Schlagzeile in Koblenz: Hetzjagd gegen Flüchtlinge oder notwendige Information?
„Kassenpatienten zahlen für Flüchtlinge“
Mit dieser Zeile machte die Rhein-Zeitung in Koblenz am Samstag die Titelseite auf. Einige Leser protestierten: „Hetzjagd gegen Flüchtlinge“. Chefredakteur Christian Lindner reagiert darauf in seinem montäglichen Newsletter:
Wenn wir aus Furcht vor Stimmungen nicht mehr das sagen, was Sache ist, bekommen wir auf Sicht noch ganz andere Probleme. Wir werden uns deshalb weiter an den Fakten orientieren – und Schlagzeilen formulieren, die Entwicklungen auf den Punkt bringen. Auch wenn diese nicht jedem gefallen.
So nennt die Rhein-Zeitung auch die Nationalität eines 19-jährigen Asylbewerbers aus Afghanistan, der, mit einem Messer bewaffnet, in einer Spielhalle eine Frau als Geisel genommen und die Zusicherung einer Aufenthaltserlaubnis gefordert hatte. „Wir nennen die Nationalität des Täters – weil das untrennbar zur Beurteilung der Tat gehört“, schreibt der Chefredakteur.
Regeln: Wie Journalisten mit Terroristen umgehen sollen
Die Presse lässt sich nicht zum Werkzeug von Verbrechern machen
Dieser Satz müsste als Regel eigentlich ausreichen, wenn Journalisten über Terror und Gewalt berichten. Mit diesem Satz „aus den Leitlinien zur Berichterstattung über Gewalttaten“ beenden Georg Mascolo und der Terror-Experte Peter Neumann ihren Beitrag in der Süddeutschen Zeitung: „Die rohe Botschaft: Terroristen messen den Erfolg ihrer Anschläge auch am medialen Widerhall. Verschweigen ist keine Lösung, aber die neue Bedrohung erfordert neue Regeln“.
Diese Regeln schlagen Mascolo und Neumann vor (hier Zusammenfassung):
- Verschweigen kann keine Lösung sein, sonst verbreiten sich Verschwörungstheorien noch schneller.
- Größte Zurückhaltung ist geboten bei Fotos und Videos vom IS, anderen Terror-Organisationen oder Einzeltätern, nicht nur bei Bildern der Taten, sondern auch von marschierenden IS-Anhängern oder bei Bekenner-Botschaften von Attentätern.
- Ohne Kontext und Einordnung sollten Bilder überhaupt nicht verwendet werden.
- Bei der Sprache gilt Vorsicht wie bei den Bildern.
- Der Begriff „einsame Wölfe“ für Einzeltäter wird von Behörden und Wissenschaftler zwar benutzt, aber er heroisiert die Täter.
- Vorsicht bei Superlativen, die dem IS nutzen, um Angst zu steigern: „Eskalation“ usw.
- Pflicht zur Sorgfalt gilt auch für jeden, der in den Sozialen Medien Bilder verbreitet. „Solche Bilder haben das Potenzial zu traumatisieren“, so der Münchner Polizeisprecher Marcus da Gloria Martins. „Das ist eine Verantwortung, die man Hobbyjournalisten oder Freizeit-Filmern wirklich vor Augen führen muss.“
- Live-Übertragungen von Anti-Terror-Einsätzen gefährden die Arbeit und den Erfolg der Polizei, weil die Täter den Polizeieinsatz live im Fernsehen oder im Internet verfolgen können.
- Zurückhaltung bei der Beschreibung von Täter-Biografien: Es gibt keine klare Grenze mehr zwischen terroristischer Motivation und psychischer Erkrankung.
- Besondere Zurückhaltung bei Berichten über psychisch Kranke und Amokläufer; die von einigen französischen Medien wie Le Monde vertretene Linie ist richtig: keine Namen, keine Bilder. Die Gefahr von Nachahmern ist besonders hoch. Laut US-Studie steigt die Gefahr von weiteren Amokläufen direkt nach einer Tat um 22 Prozent.
Mascolo und Neumann verweisen auf die Regeln, die der IS zur Unterdrückung der Berichterstattung für sein eigenes Machtgebiet aufgestellt hat; er hat unabhängige Berichterstattung als Bedrohung erkannt: Zugelassen sind nur Journalisten, die dem selbsternannten Kalifen die Treue schwören.
Notwendig seien Fakten gegen die vom IS verbreiteten Mythen. Mascolo und Neumann:
Berichte über die massenhaften Desertionen etwa oder über die Korruption im Kalifat, die inzwischen so groß ist, dass sogar Mitgliederlisten der Terroristen verkauft werden. Oder Geschichten wie die in der Washington Post. Sie beschreibt, dass der IS Leute abgestellt hat, um gefallene Kämpfer zu bergen. Sie waschen ihnen das Blut ab, öffnen ihre Augen, verändern die starren Gesichtszüge so, dass ein Lächeln entsteht. Ganz so, als wären sie nicht unter Qualen gestorben, sondern freudig ins Paradies eingezogen.
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Quelle: SZ 6. August 2016
Info: Presserat spricht Rügen aus wegen Fotos von Terroropfern
Unbenommen liegt ein öffentliches Interesse an der Berichterstattung über das schreckliche Ereignis (in Brüssel) vor. Medien hatten jedoch eine oder mehrere Aufnahmen gezeigt, auf denen schwer verletzte Menschen identifizierbar zu sehen waren. Einige von ihnen sogar in Nahaufnahme. Diese Fotos verstoßen gegen den Schutz der Persönlichkeit. Presseethisch zulässig waren Fotos, die die dramatische Gesamtszenerie am Flughafen und an der Metro zeigten. Diese Bilder dokumentieren die schreckliche Realität dessen, was sich ereignet hat, überschreiten jedoch keine ethische Grenze. (aus einer Pressemitteilung des Presserats)
Interviews mit Despoten: Auf die eigene Haltung kommt es an (Gespräch mit Dieter Bednarz)
Politiker in Europa wollen die Gespräche mit der Türkei abbrechen: Mit Diktatoren niemals! Gilt das auch für Journalisten? Franz Josef Wagner, Kolumnist der Bildzeitung, meint: „Gott, für ein Interview lächelte ich selbst mit dem Teufel.“ Auch Dieter Bednarz, Nahost-Experte des Spiegel, interviewt jeden: „Ich hätte keine Scheu, morgen auch nach Nord-Korea zu reisen, wenn ich dort einen Termin bekommen könnte. Wichtig ist doch, die richtigen Fragen zu stellen.“
Wohl kein anderer Reporter hat so viele Interviews mit Despoten geführt wie Bednarz. Im Kress-Gespräch, veröffentlicht in meiner Journalismus!-Kolumne, geht er auf die Haltung ein, die ein Reporter mitbringen sollte:
Wer sich so mit dem Land auseinandersetzt, geht natürlich mit einer eigenen Position in einen solchen Termin, kommt als kritischer Frager und scheut auch den Schlagabtausch nicht. Auf diese eigene Haltung kommt es – neben Fachwissen – an…. Meine einzige Sorge ist mitunter, dass eine zu harte Frage, womöglich wie bei Motakki gleich als Einstieg, zum Abbruch des Termins führt.
Bednarz hatte das Interview mit dem iranischen Außenminister Motakki mit der Frage begonnen: „Herr Außenminister, Sie sind der oberste Diplomat der Islamischen Republik Iran. Sie vertreten eine Nation, die sich einer Kulturgeschichte von über 2500 Jahren rühmt. Beschämt es Sie nicht, dass in Ihrem Land Menschen gesteinigt werden?“ Manutschehr Motakki hatte die Frage auch bei der Autorisierung nicht gestrichen.
Für Bednarz sind solche Interviews auch ein Grund, warum er Journalist geworden ist:
Mich interessieren politische Entwicklungen sowie Menschen und deren Schicksale. Das gilt nicht nur für die Mächtigen, sondern auch für Oppositionelle. Eine großartige menschliche Bereicherung waren die zwei Stunden Interview mitten in der Nacht, die mir Ahmadinedschad-Gegenspieler Mehdi Karroubi, der unter Hausarrest stand, gewährt hat. Und wenn Sie zweieinhalb Stunden mit einem wie dem ägyptischen Staatschef Sisi reden, dann bekommen Sie schon eine Ahnung davon, wie diese Person tickt und welche Botschaft sie zum Beispiel an die Bundesregierung übermitteln will. Wenn das Gespräch gut geführt wird, dann erschließt sich das auch dem Leser und ist ein Gewinn für ihn.
„Ein Journalist scheut den Schlagabtausch nicht“ ist das Gespräch überschrieben, das in voller Länge bei kress.de nachzulesen ist.
Namensnennung – ja oder nein? Verfassungsgericht stärkt die Meinungsfreiheit
Ein Mann verlässt seinen Laden, den er gemietet hatte, und zahlt die ausstehende Miete erst, als der Vermieter gegen ihn Strafanzeige stellt und Zwangsvollstreckung beantragt. Drei Jahre danach veröffentlicht der Mieter in einem Internet-Portal den Namen des Vermieters, der gegen ihn Strafanzeige gestellt hatte, und erzählt wahrheitsgemäß, was geschehen war.
Der Vermieter klagt wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte und seiner Sozialsphäre, er will den Eintrag gelöscht sehen: Land- und Oberlandesgericht geben ihm Recht. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet allerdings anders – für die Meinungsfreiheit. Das Urteil ist auch für Journalisten interessant, weil das Verfassungsgericht die Gründe aufzählt, die dafür sprechen, den Namen in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung zu nennen:
- Die Fakten müssen stimmen.
- Die Behauptung wahrer Tatsachen über die Sozialsphäre müssen grundsätzlich hingenommen werden.
- Die Nennung des Namens berührt das Persönlichkeitsrecht
- Die Schwelle zur Persönlichkeitsrechts-Verletzung wird erst überschritten, wenn sie einen Persönlichkeitsschaden befürchten lässt, der unverhältnismäßig ist; das Gericht wörtlich: „außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht“.
- Die Nachteile für den Genannten müssen im rechten Verhältnis zur Schwere des geschilderten Verhaltens oder der Bedeutung für die Öffentlichkeit stehen.
- Droht kein unverhältnismäßiger Verlust an sozialer Achtung, muss einer die Veröffentlichung hinnehmen.
- Es ist unwesentlich, ob der Vorfall einige Jahre – im konkreten Fall drei – zurückliegt.
Dies ist kein Freibrief für Zeitungen und Nachrichten-Portale, stets einen Namen zu nennen. Im konkreten Fall ging es um Online-Portale, welche die Möglichkeit bieten, Firmen zu suchen und eine Bewertung abzugeben.
Das Urteil zeigt: Es kommt auf den Einzelfall an und die Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Recht auf freie Meinungsäußerung. Wie schwierig diese Abwägung ist, zeigt die unterschiedliche Beurteilung von hohen Gerichten in dem konkreten Fall.
Bundesverfassungsgericht – Beschluss vom 29. Juni 2016: 1 BvR 3487/14
Ist „durchgeknallte Staatsanwältin“ Schmähkritik? Nein, sagt das Verfassungsgericht
Unser höchstes Gericht kann nicht oft genug betonen: „Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit schützt nicht nur sachlich-differenzierte Äußerungen. Vielmehr darf Kritik auch pointiert, polemisch und überspitzt erfolgen“, so das Bundesverfassungsgericht in einer aktuellen Entscheidung. Nein, es geht nicht um den Fall Böhmermann, sondern um einen kaum beachteten Prozess in Berlin, in dem das Landgericht einen Rechtsanwalt verurteilt hatte – wegen „Schmähkritik“ an einer Staatsanwältin.
Was wenige wissen: Betrachtet ein Gericht eine Kritik als Schmähkritik, prüft es nicht mehr, ob sie unter die Meinungsfreiheit fällt. So kann ein Gericht den Artikel 5 des Grundgesetzes leicht aushebeln, besonders gerne wenn es um Richter und Staatsanwälte und andere Amtspersonen geht. Das macht offenbar das Bundesverfassungsgericht nicht mehr mit und zieht neue Grenzen.
Zum konkreten Fall:
Zwischen einem Strafverteidiger und einer Staatsanwältin kam es zu einer heftigen Auseinandersetzung, als der Mandant in Haft genommen wurde. Bei einem Telefonat mit einem Journalisten titulierte der Anwalt die Staatsanwältin als „dahergelaufene Staatsanwältin“ und „durchgeknallte Staatsanwältin“. Das Landgericht verurteilte den Anwalt zu einer Geldstrafe von 8400 Euro.
Das Urteil aus Berlin kassierte das Verfassungsgericht: Eine Beleidigung Ja, aber keine Schmähkritik. Es gab die wegweisende Begründung dazu: „Wird eine Äußerung unzutreffend als Schmähkritik eingestuft, liegt darin ein eigenständiger verfassungsrechtlicher Fehler, auch wenn die Äußerung im Ergebnis durchaus als Beleidigung bestraft werden darf.“
Jedes Gericht darf künftig nicht mehr automatisch und unbegründet von „Schmähkritik“ ausgehen, wenn eine Amtsperson kritisiert oder beleidigt wird. Gibt es einen sachlichen Grund für die Beleidigung – wie im vorliegenden Fall – kann ein Gericht nicht mehr auf Schmähkritik setzen. Die Verfassungsrichter spekulieren ein wenig:
Hätte der Anwalt die Staatsanwältin beleidigt ohne Zusammenhang mit dem Verfahren, hätte das Gericht von Schmähkritik ausgehen können; oder hätte der Anwalt das Verfahren „nur als mutwillig gesuchten Anlass oder Vorwand genutzt, um die Staatsanwältin als solche zu diffamieren“, dann wäre es Schmähkritik. Aber um eine „Abwägung zwischen seiner Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht der Staatsanwältin“ kommt ein Gericht nicht herum, das nochmals den Fall verhandeln muss.
Einen Beleidigungs-Freibrief gibt es allerdings nicht für den Anwalt: „Ein Anwalt ist grundsätzlich nicht berechtigt, aus Verärgerung über von ihm als falsch angesehene Maßnahmen einer Staatsanwältin oder eines Staatsanwalts diese gerade gegenüber der Presse mit Beschimpfungen zu überziehen.“
Dies Urteil dürfte auch wegweisend sein für Journalisten, denen Richter und Staatsanwälte gerne mit einer „Schmähkritik“-Anklage drohen, wenn sie heftig kritisiert werden.
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Quelle: Bundesverfassungsgerichts-Beschluss vom 29. Juni 2016, AZ 1 BvR 2646/15
Amok, Terror, Gewalt: Journalisten können mit dem Dartcenter traumatische Situationen trainieren
Nach dem Amoklauf in München gab es keine Kritik an der Polizei, aber wieder massive Kritik an Journalisten, die offenbar unvorbereitet agierten. Wer auf die Internet-Seite des Dartcenters schaut, entdeckt, wie sich Journalisten gezielt auf Krisenfälle vorbereiten und den Ernstfall trainieren können:
- Wie verhalten sich Journalisten, wenn sie traumatischen Situationen ausgesetzt sind, sei es in der Redaktion, an einem Tatort oder im Krieg, wenn sie direkt mit Gewalt konfrontiert sind? Unterschätzt wird der „Tatort“ Redaktion: Journalisten sehen viele Bilder, die sie nie den Lesern und Zuschauern zumuten, Mord, Hinrichtungen, Leichen, Folter. Wie verarbeiten sie dies? Wie bleiben sie in der Sendung oder beim Schreiben am Computer trotzdem ruhig und besonnen? Wie gehen sie danach mit sich selber um? Der gern beklagte Zynismus von Journalisten hat hier auch seinen Grund.
- Wie gehen Journalisten mit offenbar traumatisierten Zeugen um? Wann dürfen sie mit ihnen sprechen? Und wie?
Das können Journalisten trainieren. Schon vor zehn Jahren organisierte Fee Rojas, Psychotherapeutin in Hannover, die erste ARD-ZDF-Konferenz über „Trauma und Journalismus“. Dartcenter-Mitarbeiter trainieren aber nicht nur Journalisten von ARD und ZDF zu „Umgang mit extremen Belastungssituationen“, sondern beispielsweise auch Lokaljournalisten. Denn Amok und Terror geschieht auch in der Provinz: In Erfurt mit 17 Toten; in Winnenden vor sieben Jahren mit 16 Toten.
In Erfurt vor vierzehn Jahren hatten soziale Netzwerke weder eine Verbreitung noch eine Bedeutung. Damals gingen die Bürger mit den Medien trotzdem hart ins Gericht: Journalisten hatten eine regelrechte Jagd veranstaltet nach Gesichtern, Bildern und intimen Szenen; sie haben die Trauernden nicht in Ruhe trauern lassen.
Die Redaktion der Thüringer Allgemeine hatte daraus Konsequenzen gezogen und zum 10-Jahr-Wiederkehr des Amoklaufs in einer 15-teiligen Serie und einem Buch die Probleme der Journalisten beschrieben, die nicht Sensationen suchen, sondern eine Balance zwischen Distanz und Nähe:
- Sie brauchen Distanz, gar kühlen Abstand, um sich nicht von den Emotionen übermannen zu lassen und wenigstens die Tür des Verstehens ein wenig öffnen zu können und Verantwortungen zu klären.
- Sie brauchen Nähe, um in allem Schmerz mit den Menschen sprechen zu können, sie in ihrem Schmerz zu begreifen, das Unerklärliche vielleicht doch erklären zu können.
Es gab viele dankbare und emotionale Reaktionen auf die Serie und das Buch. Ein Dutzend Redakteure hat zuvor einen ganztägigen Workshop mit Trauma-Experten des Dartcenters besucht.
Frank Nipkau, Chefredakteur des Zeitungsverlags Waiblingen mit der Winnender Zeitung, gehört mittlerweile zum Referenten-Stab des Dartcenters. Für die Berichterstattung über den Amoklauf in Winnenden erhielt seine Redaktion den Deutschen Lokaljournalistenpreis mit der Jury-Begründung:
Die Redaktion muss nicht alles schreiben, was sie weiß, nicht alles zeigen, was sie hat… Sie liefert die Informationen, die die Menschen in solchen Situationen brauchen, sie nimmt Anteil und stellt die Frage nach dem Warum.
Das Dartcenter, gegründet in den USA, trainiert Journalisten und gibt Materialien heraus mit ausführlichen Anleitungen etwa zum Umgang mit Rettungskräften, mit Kindern, für Interviews mit traumatisierten Menschen und zur Nutzung von sozialen Medien.
Bleibt die Frage: Wie ausführlich sollen Journalisten berichten?
Der Jugendforscher Klaus Hurrelmann schrieb das Vorwort zu dem Buch „Amok im Kopf“ des Amerikaners Peter Langman, der den Amoklauf von Winnenden detailliert analysiert hatte; das Buch fand die Polizei im Zimmer des Münchner Amokläufers. In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung spricht Hurrelmann von der Verantwortung der Medien und der Verwirrung des Wissenschaftlers:
Zum ersten Mal wurde eine wissenschaftliche Amok-Analyse beim Täter gefunden. Der hat das wohl als Anleitung gelesen. Was heißt das für uns? Dürfen wir unsere Analysen fortan nur noch in geschlossenen wissenschaftlichen Zirkeln kreisen lassen, weil sie eventuell als Vorbild dienen könnten? Da bin auch ich ratlos.
Es ist dieselbe Ratlosigkeit, wie sie auch Journalisten befällt.
Vor acht Jahren forderte der Entwicklungspsychologe Herbert Scheithauer schon nach dem Amoklauf eines Berufsschülers in Finnland: „Wenn Bilder und Videos der Bluttat immer wieder auf Nachrichten-Webseiten gezeigt werden, trägt das zur Verbreitung der Täter-Botschaft bei. Damit wird möglichen künftigen Tätern vermittelt, dass es eine gute Plattform zur Selbstdarstellung gibt. Das sollten wir unterbinden.“
Der Psychoanalytiker Wolfgang Schmidbauer, Autor des Buchs „Der Mensch als Bombe“, verweist in einem aktuellen Essay der Süddeutschen Zeitung auf die Zurückhaltung der Medien, selbst der Bildzeitung, über Selbstmorde von Schülern zu berichten, und stellt fest: „Es gibt keinen Grund, davon auszugehen, dass die Nachahmungsbereitschaft bei Amoktätern geringer ist als bei den jugendlichen Selbstmördern.“ Aber resigniert ahnt er: „Mit dieser Form der Ruhmsucht zu rechnen und sich auf Gegenmaßnahmen zu einigen, davon sind die Medien gegenwärtig noch weit entfernt.“
Von den Sozialen Netzwerken ganz zu schweigen: Wie sollen die sich einigen?
Mehr auf meiner Kolumne bei kress.de
Mehr zu Amok und Dartcenter in diesem Blog
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Buch-Tipp
Paul-Josef Raue gab zusammen mit Hanno Müller vor vier Jahren das Buch „Der Amoklauf“ heraus, erschienen im Klartext-Verlag. Dieses Buch schildert den Amoklauf am 26. April 2002 im Erfurter Gutenberg-Gymnasium. Menschen kommen zu Wort, die diesen Tag als Angehörige, Augenzeugen oder Helfer unmittelbar erleben mussten, denn niemand kann besser beschreiben, was damals passierte – und wie massiv es Leben und Alltag veränderte. Statt eines Bildes zeigt das Cover des Buchs die schlichte Schrift: „Dieses Buch ist den 16 Opfern am Erfurter Gutenberg-Gymnasium gewidmet“.
Selbstkritik nach dem Amok-Abend: Ich weiß nicht mehr, warum ich Falschmeldungen abgesetzt habe
„Lediglich BBC World und CNN berichteten, dass jemand vor den Schüssen im Olympia-Einkaufszentrum laut rief ,Allah ist groß‘, und zwar auf Arabisch“, mailt mir ein guter Freund, schickt ein Screenshot von CNN, vermutet bewusste Nachrichten-Unterdrückung bei deutschen Medien und argwöhnt: „Es bleibt eine merkwürdige Differenz zwischen nationalen und internationalen Medien in der Berichterstattung. Oder sehe ich da Spuren, die keine sind?“
Ja, sieht er. Christian Jakubetz beschreibt auf Twitter, auch mit bemerkenswerter Selbstkritik, wie Berichterstattung der ausländischen Medien funktioniert. Er habe so viel wie noch nie über Journalismus gelernt, schreibt er:
Ich war gestern Abend und heute Nacht für Stunden bei BBC World und Deutsche Welle TV on air. Jeden zweiten Satz musste ich mit „not confirmed“ beenden. Und obwohl ich mich natürlich bemüht habe, ausschließlich (vermeintliche) Fakten zu schildern, habe ich Falschmeldungen in die Welt gepustet: nämlich die, dass es auch am Stachus zu einer Schießerei gekommen ist und dass drei Männer am OEZ geschossen haben… Jetzt, mit dem Abstand von einer paar Stunden, weiß ich nicht mehr, warum ich diese Meldungen abgesetzt habe, ohne sie gegenzuchecken. Allerdings, ohne dass das eine Ausrede sein soll: Man steht da plötzlich mehr oder weniger unvorbereitet und Radio- und TV-Stationen aus der ganzen Welt wollen von dir im Minutentakt etwas Neues haben.
Jabubetz Erkenntnisse über die Sozialen Medien sind zwiespältig nach dem Münchner Amok-Abend:
Großartig! Der Hashtag #offeneTür, die unaufgeregten Informationen der Polizei und die Facebook-Funktion, mit der man markieren konnte: Ich bin in Sicherheit.
Hassenswert: All der Dreck, der ausgekotzt wird; Gerüchte (Bombenanschlag mit 250 Toten); die üblichen Hetzer; Journalisten wie vom Münchner Merkur, die kommentierten, wie perfide es sei, ausgerechnet München zum Ziel des bestialischen islamischen Terrorismus zu machen.
Ist das nicht ein Plädoyer für einen Journalismus, der recherchiert, einordnet und zum Auge des Orkans wird, zum Ruhepunkt?
Müssen Journalisten vor den Live-Bildern der sozialen Medien kapitulieren?
Die Funktion von Journalisten in Abgrenzung zu den sozialen Medien: Zu verifizieren, zu recherchieren, einzuordnen und auszuwählen.
Kai Gniffke, Chef von ARD-aktuell, im Interview mit Ursula Scheer (FAZ) gegen den Vorwurf, dass Live-Videos im Netz – bei dem Attentat in Nizza beispielsweise – einfach schneller seien und ARD und ZDF den Rang ablaufen. Müssen die Sender und Journalisten überhaupt ihre ethischen Standards brechen? Ein Problem, antwortet Gniffke:
Wir zeigen keine sterbenden Menschen, wir zeigen keine rohe Gewalt. Aber was mache ich bei einem Live-Signal, bei dem ich nicht wissen kann, was passiert? … Wir leisten der Gesellschaft keinen Dienst, wenn wir einfach draufhalten und in einen Wettbewerb um das spektakulärste Bild eintreten.
Kai Gniffke bleibt dennoch optimistisch:
Menschen suchen weiterhin Einordnung durch Institutionen, die sie kennen… Ich denke, dass das normale lineare Fernsehen stärker bleiben wird, als ich selbst das vor zehn Jahren geglaubt habe.
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Quelle: FAZ 19. Juli 2016 „Wir dürfen nicht einfach draufhalten“
Erfundene und gefälschte Interviews: Kummer ohne Ende
Wer fragt, was Journalisten unter Wahrheit verstehen, bekommt schillernde, bisweilen pseudo-philosophische Antworten: Es kann die Wahrheit gar nicht geben; alles ist konstruiert oder manipuliert. Doch in einem sind sich Journalisten und Öffentlichkeit einig: Wer bewusst fälscht, betrügt Leser wie Redaktion.
Der Schweizer Journalist Tom Kummer, Jahrgang 1963, schrieb vor zwei Jahrzehnten als Hollywood-Reporter für das Magazin der Süddeutschen Zeitung und andere einige Interviews, etwa mit Brad Pitt, die er frei erfunden hatte oder aus anderen Veröffentlichungen abgeschrieben. Roger Köppel, einer der betrogenen Chefredakteure, sagte 2011 in einem Interview:
„Kummer erzählte gerne, dass er seine Stücke mit Wissen der Chefredaktoren als Kunstform verkaufte – das ist eine dreiste Lüge. Schliesslich verrechnete er dafür Spesen – die waren sehr real und kein artistisches Konzept.“
In dem Interview geht Köppel auch auf eine Variante des erfundenen Interviews ein:
„Vielleicht haben sich die Interviews nicht immer genau so zugetragen, aber sie wurden so autorisiert vom Interviewten. Das ist ja heute, beispielsweise beim Spiegel, auch eine legitime Praxis.“
Auch der Boulevard setzt bisweilen das erfundene, aber autorisierte Interview ein. Die Redakteure lassen sich einige Zitate einfallen, die als Schlagzeile auf der Titelseite taugen, bieten sie beispielsweise einem Politiker an und drucken sie, wenn er sie freigibt. So mancher Hinterbänkler, der den Parteivorsitzenden kritisieren soll, stimmt gerne der Erfindung zu.
Der Tübinger Medienwissenschaftler Bernhard Pörksen fragt im Tagesspiegel nach der Enthüllung von neuen Kummer-Täuschungen: „Der Fake ist die neue Realität?“, und er forscht, warum nach dem Skandal vor 16 Jahren Tom Kummer immer wieder gedruckt wird:
Der Autor ist zur Marke geworden. Sein eigentliches Kapital aber ist der auf Entlarvung angelegte Betrug, sein Geschäftsmodell die Enttäuschung derjenigen, die an ihn glauben wollen, weil damit ihre Profession selbst in das Glamourlicht einer freien, künstlerischen, irgendwie dramatisch wirkenden Existenz getaucht wird. Und: Ist nicht alles irgendwie verhandelbar, auch diese öde, blöde Welt der Fakten?…
Tom Kummer will Medientheoretiker sein, Konzeptkünstler, praktizierender Konstruktivist. Und Wahrheit ist Lüge. Und Lüge Wahrheit. Und Betrug Philosophie. Er braucht jetzt ganz bald mal wieder eine zweite, dritte, vierte, fünfte Chance.
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Quelle: Tagesspiegel 13. Juli 2016
Die Pressekodex-Verweigerer in Sachsen und auf der Alb und Artikel 3 des Grundgesetzes

Chefredakteur Uwe Vetterick nennt in der „Sächsischen Zeitung“ bei Straftätern die Nationalität – ob Ausländer oder Deutscher (Foto: Ronald Bonß für „Sächsische Zeitung“)
Der Tweet kam am Samstag kurz nach Mitternacht: „Warum die Sächsische Zeitung künftig die Nationalität von Straftätern nennt.“ Der Tweet verwies auf „Fakten gegen Gerüchte“, einem Online- Beitrag von Oliver Reinhard, Kulturredakteur der Sächsischen Zeitung. Darin stehen die provokanten Sätze:
Wir haben nach durchaus kontroversen Diskussionen beschlossen, uns bei der Berichterstattung über Ausländerkriminalität ab heute nicht mehr an die Richtlinie des Deutschen Presserates zu halten. Stattdessen werden wir künftig die Herkunft von Straftätern oder Verdächtigen in jedem Fall angeben. Egal, ob es sich dabei um Deutsche handelt, was die Regel ist, oder um Ausländer.
Weit entfernt von der Pegida-Hochburg Dresden, am anderen Ende der Republik, hatte die Schwäbische Post schon vor einem Jahr mit der Regel gebrochen. „Wir nennen die Nationalität auch bei Ladendiebstählen“, schrieb Chefredakteur Lars Reckermann in einem Beitrag für die Drehscheibe:
„In fast jeder Polizeimeldung bei Ladendiebstählen wurden Algerier von der Polizei benannt. Anfangs haben wir den Pressekodex noch eins zu eins umgesetzt. Dann haben wir aber entschieden, dass wir damit eigentlich eine Nachricht verschweigen. Ja, es gibt das Problem mit zunehmenden Ladendiebstählen – und das hatte auch einen Grund. Wir haben neben der Polizei auch mit einigen Ladenbesitzern gesprochen und bekamen den Eindruck bestätigt. Also nennen wir die Nationalität.“
Die kress.de-Kolumne „Journalismus!“ thematisiert in dieser Woche die Pressekodex-Richtlinie 12.1.und berichtet über eine Tagung der deutschen Ombudsleute im Sauerland, die auch über die Richtlinie debattierte. Dort wunderte sich Thorsten Spiegel über die Debatte; er ist für Recht und Sicherheit im Plettenberger Rathaus zuständig und war Gast der Runde. Er verwies auf den Artikel 3 des Grundgesetzes, in dem noch schärfer und ausführlicher ein Verbot der Diskriminierung ausgesprochen wird:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Dieser Verfassungs-Artikel binde, so Thorsten Spiegel, zwar erst einmal nur den Staat, aber: Warum sollten sich Redaktionen nicht an diese Norm halten?
RICHTLINIE 12.1 – BERICHTERSTATTUNG ÜBER STRAFTATEN
In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.
Wahrscheinlich hatten sich auch die Autoren des Pressekodex Anfang der siebziger Jahre am Grundgesetz orientiert und die wichtigen Regeln des Staates als die Regeln der Presse übernommen.
Mehr: Wir sind keine Anti-Pegida
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