Alle Artikel der Rubrik "PR & Pressestellen"

Rabauken-Affäre (5): Ein Generalstaatsanwalt, Verfolgung Unschuldiger und die Pressefreiheit

Geschrieben am 30. Juni 2015 von Paul-Josef Raue.

Mir liegen im Wortlaut die Auskünfte des Justizministeriums und der Staatsanwaltschaft vor, man habe ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet, wegen des Kommentars…Mein Anwalt hat sich vor zwei Wochen bei der  Staatsanwaltschaft Stralsund um Übermittlung des Aktenzeichens gebeten. Heute teilte ihm der zuständige Staatsanwalt mit, man könne „die Anfrage keinem Vorgang zuordnen“. Das ist dieselbe Staatsanwaltschaft, die auf aktuelle Presseanfragen z.B. von Bild und FAZ antwortet, das Ermittlungsverfahren gegen den Nordkurier-Chefredakteur werden vier bis sechs Wochen dauern. Realsatire.

Schumacher beklagt, dass Anfragen zu ganz anderen Themen von Landesbehörden „seit Beginn der Affäre nur noch nach schriftlicher Aufforderung, ebenfalls schriftlich und mit tagelanger Verspätung beantwortet“ werden und die Pressestellen erklären,  das gelte nur für den  Nordkurier.

 

Was Headhunter raten: Ein Redakteur wäre auch ein guter Zielfahnder

Geschrieben am 18. Juni 2015 von Paul-Josef Raue.

Was können Journalisten besonders gut – und besser als andere Berufsgruppen? Wo finden sie Jobs, wenn die Redaktionen immer kleiner werden? Vor zwei Jahren gab der Headhunter Stefan Koop von „Amrop Delta“ dazu der Wirtschaftswoche ein Interview.

Wer sich mit Headhuntern einlässt oder einlassen muss, wer wissen will, wie sie über Journalisten denken, dem sei das Interview empfohlen. Hier die entscheidenden Passagen:

Welche Fähigkeiten zeichnen Redakteure aus? Koop:

Die können zunächst mal mit Sprache umgehen. Sie können Sachverhalte recherchieren, Fragen stellen und vor allem eins: zeitgenau abliefern. Das ist schon mal viel, was nicht jeder kann. Sie können unter Stress arbeiten und hartnäckig sein. Sie sind gewohnt, im Team zu funktionieren und müssen schnelle Entscheidungen treffen und dabei ihren intellektuellen Überblick permanent ausbauen.

Man liest es mit Freuden, auch wenn man sich wundert über des Headhunters Fähigkeit, mit Sprache „umzugehen“: Wie kann man einen Überblick ausbauen? Und dann noch einen intellektuellen? Ist ein ausbaufähiger Überblick nicht eher ein Unterblick?

Welche Jobs kommen für Redakteure infrage? Koop favorisiert Risikomanagement oder Market Research bei Financial Services. Und weiter:

  • Wenn man ganz breit denkt, kommen natürlich auch die Polizei, Bundeswehr, Ministerien und Nachrichtendienste in den Sinn. Hier gilt es auch, eigene Barrieren im Kopf zu überwinden.
  • Welcher Journalist hat sich schon einmal bei einer Top Unternehmensberatung beworben. Auch hier muss analysiert, recherchiert, bewertet und geschrieben werden.
  • Themen wie Marktforschung sind natürlich auch naheliegend.

Die Berufe, in die Redakteure oft wechseln, tauchen nicht auf: Pressesprecher, PR-Manager, Kommunikations- und/oder Marketingchefs. Allerdings empfiehlt Koop Fachverlage und Fachpublikationen – mit einem starken Argument: Sie haben den Wechsel in die Online-Welt besser geschafft als der klassische Verlagsbereich.

Zudem empfiehlt Koop die Existenz als freier Journalist – „wenn man einen eigenen USP hat. Die Redaktionen werden immer kleiner und brauchen dringend Unterstützung von außen“. Dem Headhunter ist bewusst, dass der freie Journalist – und nicht nur er – beim Geldverdienen Abstriche machen muss. Koop drückt es diplomatisch aus:

Wichtig ist, auch in der eigenen Gehaltsfindung flexibel zu sein. Der Journalist zählt immer noch zu den besser bezahlten Gruppen. Da sollte man sich interessante Neueinstiege mit Perspektive nicht verbauen.

Man kann auch Oberbürgermeisterin werden oder Aufsichtsrats-Vorsitzender beim HSV, nennt Koop noch „ganz anderen Felder“: Als das Interview gedruckt wurde, war die Zeit-Redakteurin Susanne Gaschke noch Oberbürgermeisterin in Kiel und Spiegel-Redakteur Manfred Ertel noch beim HSV. Die ganz anderen Felder waren allerdings zu morastig. Beide rutschten aus.

Und da wäre noch ein Job im Angebot des Headhunters:

Googeln sie mal den Begriff „Zielfahnder“, und sie werden viele Überschneidungen sehen zum Investigativ-Journalisten. Gerade der Wirtschaftsjournalist hat einen guten Überblick über das wirtschaftliche Geschehen, dieses gilt es zu nutzen.

Und wie wäre es mit Privatdetektiv? In den USA und England haben Redakteure den Privatdetektiv  zumindest als Krimi-Autoren zu Ruhm und Ehre gebracht. Raymond Chandler erfand Philip Marlowe und war danach in der Gehaltsfindung mehr als flexibel.

 

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Quelle: Wirtschaftswoche 5. März 2013

Pressefreiheit mit Rabauken: Jagdszenen aus Mecklenburg

Geschrieben am 30. Mai 2015 von Paul-Josef Raue.

Das Bundesverfassungsgericht bekommt einen neuen Fall – hoffentlich. Eine Amtsrichterin in Pasewalk (Mecklenburg-Vorpommern) hat den Nordkurier-Redakteur Thomas Krause zu einer 1000-Euro-Geldstrafe verurteilt, weil er sich – so der Nordkurier – „angeblich in der Wortwahl vergriffen habe, als er über den gefühllosen und ethisch verwerflichen Umgang eines Jägers mit einem Tier berichtete“. Die „Wortwahl“ bezieht sich vor allem auf das Wort „Rabauke“.

Nach dem Kommentar „Rabauken in Richter-Roben“ des Chefredakteurs Lutz Schumacher zu diesem Urteil hat der Oberstaatsanwalt Anzeige wegen Beleidigung erstattet. Davon erfuhr Schumacher aus einer Pressemitteilung des Sprechers des Oberstaatsanwalts. Schumacher reagiert im Nordkurier:

Die Staatsanwaltschaft entlarvt sich in ihrer Pressemitteilung selbst. Sie wollte offenbar gar nicht nur gegen das Wort ‚Rabauke‘ vorgehen, sondern in Missachtung unseres Grundgesetzes den gesamten Nordkurier-Artikel zensieren. Solche Juristen sind Feinde der Meinungs- und Pressefreiheit.

Die Chronik:

Rabauke Foto3. Juni 2014 Der Artikel „Rabauken-Jäger erhitzt die Gemüter“ erscheint im Nordkurier. Reporter Thomas Krause berichtet über einen Ueckermünder Jäger:, der ein totes Reh an der Anhängerkupplung seines Autos über die Bundesstraße 109 gezogen hatte. Anlass der Recherche ist ein Foto, das in den sozialen Netzwerken die Gemüter erregt. Der Nordkurier stellt nach Recherche fest: Das Bild ist echt, der Vorfall unbestritten. (Wortlaut des Artikels: Siehe unten)

Der Jäger stellt nach Erscheinen des Artikels Anzeige.

Juli 2014 Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein; der Jäger legt Beschwerde ein.

Sommer 2014 Die Jagdbehörde eröffnet Verfahren zum Entzug des Jagdscheins, weil „Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit“ verletzt worden sind. (Quelle FAZ)

2. Dezember 2014 Der Beschwerdeausschuss 2 des Presserats spricht eine Missbilligung aus, nachdem er eine Reihe von Artikeln zu dem Jäger-Fall ausgewertet hatte; der Nordkurier-Beitrag mit seiner Rabauken-Überschrift spielte keine hervorgehobene Rolle. Oliver Schlappat, Referent des Presserats, in einer Mail an den FAZ-Redakteur Jochen Zenthöfer:

Die Beschwerde wurde schließlich als begründet bewertet, weil in den Artikeln der Jäger so beschrieben worden war, dass er durch die Berichterstattung identifiziert werden konnte. Dies hat der Beschwerdeausschuss als Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex beurteilt (Schutz der Persönlichkeit). Darüber hinaus hat der Beschwerdeausschuss mindestens die Formulierung „fieser Wildschleifer“ als ehrverletzend angesehen.

Der Presserat habe nicht über den Artikel und die Überschrift „eine dezidierte Entscheidung“ getroffen – im Gegensatz zur Behauptung des Oberstaatsanwalts in einer Pressemitteilung.

Dezember 2014 Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren wieder ein; der Jäger legt wieder Beschwerde ein.

2. Februar 2015 Der Generalstaatsanwalt weist die Staatsanwaltschaft nach erneuter Prüfung an, noch einmal Ermittlungen aufzunehmen (Quelle: Nordkurier unter Bezug auf Generalstaatsanwalt).

Mai 2015 (Woche 21) Eine Amtsrichterin in Pasewalk verurteilt den Redakteur zu einer Geldstrafe von 1000 Euro, nachdem der Reporter einen Strafbefehl nicht akzeptiert hatte. Laut Nordkurier begründet sie, „dass man ein Kind noch als Rabauke betiteln könne, ein Erwachsener sich eine solche Formulierung aber nicht gefallen lassen müsse. Der Berichtsauftrag rechtfertige eine so ,pfeffrige und scharfe‘ Wortwahl nicht.“

21. Mai 2015 Der Nordkurier berichtet über die Verhandlung. Chefredakteur Schumacher kommentiert „Rabauken in Richter-Roben“, darin:

Zwar heißt es im Artikel 5 unserer Verfassung unmissverständlich: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“ – doch das schert offenbar weder einen sich im Gerichtssaal mit Schaum vor dem Mund über die Presse ereifernden Staatsanwalt noch seine Erfüllungsgehilfin am Richtertisch

27. Mai 2015 Die FAZ zitiert Chefredakteur Lutz Schumacher, der „Einschüchterungsversuche“ der Staatsanwaltschaft in den vergangenen Monaten beklagt und auf Ermittlungen verweist wegen Verleumdung und Geheimnisverrat, das waren Berichte aus nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen:

Die hiesige Staatsanwaltschaft ist übereifrig, man begreift dort nicht die verfassungsrechtlich geschützte Stellung der Presse. Dieser permanente Terror kann bei meinen Mitarbeitern eine Schere im Kopf verursachen, nach dem Motto: Dann berichten wir eben nicht mehr alles.

27.Mai 2015 Stefan Ludmann berichtet auf NDR-1 von Reaktionen auf das Urteil, das bei Politikern Kopfschütteln ausgelöst hat:

> Stefanie Drese, Rechtexpertin der SPD-Fraktion: Eine Richterin kann sich nicht als „Zensorin der Medien“ aufschwingen: Hinter der vermeintlichen Justizposse zeigt sich eine gefährliche Denkweise, die die Meinungsfreiheit angreift.

> Vincent Kokert, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion: Das Wort Rabauke ist dem Sprachgebrauch in Mecklenburg-Vorpommern nach kein Begriff mit beleidigendem Inhalt. Angesichts des Verhaltens des Jägers ist das Wort sogar noch geschmeichelt, da ließen sich schlimmere Wörter finden.

> Helmut Holter, Chef der Fraktion Die Linke: „Rabauken-Jäger“ ist von der Meinungsfreiheit voll gedeckt, der Jäger müsse sich fragen lassen, ob er angesichts seines rüden Verhaltens den Titel Jäger noch tragen sollte.

> Jürgen Suhr, Vorsitzender der Grünen-Fraktion: Ich bin froh, wenn Journalisten kritische Vorgänge gut lesbar aufarbeiten. Es wäre ein falsches Zeichen, wenn sich Journalisten durch ein solches Urteil verunsichert würden.

> Der Presserat bleibt einsam in seiner Einschätzung und erkennt keine Gefährdung der Pressefreiheit. Sprecher Oliver Schlappat spricht von einer sehr hitzigen Diskussion und appelliert an die Verantwortung der Medien: Es ist in dem Prozess kein Thema gewesen, ob die Zeitung über den Fall berichten durfte oder nicht. Journalisten müssen rechtliche und ethische Grenzen beachten. Wenn die Grenze zur Beleidigung oder Schmähkritik überschritten wird, so findet die Meinungsfreiheit darin ihre Grenzen.

BILD Rabauke Nordkurier28. Mai 2015

Die Bildzeitung berichtet über das Urteil und druckt den Artikel als Faksimile ab.

 

 

 

 

 

Rabauken Staatsanwalt PM29.Mai 2015

In einer Pressemitteilung gibt der Oberstaatsanwalt in Neubrandenburg bekannt, er habe Anzeige wegen Beleidigung erstattet gegen Nordkurier-Chefredakteur Schumacher.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Undsoweiter Lutz Schumacher wird voraussichtlich mit Presserechts-Anwalt Professor Johannes Weberling in die weiteren juristischen Händel gehen.

 

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Die Nordkurier-Artikel am 21. Mai 2015 im Wortlaut:

Zum Abschuss freigegeben

Ein Nordkurier-Redakteur wurde in dieser Woche vom Pasewalker Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Grund: Er hat sich angeblich in der Wortwahl vergriffen, als er über den gefühllosen und ethisch verwerflichen Umgang eines Jägers mit einem Tier berichtete.

Erst schleifte er ein Reh an der Anhängerkupplung über die Bundesstraße, jetzt zerrte er den Nordkurier vor Gericht: Der Mann, der als Wildschleifer von Vorpommern bundesweit traurige Berühmtheit für seine Rohheit im Umgang mit einem verendeten Tier erlangte, ist auf einmal sehr sensibel, wenn es um ihn selbst geht. Der Mann fühlte sich durch unsere Berichterstattung zu dem Fall und die Reaktionen darauf in der Jägerschäft und bei unseren Lesern in seiner Ehre verletzt. Er wandte sich aber nicht an den Nordkurier, um seine Sicht der Dinge vorzutragen und eine ergänzende Berichterstattung zu ermöglichen. Im Gegenteil, er blockte alle Versuche einer Kontaktaufnahme ab. Um dann, als sich die Wogen schon etwas geglättet hatten, Strafanzeige wegen Beleidigung gegen einen einzelnen Redakteur unseres Hauses zu stellen.

Gerichtliche Auseinandersetzungen sind für den Nordkurier natürlich nichts Neues. Wer die Dinge klar beim Namen benennt, auch strittige Themen engagiert angeht und dabei deutlich Stellung bezieht, provoziert natürlich auch Widerspruch. Und stellt sich dem gerne in presserechtlichen Verfahren, in denen noch einmal auf den Prüfstand kommt, ob die Redaktion ihrer Pflicht zur Sorgfalt und Wahrhaftigkeit nachgekommen ist. Das ist beim „Spiegel“ nicht anders als bei der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ und eben auch beim Nordkurier.

Unwaidmännisches Verhalten

In diesem Fall war es allerdings anders – und für die ganze Branche höchst untypisch. Jetzt wurde nicht um die Wahrheit gestritten, sondern mit den Mitteln des Strafrechts gegen unseren Reporter Thomas Krause und eine einzige Formulierung vorgegangen. Es ging um den Begriff „Rabauken-Jäger“, durch den sich der Wildschleifer angeblich aufs Höchste gekränkt fühlte. Jäger ist der Mann schon einmal, das steht fest, zumindest hatte er einen Jagdschein und ein eigenes Jagdrevier. Der Jagdverband allerdings würde ihn nicht Jäger nennen wollen. Zu unethisch und unwaidmännisch fand man dort sein Verhalten, das im Juni 2014 durch ein Foto dokumentiert wurde. Darauf sah man, wie ein verendetes Reh an der Anhängerkupplung über die Bundesstraße 109 geschleift wurde. Das Foto geisterte durch soziale Netzwerke im Internet, binnen 24 Stunden konnte der Nordkurier dann Zeugen auftreiben und die Herkunft des Fotos klären. Das Bild war echt, der Vorfall hatte sich tatsächlich so zugetragen und wird bis heute nicht bestritten. Der Nordkurier veröffentlichte daraufhin das Bild und ging der Frage nach, ob ein Jäger sich so verhalten darf.

Darf er nicht. „Es widerspricht allen ethischen und moralischen Wertvorstellungen, die wir mit der Jagd verknüpfen“, erklärte Kreissprecher Achim Froitzheim dazu. Der Beitrag im Nordkurier schlug hohe Wellen, in der Redaktion gingen viele Leserkommentare dazu ein, im Internet machten sich empörte Tierfreunde Luft. Auch darüber berichtete der Nordkurier. Und weil die Kommentare einhellig die Rohheit und Gefühllosigkeit eines solchen Umgangs mit einem Tier zum Thema hatten und den rabiaten Pragmatismus dieses „Jägers“ aufs Korn nahmen, erschien dieser Beitrag am 3. Juni unter der Überschrift „Rabauken-Jäger erhitzt die Gemüter“. Nach Meinung unseres Reporters und auch der Redaktion wurde so das Verhalten des Wildschleifers auf den Punkt gebracht.

Abrechnung mit den Medien

Seiner Meinung nach nicht. Er suchte aber wie gesagt nicht die Auseinandersetzung mit dem Nordkurier, er kämpfte auch nicht für seine Sicht auf die Ereignisse, sondern zeigte den Kollegen wegen Beleidigung an. Nun also der Prozess vorm Pasewalker Amtsgericht. Und dort staunten die Prozessbeobachter nicht schlecht, als es auch hier nicht um das Verhalten des Wildschleifers ging, sondern der Staatsanwalt in seinem Plädoyer gegen die Medien allgemein und den Nordkurier speziell zu Felde zog. Da ging es nicht mehr um den „Rabauken-Jäger“, sondern da gab es eine Generalabrechnung mit dem ganzen modernen Medienbetrieb. Zu laut, zu schnell, zu plakativ. Die wahren Rabauken, so klang das unterm Strich, sind die Journalisten.

Die Richterin wollte ebenfalls nicht gelten lassen, dass eine Zeitung die Dinge im Sinne der Meinungsfreiheit auch deutlich benennen darf. Selbst wenn ein Reporter ein Verhalten als unangemessen charakterisieren wolle, dürfe er dazu keine derartigen Formulierungen benutzen. Konkret führte sie aus, dass man ein Kind noch als Rabauke betiteln könne, ein Erwachsener sich eine solche Formulierung aber nicht gefallen lassen müsse. Der Berichtsauftrag rechtfertige eine so „pfeffrige und scharfe“ Wortwahl nicht.
Reporter soll 1000 Euro zahlen

Da half es auch nicht viel, dass der Nordkurier-Anwalt ausgeführt hatte, dass sogar die hochseriöse Börsen-Zeitung GdL-Chef Weselsky als Rabauken bezeichnet hatte. Der könne ja auch klagen, ließ die Richterin wissen und machte sich, anders als der Nordkurier, keine großen Sorgen, welche Auswirkungen das auf die Pressefreiheit haben könnte. Ihrer Meinung nach rechtfertige auch der Berichterstattungsauftrag diese Wortwahl nicht. Und weiter: „Ich wäre auch erbost, wenn ich als Rabauken-Richterin bezeichnet werden würde.“ Im Ergebnis erkannte sie auf schuldig.

1000 Euro soll Nordkurier-Reporter Krause jetzt zahlen. Aber noch im Gerichtssaal kündigte der Nordkurier-Anwalt an, gegen dieses Urteil Rechtsmittel einzulegen. Und unser Kollege erklärte, dass er die Nordkurier-Berichterstattung nach wie vor für angemessen und wahrheitsgemäß halte.

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Schumacher-Kommentar nach der Verurteilung des Redakteurs:

Rabauken in Richter-Roben

Das Grundgesetz gilt eigentlich in ganz Deutschland. Im Amtsgericht Pasewalk und bei der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg scheint das wichtigste deutsche Gesetz jedoch irgendwie verschludert worden zu sein. Zwar heißt es im Artikel 5 unserer Verfassung unmissverständlich: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“ – doch das schert offenbar weder einen sich im Gerichtssaal mit Schaum vor dem Mund über die Presse ereifernden Staatsanwalt noch seine Erfüllungsgehilfin am Richtertisch. Sie meinen allen Ernstes, es sei Sache von Strafgerichten zu entscheiden, was und in welchem Tonfall die Presse zu berichten habe.

Dieses Land hat zwei Diktaturen hinter sich und leider auch eine entsprechend fürchterliche Justizgeschichte. Die beiden über die freie Presse herfallenden Juristen haben daraus nichts gelernt. Vielleicht wäre es ihnen genehm, wenn der Nordkurier seine Artikel künftig den Behörden vorab zur Begutachtung vorlegt – war doch früher auch schon so. Und den Nachsatz im Artikel 5 des von Rabauken in Richter-Roben vergessenen Grundgesetzes – „Eine Zensur findet nicht statt“ – vergessen wir halt auch.

In Mecklenburg-Vorpommern will die Justizministerin im Rahmen einer Justizreform kleine Amtsgerichte auflösen. Der Nordkurier steht diesem Plan bislang eher kritisch gegenüber. Amtsgerichte, die offenen Verfassungsbruch begehen und die Meinungen von Journalisten bewerten und bestrafen wollen, sollten allerdings wirklich schleunigst dichtgemacht werden. Damit das Grundgesetz künftig auch wieder in unserer Region gilt. Ich freue mich in diesem Zusammenhang bereits jetzt auf Post: Lieber Staatsanwalt, auch dieser Kommentar dürfte Ihnen nicht schmecken. Bitte schicken Sie Ihre Ladung aber wenigstens mit dem Nordkurier-Briefdienst.

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„Mein lieber Schwan!“ – Warum Lorenz Maroldt zu Recht einen der Deutschen Lokaljournalistenpreise gewinnt (Friedhof der Wörter)

Geschrieben am 21. Mai 2015 von Paul-Josef Raue.

Die Poesie aus den Schreibstuben der Politik ist ein beliebtes Thema auf dem Friedhof der Wörter. Wie vernebeln wir die Wahrheit! So dürfte der Auftrag in den Kommunikations-Abteilungen lauten – in denen alles geschieht außer Kommunikation

Die einfallsreichsten Nebel-Poeten sitzen in Berlin. Lorenz Maroldt, der Chefredakteur des Tagesspiegel, hat gerade einen der Lokaljournalisten-Preise bekommen für seinen täglichen Newsletter „Checkpoint“ – das ist ein Nachrichten-Brief -, in dem er Tag für Tag seine Funde präsentiert wie zum Beispiel einen Text, der für die Baudirektorin Lüscher geschrieben wurde.

Der Umbau der Staatsoper wird teurer und teurer und immer noch teurer. Und wie begründet die Baudirektorin die Geldvernichtung?

„Die Optimierungsvorschläge und Einsparungsvorschläge wurden in der Regel nach ihrer Machtbarkeit und Sinnhaftigkeit unter Wahrung der Sanierungsziele auf breiter Ebene unter Einbeziehung des Bedarfsträgers und des Nutzers nach sorgfältiger Prüfung entschieden.“

„Machtbarkeit“ ist kein Verschreiber in dieser Kolumne, sondern einer im Original, sozusagen ein Freudscher Verschreiber.

Was ist typisch für die Verwaltungs-Poesie, mit dem gut bezahlte Beamte die Bürger quälen? Ein 31-Wörter-Satz mit 12 Substantiven und einem Verb und einigen Verben, die in Hauptwörter verwandelt wurden, zum Beispiel: vorschlagen in „Vorschläge“, einbeziehen in „Einbeziehung“ oder prüfen in „Prüfung“.

Der Sinn der Nebelwörter? Den gibt es nicht. Dafür sucht die Verzweiflung einen Satz, der selbst nach dreimaligem Lesen unverständlich bleibt. Man kann ihn noch öfter lesen: Er wabert und wabert und kann vom Klügsten nicht enträtselt werden.

Lorenz Maroldt, der kluge Redakteur, kommentiert mit einem 6-Wörter-Satz aus Wagners Lohengrin: „Nun sei bedankt, mein lieber Schwan!” Den Satz muss man auch nicht verstehen, aber er ist immerhin kurz und schön.

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Thüringer Allgemeine, Friedhof der Wörter, 26. Mai 2015

Der beste Brathähnchen-Blogger und die Mail-Liste des Grauens (Zitat der Woche)

Geschrieben am 19. Mai 2015 von Paul-Josef Raue.

In unserer agenturinternen Liste der besten Brathähnchenblogger bist Du auf jeden Fall ganz oben… Wir haben aus 1.000 internationalen Brathähnchenblogs im letzten halben Jahr nach Sichtung sämtlicher Artikel 50 ausgewählt, gewichtet und ein Ranking erstellt.

So beginnt eine Mail an den Blogger Maximilian Buddenbohm. In kress.de schreibt er, wie lieblos PR-Redakteure mit Bloggern umgehen und erstellt eine „dreiste Liste des Mail-Grauens“ (hier gekürzt):

1. Wirre Textbausteine, die nicht zusammen passen.
2. Rechtschreibfehler in beliebiger Häufung.
3. Einen Bezug auf irgendeinen Artikel, in dem man einmal irgendein Stichwort erwähnt hat.
4. Das Vortäuschen intimer Kenntnis des Blogs: „Wir lesen seit Jahren…“.
5. Den sofort folgenden Beweis, dass das Blog höchstens zwei Sekunden angesehen wurde: „Es ist schon eine Leistung, jahrelang auf diesem hohen Niveau über Brathähnchen zu bloggen!“
6. Eine abwegige Unterstellung: „Du als Imbissbudenbesitzer…“
7. Einen Vorschlag für etwas, das aus unerfindlichen Gründen Kooperation genannt wird: „Wir möchten gerne einen Artikel über Brathähnchengewürz auf Deiner Seite platzieren.“ Einfach so.
8. Die Ankündigung, dass keine Gegenleistung erbracht werden kann: „Ein Honorar ist hierbei leider nicht vorgesehen.“ Oder: „Wir können Dir als Ausgleich einen Gutschein über drei Dosen Hundefutter anbieten.“
9. Die Unterstellung, dass man als Blogger etwas von solchen Kooperationen hat: „Wir liefern Dir frischen Brathähnchen-Content, Du hast dadurch dann deutlich mehr Traffic.“
10. Wenn keine Artikelplatzierung gesucht wird, geht es um das Verlangen, bestimmte Stichworte in einem Text unterzubringen. Der Begriff ist dann eine Marke, und man liest mit Staunen – es ist gar keine so kleine Marke.

Ein Mord ist keine Hinrichtung – Der Kampf um Worte und der Terrorismus (Friedhof der Wörter)

Geschrieben am 30. April 2015 von Paul-Josef Raue.
„Mediendialog“ über Terrorismus und Journalismus in  München: Juri Durkot, ein Journalist aus Lemberg in der Ukraine, erzählt von Manipulationen und Verschwörungs-Theorien; von Redakteuren, die auf Todeslisten stehen; von inszenierten Video-Morden oder wirklichen; von Reportern aus dem Westen des Landes, die nicht mehr im Osten arbeiten dürfen, und lokalen Reportern im Osten, die nur schreiben können, wenn sie sich der Propaganda unterwerfen.
Und er berichtet vom Kampf um Worte:
> Das russische Staatsfernsehen spricht von der „Bürgerwehr“, die den Donbass beherrscht, das Donez-Kohlebecken im Osten.
> Deutsche Zeitungen bevorzugen „Rebellen“: Ein romantischer Begriff, der zudem besser auf einen kleinen Kreis von Kämpfern passte statt für eine gerüstete Armee.
> Andere schreiben von „Separatisten“: Ein meist positiv besetzter Begriff, den wir auch für Katalanen und Schotten nehmen.
Wechseln wir den Schauplatz:  Terroristen, beispielsweise in Arabien, kämpfen nicht nur mit Waffen, sondern auch mit Worten. Wir fallen darauf  rein, wenn wir eine Mörderbande wie  „IS“ einen „Staat“ nennen, einen Mord eine „Hinrichtung“, einen Mörder einen „Henker“ und eine Serie von Morden „Kriegsverbrechen“, die vor den Internationalen Gerichtshof gehört.
Moderne Terroristen foltern und töten wie im Mittelalter, aber nutzen souverän das Internet samt sozialen Netzwerken für ihre Propaganda – und nicht selten Journalisten, die ihre Wörter übernehmen und kruden Botschaften verbreiten.
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Thüringer Allgemeine,  4. Mai 2015

Ein Hauch von Anarchie – Vor 25 Jahren: Die Eisenacher Presse war die erste deutsch-deutsche Zeitung

Geschrieben am 8. Februar 2015 von Paul-Josef Raue.

Im November 1989 fiel die Grenze auch zwischen Thüringen und Hessen. Zwei Monate später fuhr ein Lieferwagen aus dem Westen im strömenden Regen über einen kleinen Grenzübergang an der Werra, durch eine Landschaft aus engmaschigen Zäunen und Wachtürmen. Für die Grenzer waren einige Flaschen Wodka eingepackt worden und unter dem Fahrersitz versteckt: Bestechungs-Trunk, es sollte schnell gehen. Doch die Grenzer wollten nur eines der Zeitungspakete, die als Schmuggelware auf der Ladefläche lagen, gedruckt in Marburg, der Partnerstadt von Eisenach.

Es war noch dunkel, auf der Stadt lag der gelb-graue Winterdunst. Der Markt-Platz war rappelvoll, ein Meer aus Regenschirmen. Eine Demonstration? Gegen eine mögliche Schließung des Automobilwerks, in dem der Wartburg gebaut wird? Gegen die alten Genossen?

Es war jedenfalls kein Durchkommen. Der Fahrer des Lieferwagens wollte schon umdrehen, als sich die Menge wie auf einen Ruf hin in Bewegung setzte. Was jetzt passierte, rührte alle Beteiligten zu Tränen: Die Eisenacher hatten stundenlang im Regen auf die Zeitung gewartet, sie waren hungrig auf Nachrichten und Kommentare, die weder einer der Mächtigen lenkte noch zum Zwecke der Propaganda drucken ließ. Sie umlagerten den Lieferwagen, sie wollten nur eins: die Zeitung, die eine richtige Zeitung ist.

Erste Ausgabe der Zeitung war schnell vergriffen

Die Eisenacher waren schon in der Dämmerung auf den Marktplatz geströmt, weil eine Woche zuvor, am 18. Januar 1990, die erste Ausgabe der Eisenacher Presse schnell vergriffen war und sich nicht jeder ein Exemplar einstecken konnte. Schon nach wenigen Wochen war in Thüringen die Auflage der Zeitung höher als die Auflage im heimischen Westen. Die Redaktion mietete einen Raum im „Haus der Dienste“ an, weil es dort ein funktionierendes Telefon gab. Allerdings brach die Leitung immer wieder zusammen, wenn man die Computer-Daten nach Marburg übertragen wollte.

So speicherten die Redakteure ihre Artikel und Fotos auf Disketten und fuhren abends über die Grenze nach Herleshausen, wo sie in einem Einfamilienhaus ein kleines Zimmer gemietet hatten. Dort wurden die Daten mit einem Akustik-Koppler via Telefon an die Druckerei nach Marburg gesendet.

In der Redaktion in der Friedrich-Engels-Straße saßen Journalisten aus dem Westen zusammen mit Journalisten aus dem Osten. Für Konzepte und lange Konferenzen war keine Zeit; statt Marketing-Strategien war Spontanität gefragt. Es war eine bunte Truppe. Von denen, die schon in der ersten Stunde dabei waren, wurden zwei später Chefredakteure, einer in Hanau, einer an der holländischen Grenze; andere sind zum Fernsehen gegangen oder als Pressesprecher geblieben – und die Journalistin, die über einen Zitronen-Skandal auf der Müllkippe schrieb, verkauft heute Wasserbetten.

Schnell sprach sich herum, dass die Zeitung aus der Partnerstadt eine Redaktion eröffnet hatte. Zu Dutzenden standen Bürger in dem stickigen kleinen Raum, in dem im Westen kein Redakteur arbeiten würde. Es war gut, dass die Bürger kamen, denn das Telefon war kaum eine Hilfe. Die Zentrale, welche die Gespräche vermittelte, residierte im Keller und war nur stundenweise besetzt, nach 16 Uhr überhaupt nicht mehr.

In den beiden ersten Ausgaben hieß die neue Zeitung noch Oberhessische Presse – Wochenzeitung für Eisenach, schon im Februar gab es den neuen Zeitungsnamen Eisenacher Presse, der etliche Besitzerwechsel überdauern sollte. Heute gehört die Eisenacher Presse zur TLZ, die in Weimar herausgegeben wird.

Redaktion druckte das „Tagebuch der Revolution“

Worüber schrieben die Redakteure in der neuen Zeitung:

> Willy Brandts Besuch auf dem Marktplatz, bejubelt von 20 000 Menschen;
> die ersten Gewerbe-Genehmigungen;
> die Dreck-Luft in Eisenach, das Verkehrs-Chaos und Giftschlamm auf der Hausmüll-Deponie;
> die Zukunft des „Wartburg“, des Automobil-Werks und seiner Arbeiter;
> die Arroganz der Westdeutschen, die mit ihrem Geld protzen;
> Zitronen, die wegen Verteilungs-Pannen auf die Moosewald-Müllkippe weggeworfen wurden – und das in einem Land, in dem man Südfrüchte nur aus dem West-Fernsehen kannte;
> Hunderte von Anzeigen, in denen Eisenacher und Marburger Kontakt zueinander suchten, Arbeit oder Unterkunft.

Der erste Roman, den die Eisenacher Presse druckte, ist Monika Marons „Flugasche“, der in der DDR nicht erscheinen durfte und der die Geschichte einer Werkszeitungs-Journalistin in Bitterfeld erzählt.

Die erste Kolumne bekam die Eisenacherin Margot Friedrich mit ihrem „Tagebuch der Revolution“, das wenig später als Buch gedruckt wird. „Manchmal denke ich, eine Epoche beginnt zu schwanken“, schrieb die Eisenacher Journalistin.

In den Zeitungen machte sich in den letzten Monaten der DDR eine Spielart der Anarchie breit, wie es sie nur in revolutionären Zeiten gibt. Um die Pressegesetze der DDR kümmerte sich kaum einer. Die westdeutschen Journalisten kannten sie nicht, die Ostdeutschen waren froh, endlich einmal alles schreiben zu können. Wer heute wie damals lange Namens-Listen von Stasi-Spitzeln druckte, würde monatelang mehr Stunden im Gericht als in der Redaktion verbringen.

Diese ostdeutsche Anarchie machte sich nicht nur im Journalismus breit. So berichtete die Eisenacher Presse im März 1990 über Händler, die in Eisenach Kiwis und Ananas nur gegen D-Mark verkauften. Das ist verboten, sagte die „Stellvertreterin für Handel und Versorgung im Rat des Kreises Eisenach“. Eine Ordnungsstrafe bis zu 500 Mark, offenbar Währung der DDR, drohte. Nur, so schränkte die Stellvertreterin ein: „Bis zum heutigen Tag ist noch niemand für so etwas belangt worden – und übermorgen können die Rechtsvorschriften vielleicht schon ganz anders sein.“

Keiner klagte an, keiner beschwerte sich. Das Volk war so forsch, geradezu übermütig, wie die Journalisten – etwa wenn es um die Abrechnung mit den lokalen Mächtigen ging, die sich den DDR-Alltag vergoldet hatten. Das ist eine von vielen Geschichten, wie sie in der Eisenacher Presse stand:

In einem Dorf nahe Eisenach warfen die Bürger dem Bürgermeister Amts-Missbrauch und Korruption in vierzig Fällen vor. Was für eine Szene! Kein Drehbuch-Autor könnte sie erfinden, sie war nur möglich in der Aufbruch-Stimmung einer revolutionären Zeit. Die Kriminalpolizei lud die Bewohner des Dorfes Unkeroda in einen großen Saal und berichtete von den Ermittlungen gegen ihren ehemaligen Bürgermeister, allerdings mit einem für die hundert Zuhörer unbefriedigenden Ergebnis: Für eine Strafverfolgung fehlten die rechtlichen Grundlagen.

Die Leser schrieben sich die Vergangenheit von der Seele. Wochenlang lief die Serie „Leben unter Hammer & Zirkel“, wo die Qual der Erinnerung zu spüren ist – Erinnerungen aus einer Zeit, als kaum einer es wagte, etwas aufzuschreiben und aufzubewahren.

Landrat verpasste seinen Leuten einen Maulkorb

Monatelang hemmte keine Bürokratie und kein Bürokrat die Recherche der Journalisten, und schnell machten die ostdeutschen Journalisten mit. Doch schon am 31. Oktober 1990 – wenige Tage nach der Einheit – berichtete die Eisenacher Presse über den ersten Maulkorb-Erlass aus dem Landratsamt.

Der Landrat verfügte, dass künftig jede Stellungnahme aus seinem Haus über seinen Tisch zu gehen hatte. Vergebens empörten sich die Mitarbeiter, vor allem die leitenden: „Das ist ja schlimmer als in früheren Zeiten“. Der Landrat pochte auf sein Recht als Chef des Hauses.

Doch nicht allein Affären, Missstände und die Skandale prägten die ersten Monate. Das Leben war nicht traurig, die Eisenacher Presse berichtet von der neuen Lust am Konsum und der Lust am Reisen.

Kiloweise Bananen und zehn Stunden Wartezeit bei der Anmeldung des neuen Autos, der erste Tchibo-Stehausschank, gleich von Tausenden gestürmt – und die Kehrseiten des schnellen Konsums: Mikroben in der Thüringer Bratwurst, Ladendiebstahl und die Schrecken der ersten Kaffeefahrt. Für eine Eisenacherin wurde die Fahrt nach Stukenbrock zum Verlustgeschäft erster Güte – mit der Kamindecke „Butterfly“.

Legionen von westdeutschen Versicherungs-Vertretern und Werbern schlüpften durch das kleinste Loch in der Grenze, für Halsabschneider jeder Art begann eine große Zeit ebenso wie für jene kleinen Gauner, die im Westen keine Opfer mehr fanden. Nur informierte Menschen werden nicht zum Opfer, nur wer sein Recht kennt, kann sich wehren.

So war die erste Aufgabe der Zeitung eine Pflicht, der im Westen nur noch wenige nachkamen: Lebenshilfe, verstanden als Service für alle Fragen, eben Ratschläge und Informationen für den Alltag. Es waren meist einfache Fragen, die auf Antworten warteten: Was ist eine Kündigung? Was sind Nebenkosten bei der Miete? Wann gibt es Sozialhilfe?

Die Redakteure wollten helfen in der neuen Marktwirtschaft, die von den meisten als Dschungel erlebt wurde. Die Zeitung schlug Trampelpfade und wählte Experten als Führer – etwa für die Serie „Einführung in die Marktwirtschaft“, die der Direktor des Marburger Arbeitsgerichts schrieb.

Die Redakteure zogen in die Öffentlichkeit, was manche gerne unter der Decke halten wollten: Kaufen und Verkaufen von einst volkseigenem Besitz oder die Beutezüge von Wendegewinnlern aus dem Westen. In den ersten Monaten schien sich kaum einer, der aus dem Westen kam, an die Maxime zu halten, die die Eisenacher Presse aus einem Manager-Seminar berichtete: „Bitte: Geben Sie keinem in der DDR das Gefühl, 40 Jahre umsonst gearbeitet zu haben!“.

Journalisten leisteten sich Ungewöhnliches in dieser Zeit: Gefühle. Sie schrieben davon, ohne Scham, weil sie anders nicht beschreiben konnten, was sich wirklich ereignete in diesem Land, das am ersten Samstag im Juli seine Grenze verlor – und nicht nur die aus Beton und Stacheldraht und Todesstreifen.

Eine Rose zur Erinnerung an das Ende der Grenze

Lokalchef Dieter Schreier schrieb in seinem „Eisenacher Notizbuch“ am 6. Juli 1990:

Unser Leser Karl-Heinz Langhammer aus Kirchhain befand sich per Lkw auf der Rückfahrt Richtung Marburg. Wie so oft in den vergangenen Jahrzehnten bei vielen Reisen in die DDR. Bei den Kontrollen sei er dabei immer „den Umständen entsprechend korrekt behandelt worden“. So auch diesmal.

Am Übergang Eisenach standen vier Grenzbeamte, die sich kurz nach dem Transportgut erkundigten. Dann verschwand plötzlich einer im Kontrollgebäude. Kurze Zeit später kam er wieder, mit einer Rose, die er ins Fahrerhaus reichte. „Zum Andenken an unsre letzte Schicht an der Grenze!“

Realität an der deutsch-deutschen Grenze. Im Juni 1990, fast drei Jahrzehnte nach dem Bau der Mauer und nur ein paar Monate nach der Revolution. Eigentlich unfassbar.

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Thüringer Allgemeine 7. Februar 2015

Auszug aus dem Buch „Die unvollendete Revolution – Die Geschichte der deutsch-deutschen Missverständnisse“, das im Frühjahr im Klartext-Verlag erscheinen wird.

Ramelow, Staatsfernsehen und die Kontrolle der Macht: Bestialisch (Leser fragen)

Geschrieben am 1. Februar 2015 von Paul-Josef Raue.

Der neue Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) hat im Weimarer Privat-Sender Salve TV eine Sendung, in der er seine Politik ohne lästige Fragen von Journalisten preisen kann. Die Sendung „Ramelow & Co“ wird gerade von Medienrechtlern scharf kritisiert als „Staatsfernsehen“. Leser der Thüringer Allgemeine sehen das anders, so schreibt ein Leser aus Apolda:

Mit mir fragen auch viele Leser, was die Hetzkampagne gegen Salve-TV und gegen den neuen Ministerpräsidenten Ramelow bezwecken soll. Soll eine wahrheitsgetreue hautnahe Darstellung der Tagesarbeit des Neuen an der Spitze Thüringens, die durchaus interessant ist, verhindert und er in seiner freien Meinungsäußerung beschnitten werden?

Und eine Leserin aus Erfurt stellt fest: „Das ist doch dann endlich mal nachvollziehbare Demokratie.“

Der TA-Chefredakteur antwortet in seiner Samstag-Kolumne „Leser fragen“

Sie gehen beide davon aus, dass Politiker prinzipiell die Wahrheit sagen, uneigennützig sind und nicht ihre eigene Macht im Sinne haben, sondern stets das Wohl des Volkes. Man muss ihnen nur zuhören und schon kennen wir die Wahrheit und können Demokratie nachvollziehen.

Das wäre schön, aber die Erfahrung zeigt: Politiker mögen zwar über ein reines Herz verfügen, das allein die Wahrheit liebt, aber dennoch ist eine gute Kontrolle sinnvoll im Namen der Bürger und zum Nutzen der Demokratie.

Diese Kontrolle üben Medien aus – und nicht Politiker selber. So sieht es auch unsere Verfassung.

Jürgen Brautmeier ist ein unverdächtiger Zeuge. Er leitet die Direktorenkonferenz der Medienanstalten, also der Anstalten, die Rundfunk und Fernsehen in privater Hand zu kontrollieren haben. Er sagt: „Es gehört zu den Grundlagen unserer Verfassung, dass sich der Staat aus dem Rundfunk herauszuhalten hat. Deshalb wäre ich Ministerpräsident Ramelow dankbar, wenn er von sich aus seine Sendungsabsichten aufgibt. Alles andere wäre ein Tabubruch.“

Wenn ein Ministerpräsident kontrolliert wird, ist das weder eine Hetze noch eine Beschneidung seiner freien Meinungsäußerung. Er verfügt über eine eigene Abteilung, die seine Meinungen – oder auch Wahrheiten – der Welt mitteilt und den Presse-Stellen in den Ministerien Sprachregelungen verfügt wie etwa zu Salve-TV: „Der Vorwurf der staatlichen Einflussnahme ist nicht zutreffend.“

Wir alle sollten wachsam bleiben. Wer wachsam ist, sollte auch nicht der Hetze verdächtigt werden – auch nicht als „bestialisch“ eingeordnet, wie Salve-TV die Berichterstattung unserer Zeitung nannte. Wächter können irren, aber Bestien sind wir nicht.

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Thüringer Allgemeine 31. Januar 2015

„Wehe, wenn die Medien losgelassen“, klagt ein MAZ-Studienleiter

Geschrieben am 27. Januar 2015 von Paul-Josef Raue.

Die Zuger Sex-Affäre hat es über die Weihnachtstage wieder einmal gezeigt: Wehe, wenn die Medien losgelassen. Dann wird in intimsten Details gewühlt, kommen anonyme Augenzeugen zu Wort und die Betroffenen verlieren Ehre, Ruf und Ansehen – auch wenn noch gar nicht klar ist, was überhaupt vorgefallen ist.

Genau hier wollen Medienethik und Medienrecht Pflöcke einschlagen, die nicht nur die Menschen in ihrer Persönlichkeit schützen, sondern auch die Medien selbst in ihrem Ruf. Denn berichten Journalisten hechelnd über Verdächtigungen, die in sich zusammenfallen oder die man gar nicht überprüfen kann, verlieren die Medien ihr wichtigstes Gut: Die Glaubwürdigkeit. Jenes Gut, das sie von andern Informationsträgern wie Kommunikations- oder PR-Agenturen und Einzelstimmen im Internet unterscheidet. Darum sind Medienrecht und Medienethik wichtiger denn je. Damit jeder Medienschaffende nicht nur seine Rechte, sondern auch die Grenzen kennt.

 

Dominique Strebel, Co-Studienleiter Diplomausbildung der Schweizer Journalistenschule MAZ in Luzern; MAZ-Newsletter im Januar 2015

 
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Die Zuger Sex-Affäre: Ein Kantonsrat und SVP-Politiker wurde verhaftet, nachdem eine Grünen-Politikerin nach einem durchzechten Abend kurz vor Weihnachten mit Unterleibsschmerzen, aber ohne Erinnerung aufgewacht war. Zuletzt war sie mit dem Kantonsrat gesehen worden.

Ramelow führt in Thüringen „Staatsfernsehen“ ein

Geschrieben am 17. Januar 2015 von Paul-Josef Raue.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow sprach gestern erstmals im TV-Sender Salve, ohne dass Journalisten ihn mit Fragen stören konnten. „Ramelow & Co“, so der Serien-Titel, wird jede zweite Woche ausgestrahlt. Im Konzept des Weimarer Senders heißt es: Ramelow wird eigenständig vor der Kamera zusammenfassen und reflektieren. Dabei spricht er direkt in die Kamera.

Ramelow verwirklicht so, wovon Adenauer träumte: Ein Staatsfernsehen. Dem ersten Kanzler der Bundesrepublik hatte das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vorgeschoben. „Das ist wie Staatsfernsehen, das geht so nicht“, kritisiert in der Thüringer Allgemeine der SPD-Bundestagsabgeordnete Steffen Lemme, der auch der Versammlung der Thüringer Landesmedienanstalt vorsteht. Wenn Ramelow, so Lemme, ungestört zu den Thüringern sprechen wolle, „kann er sich auch gleich selbstständig machen mit einem eigenen Medienunternehmen“.

Trotz der Kritik, die aus allen politischen Lagern kommt, will Ramelow nicht von dem Auftritt abrücken, wie die Staatskanzlei mitteilt. Der Medienwissenschaftler Horst Röper aus Dortmund findet den Auftritt absurd und sagt der Thüringer Allgemeine:

Ich habe noch nie gehört, dass ein Ministerpräsident sich selbst kommentieren darf. Das ist unglaublich, das ist entsetzlich. Hier verabschieden wir uns vom Journalismus. Dass es so etwas geben könnte, hat vermutlich niemand geahnt.

Für den Salve-TV-Hauptgesellschafter Klaus-Dieter Böhm ist Ramelows Solo-Auftritt der Versuch, „Politik transparent zu machen“.

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Quelle: Thüringer Allgemeine 17.1.2015

Seiten:«12345678»

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