Constanze Kurz schreibt regelmäßig „Aus dem Maschinenraum“ in der FAZ, der stärksten Internet-Kolumne der deutschen Tageszeitungen. Die Ermittlungen des Generalbundesanwalts kommentiert sie in netzpolitik.org:
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Wenn Sprachbilder Fieber bekommen: Zum Heulen und Husten (Filmkritik „Bridge of Spies“)
Auf der Glienicker Brücke in Berlin tauschten Sowjets und Amerikaner im Kalten Krieg ihre Spione aus. Hier spielt Steven Spielbergs Film „Bridge of Spies“, ein angenehm altmodischer und sehenswerter Spionage-Film mit Tom Hanks in der Hauptrolle. Der Film animierte Dietmar Dath, Kulturredakteur der FAZ, zu einer Kritik, die in einem beispiellosen Bilder-Rausch endet:
Der Konflikt zwischen der sozialistischen und der bürgerlichen Staatenwelt war eine weltweite grippale Bewegungseinschränkung mit Ideenfieber, wirtschaftlichen Gelenkschmerzen und verschleimten Kommunikationskanälen. Zum Heulen und Husten, das Ganze.
Feuilletonisten sind bisweilen verhinderte Dichter, die unsere Sprache biegen und brechen: Von den sechs Hauptwörtern sind alle, vom „Konflikt“ abgesehen, zusammengesetzte Wörter – mühsam gedrechselt mit zu vielen Silben.
Die „Staatenwelt“ ist kürzer und verständlicher, wenn die „Welt“ verschwindet; die „grippale Bewegungseinschränkung“ muss man zweimal lesen, um zu ahnen, was der Dichter sagen will – und „Grippe“ hätte genügt; was das Fieber mit Ideen zu tun hat, die schmerzenden Gelenke mit der Wirtschaft und die Kommunikation mit Schleim erschließt sich nicht einmal beim zweiten Lesen.
So wäre der Satz schlank und verständlich:
Der Konflikt zwischen den sozialistischen und bürgerlichen Staaten war eine weltweite Grippe mit Fieber, Gelenkschmerzen und Schleim.
Der Satz in seiner Schlichtheit entlarvt die Analyse: Der Kalte Krieg war eben keine Krankheit, sondern Politik, also Menschenwerk. Die Bilder sind nicht nur schief, sondern auch mit Antibiotika nicht mehr zu heilen.
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Quelle: FAZ 25.11.2015
Der Mensch spielt Gott: Warum schafft es Wissenschaft so selten auf die Titelseite der Zeitungen?
Wäre die Welt eine bessere, wenn die Menschheit mit einem Schlag Krebs besiegen und Demenz für alle Zeit auslöschen könnte?
So fragt Joachim Müller-Jung in einem FAZ-Kommentar nach dem Welt-Gipfel der Gen-Chirurgen in Washington. Themen waren die Eingriffe in unser Erbgut, an Embryonen und Keimzellen, also um die zweite Schöpfung als Menschenwerk, die göttliche Schöpfung korrigierend. „Genchirurgische Werkzeuge sind praktisch Routine im Labor geschrieben“, steht im Bericht über den Kongress – unten auf der Feuilleton-Seite.
Die Gentechnik wird unser Leben, unseren Alltag und unsere Zukunft fundamental verändern. Warum ist sie – beispielsweise mit einem solch großen Kongress – kein Thema für den Aufmacher auf der Titelseite der Zeitungen? Kein Thema für die Spitzenmeldung der Tagesschau? Warum hat es Wissenschaft überhaupt so schwer, zu einem Top-Thema zu werden?
Verantwortliche Redakteure arbeiten immer noch wie vor zwanzig, dreißig Jahren: Die entscheidenden Themen werden von den Politikern gesetzt, den wirklichen und denen in der Redaktion. In den Köpfen sind immer noch die Kriterien des Generalanzeigers wirksam: Politik, Politik, Katastrophen und ein wenig Wirtschaft und Sport.
Wissenschaft verändert seit Jahrzehnten massiv unser Leben, aber wird erst zum Aufmacher-Thema, wenn sie von Politiker und Parlamenten aufgegriffen wird. Verbieten oder nicht? Wenn diese Frage im Bundestag ansteht und heftig debattiert wird, werden auch Journalisten hellwach.
„Praktisch alles, was von den Genen gesteuert wird, ist manipulierbar geworden“,
schreibt Joachim Müller-Jung im Leitartikel der FAZ-Titelseite – immerhin. Der Bericht zum Kommentar folgt elf Seiten weiter.
Die großen Zeitungen haben die Wissenschaft auf eine Seite im hinteren Teil der Zeitung abgeschoben. Die SZ packt sie ans Ende des Feuilleton-Buchs: Eine exzellente Seite mit Themen, die oft für die Titelseite taugten. Die FAZ versteckt sie im Feuilleton und in eine eigene Beilage einmal in der Woche, meist schwer lesbar, von Experten für Experten geschrieben.
Alles, was das Leben der Menschen verändert, gehört auf die Titelseite der Zeitungen und nicht in die Abstellkammern der sowieso schon viel zu dicken Zeitungen. Die Leser werden es danken.
Die Bildunterschrift – da versagen selbst Profis zu oft
Das Foto auf der Titelseite der FAZ vom 28. November 2015: Ein unbekanntes Gebäude mit 18 Flaggen in blau-weiß-rot, den französischen Nationalfarben. Dazu die Bildunterschrift:
Ein Volk trauert: In seiner Ansprache erinnerte Präsident Hollande die Franzosen daran, dass die Freiheit jeden Tag verteidigt werden müsse.
Auf dem Bild ist weder das Volk zu sehen noch der Präsident, erst recht nicht redend. Der Leser erfährt nicht, welches Gebäude er sieht. Das ist ein typischer Fehler, der selbst Profis immer wieder unterläuft: Sie setzen beim Leser voraus, dass er weiß, was er sieht – dabei wissen das zwar Redakteure, aber nur wenige Leser.
Auch die Überschrift hilft dem FAZ-Leser nicht, sondern verwirrt: „130 Lachen, die wir nicht mehr hören werden“. Dabei nehmen Leser das Bild und die Überschrift als eine Einheit auf: Steht in der Überschrift etwas anderes, als auf dem Bild zu sehen ist, ist der Leser so verwirrt, dass er in der Regel weiterblättert. Die Text-Bild-Schere oder „kognitive Dissonanz“ ist ein Rausschmeißer: Dann kann der Artikel noch so gut geschrieben sein, der Leser beginnt erst gar nicht mit der Lektüre.
Wie machten es andere:
- „Viele Pariser Bürger folgten dem Aufruf, Fahnen ins Fenster zu hängen“, steht unter dem Bild bei Deutschlandfunk Online. Die Bildzeile ist besser, aber nicht gut: Wo steht das Haus genau?
- Spiegel Online nutzt offenbar die von Reuters mitgelieferte Bildzeile: „Patriotischer Trauerflor am Invalidendom: Fahnen an den Fassaden im Pariser Zentrum (Foto: Reuters)“. Auch die Bildzeile ist auch nicht akzeptabel: Wo ist der Trauerflor? Oder sind die Flaggen der Trauerflor (im Singular?) Ist der Invalidendom zu sehen oder eine beliebige Fassade im Zentrum? Das Foto zeigt offenbar nicht den Innenhof des Invalidendoms, jedenfalls nicht den Innenhof, auf dem die Trauerfeier stattfand. Auch wird nicht genannt, welches Haus im Pariser Zentrum zu sehen ist.
Das „Neue Handbuch des Journalismus“ widmet der Bildunterschrift (oder: Bildzeile) ein eigenes Kapitel:
Als Minimum muss die Bildunterschrift erklären, wer oder was auf dem Foto zu sehen ist, und darf nichts behaupten, was auf dem Foto nicht zu sehen ist… Geben Sie präzise Informationen… Schreiben Sie konkret, nie allgemein… Schreiben Sie stets im Präsens.
Was wäre eine akzeptable Bildunterschrift:
Pariser Bürger hängen die Trikolore, die französische Nationalflagge, in die Fenster so wie hier in der Nähe des Invalidendoms (?). Sie folgen – wie überall in Frankreich – einem Aufruf des Staatspräsidenten nach den Terror-Anschlägen in Paris.
Nach dem Terror in Paris: Wofür bezahlen Online-Leser?
„Für Einordnung und Analyse bezahlen die Menschen gern“ ermittelt der Blendle-Redakteur Michael Jarjour nach den Anschlägen in Paris. Blendle ist ein niederländisches Online-Unternehmen, in dem Nutzer seit einigen Wochen in den großen Zeitungen und Magazinen und einigen Regionalzeitungen blättern und Artikel auswählen können; für den Abruf kompletter Artikel zahlen sie.
„Einordnung und Analyse“ überrascht nicht, auch nicht dass Anschläge, Katastrophen, Kriege und Groß-Ereignisse das Interesse an Informationen stark steigern. Das überrascht schon eher: An der Spitze der meistgekauften Artikel stehen Kommentare – von bekannten Autoren wie FAZ-Herausgeber Berthold Kohler (Platz 1), Springer-Chef Mathias Döpfner. (Platz 2) oder Handelsblatt-Herausgeber Gabor Steingart (Platz 7).
Hinter den Kommentaren folgen Analysen aus der FAZ, SZ und Neuen-Zürcher-Zeitung (NZZ – mit dem Interview eines Islamwissenschaftlers: „Alle können ein direktes Ziel werden“) sowie der Magazine Zeit, Spiegel und Cicero.
Für aktuelle Nachrichten, die überall kostenlos zu bekommen sind, zahlen die Leser offenbar nicht. Also zahlen die Leser, wenn es ein Ereignis gibt, das die Menschen verstehen wollen; sie zahlen für Meinungen von bekannten Medien und Autoren; und sie zahlen für ausführliche und schnelle Analysen.
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Quelle: Meedia.de, 23. November
Der Drops ist geluscht – oder noch nicht (Friedhof der Wörter)
Politiker freuen sich, wenn sie in der „Tagesschau“ zu sehen sind. Doch wenn sie am nächsten Tag mit Freunden oder Bekannten zu Hause sprechen, hören sie nicht: „Toll, wie Du gestern das Problem benannt hast!“
Nein, der einen fiel die neue Krawatte auf, dem anderen der freche Haarschnitt – und einem dritten das Wortspiel: „Das mit dem Drops, das muss ich mir merken“. Und worum ging’s? „Irgendwas mit Flüchtlingen? Oder war es der Haushalt?“
Es ging um den Haushalt, als der Erfurter SPD-Bundestags-Abgeordnete Carsten Schneider in der „Tagesschau“ für einige Sekunden zu sehen und zu hören war: „Der Drops ist noch nicht gelutscht!“
Der Drops ist ein neues Sprachbild, er ist – bildlich gesprochen – erst seit einigen Jahren in aller Munde; der „Redensarten-Index“ im Internet listete den Drops erstmals vor zehn Jahren auf. Wer so spricht, will sagen: Wenn Du den Drops gelutscht hast, ist die Sache erledigt – und wenn nicht, dann eben nicht.
Jeder könnte sagen: Die Sache ist erledigt – und jeder würde uns verstehen. Aber wir mögen die Verzierung der Sprache, wir mögen den Klang besonderer Wörter wie den „Drops“, der aus dem Alltag fast verschwunden und vom „Bonbon“ verdrängt worden ist.
Doch der „Drops“ überlebt – im Sprachbild, weil es ein schönes, kurzes, sinnliches Wort ist: Einen Drops zu lutschen, ist ein kleines Vergnügen, wenn wir aus dem Alltag herausfallen wollen. In Dialekten finden wir ähnlich nahrhafte Bilder: Wer in Bayern Urlaub macht, hört „Der Kas ist bissen“, der Käse ist gegessen; im Schwarzwald „Der Käs isch gefressen“. Die Sprachvölker im Süden schätzen in der Sprache das Herzhafte, nicht das Süße.
In allen Fällen, ob süß oder käsig, müssen wir das Sprachbild übersetzen: Der Spaß ist eigentlich vorbei, wenn sich der Drops mit unserer Hilfe aufgelöst hat. Das Sprachbild handelt also vom Ende der Lust, wir meinen allerdings das Gelingen einer Sache.
Aber so ist das bisweilen mit den Sprachbildern: Wir mögen mehr den Klang mehr als ihren Sinn. Der Drops ist gelutscht!
Madrids Bürgermeisterin korrigiert im Web Fehler der Zeitungen
Eine Art staatlichen Bild-Blog hat Madrids Bürgermeisterin Manuela Carmena eingerichtet: Statt Kontrolle der Mächtigen durch die Presse organisiert sie die Kontrolle der Presse durch die Mächtigen. Die Zeitungen schäumen, wollen eine Aura von Zensur entdecken, aber die Bürgermeisterin findet im FAZ-Spanien-Korrespondenten Paul Ingendaay einen Sympathisanten:
Drei der fünf korrigierten Fehler sind eindeutige Falschinformationen oder bewusst verzerrende Überschriften. „Bürgermeisterin Manuela Carmena weiß als Juristin genau, dass es uferlos wäre, sich durch den Gang vor Gericht gegen tendenziöse Berichterstattung zu wehren. Aber man kann eine Behauptung der Medien mit der Originalquelle kontrastieren.“
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Quelle: FAZ 18.7.2015
Deutschland ist demokratischer als die USA, sagt Laura Poitras – und: „Wir haben noch die Freiheit der Rede“
Mit einem optimistischen Satz über den Wert der Freiheit beschließt Laura Poitras ihre lange Klage gegen ein Amerika, das Grundsätze seiner Demokratie immer mehr verrät, den Bürgern Freiheiten nimmt und sie sogar bespitzelt. Die US-Bürgerin Poitras bekam den Oscar für ihren Dokumentarfilm über Snowden; sie ist Gründerin der Stiftung „Freedom of the Press“.
Sie beklagt:
- Der US-Staat verletzt seine eigenen Gesetze wie die Freiheit der Presse, weil er beispielsweise ihre Unterlagen bei jeder Einreise kopieren lässt;
- er beantwortet ihre Fragen nicht, wie intensiv sie überwacht wird:
- er lässt keine Klagen zu von Menschen, die er entführt und gefoltert hat;
- er unterhält seit 13 Jahren das illegale Guantanamo, tötet Menschen ohne Gerichtsurteil durch Drohnen, führt Angriffskriege;
- er zerstört Teile des Rechtsstaates – und das steht in keinem Verhältnis zu der Gefahr durch den IS und andere;
- er ist nicht das demokratische Vorbild, das er vorgibt, sein zu wollen.
Relativ sicher fühlt sie sich in Deutschland, wo sie ihre Tagebücher und verschlüsselten Festplatten versteckt. „Ich denke, die Erfahrungen des Sozialismus und die Stasi-Vergangenheit haben dazu geführt, dass man in Deutschland geschützter ist. Das Land hat aus seiner dunklen Vergangenheit gelernt.“ Aber die bleibt auch – im Vergleich zum Schrecken, der anderswo herrscht – eine Optimistin mit Blick auf ihr Land:
Trotz der ernsten Bedenken, die ich habe, wenn ich darüber nachdenke, in welche Richtung sich mein Land bewegt: Wir haben immer noch die Freiheit der Rede. Anders als viele andere Länder, in denen Journalisten um ihr Leben bangen müssen, wenn sie die Wahrheit öffentlich machen. Ich hätte diese Fragen (im Interview) nicht beantworten können, wenn ich nicht diese Freiheit hätte.
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Quelle: FAZ, 18. Juli 2015, Interview von Ursula Scheer „Amerikas Politik schafft Terror und Chaos“
Im Zweifel gegen die Pressefreiheit: Auch Generalbundesanwalt ermittelt gegen Journalisten
Staatsanwälte in Deutschland gehen gezielt gegen Journalisten vor, um sie einzuschüchtern und kritische Berichterstattung zu verhindern: Man mag die Ermittlungen gegen den Nordkurier in der Rabauken-Affäre als Petitesse abtun (was sie nicht ist), aber die Ermittlungen gegen netzpolitik.org sollen signalisieren: Redakteure lasst die Finger von geheimen oder auch nur geheim eingestuften Dokumenten des Staates! Und was „geheim“ ist, bestimmen wir, die Diener des Staates.
Vor allem sollen Informanten abgeschreckt werden, Kontakt zu Redaktionen zu suchen. So ermittelt der Generalbundesanwalt gegen die Redaktion von netzpolitik.org, die über Pläne für eine neue Rasterfahndung des Geheimdienstes berichtet hatte:Im geheimen Haushalt des Verfassungsschutzes sollen knapp drei Millionen Euro eingestellt werden, um Internet-Inhalt, auch bei Facebook, auszuwerten.
Die Diener des Staates erweisen sich so als Gegner der Verfassung. Constanze Kurz zitiert aus einem Urteil des Verfassungsgerichts:
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Lutz Schumacher per FacebooK:
Offenbar verführt der „General“ im Ttel. Habe da ja gerade erst entsprechende Erfahrungen machen dürfen… #Rabauke
Wolfgang Bok am 15. Juli um 13:57 auf Facebook:
Dieser „Enthüllungsjournalismus“ besteht bsp. darin, brav die gezielt platzierten Empörungsnews von Snowden & Co. abzudrucken, ohne diese zu überprüfen. Erfüllungsgehilfen wäre der treffendere Ausdruck. Lesenswert dazu: Spionageexperte Sandro Gaycken in der FAZ vom 10.7.15, Seite 10: „Wer steckt hinter den NSA-Enthüllungen?“ Aber so weit geht der deutsche „Enthüllungsjournalismus“ natürlich nicht. Dann würde ja das Feindbild nicht mehr stimmen…
Rabauken-Affäre (5): Ein Generalstaatsanwalt, Verfolgung Unschuldiger und die Pressefreiheit
Mir liegen im Wortlaut die Auskünfte des Justizministeriums und der Staatsanwaltschaft vor, man habe ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet, wegen des Kommentars…Mein Anwalt hat sich vor zwei Wochen bei der Staatsanwaltschaft Stralsund um Übermittlung des Aktenzeichens gebeten. Heute teilte ihm der zuständige Staatsanwalt mit, man könne „die Anfrage keinem Vorgang zuordnen“. Das ist dieselbe Staatsanwaltschaft, die auf aktuelle Presseanfragen z.B. von Bild und FAZ antwortet, das Ermittlungsverfahren gegen den Nordkurier-Chefredakteur werden vier bis sechs Wochen dauern. Realsatire.
Schumacher beklagt, dass Anfragen zu ganz anderen Themen von Landesbehörden „seit Beginn der Affäre nur noch nach schriftlicher Aufforderung, ebenfalls schriftlich und mit tagelanger Verspätung beantwortet“ werden und die Pressestellen erklären, das gelte nur für den Nordkurier.
Pressefreiheit mit Rabauken: Jagdszenen aus Mecklenburg
Das Bundesverfassungsgericht bekommt einen neuen Fall – hoffentlich. Eine Amtsrichterin in Pasewalk (Mecklenburg-Vorpommern) hat den Nordkurier-Redakteur Thomas Krause zu einer 1000-Euro-Geldstrafe verurteilt, weil er sich – so der Nordkurier – „angeblich in der Wortwahl vergriffen habe, als er über den gefühllosen und ethisch verwerflichen Umgang eines Jägers mit einem Tier berichtete“. Die „Wortwahl“ bezieht sich vor allem auf das Wort „Rabauke“.
Nach dem Kommentar „Rabauken in Richter-Roben“ des Chefredakteurs Lutz Schumacher zu diesem Urteil hat der Oberstaatsanwalt Anzeige wegen Beleidigung erstattet. Davon erfuhr Schumacher aus einer Pressemitteilung des Sprechers des Oberstaatsanwalts. Schumacher reagiert im Nordkurier:
Die Staatsanwaltschaft entlarvt sich in ihrer Pressemitteilung selbst. Sie wollte offenbar gar nicht nur gegen das Wort ‚Rabauke‘ vorgehen, sondern in Missachtung unseres Grundgesetzes den gesamten Nordkurier-Artikel zensieren. Solche Juristen sind Feinde der Meinungs- und Pressefreiheit.
Die Chronik:
3. Juni 2014 Der Artikel „Rabauken-Jäger erhitzt die Gemüter“ erscheint im Nordkurier. Reporter Thomas Krause berichtet über einen Ueckermünder Jäger:, der ein totes Reh an der Anhängerkupplung seines Autos über die Bundesstraße 109 gezogen hatte. Anlass der Recherche ist ein Foto, das in den sozialen Netzwerken die Gemüter erregt. Der Nordkurier stellt nach Recherche fest: Das Bild ist echt, der Vorfall unbestritten. (Wortlaut des Artikels: Siehe unten)
Der Jäger stellt nach Erscheinen des Artikels Anzeige.
Juli 2014 Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein; der Jäger legt Beschwerde ein.
Sommer 2014 Die Jagdbehörde eröffnet Verfahren zum Entzug des Jagdscheins, weil „Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit“ verletzt worden sind. (Quelle FAZ)
2. Dezember 2014 Der Beschwerdeausschuss 2 des Presserats spricht eine Missbilligung aus, nachdem er eine Reihe von Artikeln zu dem Jäger-Fall ausgewertet hatte; der Nordkurier-Beitrag mit seiner Rabauken-Überschrift spielte keine hervorgehobene Rolle. Oliver Schlappat, Referent des Presserats, in einer Mail an den FAZ-Redakteur Jochen Zenthöfer:
Die Beschwerde wurde schließlich als begründet bewertet, weil in den Artikeln der Jäger so beschrieben worden war, dass er durch die Berichterstattung identifiziert werden konnte. Dies hat der Beschwerdeausschuss als Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex beurteilt (Schutz der Persönlichkeit). Darüber hinaus hat der Beschwerdeausschuss mindestens die Formulierung „fieser Wildschleifer“ als ehrverletzend angesehen.
Der Presserat habe nicht über den Artikel und die Überschrift „eine dezidierte Entscheidung“ getroffen – im Gegensatz zur Behauptung des Oberstaatsanwalts in einer Pressemitteilung.
Dezember 2014 Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren wieder ein; der Jäger legt wieder Beschwerde ein.
2. Februar 2015 Der Generalstaatsanwalt weist die Staatsanwaltschaft nach erneuter Prüfung an, noch einmal Ermittlungen aufzunehmen (Quelle: Nordkurier unter Bezug auf Generalstaatsanwalt).
Mai 2015 (Woche 21) Eine Amtsrichterin in Pasewalk verurteilt den Redakteur zu einer Geldstrafe von 1000 Euro, nachdem der Reporter einen Strafbefehl nicht akzeptiert hatte. Laut Nordkurier begründet sie, „dass man ein Kind noch als Rabauke betiteln könne, ein Erwachsener sich eine solche Formulierung aber nicht gefallen lassen müsse. Der Berichtsauftrag rechtfertige eine so ,pfeffrige und scharfe‘ Wortwahl nicht.“
21. Mai 2015 Der Nordkurier berichtet über die Verhandlung. Chefredakteur Schumacher kommentiert „Rabauken in Richter-Roben“, darin:
Zwar heißt es im Artikel 5 unserer Verfassung unmissverständlich: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“ – doch das schert offenbar weder einen sich im Gerichtssaal mit Schaum vor dem Mund über die Presse ereifernden Staatsanwalt noch seine Erfüllungsgehilfin am Richtertisch
27. Mai 2015 Die FAZ zitiert Chefredakteur Lutz Schumacher, der „Einschüchterungsversuche“ der Staatsanwaltschaft in den vergangenen Monaten beklagt und auf Ermittlungen verweist wegen Verleumdung und Geheimnisverrat, das waren Berichte aus nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen:
Die hiesige Staatsanwaltschaft ist übereifrig, man begreift dort nicht die verfassungsrechtlich geschützte Stellung der Presse. Dieser permanente Terror kann bei meinen Mitarbeitern eine Schere im Kopf verursachen, nach dem Motto: Dann berichten wir eben nicht mehr alles.
27.Mai 2015 Stefan Ludmann berichtet auf NDR-1 von Reaktionen auf das Urteil, das bei Politikern Kopfschütteln ausgelöst hat:
> Stefanie Drese, Rechtexpertin der SPD-Fraktion: Eine Richterin kann sich nicht als „Zensorin der Medien“ aufschwingen: Hinter der vermeintlichen Justizposse zeigt sich eine gefährliche Denkweise, die die Meinungsfreiheit angreift.
> Vincent Kokert, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion: Das Wort Rabauke ist dem Sprachgebrauch in Mecklenburg-Vorpommern nach kein Begriff mit beleidigendem Inhalt. Angesichts des Verhaltens des Jägers ist das Wort sogar noch geschmeichelt, da ließen sich schlimmere Wörter finden.
> Helmut Holter, Chef der Fraktion Die Linke: „Rabauken-Jäger“ ist von der Meinungsfreiheit voll gedeckt, der Jäger müsse sich fragen lassen, ob er angesichts seines rüden Verhaltens den Titel Jäger noch tragen sollte.
> Jürgen Suhr, Vorsitzender der Grünen-Fraktion: Ich bin froh, wenn Journalisten kritische Vorgänge gut lesbar aufarbeiten. Es wäre ein falsches Zeichen, wenn sich Journalisten durch ein solches Urteil verunsichert würden.
> Der Presserat bleibt einsam in seiner Einschätzung und erkennt keine Gefährdung der Pressefreiheit. Sprecher Oliver Schlappat spricht von einer sehr hitzigen Diskussion und appelliert an die Verantwortung der Medien: Es ist in dem Prozess kein Thema gewesen, ob die Zeitung über den Fall berichten durfte oder nicht. Journalisten müssen rechtliche und ethische Grenzen beachten. Wenn die Grenze zur Beleidigung oder Schmähkritik überschritten wird, so findet die Meinungsfreiheit darin ihre Grenzen.
Die Bildzeitung berichtet über das Urteil und druckt den Artikel als Faksimile ab.
In einer Pressemitteilung gibt der Oberstaatsanwalt in Neubrandenburg bekannt, er habe Anzeige wegen Beleidigung erstattet gegen Nordkurier-Chefredakteur Schumacher.
Undsoweiter Lutz Schumacher wird voraussichtlich mit Presserechts-Anwalt Professor Johannes Weberling in die weiteren juristischen Händel gehen.
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Die Nordkurier-Artikel am 21. Mai 2015 im Wortlaut:
Zum Abschuss freigegeben
Ein Nordkurier-Redakteur wurde in dieser Woche vom Pasewalker Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Grund: Er hat sich angeblich in der Wortwahl vergriffen, als er über den gefühllosen und ethisch verwerflichen Umgang eines Jägers mit einem Tier berichtete.
Erst schleifte er ein Reh an der Anhängerkupplung über die Bundesstraße, jetzt zerrte er den Nordkurier vor Gericht: Der Mann, der als Wildschleifer von Vorpommern bundesweit traurige Berühmtheit für seine Rohheit im Umgang mit einem verendeten Tier erlangte, ist auf einmal sehr sensibel, wenn es um ihn selbst geht. Der Mann fühlte sich durch unsere Berichterstattung zu dem Fall und die Reaktionen darauf in der Jägerschäft und bei unseren Lesern in seiner Ehre verletzt. Er wandte sich aber nicht an den Nordkurier, um seine Sicht der Dinge vorzutragen und eine ergänzende Berichterstattung zu ermöglichen. Im Gegenteil, er blockte alle Versuche einer Kontaktaufnahme ab. Um dann, als sich die Wogen schon etwas geglättet hatten, Strafanzeige wegen Beleidigung gegen einen einzelnen Redakteur unseres Hauses zu stellen.
Gerichtliche Auseinandersetzungen sind für den Nordkurier natürlich nichts Neues. Wer die Dinge klar beim Namen benennt, auch strittige Themen engagiert angeht und dabei deutlich Stellung bezieht, provoziert natürlich auch Widerspruch. Und stellt sich dem gerne in presserechtlichen Verfahren, in denen noch einmal auf den Prüfstand kommt, ob die Redaktion ihrer Pflicht zur Sorgfalt und Wahrhaftigkeit nachgekommen ist. Das ist beim „Spiegel“ nicht anders als bei der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ und eben auch beim Nordkurier.
Unwaidmännisches Verhalten
In diesem Fall war es allerdings anders – und für die ganze Branche höchst untypisch. Jetzt wurde nicht um die Wahrheit gestritten, sondern mit den Mitteln des Strafrechts gegen unseren Reporter Thomas Krause und eine einzige Formulierung vorgegangen. Es ging um den Begriff „Rabauken-Jäger“, durch den sich der Wildschleifer angeblich aufs Höchste gekränkt fühlte. Jäger ist der Mann schon einmal, das steht fest, zumindest hatte er einen Jagdschein und ein eigenes Jagdrevier. Der Jagdverband allerdings würde ihn nicht Jäger nennen wollen. Zu unethisch und unwaidmännisch fand man dort sein Verhalten, das im Juni 2014 durch ein Foto dokumentiert wurde. Darauf sah man, wie ein verendetes Reh an der Anhängerkupplung über die Bundesstraße 109 geschleift wurde. Das Foto geisterte durch soziale Netzwerke im Internet, binnen 24 Stunden konnte der Nordkurier dann Zeugen auftreiben und die Herkunft des Fotos klären. Das Bild war echt, der Vorfall hatte sich tatsächlich so zugetragen und wird bis heute nicht bestritten. Der Nordkurier veröffentlichte daraufhin das Bild und ging der Frage nach, ob ein Jäger sich so verhalten darf.
Darf er nicht. „Es widerspricht allen ethischen und moralischen Wertvorstellungen, die wir mit der Jagd verknüpfen“, erklärte Kreissprecher Achim Froitzheim dazu. Der Beitrag im Nordkurier schlug hohe Wellen, in der Redaktion gingen viele Leserkommentare dazu ein, im Internet machten sich empörte Tierfreunde Luft. Auch darüber berichtete der Nordkurier. Und weil die Kommentare einhellig die Rohheit und Gefühllosigkeit eines solchen Umgangs mit einem Tier zum Thema hatten und den rabiaten Pragmatismus dieses „Jägers“ aufs Korn nahmen, erschien dieser Beitrag am 3. Juni unter der Überschrift „Rabauken-Jäger erhitzt die Gemüter“. Nach Meinung unseres Reporters und auch der Redaktion wurde so das Verhalten des Wildschleifers auf den Punkt gebracht.
Abrechnung mit den Medien
Seiner Meinung nach nicht. Er suchte aber wie gesagt nicht die Auseinandersetzung mit dem Nordkurier, er kämpfte auch nicht für seine Sicht auf die Ereignisse, sondern zeigte den Kollegen wegen Beleidigung an. Nun also der Prozess vorm Pasewalker Amtsgericht. Und dort staunten die Prozessbeobachter nicht schlecht, als es auch hier nicht um das Verhalten des Wildschleifers ging, sondern der Staatsanwalt in seinem Plädoyer gegen die Medien allgemein und den Nordkurier speziell zu Felde zog. Da ging es nicht mehr um den „Rabauken-Jäger“, sondern da gab es eine Generalabrechnung mit dem ganzen modernen Medienbetrieb. Zu laut, zu schnell, zu plakativ. Die wahren Rabauken, so klang das unterm Strich, sind die Journalisten.
Die Richterin wollte ebenfalls nicht gelten lassen, dass eine Zeitung die Dinge im Sinne der Meinungsfreiheit auch deutlich benennen darf. Selbst wenn ein Reporter ein Verhalten als unangemessen charakterisieren wolle, dürfe er dazu keine derartigen Formulierungen benutzen. Konkret führte sie aus, dass man ein Kind noch als Rabauke betiteln könne, ein Erwachsener sich eine solche Formulierung aber nicht gefallen lassen müsse. Der Berichtsauftrag rechtfertige eine so „pfeffrige und scharfe“ Wortwahl nicht.
Reporter soll 1000 Euro zahlenDa half es auch nicht viel, dass der Nordkurier-Anwalt ausgeführt hatte, dass sogar die hochseriöse Börsen-Zeitung GdL-Chef Weselsky als Rabauken bezeichnet hatte. Der könne ja auch klagen, ließ die Richterin wissen und machte sich, anders als der Nordkurier, keine großen Sorgen, welche Auswirkungen das auf die Pressefreiheit haben könnte. Ihrer Meinung nach rechtfertige auch der Berichterstattungsauftrag diese Wortwahl nicht. Und weiter: „Ich wäre auch erbost, wenn ich als Rabauken-Richterin bezeichnet werden würde.“ Im Ergebnis erkannte sie auf schuldig.
1000 Euro soll Nordkurier-Reporter Krause jetzt zahlen. Aber noch im Gerichtssaal kündigte der Nordkurier-Anwalt an, gegen dieses Urteil Rechtsmittel einzulegen. Und unser Kollege erklärte, dass er die Nordkurier-Berichterstattung nach wie vor für angemessen und wahrheitsgemäß halte.
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Schumacher-Kommentar nach der Verurteilung des Redakteurs:
Rabauken in Richter-Roben
Das Grundgesetz gilt eigentlich in ganz Deutschland. Im Amtsgericht Pasewalk und bei der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg scheint das wichtigste deutsche Gesetz jedoch irgendwie verschludert worden zu sein. Zwar heißt es im Artikel 5 unserer Verfassung unmissverständlich: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“ – doch das schert offenbar weder einen sich im Gerichtssaal mit Schaum vor dem Mund über die Presse ereifernden Staatsanwalt noch seine Erfüllungsgehilfin am Richtertisch. Sie meinen allen Ernstes, es sei Sache von Strafgerichten zu entscheiden, was und in welchem Tonfall die Presse zu berichten habe.
Dieses Land hat zwei Diktaturen hinter sich und leider auch eine entsprechend fürchterliche Justizgeschichte. Die beiden über die freie Presse herfallenden Juristen haben daraus nichts gelernt. Vielleicht wäre es ihnen genehm, wenn der Nordkurier seine Artikel künftig den Behörden vorab zur Begutachtung vorlegt – war doch früher auch schon so. Und den Nachsatz im Artikel 5 des von Rabauken in Richter-Roben vergessenen Grundgesetzes – „Eine Zensur findet nicht statt“ – vergessen wir halt auch.
In Mecklenburg-Vorpommern will die Justizministerin im Rahmen einer Justizreform kleine Amtsgerichte auflösen. Der Nordkurier steht diesem Plan bislang eher kritisch gegenüber. Amtsgerichte, die offenen Verfassungsbruch begehen und die Meinungen von Journalisten bewerten und bestrafen wollen, sollten allerdings wirklich schleunigst dichtgemacht werden. Damit das Grundgesetz künftig auch wieder in unserer Region gilt. Ich freue mich in diesem Zusammenhang bereits jetzt auf Post: Lieber Staatsanwalt, auch dieser Kommentar dürfte Ihnen nicht schmecken. Bitte schicken Sie Ihre Ladung aber wenigstens mit dem Nordkurier-Briefdienst.
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