Ein Chefredakteur macht kolumnenmäßig in Satire: „Herr Bärsch erklärt…“
Thomas Bärsch erklärt die Zeitung und fragt heute auf der Titelseite der Thüringer Allgemeine:
Wussten Sie eigentlich schon, dass Journalisten für die verschiedenen Bereiche der Zeitung und ihrer einzelnen Seiten ganz spezielle Fachbegriffe verwenden? – Nein?
Dann wissen Sie sicherlich auch nicht, dass der Bereich, über den in diesem Moment Ihre Blicke streifen, „der Keller“ genannt wird. Logisch, werden die Blitzkombinierer unter Ihnen jetzt sagen, der Text steht ja ganz unten – also: im Keller.
Wussten Sie, wer Thomas Bärsch ist? Dann haben Sie eine Bildungslücke. Thomas Bärsch ist Diplom-Staatswissenschaftler, war Korrespondent in Moskau und Dozent auf Mallorca, ist Satiriker, der unentwegt fragt, etwa: „Tiere dürfen laut Gesetz nicht gequält werden. Doch wer schützt unsere Waschmaschine?“
In Dresden ist er als Kabarettist bekannt, spielt vor Hunderten von Leute und zusammen mit dem Chef der Herkuleskeule im „Satirischen Quintett“ (das nächste Mal am 13. Dezember – noch gibt es Karten).
Und Thomas Bärsch ist stellvertretender Chefredakteur der Thüringer Allgemeine, der endlich die großen Fragen dieser Welt beantworten wird – ab morgen. Heute ging er schon mal in den Zeitungs-Keller:
Wen Sie auch fragen – seien es nun wir Journalisten oder die uns ständig beobachtenden Kommunikationswissenschaftler und Medienexperten -, niemand wird Ihnen erklären können, warum eine Zeitungsseite einen Keller hat und warum ausgerechnet nur den.
Diejenigen unter Ihnen, die sich glücklich schätzen dürfen, Kinder im legendären Frage-Alter zwischen drei und sechs Jahren zu haben, geraten zuweilen selbst in Dialoge wie diesen:
– „Warum hat die Zeitung kein Dach?“
– „Weil sie kein Haus ist.“
– „Warum ist sie kein Haus?“
– „Weil sie keine Mauern hat.“
– „Warum hat sie keine Mauern?“
– „Weil sie keine Maurer hat.“
– „Warum hat sie dann einen Keller?“
– „Du sollst jetzt essen!“
An jedem Samstag schreibt Thomas Bärsch demnächst auf der Titelseite „Herr Bärsch erklärt …“ – wahrscheinlich als einziger deutscher Chefredakteur mit eigener Satire im Keller. So sind die Sachsen.
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Mehr zu Bärsch in diesem Blog: Ein Satiriker, der Statistiken liebt
Ombudsfrau und –mann als Antwort auf den Lügenpresse-Vorwurf

Ombudsleute deutscher Regionalzeitungen beim Treffen in Plettenberg beim Süderländer Tageblatt. Foto: Florian Ahlers
Nur gerade mal ein Dutzend deutscher Zeitungen hat Ombudsleute etabliert und sind dem Vorbild der Ombuds-Pioniere von Volksstimme in Magdeburg und Berliner Zeitung gefolgt; noch weniger folgen dem US-Vorbild des Leser-Ombudsmanns, der konsequent und unabhängig auf die direkte Kritik der Leser an der Redaktion reagiert.
„Wir haben doch den Presserat!“, argumentieren die meisten Chefredakteure, selbst die, die im Presserat nur Schatten sehen und nicht das Licht der Vernunft. Aber für meisten Leser ist der Presserat eine anonyme Stelle, einer Behörde gleich, die kein Gesicht hat. So wiederholt sich eine Diskussion, die vor Jahrzehnten schon einmal geführt worden ist – als es um den Bürgerbeauftragten in Rheinland-Pfalz ging, der den Bürger in Schutz nehmen soll gegen die immens wachsende Macht von Verwaltungen. „Menschliche Schicksale gerinnen zu einer Akte“, kritisierte Bundeskanzler Helmut Kohl und plädierte für den Ombudsmann, den der Staat selbst schickt, um seine Bürokraten zu zügeln.
Kohls Plädoyer liest sich wie ein Plädoyer für den Ombudsmann, der Redaktionen zügeln soll:
Wenn der Anonymität des Verwaltungsapparats entgegengewirkt werden soll, so ist hierfür am besten eine Persönlichkeit geeignet, die das Vertrauen der Bürger besitzt, an die sich der Bürger persönlich wenden kann und die im unmittelbaren Kontakt mit den zuständigen Verwaltungsstellen dem Bürger zu helfen vermag.
Dem Beispiel von Rheinland-Pfalz sind nur wenige Länder gefolgt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und seit einigen Monaten auch Baden-Württemberg, auch Kreise und Städte wie Kiel, Lübeck und Mannheim; für spezielle Fälle wird im Bund der Wehrbeauftragte gewählt oder in Hessen ein Ombudsmann für die Polizei. Gerade wenn Institutionen unter Druck geraten und das Vertrauen verlieren, berufen sie einen neutralen Ombudsmann: Versicherungen, Banken oder die Bahn.
Journalisten verlieren das Vertrauen wie die meisten großen Institutionen, dennoch tun sich Redaktionen schwer: Gerade mal ein Dutzend Zeitungen gehört zur Vereinigung der Medien-Ombudsleute (VDMO), von Anton Sahlender gegründet und zusammengehalten, dem Ombudsmann der Main-Post. Und nur eine Handvoll der Ombudsleute widmet sich der eigentlichen Aufgabe, Kritik an der Redaktion aufzunehmen; die anderen kümmern sich um die Sorgen der Leser mit Behörden und Institutionen und sind dem Bürgerbeauftragten vergleichbar.
Fünf unterschiedliche Formate von Ombudsfrau und Ombudsmann finden wir in Deutschland:
- Der Ombudsrat (Ein Redakteur und ein Neutraler von außen)
- Der klassische Zeitungs-Ombudsmann (der sich auf die Leser-Kritik an der Zeitung konzentriert – wie Anton Sahlender von der Main-Post)
- Ein Jurist als neutraler Ombudsmann
- Die Ratgeber-Ombudsfrau
- Das Leser-Sorgentelefon
Mehr in der Kress-Kolumne „Journalismus!“: http://kress.de/news/detail/beitrag/135695-ombudsleute-bei-deutschen-zeitungen-sagen-sie-es-uns-ins-gesicht.html
Mächtig und virtuos: Auch böse Menschen können gut schreiben (Überschrift des Monats)
Ein Schuft mochte er sein, aber schreiben konnte er.
Überschrift im Feuilleton der Süddeutschen Zeitung zum Tode des Schriftstellers Hermann Kant, der große Romane wie „Die Aula“ schrieb, aber als Präsident des Schriftstellerverbands der DDR zuließ, dass Autoren wie Stefan Heym ausgeschlossen wurden. „Mächtiger Funktionär und virtuoser Erzähler“, so beginnt die Unterzeile.
Immer wieder Ärger mit dem Blindtext
Ich bin Blindtext, von Geburt an. Es hat lange gedauert, bis ich begriffen habe, was es…
Das ist eine beliebte Bildzeile in der BamS, im vergangenen Jahr schon erprobt – stets im Sport. Am Sonntag stand die Zeile unter einem Handball-Spiel bei den Olympischen Spielen. Offenbar ist die Zeit kurz vor Redaktionsschluss die gefährliche Zeit für Blindtext-Pannen: Die Redaktion versucht, in letzter Sekunde noch einen Text nebst Bild mitzunehmen – um so aktuell wie möglich zu bleiben. Diese Pannen lassen sich wohl nicht ausschalten: Wie wäre es mit einem anderen Blindtext, der nur Blindtext ist wie „Dies ist Blindtext, dies ist Blindtext, dies ist Blindtext…“
Blindtext war schon einmal Thema im Handbuch-Blog, als die Berliner Zeitung diesen Zwischentitel den Lesern präsentierte:
Oxy moxy Oxy moxy Oxy moxy Oxy moxy Oxy moxy Oxy moxy
Verfassungsgericht zu Doping-Vorwürfen: Auch nicht bewiesene dürfen verbreitet werden
Was zählt mehr: Mein Persönlichkeitsrecht, durch unwahre Nachrichten verletzt zu werden – oder die Meinungsfreiheit, eine wichtige, aber nicht beweisbare Nachricht zu verbreiten? Land- und Oberlandesgericht gaben einer Leichtathletin Recht, die nicht mehr lesen wollte: Als Dreizehnjährige habe ihr DDR-Trainer ihr das Dopingmittel Oral-Turinabol verabreicht.
Die Gerichte urteilten im Sinne der Leichtathletin: Einen Vorwurf, der nicht bewiesen werden kann, werten wir als „prozessual unwahr“; also wiegt das Persönlichkeitsrecht der Sportlerin stärker als das Grundrecht der Meinungsfreiheit.
Die Gerichte haben es sich zu leicht gemacht und die Meinungsfreiheit nicht ausreichend gewürdigt, findet dagegen das Bundesverfassungsgericht. In einem gerade veröffentlichten Urteil gibt es die Kriterien an, nach denen Journalisten auch Unbewiesenes weiter behaupten dürfen:
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Es muss ein Vorwurf sein, der für die Öffentlichkeit „wesentlich“ ist.
-
Der Vorwurf muss „hinreichend sorgfältig“ recherchiert werden. Je schwerer der Vorwurf, umso höher die Sorgfalt. Dabei müssen Journalisten intensiver recherchieren als Privatpersonen, die einen Vorwurf erheben.
-
Der Vorwurf kann stimmen, muss aber nicht stimmen: Ist so das Ergebnis der Recherche, steht die Wahrheit also nicht fest, kann die Meinungsfreiheit stärker wiegen als das Persönlichkeitsrecht. Das Gericht wörtlich:
„Sofern der Wahrheitsgehalt einer Tatsachenbehauptung nicht feststellbar ist, kann das Grundrecht der Meinungsfreiheit einem generellen Vorrang des Persönlichkeitsrechts entgegenstehen.“ -
Nach Abschluss umfassender Recherchen müssen Journalisten kenntlich machen: Der Vorwurf ist nicht gedeckt trotz intensiver Recherchen; oder: er ist umstritten.
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Quelle: 1 BvR 3388/14
Schlagzeile in Koblenz: Hetzjagd gegen Flüchtlinge oder notwendige Information?
„Kassenpatienten zahlen für Flüchtlinge“
Mit dieser Zeile machte die Rhein-Zeitung in Koblenz am Samstag die Titelseite auf. Einige Leser protestierten: „Hetzjagd gegen Flüchtlinge“. Chefredakteur Christian Lindner reagiert darauf in seinem montäglichen Newsletter:
Wenn wir aus Furcht vor Stimmungen nicht mehr das sagen, was Sache ist, bekommen wir auf Sicht noch ganz andere Probleme. Wir werden uns deshalb weiter an den Fakten orientieren – und Schlagzeilen formulieren, die Entwicklungen auf den Punkt bringen. Auch wenn diese nicht jedem gefallen.
So nennt die Rhein-Zeitung auch die Nationalität eines 19-jährigen Asylbewerbers aus Afghanistan, der, mit einem Messer bewaffnet, in einer Spielhalle eine Frau als Geisel genommen und die Zusicherung einer Aufenthaltserlaubnis gefordert hatte. „Wir nennen die Nationalität des Täters – weil das untrennbar zur Beurteilung der Tat gehört“, schreibt der Chefredakteur.
Regeln: Wie Journalisten mit Terroristen umgehen sollen
Die Presse lässt sich nicht zum Werkzeug von Verbrechern machen
Dieser Satz müsste als Regel eigentlich ausreichen, wenn Journalisten über Terror und Gewalt berichten. Mit diesem Satz „aus den Leitlinien zur Berichterstattung über Gewalttaten“ beenden Georg Mascolo und der Terror-Experte Peter Neumann ihren Beitrag in der Süddeutschen Zeitung: „Die rohe Botschaft: Terroristen messen den Erfolg ihrer Anschläge auch am medialen Widerhall. Verschweigen ist keine Lösung, aber die neue Bedrohung erfordert neue Regeln“.
Diese Regeln schlagen Mascolo und Neumann vor (hier Zusammenfassung):
- Verschweigen kann keine Lösung sein, sonst verbreiten sich Verschwörungstheorien noch schneller.
- Größte Zurückhaltung ist geboten bei Fotos und Videos vom IS, anderen Terror-Organisationen oder Einzeltätern, nicht nur bei Bildern der Taten, sondern auch von marschierenden IS-Anhängern oder bei Bekenner-Botschaften von Attentätern.
- Ohne Kontext und Einordnung sollten Bilder überhaupt nicht verwendet werden.
- Bei der Sprache gilt Vorsicht wie bei den Bildern.
- Der Begriff „einsame Wölfe“ für Einzeltäter wird von Behörden und Wissenschaftler zwar benutzt, aber er heroisiert die Täter.
- Vorsicht bei Superlativen, die dem IS nutzen, um Angst zu steigern: „Eskalation“ usw.
- Pflicht zur Sorgfalt gilt auch für jeden, der in den Sozialen Medien Bilder verbreitet. „Solche Bilder haben das Potenzial zu traumatisieren“, so der Münchner Polizeisprecher Marcus da Gloria Martins. „Das ist eine Verantwortung, die man Hobbyjournalisten oder Freizeit-Filmern wirklich vor Augen führen muss.“
- Live-Übertragungen von Anti-Terror-Einsätzen gefährden die Arbeit und den Erfolg der Polizei, weil die Täter den Polizeieinsatz live im Fernsehen oder im Internet verfolgen können.
- Zurückhaltung bei der Beschreibung von Täter-Biografien: Es gibt keine klare Grenze mehr zwischen terroristischer Motivation und psychischer Erkrankung.
- Besondere Zurückhaltung bei Berichten über psychisch Kranke und Amokläufer; die von einigen französischen Medien wie Le Monde vertretene Linie ist richtig: keine Namen, keine Bilder. Die Gefahr von Nachahmern ist besonders hoch. Laut US-Studie steigt die Gefahr von weiteren Amokläufen direkt nach einer Tat um 22 Prozent.
Mascolo und Neumann verweisen auf die Regeln, die der IS zur Unterdrückung der Berichterstattung für sein eigenes Machtgebiet aufgestellt hat; er hat unabhängige Berichterstattung als Bedrohung erkannt: Zugelassen sind nur Journalisten, die dem selbsternannten Kalifen die Treue schwören.
Notwendig seien Fakten gegen die vom IS verbreiteten Mythen. Mascolo und Neumann:
Berichte über die massenhaften Desertionen etwa oder über die Korruption im Kalifat, die inzwischen so groß ist, dass sogar Mitgliederlisten der Terroristen verkauft werden. Oder Geschichten wie die in der Washington Post. Sie beschreibt, dass der IS Leute abgestellt hat, um gefallene Kämpfer zu bergen. Sie waschen ihnen das Blut ab, öffnen ihre Augen, verändern die starren Gesichtszüge so, dass ein Lächeln entsteht. Ganz so, als wären sie nicht unter Qualen gestorben, sondern freudig ins Paradies eingezogen.
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Quelle: SZ 6. August 2016
Info: Presserat spricht Rügen aus wegen Fotos von Terroropfern
Unbenommen liegt ein öffentliches Interesse an der Berichterstattung über das schreckliche Ereignis (in Brüssel) vor. Medien hatten jedoch eine oder mehrere Aufnahmen gezeigt, auf denen schwer verletzte Menschen identifizierbar zu sehen waren. Einige von ihnen sogar in Nahaufnahme. Diese Fotos verstoßen gegen den Schutz der Persönlichkeit. Presseethisch zulässig waren Fotos, die die dramatische Gesamtszenerie am Flughafen und an der Metro zeigten. Diese Bilder dokumentieren die schreckliche Realität dessen, was sich ereignet hat, überschreiten jedoch keine ethische Grenze. (aus einer Pressemitteilung des Presserats)
Interviews mit Despoten: Auf die eigene Haltung kommt es an (Gespräch mit Dieter Bednarz)
Politiker in Europa wollen die Gespräche mit der Türkei abbrechen: Mit Diktatoren niemals! Gilt das auch für Journalisten? Franz Josef Wagner, Kolumnist der Bildzeitung, meint: „Gott, für ein Interview lächelte ich selbst mit dem Teufel.“ Auch Dieter Bednarz, Nahost-Experte des Spiegel, interviewt jeden: „Ich hätte keine Scheu, morgen auch nach Nord-Korea zu reisen, wenn ich dort einen Termin bekommen könnte. Wichtig ist doch, die richtigen Fragen zu stellen.“
Wohl kein anderer Reporter hat so viele Interviews mit Despoten geführt wie Bednarz. Im Kress-Gespräch, veröffentlicht in meiner Journalismus!-Kolumne, geht er auf die Haltung ein, die ein Reporter mitbringen sollte:
Wer sich so mit dem Land auseinandersetzt, geht natürlich mit einer eigenen Position in einen solchen Termin, kommt als kritischer Frager und scheut auch den Schlagabtausch nicht. Auf diese eigene Haltung kommt es – neben Fachwissen – an…. Meine einzige Sorge ist mitunter, dass eine zu harte Frage, womöglich wie bei Motakki gleich als Einstieg, zum Abbruch des Termins führt.
Bednarz hatte das Interview mit dem iranischen Außenminister Motakki mit der Frage begonnen: „Herr Außenminister, Sie sind der oberste Diplomat der Islamischen Republik Iran. Sie vertreten eine Nation, die sich einer Kulturgeschichte von über 2500 Jahren rühmt. Beschämt es Sie nicht, dass in Ihrem Land Menschen gesteinigt werden?“ Manutschehr Motakki hatte die Frage auch bei der Autorisierung nicht gestrichen.
Für Bednarz sind solche Interviews auch ein Grund, warum er Journalist geworden ist:
Mich interessieren politische Entwicklungen sowie Menschen und deren Schicksale. Das gilt nicht nur für die Mächtigen, sondern auch für Oppositionelle. Eine großartige menschliche Bereicherung waren die zwei Stunden Interview mitten in der Nacht, die mir Ahmadinedschad-Gegenspieler Mehdi Karroubi, der unter Hausarrest stand, gewährt hat. Und wenn Sie zweieinhalb Stunden mit einem wie dem ägyptischen Staatschef Sisi reden, dann bekommen Sie schon eine Ahnung davon, wie diese Person tickt und welche Botschaft sie zum Beispiel an die Bundesregierung übermitteln will. Wenn das Gespräch gut geführt wird, dann erschließt sich das auch dem Leser und ist ein Gewinn für ihn.
„Ein Journalist scheut den Schlagabtausch nicht“ ist das Gespräch überschrieben, das in voller Länge bei kress.de nachzulesen ist.
Namensnennung – ja oder nein? Verfassungsgericht stärkt die Meinungsfreiheit
Ein Mann verlässt seinen Laden, den er gemietet hatte, und zahlt die ausstehende Miete erst, als der Vermieter gegen ihn Strafanzeige stellt und Zwangsvollstreckung beantragt. Drei Jahre danach veröffentlicht der Mieter in einem Internet-Portal den Namen des Vermieters, der gegen ihn Strafanzeige gestellt hatte, und erzählt wahrheitsgemäß, was geschehen war.
Der Vermieter klagt wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte und seiner Sozialsphäre, er will den Eintrag gelöscht sehen: Land- und Oberlandesgericht geben ihm Recht. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet allerdings anders – für die Meinungsfreiheit. Das Urteil ist auch für Journalisten interessant, weil das Verfassungsgericht die Gründe aufzählt, die dafür sprechen, den Namen in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung zu nennen:
- Die Fakten müssen stimmen.
- Die Behauptung wahrer Tatsachen über die Sozialsphäre müssen grundsätzlich hingenommen werden.
- Die Nennung des Namens berührt das Persönlichkeitsrecht
- Die Schwelle zur Persönlichkeitsrechts-Verletzung wird erst überschritten, wenn sie einen Persönlichkeitsschaden befürchten lässt, der unverhältnismäßig ist; das Gericht wörtlich: „außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht“.
- Die Nachteile für den Genannten müssen im rechten Verhältnis zur Schwere des geschilderten Verhaltens oder der Bedeutung für die Öffentlichkeit stehen.
- Droht kein unverhältnismäßiger Verlust an sozialer Achtung, muss einer die Veröffentlichung hinnehmen.
- Es ist unwesentlich, ob der Vorfall einige Jahre – im konkreten Fall drei – zurückliegt.
Dies ist kein Freibrief für Zeitungen und Nachrichten-Portale, stets einen Namen zu nennen. Im konkreten Fall ging es um Online-Portale, welche die Möglichkeit bieten, Firmen zu suchen und eine Bewertung abzugeben.
Das Urteil zeigt: Es kommt auf den Einzelfall an und die Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Recht auf freie Meinungsäußerung. Wie schwierig diese Abwägung ist, zeigt die unterschiedliche Beurteilung von hohen Gerichten in dem konkreten Fall.
Bundesverfassungsgericht – Beschluss vom 29. Juni 2016: 1 BvR 3487/14
Ist „durchgeknallte Staatsanwältin“ Schmähkritik? Nein, sagt das Verfassungsgericht
Unser höchstes Gericht kann nicht oft genug betonen: „Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit schützt nicht nur sachlich-differenzierte Äußerungen. Vielmehr darf Kritik auch pointiert, polemisch und überspitzt erfolgen“, so das Bundesverfassungsgericht in einer aktuellen Entscheidung. Nein, es geht nicht um den Fall Böhmermann, sondern um einen kaum beachteten Prozess in Berlin, in dem das Landgericht einen Rechtsanwalt verurteilt hatte – wegen „Schmähkritik“ an einer Staatsanwältin.
Was wenige wissen: Betrachtet ein Gericht eine Kritik als Schmähkritik, prüft es nicht mehr, ob sie unter die Meinungsfreiheit fällt. So kann ein Gericht den Artikel 5 des Grundgesetzes leicht aushebeln, besonders gerne wenn es um Richter und Staatsanwälte und andere Amtspersonen geht. Das macht offenbar das Bundesverfassungsgericht nicht mehr mit und zieht neue Grenzen.
Zum konkreten Fall:
Zwischen einem Strafverteidiger und einer Staatsanwältin kam es zu einer heftigen Auseinandersetzung, als der Mandant in Haft genommen wurde. Bei einem Telefonat mit einem Journalisten titulierte der Anwalt die Staatsanwältin als „dahergelaufene Staatsanwältin“ und „durchgeknallte Staatsanwältin“. Das Landgericht verurteilte den Anwalt zu einer Geldstrafe von 8400 Euro.
Das Urteil aus Berlin kassierte das Verfassungsgericht: Eine Beleidigung Ja, aber keine Schmähkritik. Es gab die wegweisende Begründung dazu: „Wird eine Äußerung unzutreffend als Schmähkritik eingestuft, liegt darin ein eigenständiger verfassungsrechtlicher Fehler, auch wenn die Äußerung im Ergebnis durchaus als Beleidigung bestraft werden darf.“
Jedes Gericht darf künftig nicht mehr automatisch und unbegründet von „Schmähkritik“ ausgehen, wenn eine Amtsperson kritisiert oder beleidigt wird. Gibt es einen sachlichen Grund für die Beleidigung – wie im vorliegenden Fall – kann ein Gericht nicht mehr auf Schmähkritik setzen. Die Verfassungsrichter spekulieren ein wenig:
Hätte der Anwalt die Staatsanwältin beleidigt ohne Zusammenhang mit dem Verfahren, hätte das Gericht von Schmähkritik ausgehen können; oder hätte der Anwalt das Verfahren „nur als mutwillig gesuchten Anlass oder Vorwand genutzt, um die Staatsanwältin als solche zu diffamieren“, dann wäre es Schmähkritik. Aber um eine „Abwägung zwischen seiner Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht der Staatsanwältin“ kommt ein Gericht nicht herum, das nochmals den Fall verhandeln muss.
Einen Beleidigungs-Freibrief gibt es allerdings nicht für den Anwalt: „Ein Anwalt ist grundsätzlich nicht berechtigt, aus Verärgerung über von ihm als falsch angesehene Maßnahmen einer Staatsanwältin oder eines Staatsanwalts diese gerade gegenüber der Presse mit Beschimpfungen zu überziehen.“
Dies Urteil dürfte auch wegweisend sein für Journalisten, denen Richter und Staatsanwälte gerne mit einer „Schmähkritik“-Anklage drohen, wenn sie heftig kritisiert werden.
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Quelle: Bundesverfassungsgerichts-Beschluss vom 29. Juni 2016, AZ 1 BvR 2646/15
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