamt Bilder aus dem kollektiven Gedächtnis wie der Kniefall Willy Brandts in Warschau oder die Erschießung eines Vietkongs durch den Polizeichef in Saigon.
Bild begründet die Entscheidung so, als wäre es ein Schreiben an den Presserat:
Wir wollen damit zeigen, wie wichtig Fotos im Journalismus sind. Und dass es sich lohnt, jeden Tag um das beste Foto zu kämpfen!
Denn Fotos können beweisen, was Mächtige verstecken wollen. Sie wecken Emotionen in uns. Sie zeigen schöne Momente, aber auch grausame. Sie lassen uns mit anderen Menschen mitfühlen.
Denken Sie an das Schwarz-Weiß-Foto eines vietnamesischen Mädchens. Es rennt schreiend auf den Fotografen zu. Im Hintergrund US-Soldaten und eine bedrohliche, schwarze Wolke. Bis heute prägt dieses Foto unsere Abscheu vor Krieg mehr als jede Politiker-Rede, mehr als jedes geschriebene Wort.
Auch das Foto des ertrunkenen Aylan (3) am Strand ging um die Welt. Es sorgte für Bestürzen und Mitgefühl, rüttelte Millionen Menschen wach.
(in Fettdruck:) Darum steht BILD immer wieder für die Veröffentlichung umstrittener Fotos ein – oft gegen harte Widerstände. Die Welt muss die Wahrheit sehen, um sie zu verändern.
Verstößt eine Redaktion, wenn sie die Sperrfrist nicht beachtet, gegen die „journalistische Sorgfalt“? Diesen Vorwurf erheben renommierte Wissenschaftler des „Forschungverbunds Berlin“ gegen die Berliner Zeitung und den Berliner Kurier und beschweren sich beim Presserat.
Worum geht’s? Am Montag, 24. August 2015, erzählten Wissenschaftler aus Berlin, woran Eisbär Knut gestorben sei; sie gaben vorab Informationen weiter unter der Bedingung, bis zur Pressekonferenz drei Tage später nichts zu veröffentlichen. Die beiden Berliner Zeitungen berichteten allerdings schon am Montag auf ihren Internet-Seiten und am Tag darauf in der Zeitung.
Die Wissenschaftler sehen darin einen Bruch „international gültiger Regeln in der Wissenschaftskommunikation“ und „publizistischer Grundregeln“. Die Zeitungsredakteure erhielten Hausverbot, durften an der Knut-Pressekonferenz nicht teilnehmen und bekommen ein halbes Jahr lang keine Informationen mehr. Chronologie der Ereignisse aus Sicht der Wissenschaftler hier. Wissenschaftsorganisationen wie die Präsidenten der Leibniz- und Helmholtz-Gemeinschaft protestierten bei Aufsichtsrat und Vorstand der „DuMont-Schauberg“-Mediengruppe:
Wir sind bestürzt über das Verhalten zweier Zeitungen aus der Mediengruppe M. DuMont Schauberg, die durch Alfred Neven DuMont zu großem Ansehen gelangt ist und sich für uns stets durch seriösen und qualitätsvollen Journalismus ausgezeichnet hat. Da zum Zeitpunkt des Embargobruchs das o.g. wissenschaftliche Manuskript noch nicht veröffentlicht war, bestand für unsere Wissenschaftler die akute Gefahr, dass das Manuskript von der Nature Publishing Group als bereits veröffentlicht zurückgewiesen wird. Die jahrelange Forschung unserer international renommierten Arbeitsgruppen wäre damit entwertet worden.
„Fehler machen wir alle mal, man kann sie aber korrigieren“, so bewerten die Forscher den kurzfristigen Bruch der Sperrfrist durch den Fernsehsender rbb und Focus Online, die ihre Berichte aus der Mediathek und Internet wieder löschten – Focus mit der redaktionellen Bemerkung:
Ein anderes Medium hat die Sperrfrist für die Berichterstattung gebrochen. FOCUS Online wird sich daran halten und veröffentlicht am 27. August zum offiziellen Ende des Embargos ausführliche Informationen zu Knuts Todesursache.
Der Begriff „Embargo“ für Sperrfrist, den die Wissenschaftler hier nutzen, ist in der Schweiz gebräuchlicher, in Deutschland weitgehend unbekannt.
Der Presserat sieht den Bruch der Sperrfrist offenbar als ethisch irrelevant an und strich die Richtlinie 2.5 im Jahr 2007; offenbar berufen sich die Wissenschaftler deshalb bei der Beschwerde auf die Sorgfalts-Pflicht – und da bin ich schon gespannt, wie der Presserat das löst, denn mit Sorgfalt hat der Bruch überhaupt nichts zu tun, die Fakten stimmten ja.
Sie alte Sperrfrist-Richtlinie des Presserats lautete:
Sperrfristen, bis zu deren Ablauf die Veröffentlichung bestimmter Nachrichten aufgeschoben werden soll, sind nur dann vertretbar, wenn sie einer sachgemäßen und sorgfältigen Berichterstattung dienen. Sie unterliegen grundsätzlich der freien Vereinbarung zwischen Informanten und Medien. Sperrfristen sind nur dann einzuhalten, wenn es dafür einen sachlich gerechtfertigten Grund gibt, wie zum Beispiel beim Text einer noch nicht gehaltenen Rede, beim vorzeitig ausgegebenen Geschäftsbericht einer Firma oder bei Informationen über ein noch nicht eingetretenes Ereignis (Versammlungen, Beschlüsse, Ehrungen u.a.). Werbezwecke sind kein sachlicher Grund für Sperrfristen.
Es ist eine Frage des Vertrauens. So schreibt die Leibniz-Gemeinschaft auch, sie sende vorab Studien an Journalisten, „damit diese sich in der Planung ihrer Berichterstattung darauf einstellen und Artikel recherchieren und vorbereiten können“. Sperrfrist gilt also als ein Service – auf Vertrauen.
Und wie reagieren die Redaktionen? Ein „DuMont“-Sprecher schiebt – laut Bülent Ürük im Kress Report – die Schuld auf die Lokalredaktion, die mit gängigen Regeln nicht vertraut sei, und die Wissenschaftler selber, weil die nicht nur Wissenschafts-Redakteure eingeladen habe. Im Hausverbot sieht der Unternehmenssprecher einen Angriff auf die Grundsätze der Pressefreiheit.
Brigitte Fehrle, Chefredakteurin der Berliner Zeitung, verwies laut Kress Report auf den harten Wettbewerb im Berliner Zeitungsmarkt.
Wie gehen andere Länder mit der Sperrfrist um? Während sich englische und amerikanische Zeitungen etwa über die Autorisierung von Interviews in Deutschland wundern, achten sie strikt auf die Einhaltung von gemeinsam vereinbarten Sperrfristen. Der spektakulärste Fall einer Sanktion ereignete sich am Ende des Zweiten Weltkriegs und zerstörte eine US-Reporter-Karriere:
Edward Kennedy, der Leiter des Pariser AP-Büros, berichtete am 7. Mai 1945 von der Kapitulation Deutschlands, so dass die New York Times titeln konnte: „The war in Europa is endet!“ Allerdings hatte Präsident Truman eine Sperrfrist verhängt – offenbar mit Rücksicht auf Stalin, der die Kapitulation in Berlin als seine Leistung herausstellen wollte. Zudem hatte General Dwight D. Eisenhower auf die dienende Rolle der Journalisten verwiesen: Ihr seid „auxiliary staff officers“!, also Hilfsarbeiter, um den Krieg zu gewinnen durch „objektive“ Berichterstattung. Die Amerikaner haben immer schon gerne die Journalisten in ihre Interessen eingebettet.
Die AP feuerte Edward Kennedy, der den Rest seines Reporter-Lebens verbittert in einer Lokalzeitung zubringen musste – nicht ohne 1948 dem Atlantic Magazin zu sagen: „Ich würde es wieder tun.“
Erst 2012 entschuldigte sich der AP-Präsident Tom Curley in einem Vorwort zu den Memoiren Ed Kennedys, die seine Tochter Julia nach seinem Tod herausgegeben hatte: „Ed Kennedy’s War: V-E Day, Censorship, and the Associated Press“.
„Es war ein schrecklicher Tag für die AP“, sagte Curley in einem Interview, „wir haben es in der schlechtest möglichen Weise gemacht. Kennedy hat alles richtig gemacht: Er war wirklich ein Held.“
Wörter haben unterschiedliche Temperaturen: Die einen lassen uns kalt wie die „Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen“, es sei denn ein Eisenbahner vor dem Ruhestand hört davon; andere erregen uns.
„Liebe“ zum Beispiel ist mehr als ein Wort, es ruft bei jedem Bilder ab aus seinem Leben: Der erste Kuss, der letzte Abschied – all das, was unser Leben radikal veränderte. Immer wenn wir das Wort „Liebe“ lesen oder hören, sehen wir das Bild zum Wort.
So liegen alle emotionalen Wörter in einem Ort unseres Gedächtnisses, alle sind kurz wie Hass und Tod oder Mutter, Liebe und Treue. Diese Wörter sind magisch, wir entkommen ihnen und ihren Bildern nicht mehr.
Es sind nicht nur eigene Bilder, die sich einprägen, sondern auch fremde Bilder aus Zeitungen und Filmen: Nur wenige haben die Flugzeuge gesehen, die am 11. September in die New Yorker Zwillingstürme flogen, aber die Bilder kennen wir alle. So werden wir auch das Bild des dreijährigen Aylan am Sandstrand von Bodrum nicht mehr los.
Es ist eigentlich unspektakulär: Ein Kind, dessen Gesicht wir nicht sehen, liegt wie eine Puppe vor den sanften Wellen des Mittelmeers. Zu einem magischen Bild wird es erst mit den Wörtern, die es erklären: Der Junge ist ertrunken auf der Flucht vor dem Krieg in Syrien.
Journalisten debattieren: Dürfen wir Lesern das Bild zumuten? Die einen sagen Nein und vertrauen der Kraft des Verstandes, der allein Wörter nutzt, um die Welt besser zu machen; andere setzen auf die Macht von Bildern, die erregen und uns zum Guten leiten.
Eine Leserin schrieb einer Zeitung, die das Foto gedruckt hatte: „Seit Wochen höre ich fast täglich die Nachrichten von ertrunkenen Menschen. Heute habe ich das erste Mal darüber geweint.“
In England erweichte das Foto die Herzen: Der „Mirror“ brachte es groß auf der Titelseite mit der Schlagzeile „Unerträglich“ – und dann das Herz, oder Kalkül, von Regierungschef Cameron. Er will nun doch syrische Flüchtlinge aufnehmen.
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Die Ruhr-Nachrichten in Dortmund druckten das Foto des roten Aylan verfremdet: Der Körper ist nur als Silhouette zu sehen. Darunter steht eine langer erklärender Text (hier auszugsweise):
„An dieser Stelle liegt ein totes Kind.
Ertrunken auf der Flucht. Angeschwemmt am Strand von Bodrum.
Einem türkischen Urlaubsort…
Wir haben lange in der Redaktion diskutiert. Zeigen wir das Bild, das bald jeder kennt?
Wenn ja, auf welcher Seite? Wie groß? Umgeben von welchen Nachrichten?
Wir haben uns für diese Lösung entschieden.
Wer das ganze Bild sehen will, findet es im Internet. Auch bei uns.
Dieses Bild kann historisch werden. Und vielleicht werden auch wir es dann mit etwas Abstand drucken.
Wichtiger ist, dass diese unfassbare Flüchtlingstragödie ein Ende findet. “
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Stefan Kläsener schreibt zu dem Foto, das die Redaktion im Flensburger Tageblatt brachte, in seinem Newsletter:
Das Zitat des Tages stammt aus der rabbinischen Literatur, passt aber exakt zu dem kleinen Flüchtlingsjungen von Bodrum: „Wer einen Menschen rettet, rettet die ganze Welt.“
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Thüringer Allgemeine, Friedhof der Wörter, 7. September 2015 (Hier erweiterte Fassung)
Reaktionen per Facebook
Fast alle Urteile des Verfassungsgerichts zu Durchsuchungen in Redaktionen enden mit dem Urteil: Verfassungswidrig! – so auch zur Durchsuchung der Berliner Morgenpost vor drei Jahren. Dem Verfassungsgericht schwant, warum der Staat trotzdem immer wieder durchsuchen lässt: Er will Informanten abschrecken. Das Bundesverfassungsgericht erklärt deshalb deutlich:
Der Schutzbereich der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) umfasst den Schutz vor dem Eindringen des Staates in die Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit sowie in die Vertrauenssphäre zwischen den Medien und ihren Informanten. Dieser Schutz ist unentbehrlich, weil die Presse auf private Mitteilungen nicht verzichten kann, diese Informationsquelle aber nur dann fließt, wenn sich der Informant grundsätzlich auf die Wahrung des Redaktionsgeheimnisses verlassen kann. Eine Durchsuchung in Presseräumen stellt wegen der damit verbundenen Störung der redaktionellen Arbeit und der Möglichkeit einer einschüchternden Wirkung eine Beeinträchtigung der Pressefreiheit dar.
Die Chronik:
Am Mittwoch, 28. November 2012 durchsuchten Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt Privatwohnung und Arbeitsplatz des Chefreporters der Berliner Morgenpost, weil sie dem Reporter die Bestechung eines Polizeibeamten vorwarfen.
Um 6.55 Uhr begannen die Ermittler ihre Arbeit mit der Durchsuchung der Privatwohnung des Chefreporters. Eine Nebenrolle bei den Vorwürfen spielt eine SMS, in der sich der Polizist bei dem Reporter für 100 Euro bedankte. Dabei handelte es sich um eine Auslage für zwei Jacken, die der LKA-Beamte in einem Polizei-Shop für den Reporter und einen weiteren Kollegen erworben hatte. Dort können Polizisten einkaufen. Der Morgenpost-Reporter gab ihm später das Geld für die Jacken zurück.
Um 8.30 Uhr begann auch die Durchsuchung in den Büroräumen im Verlagshaus der Axel Springer AG. Die Morgenpost gehörte 2012 noch zum Springer-Verlag, mittlerweile gehört sie zum Funke-Konzern in Essen.
Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) informierte zeitgleich den Chefredakteur der Berliner Morgenpost, Carsten Erdmann. Heilmann sollte im Auftrag des ermittelnden Staatsanwalts zu einer Deeskalation der Situation beitragen, sagte eine Sprecherin der Justizverwaltung gegenüber der dpa.
Nach Eintreffen der Ermittler wurden ihnen die gesuchten Rechnungen sofort ausgehändigt, um so den Vorwurf der Bestechung zu entkräften. Dennoch bestand die Staatsanwaltschaft weiter auf der Durchsuchung. Die Beamten beschlagnahmten weitere Unterlagen, darunter sogenannte „Zufallsfunde“, also Unterlagen, die nichts mit den aktuellen Vorwürfen zu tun haben. Dazu gehörte auch Material zu Kriminalfällen, mit denen sich der Chefreporter intensiv beschäftigt hatte.
Zur Vorgeschichte:
Mitte der 90er-Jahre verschwand der zwölfjährige Manuel Schadwald aus Berlin-Tempelhof. Jahrelang gab es Gerüchte, dass er Opfer von Pädophilen geworden sein könnte. Immer wieder tauchte in diesem Fall auch der Name des belgischen Kinderhändlers Marc Dutroux auf. Der Chefreporter der Berliner Morgenpost recherchierte und berichtete zusammen mit einem Kollegen über das Verschwinden des Berliner Jungen.
2010 meldete sich plötzlich ein neuer Informant. Es ergab sich erneut eine Spur, die nach Holland führte. Im Frühjahr 2011 reisten die beiden Journalisten nach Amsterdam. Der Verlag bestand darauf, dass auf der Recherche-Reise ein besonderer Sicherheitsstandard eingehalten wurde. Denn im Umfeld des Kinderhändler-Rings von Marc Dutroux starben schon mehrere Zeugen. Neben zwei Personenschützern einer privaten Sicherheitsfirma wurde auch ein Sicherheitsexperte des Berliner Landeskriminalamts engagiert.
Diesen kannte der Chefreporter seit vielen Jahren persönlich und vertraute ihm daher besonders. Der Beamte begleitete die Reporter außerhalb seiner Dienstzeit nach Amsterdam. Dafür erhielt der Polizist einen Tagessatz von 500 Euro. Solche Tagessätze gelten in der Sicherheitsbranche als üblich. Nach Angaben der Berliner Kuhr Security, die auch Personenschutz übernimmt, betragen die Kosten bei Auslandseinsätzen sogar deutlich mehr. Die Recherchen in Amsterdam dauerten vier Tage. Hinzu kamen Kosten für Flugtickets, Mietwagen und Hotel in Höhe von gut 1000 Euro. Damit belief sich die Gesamtsumme auf gut 3000 Euro.
In Amsterdam stießen die Reporter auf Hinweise, dass es ein Kapitalverbrechen gegeben haben könnte. Doch es gab nur eine Quelle, zu wenig für eine seriöse Berichterstattung. Die Hinweise wurden später der Berliner Polizei zur weiteren Prüfung übergeben. Dafür trafen sich die Reporter mit dem damaligen Leiter der Pressestelle Frank Millert und dem Dezernatsleiter für Sexualdelikte, um die Recherche-Unterlagen auszuhändigen.
Die Staatsanwaltschaft scheint bei der Fahrt nach Amsterdam von einer Vergnügungsreise auszugehen und leitet daraus den Vorwurf der Bestechung ab. Das der Berliner Polizei übergebene Material lässt aber eindeutig einen anderen Schluss zu: Die Reise war eine Recherche-Reise – mit persönlichem Risiko für die Reporter der Berliner Morgenpost. Nach der Übergabe der Unterlagen an die Berliner Polizei passierte lange Zeit nichts.
Mitte 2012 geriet der Beamte, der die Reporter in Amsterdam begleitet hatte, in Verdacht, eine geplante Razzia im Rockermilieu an Journalisten verraten zu haben. Die Polizeiführung leitete ein Verfahren wegen Geheimnisverrats an. Auf dem Computer und auf dem Handy des Beamten fanden die Ermittler eine Rechnung für die Recherchereise nach Holland in Höhe von gut 3000 Euro und die Telefonnummer des Morgenpost-Reporters.
Die Rechnung war für die Staatsanwaltschaft der Hauptgrund für den Vorwurf der Bestechung. Denn für Informationen darf kein Geld an Behördenmitarbeiter gezahlt werden. Das wäre Bestechung.
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Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 28. August 2015:
Das Gericht teilt auf der Internet-Seite mit (hier in Auszügen):
Die Durchsuchung in Redaktionsräumen oder Wohnungen von Journalisten darf nicht vorrangig dem Zweck dienen, den Verdacht von Straftaten durch Informanten aufzuklären. Erforderlich sind vielmehr zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat der konkret betroffenen Presseangehörigen, die den Beschlagnahmeschutz nach § 97 Abs. 5 Satz 1 Strafprozessordnung entfallen lässt…
Ein bloß allgemeiner Verdacht, dass dienstliche Informationen an die Presse weitergegeben wurden, genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht. Im vorliegenden Fall ging es den Strafverfolgungsbehörden zumindest vorwiegend um die Ermittlung belastender Tatsachen gegen einen Informanten aus Polizeikreisen. Diesem sollen Geldbeträge für Informationen zu bevorstehenden Ermittlungsmaßnahmen gezahlt worden sein. Bezogen auf dessen Kontakt zu den Beschwerdeführern handelt es sich jedoch um bloße Mutmaßungen.
Zum einen berichtete nicht der beschwerdeführende Zeitungsverlag über die bevorstehende Razzia, sondern ein mit diesem nicht zusammenhängendes Online-Portal. Weder dem Durchsuchungsbeschluss noch der Beschwerdeentscheidung ist zum anderen zu entnehmen, für welche Informationen Geld gezahlt worden sein soll. Der Tatbestand der Bestechung verlangt jedoch schon einfachrechtlich die Vornahme einer hinreichend konkreten Diensthandlung. In Bezug auf die Beschwerdeführer mangelt es daher an zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Straftat, die den Beschlagnahmeschutz entfallen lässt.
Ferner lässt sich aus dem bloßen Umstand, dass der mitbeschuldigte Polizeibeamte ein auf eine fingierte Person angemeldetes „Journalisten-Handy“ nutzte, nicht auf einen Tatverdacht der Bestechung gerade gegen die Beschwerdeführer schließen. Auf dem Handy waren die Namen des Beschwerdeführers und eines Journalisten des Online-Portals gespeichert. Dies mag dafür sprechen, dass der Informant dienstliche Geheimnisse an Journalisten weitergegeben hat.
Wegen des in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verankerten Informantenschutzes rechtfertigt das bloße Interesse der Strafverfolgungsbehörden, dies zu erfahren, jedoch keine Durchsuchung in den Redaktionsräumen von Presseorganen, sofern nicht erkennbar ist, dass auch gegen diese selbst strafrechtlich relevante Vorwürfe zu erheben sind. Was für eine Weitergabe der Informationen über eine Razzia gerade an den Beschwerdeführer sprechen soll, obwohl ein anderes Online-Magazin, für das der andere eingespeicherte Journalist tätig war, über diesbezügliche Ermittlungsmaßnahmen vorab berichtete, bleibt unklar.
Auch aus dem Vermerk auf der Rechnung lässt sich nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit auf eine Bestechung schließen. Die Rechnung bezog sich auf die Reise nach Amsterdam, für deren Ermöglichung sich der Beamte dienstunfähig gemeldet hatte. Es erscheint daher nicht fernliegend, dass der Beamte disziplinarrechtliche Konsequenzen wegen der falschen Krankmeldung und mangelnden Nebentätigkeitsgenehmigung befürchtete. Ein Verdacht gegenüber den Beschwerdeführern folgt hieraus jedoch nicht.
Quellen: Berliner Morgenpost und Bundesverfassungsgericht
Ist man schon korrupt, wenn man die Einladung zu einem Empfang annimmt, ein Glas Sekt oder Mineralwasser trinkt, vielleicht ein Lachs-Häppchen mit Meerrettich nimmt und einen Klecks auf die Hose bekommt? Offenbar ängstigt man sich im Öffentlichen Dienst schon, einen Kugelschreiber als Gastgeschenk anzunehmen (obwohl die Cent-Artikel selbst die Cent nicht wert sind). So bekommen Redakteure immer öfter Einladungen, in denen steht:
Wir gehen davon aus, dass Sie – soweit Sie Beamter i.e.S. oder ein ,sonstiger Amtsträger‘ i.S.d. strafrechtlichen Vorschriften (vgl. § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB) sind – sich die Annahme dieser Einladung von der zuständigen Stelle vorher haben genehmigen lassen.
Stefan Kläsener zitiert diesen Text in seinem Newsletter des Flensburger Tageblatt. Er habe die Einladung zwar angenommen, aber der Text habe ihn nachträglich stutzig gemacht:
Ich bin kein Beamter i.e.S., ich kenne diesen Paragrafen im Strafgesetzbuch nicht, und ich weigere mich auch, für einen stinknormalen Empfang vorher einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Meine zuständige Stelle, das Sekretariat, hat mir die Teilnahme genehmigt.
Eine junge Frau, von der Flucht gezeichnet, steigt aus dem Mittelmeer und umklammert ihren Sohn. Kommt sie aus Syrien? Wir erfahren es nicht, und wir erfahren auch nicht ihren Namen. Die Süddeutsche Zeitung brachte das vierspaltige Aufmacher-Foto am Mittwoch (19. August 2015) auf der Titelseite.
Angenommen diese Frau wäre eine Spanierin oder eine Deutsche: Wäre das Foto ein Fall für den Presserat? Ja, wer nach dem German-Wings-Absturz in den französischen Alpen Fotos von Opfern oder trauernden Angehörigen veröffentlichte, bekam eine Missbilligung. Nun kann eine Redaktion sagen: Da beschwert sich schon keiner beim Presserat, ein Flüchtling hat andere Sorgen.
Es ist nicht allein eine Frage der SZ-Redaktion: Wie gehen wir mit Bildern von Flüchtlingen um? Ihre Gesichter sehen wir Tag für Tag in der Tagesschau, auf den Titelseiten der Zeitungen und Magazine.
Also die erste Frage: Haben Flüchtlinge auch Persönlichkeitsrechte?
Die zweite Frage: Bringen wir Flüchtlinge, die aus einer Diktatur fliehen, und ihre Verwandten nicht in Gefahr, wenn wir sie – deutlich erkennbar- zeigen? Der Pressekodex hat eine eigene Flüchtlings-Richtlinie (8.11 – Opposition und Flucht):
Bei der Berichterstattung über Länder, in denen Opposition gegen die Regierung Gefahren für Leib und Leben bedeuten kann, ist zu bedenken: Durch die Nennung von Namen oder Fotoveröffentlichungen können Betroffene identifiziert und verfolgt werden. Auch kann die Veröffentlichung von Einzelheiten über Geflüchtete und ihre Flucht dazu führen, dass zurückgebliebene Verwandte und Freunde gefährdet oder noch bestehende Fluchtmöglichkeiten verbaut werden.
Die dritte Frage: Überwiegt nicht das, was der Presserat sperrig „Informationsinteresse der Öffentlichkeit“ nennt? Auch in der Ziffer 8 heißt es: „Bei einer identifizierenden Berichterstattung muss das Informationsinteresse der Öffentlichkeit die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegen.“ Müssen wir nicht das Foto der erschöpften, aber glücklichen Mutter zeigen, um das Elend der Flüchtlinge ins Bewusstsein zu holen – und das Glück, in Europa Zuflucht zu finden?
Wir müssen abwägen. Nur welche Antwort wiegt am schwersten?
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Facebook-Kommentar von Liane von Droste (20. August)
Danke für diesen zum Nachdenken über unser Berufsethos und unser Handwerk!
Die erste Frage ist, klar, rein rhetorisch: Selbstverständlich hat sie ein Recht auf Privatsphäre.
Meine Antwort auf die zweite Frage: Ja, wir Journalisten bringen Menschen, die aus Ländern fliehen, in denen der Terror Alltag ist, möglicherweise in Gefahr, wenn wir sie identifizierbar abbilden oder darstellen.
Die dritte Frage ist für mich in diesem Fall nicht wirklich eine: Öffentliches Interesse in der Waagschale auf der einen Seite gegen die Gefahr für Leib und Leben einer Mutter mit Kind???
Wenn wir immer nach dem Warum fragen, könnten wir nur monatlich erscheinen. Ich bin nicht im Geringsten an den Fakten interessiert, ich befasse mich nur mit dem Gesetz.
So spricht der Anwalt mit der Reporterin, die sich in einer investigativen Recherche verstrickt hat. Ich habe mir wieder einen der guten alten US-Reporter-Filme angeschaut: Sydneys Pollacks „Die Sensationsreporterin“ von 1981. Der kühle zynische Anwalt, gespielt von Wilford Brimley, bringt die idealistische junge Reporterin, gespielt von Sally Field, reichlich ins Grübeln, wenn er fortfährt:
Die Frage ist nicht, ob ihre Story wahr ist. Die Frage ist, wie können wir uns schützen, wenn sie sich als unwahr herausstellt… Es ist vor dem Gesetz irrelevant, ob ihre Story wahr ist.
Und er empfiehlt der Reporterin, ohne Skrupel ein Dementi zu drucken, um den Eindruck von Fairness hervorzurufen – „und wenn er es ablehnt, können wir kaum verantwortlich sein für die Fehler, die zu korrigieren er sich weigert“. Und wenn wir ihn nicht erreichen?, fragt die Sensationsreporterin. „Dann haben wir es wenigstens versucht“, antwortet der Anwalt. Das reicht.
Darf man über den Chefredakteur einer deutschen Regionalzeitung urteilen: “ Ich habe den Eindruck, er hat sein Handwerk beim ‚Völkischen Beobachter‘ gelernt.“ Ja, auch wenn Staatsanwälte mittlerweile Ungeheuerliches tun, würden sie in diesem Fall nicht einschreiten.
Darf ein Ministerpräsident einen solchen Kommentar auf seiner Facebook-Seite dulden? Ungelöscht und unkommentiert? Ja, auch das ist nicht verboten. Aber schon bemerkenswert.
Bodo Ramelow ist der deutsche Ministerpräsident, der am meisten twittert, retweetet, kommentiert, lobt und tadelt und auf Facebook schreibt und – so drängt sich der Eindruck auf – weniger regiert als unterwegs ist in den sozialen Netzwerken. Aber das kann ja die Regierung der Zukunft sein.
Bodo Ramelow, der Sozialist aus Thüringen, zeigt auch gerne den Journalisten, wo es lang geht. Er ruft schon mal beim Nachrichtensprecher des MDR an und weist ihn an, wie er eine Nachricht zu formulieren hat – so jedenfalls wird im Funkhaus erzählt; er schreibt einen Kommentar gegen einen Kommentar des Chefredakteurs der Ostthüringer Zeitung. Unter der Überschrift „Regierung fern des Rechts“ hatte Chefredakteur Riebartsch die Flüchtlingspolitik von Rot-Rot-Grün in Thüringen scharf kritisiert.
Ramelow schreibt dazu auf Facebook: „Es wird immer verrückter. Jetzt behauptet der OTZ-Chefredakteur einfach wahrheitswidrig, dass die Thüringer Landesregierung die Rechtslage nicht einhalten würde.“ Darüber hinaus macht Ramelow den Journalisten indirekt für anschwellenden Fremdenhass verantwortlich: „So wird die Stimmung einfach mit Unwahrheiten angeheizt.“
Solch eine Replik dürfte zumindest ungewöhnlich sein.
Und um diesen Kommentar, auf Ramelows persönlicher Facebook-Seite veröffentlicht, geht es. Kaum erschienen, vergleicht ein Sympathisant den OTZ-Chefredakteur mit dem Nazi-Hetzblatt Völkischer Beobachter, dessen Chefredakteur nach dem Krieg wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit hingerichtet wurde. Bodo Ramelow, der sonst schnell kommentiert, lässt laufen.
Der Eintrag steht seit dem 1. August auf Ramelows Facebook-Seite. Aus einem anderen der vielen Kurzkommentare spricht freundschaftliches Mitleid mit Ramelow: „Es ist doch schlimm, mit welchem Blödsinn Du Dich leider beschäftigen musst!!!“
Keiner der Tweets findet den Nazi-Hetzblatt-Vergleich zumindest unpassend. Immer wieder wird dagegen suggeriert, dass Personen, die die Flüchtlingspolitik der Landesregierung kritisch sehen, Fremdenhass förderten. Eine Frau schreibt: „Hauptsache, die Stimmung wird weiter gegen Asylsuchende angeheizt, … wissen die Menschen wie dieser Redakteur eigentlich, was sie da tun?“
Eine weitere Frau merkt an: „Unverschämt!!! Solche Schreiberlinge entlassen und als Sachbearbeiter in einem Asylbewerberheim einstellen, aber gleich noch einen Verantwortlichen daneben, damit er dort keinen Unfug mehr anstellen kann.“
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Berichterstattung und Kommentar in der Thüringer Allgemeine 5. August 2015
Eine Art staatlichen Bild-Blog hat Madrids Bürgermeisterin Manuela Carmena eingerichtet: Statt Kontrolle der Mächtigen durch die Presse organisiert sie die Kontrolle der Presse durch die Mächtigen. Die Zeitungen schäumen, wollen eine Aura von Zensur entdecken, aber die Bürgermeisterin findet im FAZ-Spanien-Korrespondenten Paul Ingendaay einen Sympathisanten:
Drei der fünf korrigierten Fehler sind eindeutige Falschinformationen oder bewusst verzerrende Überschriften. „Bürgermeisterin Manuela Carmena weiß als Juristin genau, dass es uferlos wäre, sich durch den Gang vor Gericht gegen tendenziöse Berichterstattung zu wehren. Aber man kann eine Behauptung der Medien mit der Originalquelle kontrastieren.“
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Quelle: FAZ 18.7.2015
Mit einem optimistischen Satz über den Wert der Freiheit beschließt Laura Poitras ihre lange Klage gegen ein Amerika, das Grundsätze seiner Demokratie immer mehr verrät, den Bürgern Freiheiten nimmt und sie sogar bespitzelt. Die US-Bürgerin Poitras bekam den Oscar für ihren Dokumentarfilm über Snowden; sie ist Gründerin der Stiftung „Freedom of the Press“.
Sie beklagt:
- Der US-Staat verletzt seine eigenen Gesetze wie die Freiheit der Presse, weil er beispielsweise ihre Unterlagen bei jeder Einreise kopieren lässt;
- er beantwortet ihre Fragen nicht, wie intensiv sie überwacht wird:
- er lässt keine Klagen zu von Menschen, die er entführt und gefoltert hat;
- er unterhält seit 13 Jahren das illegale Guantanamo, tötet Menschen ohne Gerichtsurteil durch Drohnen, führt Angriffskriege;
- er zerstört Teile des Rechtsstaates – und das steht in keinem Verhältnis zu der Gefahr durch den IS und andere;
- er ist nicht das demokratische Vorbild, das er vorgibt, sein zu wollen.
Relativ sicher fühlt sie sich in Deutschland, wo sie ihre Tagebücher und verschlüsselten Festplatten versteckt. „Ich denke, die Erfahrungen des Sozialismus und die Stasi-Vergangenheit haben dazu geführt, dass man in Deutschland geschützter ist. Das Land hat aus seiner dunklen Vergangenheit gelernt.“ Aber die bleibt auch – im Vergleich zum Schrecken, der anderswo herrscht – eine Optimistin mit Blick auf ihr Land:
Trotz der ernsten Bedenken, die ich habe, wenn ich darüber nachdenke, in welche Richtung sich mein Land bewegt: Wir haben immer noch die Freiheit der Rede. Anders als viele andere Länder, in denen Journalisten um ihr Leben bangen müssen, wenn sie die Wahrheit öffentlich machen. Ich hätte diese Fragen (im Interview) nicht beantworten können, wenn ich nicht diese Freiheit hätte.
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Quelle: FAZ, 18. Juli 2015, Interview von Ursula Scheer „Amerikas Politik schafft Terror und Chaos“