Warum „Sandy“ zum Monster wird (Friedhof der Wörter)

Geschrieben am 16. November 2012 von Paul-Josef Raue.
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Sandy ist ein netter Name. Wir stellen uns Sandy als freundliche junge Frau vor, die bald einen ebenso freundlichen jungen Mann heiraten wird. Sandy war ein netter Name. Seitdem Wissenschaftler den Sturm, der Teile von New York verwüstete, Sandy nannten, hat Sandy seinen freundlichen Klang verloren.

Zu allem Überfluss haben wir Deutschen „Sandy“ auch noch einen Vornamen gegeben: Monstersturm. Der kommt im Wortschatz der Meteorologen gar nicht vor: Hurrikan und Orkan sind die Steigerungen von Sturm, also prägnante, Schrecken andeutende Wörter. Warum greifen wir zum „Monster“, wenn wir kurze und starke Wörter nehmen könnten?

  • Zum einen ist es die Sorge, als unwissenschaftlich gescholten zu werden: Die Experten hatten den Hurrikan zum Sturm abgestuft.
  • Zum anderen ist es die berechtigte Sorge, dass „Sturm“ harmlos klingt angesichts der Opfer und Zerstörungen. Da erinnern wir uns an die Kraft der Legenden, über die wir sonst eher lächeln.

Wenn sich Menschen in den alten Zeiten wehrlos fühlten gegen die Natur, verwandelten sie Unwetter und Katastrophen in lebende Wesen – etwa in einen Drachen, der eine Stadt bedroht, Menschen vertilgt und schließlich von Georg, dem Helden, getötet wird. Die Zeit der Drachen ist nie vorbei.

Unser Drache heißt Monster, ist ebenso hässlich und groß. Und wenn wir, die alles beherrschen wollen, die Natur nicht beherrschen, machen wir es wie die Alten und erfinden uns einen Drachen.

Thüringer Allgemeine 12. November 2012

„Rechtsradikal“ ist Werturteil, keine Tatsachenbehauptung

Geschrieben am 15. November 2012 von Paul-Josef Raue.
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Im Zweifelsfall für eine öffentliche Debatte, auch wenn sie hart geführt wird! Und gegen das Verbot einer Debatte, in der es immer noch um das Thema geht! Wer seine Meinung öffentlich zur Diskussion stellt, muss eine Diskussion darüber auch ermöglichen – und ertragen.

So urteilte das Verfassungsgericht in Karlsruhe für einen Rechtsanwalt, der einen anderen Anwalt in einem Internet-Forum „rechtsradikal“ genannt hatte – und gegen Land- und Oberlandesgericht, die entweder eine unwahre Tatsachenbehauptung oder eine Schmähkritik entdeckt und zur Unterlassung aufgefordert hatten.

Drei Kriterien nennt das Bundesverfassungsgericht für die Abgrenzung von erlaubter Meinungsäußerung und Schmähkritik:

1. Sie darf den Kritisierten nicht in seiner Intimsphäre treffen.
2. Sie darf nicht in sein Privates eindringen (was der Fall ist, wenn die Diffamierung im Vordergrund steht und nicht mehr die Sache, über die diskutiert wird).
3. Sie dringt in seine Sozialsphäre ein – was in einer Debatte, die man angezettelt hat, erlaubt ist (nach dem Motto: Wem es in der Küche zu heiß ist, der sollte nicht kochen).

(zu: Handbuch-Kapitel 50 Presserecht)

Dokumentation
Bundesverfassungsgericht Pressemitteilung Nr. 77/2012 vom 13. November 2012
Beschluss vom 17. September 2012
1 BvR 2979/10

Die Bezeichnung anderer als „rechtsradikal“ ist ein Werturteil
und fällt unter die Meinungsfreiheit

Eine Person in einem Internetforum in Auseinandersetzung mit deren
Beiträgen als „rechtsradikal“ zu betiteln, ist ein Werturteil und
grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Dies entschied das
Bundesverfassungsgericht in einem heute veröffentlichten Beschluss vom
17. September 2012 und hob daher die angegriffenen Unterlassungsurteile
auf. Es obliegt nun den Zivilgerichten, das Grundrecht auf
Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers mit dem allgemeinen
Persönlichkeitsrecht der kritisierten Person abzuwägen.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:

1. Der im zivilrechtlichen Ausgangsverfahren auf Unterlassung klagende
Rechtsanwalt beschäftigte sich auf seiner Kanzleihomepage und in
Zeitschriftenveröffentlichungen mit politischen Themen. Er schrieb unter anderem über die „khasarischen, also nicht-semitischen Juden“, die das Wirtschaftsgeschehen in der Welt bestimmten, und über den
„transitorischen Charakter“ des Grundgesetzes, das lediglich ein
„ordnungsrechtliches Instrumentarium der Siegermächte“ sei.

Der Beschwerdeführer, ebenfalls Rechtsanwalt, setzte sich in einem
Internet-Diskussionsforum mit diesen Veröffentlichungen auseinander: Der Verfasser liefere „einen seiner typischen rechtsextremen originellen Beiträge zur Besatzerrepublik BRD, die endlich durch einen
bioregionalistisch organisierten Volksstaat zu ersetzen sei“. Wer meine, „die Welt werde im Grunde von einer Gruppe khasarischer Juden
beherrscht, welche im Verborgenen die Strippen ziehen“, müsse „es sich
gefallen lassen, rechtsradikal genannt zu werden“.

Das Landgericht und das Oberlandesgericht verurteilten den
Beschwerdeführer zur Unterlassung der Äußerungen, wobei das Landgericht
sie teilweise als unwahre Tatsachenbehauptungen und das
Oberlandesgericht sie als Schmähkritik aus dem Schutzbereich der
Meinungsfreiheit herausfallen ließen. Das Bundesverfassungsgericht hat
beide Urteile aufgehoben und die Sache an das Landgericht
zurückverwiesen.

2. Diese Urteile verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG).

a) Es handelt sich um Meinungsäußerungen in Form eines Werturteils, denn es ist nicht durch eine Beweiserhebung festzustellen, wann ein Beitrag „rechtsextrem“ ist, wann sich ein Denken vom „klassisch rechtsradikalen verschwörungstheoretischen Weltbild“ unterscheidet und wann man „es sich gefallen lassen muss, rechtsradikal genannt zu werden“.

b) Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit werden verkannt, wenn
eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung
oder Schmähkritik eingestuft wird mit der Folge, dass sie dann nicht im
selben Maß am Grundrechtsschutz teilnimmt wie Äußerungen, die als
Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind.

Verfassungsrechtlich ist die Schmähung eng definiert, da bei ihrem
Vorliegen schon jede Abwägung mit der Meinungsfreiheit entfällt. Eine
Schmähkritik ist nicht einfach jede Beleidigung, sondern spezifisch
dadurch gekennzeichnet, dass nicht mehr die Auseinandersetzung in der
Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Dies
kann hier aber nicht angenommen werden, denn alle Äußerungen haben einen Sachbezug.

c) Verfassungsrechtlich geboten war also eine Abwägung zwischen der
Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers und dem Allgemeinen
Persönlichkeitsrecht des Unterlassungsklägers. Das Ergebnis dieser
Abwägung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. In der Abwägung
muss das Gericht, an das zurückverwiesen wurde, berücksichtigen, dass
der Unterlassungskläger weder in seiner Intim- noch in seiner
Privatsphäre betroffen ist, sondern allenfalls in seiner Sozialsphäre.
Dagegen ist die Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers in ihrem Kern
betroffen.

Die Verurteilung zur Unterlassung eines Werturteils muss im
Interesse des Schutzes der Meinungsfreiheit auf das zum
Rechtsgüterschutz unbedingt Erforderliche beschränkt werden. Der
Unterlassungskläger hat seine Beiträge öffentlich zur Diskussion
gestellt; dann muss zur öffentlichen Meinungsbildung auch eine
inhaltliche Diskussion möglich sein.

Überregional Denkende gegen Patrioten des Lokalen – Wie sich ein Ex-FR-Redakteur an seine Zeitung erinnert

Geschrieben am 15. November 2012 von Paul-Josef Raue.
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Als Redakteur eines überregionalen Ressorts fehlte mir wohl das Verständnis, wie sehr ihre lokalen Wurzeln die Zeitung prägten. Ich nahm sie als das, was sie fern von Frankfurt gewesen war: als eine Bühne der intellektuellen Auseinandersetzung, die in Feuilleton und Politik stattfand, als eine harte Währung im intellektuellen Diskurs – und womöglich war auch das in den Neunzigern schon mehr Nimbus als Realität.

Peter Körte in der FAZ in seinem Nachruf auf die FR „Der Tag der lebenden Toten“ (14. November 2012), in dem er auch über die Debatten berichtet zwischen den „überregional Denkenden“ und den „Patrioten des Lokalen“.

(zu: Handbuch-Kapitel 57 Wie können Zeitungen überleben + 55 Der neue Lokaljournalismus + Welche Zukunft hat der Journalismus)

„Fragliches journalistisches Konstrukt namens Tageszeitung“

Geschrieben am 15. November 2012 von Paul-Josef Raue.
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Das inzwischen fragliche journalistische Konstrukt namens Tageszeitung wird äußerst selten als Grund genannt. Entsprechend unreflektiert wird in Deutschland auch versucht, Tageszeitungen eins zu eins als Apps zu verkaufen; als ob Zeitungsleser sich nur vom Trägermedium Papier ablösen würden und nicht zuallererst vom journalistischen Konstrukt einer Tageszeitung…

Auch viele Tageszeitungen könnten eine Zukunft haben. Aber nur, wenn sie das Netz nicht als ihren Feind empfinden.

Wolfgang Blau zur Insolvenz der FR (auf Facebook)

(zu: Handbuch-Kapitel 57 Wie können Zeitungen überleben)

Nach der Zeitungs-Apokalypse herrscht das Geschwätz

Geschrieben am 15. November 2012 von Paul-Josef Raue.
1 Kommentar / Geschrieben am 15. November 2012 von Paul-Josef Raue in Aktuelles, Online-Journalismus.

Wer für guten Journalismus nicht gutes Geld ausgeben will, liefert sich dem Kommerz und den Suchmaschinen aus, die gierig sind auf unsere Daten. Und wenn die letzte anständige Zeitung verschwunden ist, bleibt nur noch das Geschwätz.

Werner D’Inka in der FAZ in einem Nachruf auf „Die Rundschau“, die zu einer Zeitungs-Apokalypse gerät (14. November 2012)

(zu: Handbuch-Kapitel Welche Zukunft hat der Journalismus + 5 Die Internet-Revolution)

Kommentar von Wolfgang Blau auf Facebook:

Herr D’Inka wettert zuverlässig gegen das Netz („Gratismasche der digitalen Welt“)… Sein Text vertieft aber den Graben, über den er eigentlich springen müsste.

Drei Gründe für den Niedergang der Frankfurter Rundschau

Geschrieben am 14. November 2012 von Paul-Josef Raue.
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Die Frankfurter Rundschau meldet Insolvenz an. Der ökonomischen Absturz folgte der Hybris, als eine überregionale Zeitung gelten zu wollen; aber „Karstadt“ auf der Zeil als Werbekunde interessierte sich nicht für den Oberstudienrat in Husum, so dass die Expansion in grüne Deutschland mehr Geld kostete als sie einbrachte. Parallel war der journalistische Niedergang zu beobachten. Der hat drei Gründe:

1. Die Redaktion hat sich mehr mit sich selber als mit den Lesern beschäftigt. Es gab nach den achtziger Jahren, als die Grünen aufstiegen, keinen regionalen Lesermarkt mehr für eine politische Richtungs-Zeitung. Überregional hatte sich die Süddeutsche Zeitung als liberale, leicht nach links strebende Zeitung etabliert; die SZ hatte die stärkeren Autoren, recherchierte mehr und tiefer – sie bot eben mehr als starken Meinungsjournalismus.

Der Aufmacher der Montagausgabe (12.11.2012) ist aufschlußreich: „Grüne Wende“ beschreibt die Öffnung der Grünen „hin zu größeren Wählerschichten“. Was den Grünen  gelang, hat die FR nicht geschafft: Sie öffnete sich nicht, sie blieb in ihrem alten Milieu.

2. Die FR hat sich nie als die Stadtzeitung für Frankfurt und den reichen Speckgürtel verstanden. Immerhin erscheint die Zeitung in der reichsten Region Deutschlands, hat eine potentielle Leserschaft, die für jeden Werber interessant sein musste. Doch in der Stadt und im Umland stiegen Bild-Frankfurt und die Frankfurter Neue Presse zu den Stadtzeitungen auf, die das Bürgertum bedienten. Noch ein Blick in die Montagausgabe: Von acht Themen, die auf der Titelseite angerissen werden, ist keines aus dem Rhein-Main-Gebiet.

3. Das Tabloid-Format ist ungeeignet für eine Regionalzeitung, die vor allem Familien erreichen will: Wer die Zeitung nicht teilen kann (Lokal-Sport-Mantel), sondern nur in einem Stück lesen kann, der verliert in der Familie den Überblick. Der gefeierte Tabloid-Fortschritt war ein Rückschritt, wahrscheinlich der entscheidende. Die Redaktion samt Verlag hat die Leserschaft, zumindest eine ausreichend große Leserschaft, nicht respektiert, erst recht nicht verstanden.

 

Dazu der Leitartikel von Gustav Seibt in der Süddeutschen vom 17. November 2012:

Als die Krise nicht mehr zu leugnen war, reagierten die Verantwortlichen panisch: Sie warfen ein altes, nur renovierungsbedürftiges Layout über Bord, änderten aber wenig an Kommentaren, die ausrechenbar geworden waren.

(zu: Handbuch-Kapitel 57 Wie können Zeitungen überleben)

„Journalisten sind wie Schnittlauch“

Geschrieben am 12. November 2012 von Paul-Josef Raue.
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Heribert Prantl zitiert Heinz Pürer, den Münchner Kommunikationswissenschaftler:

Journalisten sind wie Schnittlauch. Sie schwimmen auf jeder Suppe.

In Prantls Rede beim Lokaljournalismus-Forum des Netzwerk Recherche im Hochhaus der Süddeutschen am Freitag, 9. November 2012; Pürer, so Prantl, habe ihn fast vom Journalismus abgebracht.

Ude (1): Kein Berufsstand so mimosenhaft wie Journalisten

Geschrieben am 11. November 2012 von Paul-Josef Raue.
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Schon die Bemerkung, dass eine Jahreszahl in der Zeitung verwechselt wurde, gilt als ein Anschlag auf die Pressefreiheit. Kein Berufsstand ist so mimosenhaft wie der der Journalisten – obwohl es doch ihr Beruf ist zu kritisieren. Das Phänomen habe ich nicht ergründen können.“

Christian Ude, Münchens Oberbürgermeister, in seiner Rede beim Lokaljournalismus-Kongress des Netzwerk Recherche.

Kritik ist das Lebenselixier der Demokratie, sagen Journalisten zu Recht. Warum sind sie dann so mimosenhaft? Politiker teilen auch aus und stecken ein und gehen nachher ein Bier trinken. Das wünsche ich mir auch von Journalisten.

Warum Münchens OB redete und den Mantel nicht auszog

Geschrieben am 11. November 2012 von Paul-Josef Raue.
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Es war ein milder Herbstabend – und Ude im dicken schwarzen Mantel. „Warum zieht der Mann seinen Mantel nicht aus?“, fragte Christian Ude, Münchens Oberbürgermeister, als er anhob, eine Rede zu halten zur Lage des Lokaljournalismus. Ude befürchtete: Die gut hundert Journalisten würden wohl recherchieren, warum er im Mantel reden würden. Denn – das Netzwerk Recherche hatte ins SZ-Hochhaus zum ersten Lokaljournalismus-Kongress geladen.

Ude, einst selbst SZ-Mitarbeiter, stoppte alle Recherchen: „Ich habe mir an einem Nagel eine Triangel in meine Hose gerissen und mich gefragt: Ziehe ich mich um und komme eine Stunde zu spät? Oder sehe ich lieber befremdlich aus? Ich habe mich fürs zweite entschieden.“

„Nur Mittelmaß ist von allen akzeptiert“

Geschrieben am 11. November 2012 von Paul-Josef Raue.
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Ins Poesiealbum für Chefredakteure und Leitende Redakteure:

Wenn man etwas im Leben erreichen will, muss man erwarten, dass es nicht allen gefällt. Nur Mittelmaß ist von allen gleich akzeptiert.

Daniel Barenboim, der am 15. November 70 wird (Profil 22.4.2006)

Seiten:«1...9899100101102103104...131»

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