Was heißt „wahrhaftig“? RBB-Intendantin Patricia Schlesinger antwortet
Wahrhaftig sein heißt: alles wahrnehmen, auch wenn es nicht ins eigene Weltbild passt. Es heißt, sich zu hinterfragen, seine eigene Voreingenommenheit zu überwinden. Wahrhaftig heißt, alle Seiten zu berücksichtigen, auch jene, die mir nicht passen.
Patricia Schlesinger, vor einigen Monaten zur RBB-Intendantin gewählt, in einem Interview mit Jens Schneider von der Süddeutschen Zeitung. Darin geht sie auch auf die Lügenpresse ein und auf die Menschen, die den Medien nicht mehr trauen:
Wir müssen die Menschen sehen, die nicht denken wie wir – und uns eingestehen, wenn wir das mal versäumt haben. Wenn wir das tun, wird der Vorwurf Lügenpresse an uns abgleiten.
Quelle: SZ 2. Juli 2016 „Niveau ohne Geldhaufen“
Wer ist der Mann auf dem Brexit-Foto? Ein Handelsblatt-Chef! Regeln für Fotografen und Redakteure

Dies Foto von Matthias Brüggmann sendete EPA/dpa mit der Zeile:„A man reacts to a vote count results screen at an ‚Leave.EU Referendum Party‘ in London, Britain, 23 June 2016. Britons await the results on whether they remain in, or leave the European Union (EU) after a referendum on 23 June.“ Das Foto ist mittlerweile gelöscht.
Journalisten gehen bisweilen recht seltsame Recherche-Wege: Matthias Brüggmann, Handelsblatt-Auslandschef, mischte sich in London unter jubelnde Brexit-Anhänger auf der Ukip-Wahlparty. Sein Porträtbild mit Nationalfarben-Papphut auf dem Kopf sendeten Reuters, AP und andere Agenturen rund um die Welt.
Brüggmann ließ offenbar Fotografen wie Reporter im Unklaren, wer er wirklich sei. Brüggmann auf Handelsblatt online:
Ich habe es sogar in den Aufmacher der Onlineausgabe des Londoner „Evening Standard“ geschafft – eine verrückte Geschichte. Und sie lässt tief blicken in Britanniens Medienlandschaft…
Fast alle Boulevard-Blätter und Gratis-Tabloids wollten ein Interview mit mir als vermeintlichem Brexit-Fan. Ungefragt nutzen sie nun die Bilder für ihre Geschichten…
Die britischen Medien fotografieren und filmen einfach, und veröffentlichen die Bilder mit ihren Geschichten dazu – ohne je gefragt zu haben, wer derjenige auf dem Bild ist. So bereut man dann angeblich, für Brexit gestimmt zu haben, ohne jemals auch nur in England stimmberechtigt gewesen zu sein.“
Drei Fragen zur journalistischen Moral schließen sich an:
- Darf sich ein Journalist in eine Wahlparty anonym einschleichen, um an Informationen zu kommen?
- Darf er anonym bleiben, wenn er selbst Objekt von Recherchen anderer Journalisten wird – oder muss er sie aufklären?
- Soll er sich über Fotografen und Reporter nachher lustig machen?
Die Antworten:
Zu 1) Ja
Zu 2) Nein, zumal der Ertrag der Recherche überaus dürftig war.
Zu 3) Das ist überheblich und hoffentlich nicht typisch deutsch.
Und wie gehen Redaktionen mit einem solchen Bild um? dpa war die einzige Agentur, die den unbekannten Mann auf dem Bild nicht als Brexit-Befürworter auswies, sondern geradezu britisch unterkühlt schrieb:
A man reacts to a vote count results screen at an ‚Leave.EU Referendum Party‘ in London, Britain, 23 June 2016. Britons await the results on whether they remain in, or leave the European Union (EU) after a referendum on 23 June.
Das Foto haben mittlerweile alle Agenturen gelöscht.
Dies sind die Regeln für Fotografen und Redakteure, denen auch dpa-Nachrichtenchef Froben Homburger folgt:
- Wer gezielt, quasi porträthaft, Personen oder kleinere Personengruppen fotografiert, gibt sich als Fotograf zu erkennen, der für Medien arbeitet.
- Er fragt nach den Namen und dem Grund, warum sie an diesem Ort sind.
- Es gibt Ausnahmen, etwa Großveranstaltungen wie die Fußball-Europameisterschaft: Dort kann man Fans, bisweilen bunt gekleidet, nicht jedes Mal fragen, ob sie tatsächlich Fußballfans des Landes sind, dessen Trikot sie tragen.
- In Zweifelsfällen steht in der Bildzeile präzise nur das, was die Redaktion ganz sicher weiß.
Risse im Rechtsstaat und Schwäche in der Demokratie
Was tun Zeitungen und Magazine, wenn unsere Demokratie schwächelt? Was setzen Lokaljournalisten, Reporter und Korrespondenten dagegen, wenn der Staat in einer Sinnkrise steckt?
Die Diagnose stellt mit Peter M. Huber ein Verfassungsrichter, geschrieben in einem Essay zum 25-Jahr-Jubiläum der Einheit vor einem Jahr, noch einmal zitiert heute in einem FAZ-Huber-Porträt:
Ein Vierteljahrhundert nach der Wiedervereinigung steckt der durch das Grundgesetz verfasste Nationalstaat in einer Sinnkrise, der Rechtsstaat zeigt Erosionstendenzen, die Demokratie schwächelt, das Gewaltenteilungsgefüge hat sich weiter zugunsten der Exekutive verschoben, und die Entwicklung des Bundesstaats lässt eine Orientierung vermissen.
Die Therapie in den Medien ist eine Debatte wert, auch jenseits von AfD und Pegida. Die Presse und ihre Freiheit zählen zu den Grundrechten, also zu den Pfeilern, auf denen Staat und Demokratie stehen: Wer durch ein Grundrecht privilegiert ist, hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Zu den Pflichten eines Journalisten zählt, die Demokratie zu stärken.
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Quelle: FAZ, 1.10.2015
Hintergrund-Gespräche und Journalisten: Gauland und die AfD lernen noch
Wenn Politiker zu einem Hintergrund-Gespräch einladen, wollen sie Journalisten einfach nur die Welt erklären oder ein Thema in die Welt setzen, aber auf keinen Fall zitiert werden: „Unter drei“ heißt es im Fachjargon, also nichts ist zitierbar. Dass man Hintergrund-Gespräche auch lernen muss, beweisen hochrangige AfD-Politiker:
Ein Trio, allesamt Gegner von Vorsitzender Petry, lud ein Dutzend Journalisten ins Berliner Café Einstein ein: Ko-Vorsitzender Jörg Meuthen, Vize-Vorsitzender Alexander Gauland und Thüringens Landesvorsitzender Björn Höcke. Offenbar erzählten die drei von ihren Putschversuchen gegen die Vorsitzende. FAZ-Redakteure berichten von der anschließenden Konfusion:
Am Donnerstag (am Tag danach) wollten die drei Herren dann einzelne Äußerungen, die in diesem Gespräch gefallen waren, zur Veröffentlichung freigeben. Gauland tat das, wie vereinbart. Wenige Stunden später jedoch zog er die bereits autorisierten Äußerungen wieder zurück, weil Höcke und Meuthen, anders als angekündigt, nun doch nicht zur Freigabe von Zitaten bereit waren.
Erstaunlich ist: Die Gauland-Äußerungen, offenbar einige Stunden zitierbar, postete keiner der zwölf anwesenden Redakteure ins Netz. Sind Berliner Korrespondenten komplett analog gestimmt?
Erstaunlich ist auch: Die FAZ schreibt, es gab ein Hintergrundgespräch, aber lässt die Leser im Unklaren, worum es konkret ging.
Dies Hintergrundgespräch beweist das Dilemma, in dem Politiker wie Journalisten stecken: Man hört Brisantes, aber darf es nicht verwerten; sind mehr als drei Journalisten anwesend, steigt die Gefahr, dass einer schreibt – eben weil es brisant ist; die Gefahr steigt, wenn ein Korrespondent aus einer großen Redaktion plaudert: Wird er vom nächsten Hintergrund ausgeschlossen, kommt ein anderer.
Die Variante, dass Politiker nachher autorisieren, ist nicht ungewöhnlich, aber widerspricht dem Charakter des Hintergrunds und führt leicht zu Missverständnissen – wie Gauland beweist.
Die AfD hat überhaupt ihre Probleme mit Journalisten und Autorisierungen, sie muss auch ,Interview üben‘:
- Frauke Petry sprach mit dem Mannheimer Morgen, autorisierte das Interview, in dem sie einen Schießbefehl gegen Flüchtlinge erwog, distanzierte sich später und prangerte die „Lügenpresse“ an (siehe Blog).
- Alexander Gauland sagte zu FAS-Redakteuren: „Die Leute finden ihn als Fußballspieler gut. Aber sie wollen einen Boateng nicht als Nachbarn haben.“ Später wollte er es nicht oder nicht so gesagt haben.
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Quelle: FAZ „In der Hitze der Macht“, 21. Juni 2016
Übt die Uefa „Zensur“ bei der EM? Vom falschen Gebrauch eines Wortes (Friedhof der Wörter)
Zensur! Wenn die Redaktion einen Leserbrief nicht druckt, regt sich der Leser auf: Zensur! Als Facebook die Seite einer AfD-Politikerin sperrt wird, schimpft einer: „Offene Zensur missliebiger Menschen“. Und nun die Uefa?
Unterdrückt sie bei der Europameisterschaft TV-Bilder von Krawallen im Stadion, so dass deutsche Zuschauer die Szenen der Gewalt nicht sehen können? Der Vorwurf ist zu hören: Zensur!
Nein, sagt WDR-Fernsehdirektor Jörg Schönenborn, der auch EM-Teamchef der ARD ist. „Es geht darum, uns künftig Bilder, die ohnehin vorliegen, schnell zur Verfügung zu stellen, damit wir entscheiden können, ob wir sie senden oder nicht“, erklärt Schönenborn der Süddeutschen Zeitung. Er kritisiert den inflationären Gebrauch des Worts „Zensur“: „Den sollten Journalisten eigentlich für die Fälle reservieren, in denen er tatsächlich zutrifft.“
Das hindert TV-Moderatoren nicht, weiter von Zensur zu sprechen. Als Zuschauer beim Spiel „Tschechien gegen Kroatien“ Leuchtraketen aufs Spielfeld werfen, spricht der Reporter – allerdings vom ZDF – von „Zensur“. Als die Bilder allerdings doch zu sehen sind, ist er stolz, dass deutsche Proteste offenbar Wirkung bei der Uefa zeigen.
Schönenborn hat Recht, wenn er vor allem Journalisten rügt, die fahrlässig von Zensur sprechen. Der Begriff ist in Deutschland eindeutig definiert: Es ist der Eingriff des Staates in die Freiheit der Presse, in Artikel 5 des Grundgesetzes ultimativ untersagt:
Eine Zensur findet nicht statt
meint den Staat, der über den Inhalt von Medien höchstens nachträglich urteilen darf in einem Gerichtsverfahren.
Das Zensur-Verbot bindet nur den Staat. In Artikel 1 des Grundgesetzes lesen wir:
Die Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Die Pressefreiheit ist eines der Grundrechte. Das Zensur-Verbot gilt also nicht für Privatpersonen, auch nicht für die Uefa und für Facebook; die können auch nicht klagen und sich dabei auf unsere Verfassung berufen.
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Quelle: SZ 17.6.2016
Darf man Prominente überall fotografieren? Was das Europa-Urteil für Journalisten bedeutet
Günter Jauch heiratete und wollte beim Feiern nicht von Journalisten gestört werden. Trotzdem kamen Fotos in die Bunte – und Jauch klagte. Deutsche Gericht folgten ihm nicht, auch nicht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Was folgt aus der Urteilsbegründung für Journalisten:
- Alles, was geschrieben wird, muss richtig sein.
- Nichts darf ehrenrührig sein.
- Der Prominente muss ausreichend prominent sein, um ein Interesse der Öffentlichkeit zu rechtfertigen.
- So groß der Ermessens-Spielraum der Gerichte ist – so der Europäische Gerichtshof -, so gefährlich ist es für Journalisten, ihn auszunutzen. Das Urteil in Straßburg fällten die Richter nach zehn Jahren. Wolfgang Janisch kommentiert in der Süddeutschen Zeitung über den „schmalen Grat zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz: Wären die Fotos intimer und die mediale Zudringlichkeit frivoler gewesen – die Gerichte hätten sich auf die Seite des Moderators geschlagen“.
Quelle: Süddeutsche Zeitung 17. Juni 2016
Wer stiftet einen Preis für Journalisten, die Journalismus kritisch sehen?
Es gibt Preise für Journalisten, die über Wölfe schreiben oder „Die Apotheke in der Gesellschaft“, es gibt Preise für wirtschaftliche Bildung und Natur-Arzneien – aber keine für Journalisten, die über den Journalismus nachdenken. Solch einen Preis müsste es für Journalisten geben, die sich kritisch mit Journalismus auseinandersetzen, schlägt Frank A. Meyer in der aktuellen Ausgabe von Cicero vor.
Cicero-Kolumnist Frank A. Meyer ist einer, der sich stört am elitären Blick vieler Journalisten auf die Wirklichkeit. Drei Gründe nennt er für die Abgehobenheit von Journalisten:
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„Die Gesellschaft spiegelt sich nicht mehr in den Lebensläufen der Medienarbeiter.“ Das ist korrekt und deckt sich mit den Lebensläufen der meisten Politiker. Mein erster Lokalchef lenkte im ersten Beruf Straßenbahnen; so schrieb er auch, aber die Leser mochten ihn, weil er wusste, wie sie denken.
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Zu starke Nähe zu den Mächtigen der Gesellschaft: „Dazugehören ist alles.“
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„Schwarm-Mentalität ist stilbildend. Dem Kollegen gefallen und keineswegs missfallen zu wollen.“
Meyer fragt und irrt: „Wenn die Medien aber keine vierte Gewalt sind und keine Kontrollinstanz sind, was sind sie dann?“ Sie sind nach unserer Verfassung Kontrollinstanz. Ob man sie deshalb vierte Gewalt nennt, darüber kann man streiten. Juristisch sind sie es nicht, faktisch sind sie es – und werden auch so vom Verfassungsgericht gesehen.
Im Spiegel-Urteil stellt das Bundesverfassungsgericht fest: „In der repräsentativen Demokratie steht die Presse zugleich als ständiges Verbindungs- und Kontrollorgan zwischen dem Volk und seinen gewählten Vertretern in Parlament und Regierung.“
Das ist aber kein Grund für Arroganz, das ist ein Grund für Meyers Forderung im Juni-Heft von Cicero: Seid demütig!
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Quelle: Das neue Handbuch des Journalismus, Seite 21
Grundregeln für eine erfolgreiche Recherche (Journalismus der Zukunft 16)
Nichts ist wichtiger im Journalismus als die Recherche. Sonst gäbe es nur noch Pressemitteilungen, die als Nachrichten getarnt die Zeitungen und Online-Seiten füllten: Propaganda der Mächtigen statt Informationen für das Volk. Darum geht es in der 16. Folge der Kress-Serie „Journalismus der Zukunft“: Recherchiere immer – der fünfte Pfeiler der Qualität.
Das sind die Grundregeln für eine erfolgreiche Recherche:
- Machen Sie sich einen Plan!
- Nehmen Sie alle Quellen ernst, auch die von windigen, gar zwielichtigen Typen! Nicht die Moral der Whistleblower ist entscheidend, sondern das Ergebnis der Recherche.
- Suchen Sie nicht nur im Netz! Telefonieren Sie nicht nur! Gehen Sie raus und treffen wirkliche Menschen: Der Blick in freundliche oder unruhige Augen und auf nervöse Hände ist unersetzbar.
- Trauen Sie keiner Quelle im Internet! Prüfen Sie die Echtheit, Plausibilität und Seriosität eines Internet-Profils!
- Trauen Sie auch nicht ihren Vorurteilen und dem eigenen Recherche-Ziel! Haben Sie Mut, Ihre Recherche scheitern zu lassen!
Die meisten Recherchen, vor allem die kleinen und schnellen, scheitern schon in der Vorbereitung: Statt sich in fünf Minuten Ziel und Ablauf zu überlegen, greift man gleich zum Telefon, findet zwei Leute, die antworten, und fängt an zu schreiben. Sinnvoller ist eine Liste, ein Story-Planer, wie ihn die kleine Pharos Tribune im US-Staat Ohio entwickelt hat:
- Thema?
- Worum geht’s?
- Warum sollte das Thema die Leser interessieren? Und für wie viele ist es relevant?
- Was sind die wichtigsten Leserfragen zur Story?
- Welche Quellen lassen wir zu Wort kommen?
- Wie lautet die vermutete Überschrift?
- Welches Fotomotiv und/oder welche Grafik?
- Was kommt in den Info-Kasten?
Redakteure mögen allerdings keine Checklisten. Warum? fragt der kanadische Journalist Craig Silverman, Autor des Buchs „Regret the Error“: Selbst Piloten und Chirurgen führen sie, weil sie eine anspruchsvolle und verantwortliche Aufgabe erfüllen müssen und keine Fehler machen dürfen. Chefredakteure, Ressortleiter und Lokalchefs, die Story-Planer verlangen und kontrollieren, vermeiden jedenfalls schon zu Recherche-Beginn Fehler und Pannen.
Quellen:
- Storyplaner: Das neue Handbuch des Journalismus (Detaillierter Plan zum Kopieren oder als Vorlage zum Selbermachen auf Seite 108)
- http://kress.de/news/detail/beitrag/134919-journalismus-der-zukunft-der-fuenfte-pfeiler-der-qualitaet-recherchiere-immer.html
Vorschlag aus Österreich: Redakteure sollen Chefredakteur abwählen können
Wir müssen einen großen Schritt weiter gehen, die Rechte der Redakteure zu stärken. Die Redakteure sollen etwa ein Jahr nach Dienstantritt neuerlich über diese Führungskraft abstimmen können. Wenn eine große qualifizierte Mehrheit diese Person auch nach dieser Zeit ablehnt, kann diese Person damit abgewählt werden. Das wäre dann ein bindendes Votum.
So antwortete Alexander Wrabetz (56), Generaldirektor des ORF, des österreichischen Rundfunks, in einem Interview mit Harald Fidler vom Standard. Wrabetz kann die bedeutenden Führungspositionen besetzen, seine Position entspricht der eines Intendanten in Deutschland. Wrabetz war Medien-Mann des Jahres, zur Zeit kämpft er um seine eigene Wiederwahl für eine dritte Amtszeit.
Hintergrund seines Vorschlags ist offenbar die Sorge, dass Politiker auch in Österreich – nach einem nicht unwahrscheinlichen Regierungswechsel – immer größeren Einfluss auf die staatlichen Sender nehmen können:
Von Polen über Ungarn bis Kroatien folgen politischen Veränderungen sehr rasch tiefe Eingriffe in die Strukturen öffentlich-rechtlicher Sender. Daher ist es wichtig, Redakteursrechte ordentlich abzusichern. Wahrscheinlich bedeutet das einen Komfortverlust, und vielleicht bereue ich das auch einmal. Aber gerade in Zeiten, wo rundherum alles im Fluss ist, werden demokratische Legitimation und stärkere journalistische Unabhängigkeit noch wichtiger.
In Deutschland erlaubt ein Redaktions-Statut im staatlichen Rundfunkt sowie in einigen Zeitungen wie etwa taz, Südwest-Presse oder Mannheimer Morgen, dass ein Redaktions-Rat zumindest ein Veto gegen die Berufung eines Chefredakteurs oder eines Leitenden Redakteurs einlegen kann.
Noch radikaler wäre die Forderung, die Leser oder Zuschauer wählten den Chefredakteur. Sogar in den USA, wo das Volk selbst den Sheriff wählt, bestimmen die Leser nicht den Chefredakteur ihrer Lokalzeitung.
Quelle:
INFO
Aus dem Online-Lexikon Presserecht der Initiative Tageszeitung (itz):
Redaktionsstatut
Vereinbarung zwischen Verlag, Chefredaktion und den Mitarbeitern der Redaktion über Mitwirkungsrechte bei der Gestaltung des Mediums. Seine Geltung ist in der Regel in den Anstellungsverträgen der Redakteure vereinbart. Redaktionsstatute sehen in der Regel u. a. einen Redaktionsrat vor, der von den Redakteuren zu wählen ist. Der Redaktionsrat kann aus sachlichem Grund der Berufung oder Entlassung eines Chefredakteurs widersprechen. Daneben bestehen weitere Beteiligungsrechte.
Ein Redaktionsstatut eines Zeitungsverlages, das von den Redaktionsmitgliedern, den Herausgebern und der Unternehmensleitung beschlossen wurde und das u. a. ein Mitspracherecht bei der Berufung oder Entlassung eines Chefredakteurs vorsieht, ist rechtlich wirksam. So scheiterte z. B. der Versuch des Mannheimer Morgen, das hauseigene Redaktionsstatut als nicht mehr zeitgemäß aufzukündigen. Dagegen klagten Redakteure der Zeitung und Mitglieder des Redaktionsrats. Das Landesarbeitsgericht hat auf ihren Antrag festgestellt, dass das Redaktionsstatut ungekündigt fortbesteht (Entscheidung vom 19.06.2001 – 1 AZR 463/00).
Auch eine Revision beim Bundesarbeitsgericht blieb erfolglos. Es verstößt nicht gegen das gesetzliche Vertretungsmonopol des Betriebsrats, denn es enthält Beteiligungsrechte nur, soweit Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates ohnehin ausgeschlossen sind. Das Redaktionsstatut bindet das Verlagsunternehmen auch nicht in einer mit ihrer Pressefreiheit unvereinbaren Weise.
Quelle: http://initiative-tageszeitung.de/lexikon/redaktionsstatut/
Joachim Gauck: Ein Journalist darf nicht zum Politiker werden
Bundespräsident Joachim Gauck ist stolz auf die Medien in Deutschland, er spricht von einer „Presselandschaft, die ihresgleichen sucht“, von einer „vorbildlichen Medienwelt“. Aber:
Es beunruhigt mich, wenn ich in diesen Tagen den Vorwurf höre, die Medien berichteten bisweilen einseitig und unvollständig besonders über die Probleme, die mit Flucht und Einwanderung einhergehen. Da ist von Widersprüchen zwischen beobachtbarer und berichteter Welt die Rede, von einer Glaubwürdigkeitskrise des Journalismus, von Medienverdrossenheit, ja sogar von „Lügenpresse“.
Bei der Verleihung des „Europäischen CIVIS Medienpreises“ erinnert er an seine DDR-Geschichte:
Ich weiß, was Lügenpresse ist. Ich habe sie erlebt – jahrzehntelang, in der DDR. Eine zentrale Stelle bestimmte, welche Informationen und welche Meinungen verpflichtend waren. Zensur und Desinformation bestimmten den Medienalltag. Und heute? Es ist so völlig anders – und trotzdem: Verschwörungstheoretiker behaupten im Netz und auf der Straße, dass unsere Presse gelenkt sei – so entstünden „Systemmedien“.
In seiner Antwort auf die Frage, warum „die Diffamierung als Lügenpresse bei einem Teil der Öffentlichkeit verfangen hat“, lobt er die Debatte über die Wahrhaftigkeit der Berichterstattung, das Nachdenken über die Regeln des Journalismus und die journalistische Selbstkritik.
Gauck nennt die Grundsätze, die „so einfach wie ehern sind“:
- Sagen, was ist.
- Informieren sauber trennen vom Kommentieren.
- Distanz halten.
- Sich nicht dazu hinreißen lassen, wegen einer guten Sache Fakten selektiv zu benennen.
Da hat der Bundespräsident den schönen Satz von Hajo Friedrichs korrekt, aber sprachlich weniger schön wiedergegeben: „Distanz halten, sich nicht gemein machen mit einer Sache, auch nicht mit einer guten, nicht in öffentliche Betroffenheit versinken.“ Dürfen die Redenschreiber des Präsidenten andere nicht zitieren?
Joachim Gauck trennt den Journalisten vom Politiker und fordert die Trennung. Wer die journalistischen Regeln nicht befolgt, werde schnell zum politischen Akteur:
Und dann ist es nicht mehr weit, bis der Fluch der edlen Absicht dazu verführt, etwas zu verschweigen, um nicht den Falschen Argumente zu liefern. Die Lebenserfahrung zeigt aber: Nicht wer ein Problem benennt, vergrößert es, sondern wer es verschweigt.
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