Alle Artikel der Rubrik "Aktuelles"

Von „Negern“ und anderen Tabus: Wer bestimmt, was wir sagen dürfen? (Friedhof der Wörter)

Geschrieben am 20. September 2015 von Paul-Josef Raue.

Es gibt Wörter, die sind offenbar ein Tabu: „Neger“ zum Beispiel. Als der bayerische Innenminister Joachim Herrmann den Sänger Roberto  Blanco einen „wunderbaren Neger“ nannte, empörten sich viele: Er hat ein Tabu verletzt! Nur – wer verurteilt ein Wort zum Tabu?

Roberto Blanco fühlt sich nicht beleidigt: Das Wort war nicht böse gemeint. Trotzdem entschuldigte sich der Minister.

Die Linken-Abgeordnete Katharina König sprach in der Debatte um den 8. Mai als Feiertag: „Die CDU leidet offenbar an politischem Autismus“. Die CDU fühlte sich nicht beleidigt, aber Autisten empörten sich. Die Abgeordnete entschuldigte sich: „Ein unsäglicher Fehler“.

Wer verurteilt zum Tabu? Einen offiziellen Tabu-Beauftragten gibt es nicht. Meist sind es Kommentatoren in Zeitungen und im Fernsehen, die sich empören. „Rassistisch“ nannte die „Zeit“ des Innenministers „Neger“-Äußerung und Hunderte schlossen sich in Internet-Kommentaren an.

Mitunter sind auch Gruppen, wie die Autisten verletzt, wenn sie sich ausgegrenzt fühlen – auch wenn nicht sie, sondern eine politische Partei diskriminiert werden sollte. Der Tabu-Bruch der Abgeordneten fand kaum Beachtung, weil keine Zeitung darüber berichtete: Die Pressemitteilung löschte der Pressesprecher im Internet, das war’s. Herrmanns „Neger“  dagegen wuchs zur Affäre aus, weil alle Zeitungen berichteten und den Tabu-Bruch beklagten.

Die Schar der Kritiker wächst, die zwar nicht in der Regierung, aber in den „Medien“ einen Tabu-Beauftragten vermuten, der bestimmt, welche Wörter gesagt werden dürfen. Auffällig ist: Die Erregung über eine vermutete „Meinungsdiktatur“ oder „Sprach- und Gedankenpolizei“ wächst in einer Zeit, in der jeder im Internet schreiben kann, was er will.

Der Artikel 5 des Grundgesetzes kennt keine Tabus, sondern garantiert die Freiheit der Meinung. Noch nie konnten so viele öffentlich ihre Meinung äußern und über Tabus diskutieren.

Nur – ist ein Tabu noch ein Tabu, wenn jeder darüber spricht?

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Thüringer Allgemeine, Friedhof der Wörter, 21. September 2015

„Geh zu den Quellen! Geh den Dingen auf den Grund!“ – Der Fragebogen des „Medium Magazin“

Geschrieben am 17. September 2015 von Paul-Josef Raue.

„Ein guter Journalist macht sich nicht gemein mit einer Partei, auch nicht mit der seiner Wahl“, antworte ich auf die Frage, warum ich keiner Partei angehöre: Zu lesen im Fragebogen des aktuellen Medium Magazin auf der letzten Seite – als Rausschmeißer aus dem Heft (September 2015). Hier die Fragen und Antworten:

  1. Warum sind Sie Journalist geworden?

Ich wollte zuerst die Welt verändern – und dann Wolf Schneider. Das war zäher als erwartet. Zum Glück habe ich mich überzeugen lassen: Es reicht, die Mächtigen zu kontrollieren und den Menschen eine gute Zeitung zu geben

  1. Wie kamen Sie an Ihren ersten Beitrag – und was war das Thema ?

Ein ellenlanges Interview in Castrop-Rauxel mit dem Wissenschaftsminister Gerhard Stoltenberg, das wir Wort für Wort in der Schülerzeitung gedruckt haben. Es hat mir viel Ehre gebracht, aber keine Leser

  1. Ihre Vorbilder im Journalismus ?

Wolf Schneider, der Sprache zum Leben erweckt; Kurt Kister, der Deutschlands bester Chefredakteur ist; Dieter Golombek, der die Qualität in den Lokaljournalismus brachte

  1. Ein Journalist ist ein guter Journalist…

wenn er, die Macht im Visier, seine Furcht besiegen kann; wenn er nicht geliebt, aber respektiert werden will; wenn er unbestechlich ist, aber trotzdem freundlich

  1. Charakterisieren Sie bitte die Herausforderung des Journalismus als Tweet in140 Zeichen.

Liebt Eure Leser mehr als Euch selbst! Verwöhnt sie mit Geschichten, die ihre Seelen streicheln oder zerwühlen! Seid demütig! Das reicht

  1. Wie wichtig ist Klatsch?

Der Mensch braucht ihn, er gehört zu unserem Leben. Aber er muss die Würde des Menschen achten. In Redaktionen, die Klatsch voll Abscheu meiden, wird am meisten geklatscht

Diese Karikatur schenkte die TA-Redaktion zum 60. Geburtstag

Diese Karikatur schenkte die TA-Redaktion zum 60. Geburtstag

  1. Mit welchem Ihrer Merkmale würde man Sie am treffendsten karikieren oder parodieren?

Die Redaktion schenkte mir zum Geburtstag eine Karikatur, die mich als Freiheitsstatue zeigt mit der TA und dem Duden in den Händen

  1. Wo haben es Frauen im Journalismus schwerer und was sollte man dagegen tun?

In die Chefredaktionen dringen zu wenige vor, aber offenbar drängeln auch zu wenige. Also: Frauen, drängt Euch auf!

  1. Ihre persönlichen Stärken und Schwächen?

Stärke und Schwäche liegen so nah beieinander: viele Ideen, aber wenig Geduld. Meine größte Schwäche: Ich mag keine Verlags-Manager, für die Zeitungen eine Ware ist wie Klopapier oder Schmierseife

10. Was macht Sie wütend oder ungeduldig?

Wütend, oder genauer: traurig, machen mich Menschen, die Vertrauen verspielen; ungeduldig machen mich Redakteure, die wie Beamte denken und arbeiten

11. Welche sozialen Medien und/oder Netzwerke nutzen Sie und wofür?

Alle, und ich bleibe bei denen, die zum Denken und Staunen animieren

12. Mit wem würden Sie gerne mal einen Tag die Rolle tauschen?

Mit dem Vorsitzenden Richter im NSU-Prozess

13. Auf welchen Beitrag sind Sie besonders stolz?

Die Aufklärung der VW-Affäre in der Braunschweiger Zeitung, in der es vor gut zehn um Betriebsrat, Vorstand, Bestechung, Macht und Sex ging. Der erste Artikel hätte mich beinahe meinen Job gekostet

14. Welcher ist Ihnen peinlich?

Mir fällt keiner ein

15. Ihre drei Lieblinge unter den Zeitungen, Sendungen und Websites?

Die Sächsische Zeitung, eine der besten Regionalzeitungen; Jürgen Wiebickes „Philosophisches Radio“ in WDR 5; „Fünf vor 8:00“ bei Zeit-Online (kluge Köpfe eröffnen den Tag mit einem Staunen)

16.Ihre Lieblings-(Fremd-)App?

Der Blitzer-Warner

17. Wie und womit entspannen Sie sich?

Beim Wandern löse ich Probleme und tagträume mich in Projekte hinein; beim Lesen und Schauen von Krimis bewundere ich die Recherche guter Ermittler, vor allem ihren Umgang mit Fehlern und Pannen

18. Sind Sie Mitglied einer Partei? Wenn ja: warum? Wenn nein: warum nicht?

Nein. Wenn ich eine Redaktion verlasse, weiß keiner, welcher Partei ich zuneige. Denn ein guter Journalist macht sich nicht gemein mit einer Partei, auch nicht mit der seiner Wahl

19. Welcher Rat (und von wem) hat Ihnen auf Ihrem beruflichem Weg besonders geholfen?

Der Rat meines Philosophie-Lehrers Kurt Flasch: Geh immer zu den Quellen! Geh den Dingen auf den Grund! Halte Dich nicht lange bei den Epigonen auf! Und bleib skeptisch, immer!

20. Was sollte Ihnen später einmal nachgesagt werden?

Er ging respektvoll mit den Menschen um. Er war fair. Und er machte nicht so viel Gedöns

Der Drops ist geluscht – oder noch nicht (Friedhof der Wörter)

Geschrieben am 13. September 2015 von Paul-Josef Raue.

Politiker freuen sich, wenn sie in der „Tagesschau“ zu sehen sind. Doch wenn sie am nächsten Tag mit Freunden oder Bekannten zu Hause sprechen, hören sie nicht: „Toll, wie Du gestern das Problem benannt hast!“

Nein, der einen fiel die neue Krawatte auf, dem anderen der freche Haarschnitt – und einem dritten das Wortspiel: „Das mit dem Drops, das muss ich mir merken“.  Und worum ging’s? „Irgendwas mit Flüchtlingen? Oder war es der Haushalt?“

Es ging um den Haushalt, als der Erfurter SPD-Bundestags-Abgeordnete Carsten Schneider in der „Tagesschau“ für einige Sekunden zu sehen und zu hören war: „Der Drops ist noch nicht gelutscht!“

Der Drops ist ein neues Sprachbild, er ist – bildlich gesprochen –  erst seit einigen Jahren in aller Munde; der „Redensarten-Index“ im Internet listete den Drops erstmals vor zehn Jahren auf. Wer so spricht, will sagen: Wenn Du den Drops gelutscht hast, ist die Sache erledigt – und wenn nicht, dann eben nicht.

Jeder könnte sagen: Die Sache ist erledigt – und jeder würde uns verstehen. Aber wir mögen die Verzierung der Sprache, wir mögen den Klang besonderer Wörter wie den  „Drops“, der aus dem Alltag fast verschwunden und vom „Bonbon“ verdrängt worden ist.

Doch der „Drops“ überlebt – im Sprachbild, weil es ein schönes, kurzes, sinnliches Wort ist: Einen Drops zu lutschen, ist ein kleines Vergnügen, wenn wir aus dem Alltag herausfallen wollen. In Dialekten finden wir ähnlich nahrhafte Bilder: Wer in Bayern Urlaub macht, hört „Der Kas ist bissen“, der Käse ist gegessen; im Schwarzwald „Der Käs isch gefressen“. Die Sprachvölker im Süden schätzen in der Sprache das Herzhafte, nicht das Süße.

In allen  Fällen, ob süß oder käsig, müssen wir das Sprachbild übersetzen: Der Spaß ist eigentlich vorbei, wenn sich der Drops mit unserer Hilfe aufgelöst hat. Das Sprachbild handelt also vom Ende der Lust, wir meinen allerdings das Gelingen einer Sache.

Aber so ist das bisweilen mit den Sprachbildern: Wir mögen mehr den Klang mehr als ihren Sinn. Der Drops ist gelutscht!

 

Lügenpresse (7): CSU-Friedrich als parlamentarische Pegida, eine rechte APO ahnend

Geschrieben am 9. September 2015 von Paul-Josef Raue.
Die veröffentlichte Meinung und die öffentliche Meinungen sind 180 Grad auseinander. Die Politik  ist verflacht: Wir sind alle gegen Atomkraft, gegen das G36 und für offene Grenzen. Es könnte sein, dass in dieser Situation mal wieder eine außerparlamentarische Opposition entsteht. Dann hätten wir eine veränderte Ausgangslage.
Unions-Vizefraktionschef Hans-Peter Friedrich (CSU) zur „Willkommens“-Berichterstattung über Flüchtlinge, er meint „Lügenpresse“, aber spricht das Wort  nicht aus.
**
Quelle:Handelsblatt, 9.9.15

Der Bilder-Streit nach Aylan: Eine komplette Zeitung ohne Fotos

Geschrieben am 8. September 2015 von Paul-Josef Raue.

Selten haben sich Journalisten so schwer mit einem Bild getan wie  mit dem Foto des dreijährigen Aylan aus Syrien, der auf der Flucht im Mittelmeer ertrunken war und – wie ein gefallener Engel – am Strand von Bodrum lag, das Gesicht vom Betrachter abgewandt. Die Bildzeitung, die meisten britischen Zeitungen, aber auch Regionalzeitungen haben das Foto gedruckt, Bild sogar auf der kompletten letzten Seite.

BILD ohne Bilder

BILD ohne Bilder

Auf die Kritik nicht nur dieses Fotos reagiert die Bild-Redaktion heute: Sie veröffentlicht eine komplette Ausgabe – auch Online – ohne Bilder (die Anzeigen ausgenommen); sie zeigt statt der Fotos je eine graue Fläche. Die Ausgabe erinnert an eine Ausstellung von Gruner+Jahr in Hamburg vor etlichen Jahren: Der Betrachter sah leere Rahmen, aber konnte die Bildzeilen lesen – und schon waren die Bilder im Kopf, allesamt Bilder aus dem kollektiven Gedächtnis wie der Kniefall Willy Brandts in Warschau oder die Erschießung eines Vietkongs durch den Polizeichef in Saigon.

Bild begründet die Entscheidung so, als wäre es ein Schreiben an den Presserat:

Wir wollen damit zeigen, wie wichtig Fotos im Journalismus sind. Und dass es sich lohnt, jeden Tag um das beste Foto zu kämpfen!

Denn Fotos können beweisen, was Mächtige verstecken wollen. Sie wecken Emotionen in uns. Sie zeigen schöne Momente, aber auch grausame. Sie lassen uns mit anderen Menschen mitfühlen.

Denken Sie an das Schwarz-Weiß-Foto eines vietnamesischen Mädchens. Es rennt schreiend auf den Fotografen zu. Im Hintergrund US-Soldaten und eine bedrohliche, schwarze Wolke. Bis heute prägt dieses Foto unsere Abscheu vor Krieg mehr als jede Politiker-Rede, mehr als jedes geschriebene Wort.

Auch das Foto des ertrunkenen Aylan (3) am Strand ging um die Welt. Es sorgte für Bestürzen und Mitgefühl, rüttelte Millionen Menschen wach.

(in Fettdruck:) Darum steht BILD immer wieder für die Veröffentlichung umstrittener Fotos ein – oft gegen harte Widerstände. Die Welt muss die Wahrheit sehen, um sie zu verändern.

 

 

 

Das Foto des kleinen Aylan: Reicht die Kraft der Wörter – oder brauchen wir die emotionale Wucht der Bilder?

Geschrieben am 5. September 2015 von Paul-Josef Raue.

 Wörter haben unterschiedliche Temperaturen: Die einen lassen uns kalt wie die „Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen“, es sei denn ein Eisenbahner vor dem Ruhestand hört davon; andere erregen uns.

„Liebe“ zum Beispiel ist mehr als ein Wort, es ruft bei jedem Bilder ab aus seinem Leben: Der erste Kuss, der letzte Abschied – all das, was unser Leben radikal veränderte. Immer wenn wir das Wort „Liebe“ lesen oder hören, sehen wir das Bild zum Wort.

So liegen alle emotionalen Wörter in einem Ort unseres Gedächtnisses, alle sind kurz wie Hass und Tod oder Mutter, Liebe und Treue. Diese Wörter sind magisch, wir entkommen ihnen und ihren Bildern nicht mehr.

Es sind nicht nur eigene Bilder, die sich einprägen, sondern auch fremde Bilder aus Zeitungen und Filmen: Nur wenige haben die Flugzeuge gesehen, die am 11. September in die New Yorker Zwillingstürme flogen, aber die Bilder kennen wir alle. So werden wir auch das Bild des dreijährigen Aylan am Sandstrand von Bodrum nicht mehr los.

Es ist eigentlich unspektakulär: Ein Kind, dessen Gesicht wir nicht sehen, liegt wie eine Puppe vor den sanften Wellen des Mittelmeers. Zu einem magischen Bild wird es erst mit den Wörtern, die es erklären: Der Junge ist ertrunken auf der Flucht vor dem Krieg in Syrien.

Journalisten debattieren: Dürfen wir Lesern das Bild zumuten? Die einen sagen Nein und vertrauen der Kraft des Verstandes, der allein Wörter nutzt, um die Welt besser zu machen; andere setzen auf die Macht von Bildern, die erregen und uns zum Guten leiten.

Eine Leserin schrieb einer Zeitung, die das Foto gedruckt hatte: „Seit Wochen höre ich fast täglich die Nachrichten von ertrunkenen Menschen. Heute habe ich das erste Mal darüber geweint.“

In England erweichte das Foto die Herzen: Der „Mirror“ brachte es groß auf der Titelseite mit der Schlagzeile „Unerträglich“ – und dann das Herz, oder Kalkül, von Regierungschef Cameron. Er will nun doch syrische Flüchtlinge aufnehmen.

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RN AylanDie Ruhr-Nachrichten in Dortmund druckten das Foto des roten Aylan verfremdet: Der Körper ist nur als Silhouette zu sehen. Darunter steht eine langer erklärender Text (hier auszugsweise):

„An dieser Stelle liegt ein totes Kind.
Ertrunken auf der Flucht. Angeschwemmt am Strand von Bodrum.
Einem türkischen Urlaubsort…
Wir haben lange in der Redaktion diskutiert. Zeigen wir das Bild, das bald jeder kennt?
Wenn ja, auf welcher Seite? Wie groß? Umgeben von welchen Nachrichten?
Wir haben uns für diese Lösung entschieden.

Wer das ganze Bild sehen will, findet es im Internet. Auch bei uns.
Dieses Bild kann historisch werden. Und vielleicht werden auch wir es dann mit etwas Abstand drucken.
Wichtiger ist, dass diese unfassbare Flüchtlingstragödie ein Ende findet. “

 

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Stefan Kläsener schreibt zu dem Foto, das die Redaktion im Flensburger Tageblatt brachte, in seinem Newsletter:

Das Zitat des Tages stammt aus der rabbinischen Literatur, passt aber exakt zu dem kleinen Flüchtlingsjungen von Bodrum: „Wer einen Menschen rettet, rettet die ganze Welt.“

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Thüringer Allgemeine, Friedhof der Wörter, 7. September 2015 (Hier erweiterte Fassung)

 

Reaktionen per Facebook

„Das Bild ist unerträglich, weil es erträglich ist. Und umgekehrt. Anders als die Aufnahmen von der libyschen Küste ist das Foto von Ailan Kurdi nicht auf den ersten Blick abstoßend, nicht auf den ersten Blick brutal. Sein Körper ist nicht grotesk verrenkt, nicht versehrt. Die Hülle der Alltäglichkeit ist noch unversehrt. Und wir sehen kein Gesicht. Deshalb ist in gewisser Weise nicht nur dieses Kind erbärmlich ertrunken und angeschwemmt wie Strandgut. Es ist mein Kind. Es ist dein Kind. Es ist das Kind schlechthin als Inbild naiver Hoffnung und verratener Zutraulichkeit.“ Arno Frank

„How to tell“: Journalisten, das Digitale und die deutsche Sprache

Geschrieben am 3. September 2015 von Paul-Josef Raue.
0 Kommentare / Geschrieben am 3. September 2015 von Paul-Josef Raue in Aktuelles.

Wie beleidigungsresistent müssen Journalisten sein?

Titel eines Vortrags von Professor Tobias Gostomzyk, TU Dortmund, am 5. November in Hamburg. Die Tagung trägt den Titel „Digitaler Journalismus: Disruptive Praxis eines neuen Paradigmas“; es fehlt allerdings ein Vortrag zum Thema: Taugt die deutsche Sprache noch für den digitalen Journalismus?

Drei Vorträge sind englisch formuliert, obwohl nur ein Redner aus England kommt („The Business of Digital News: What has and what hasn’t changed“). Die anderen Redner sprechen deutsch:

  • Really digital or more of the same? (Das ist die „Keynote“)
  • How to tell good stories in the digital age (Da geht’s um das Erzählen!)

Auch sonst schwirren Begriffe durchs Programm, dass sich jeder grausen könnte, der unsere Sprache mag: Disruptiv, Poster-Pitch, multimediales Storytelling, konzeptionelles Modell, kommunikative Selbstorganisation.

Da tanzen die Sprachbilder: „Zwischen Informationsflut und Ereignisradar“, „Fischen im Netz“.

Sicher: Da geben sich Experten international, wollen auch mal nach Kalifornien eingeladen werden und storytellen bis zum Abwinken. Sicher: Da sind Journalisten unter sich, reden übers Publikum, aber können sicher sein, dass dieses nicht zuhört. Zuim Glück! Sicher: Luthers Thesen sind nun auch schon ein halbes Jahrtausend alt – und Luther als Vorbild?

Sicher gab es  mal Zeiten, in denen Journalisten auch Meister, zumindest lernwillige Gesellen der deutschen Sprache waren und verständlich sprachen. Bedeutet „digital“: Diese Zeiten sind vorbei? Einige Referenten  formulieren allerdings noch einfach und  verständlich:  „Wie wir auf das Publikum hören sollten“ (Cordt Schnibben vom  Spiegel), „Verabschiedung“ – und der eingangs zitierte Professor “ Wie beleidigungsresistent müssen Journalisten sein?“

 

Wie eitel dürfen Journalisten sein? Das Porträt-Foto im Blatt und die Kaffeekasse

Geschrieben am 30. August 2015 von Paul-Josef Raue.

Journalisten schreiben nur selten ihre eigene Geschichte. Manche, die prominent genug sind, schreiben ihre Geschichten auf, die sie ihr Leben nennen; das kann durchaus lesenswert sein wie zuletzt bei Wolf Schneider, dessen Memoiren sich aber nicht so gut verkaufen wie seine Sprachbibeln. Schade: Ob’s am Titel liegt „Hottentotten Stottertrottel“?

Schön sind Kolumnen, wenn Journalisten aus alten, fern erscheinenden Zeiten erzählen, zum Beispiel von der Abwehr in Redaktionen, den Kommentar oder ein anderes feines Stück mit dem Porträt des Autors zu versehen: „Selbstbeweihräucherung! Pure Eitelkeit! Eines guten Journalisten unwürdig! Dann kann man ja gleich ins Fernsehen gehen!“

Ich habe Redakteure erlebt, die lieber wochenlang keinen Kommentar mehr geschrieben haben, als mit Bild in die Zeitung zu kommen; zudem pochten sie auf ihr Recht am eigenen Bild und wandten sich an die Gewerkschaft. Für sie war der Untergang des Abendlands verbunden mit ihrem Foto. Sie haben alle aufgegeben, mittlerweile, seufzend und unter Berufung auf den Zeitgeist, dem sie sich nie unterwerfen wollten.

Das Argument mit dem Fernsehen ist nicht das schlechteste: Auch dort dauerte es lange, bis der Korrespondent aus Washington nicht mehr nur aus dem Off sprach, sondern einen roten Schal  zum Markenzeichen machte und sein Gesicht in die Kamera hielt. Die Zuschauer protestierten nicht, sondern freuten sich: Sie wollten den sehen, der sprach – so wie es im normalen Leben auch üblich ist.

In der Zeitung ist es ähnlich: Was sagt schon der Name? Das Bild neben dem Leitartikel zeigt, ob die Kommentatorin jung ist oder erfahren, schön oder lebensklug – und ob die Haare die Meisterschaft eines Frisörs genießen dürfen. Das Foto ist eine Information, die hilfreich ist, zugegeben eine emotionale, aber ein bisschen, wirklich nur ein bisschen Leidenschaft tut gut auf dem grauen Papier.

Ich kann „auf Augenhöhe“ nicht mehr hören; der Begriff war praktisch, als nur wenige Redakteure den Kopf senkten; aber mittlerweile wird er für jeden Unsinn gebraucht. Nur hier passt er: Wer auf Augenhöhe gehen will, muss seine Augen zeigen.

Noch früher, also vor zwanzig Jahren oder mehr, wurde es sogar teuer, wenn man als Redakteur rein zufällig in die Zeitung kam. Nico Fried erinnert in seinem „Spreebogen“ daran:

Früher gab es Redaktionen, das mussten Reporter eine Strafe in die Kaffeekasse zahlen, wenn sie auf einem Foto in der eigenen Zeitung zu sehen waren. Heute gilt es manchen Medien als Ausweis besonderer Authentizität der Berichterstattung… Ich und der Gletscher; ich und Merkel; ich im Oval Office.

Fried NicoNun ja, besonders authentisch ist er schon,  geradezu stylish ist Nico Fried: Über seiner Kolumne steht nicht einfach ein Foto, sondern eine Zeichnung aus vielen Pixeln aufgebaut, ein Pixel-Porträt. Das bekommt nicht Nico Fried allein, das hat jeder Kolumnist in der SZ, nur nicht der Heribert Prantl, weil er Leitartikel schreibt. Leitartikel sind besonders authentisch hoch zwei und bekommen deshalb kein Bild in der Süddeutschen; zudem ist Heribert Prantl  so oft im Fernsehen, dass alle sein Gesicht kennen (und die in der SZ an ihn erinnert werden, die ihn so selten in der Redaktion sehen).

Strenge Sitten gab und gibt es nicht in der SZ, wie Nico Fried erzählt:

In der SZ muss man keine Strafe zahlen, wenn man auf einem Foto landet. Mein ehemaliger Büroleiter, der heute mein Chefredakteur ist, erwartet aber auch nicht, dass man sich auf ein Bild drängt. Wie ich ihn kenne, würde er das unter anderem ganz unumwunden mit Argumenten aus dem Bereich der Ästhetik begründen. Bei mir jedenfalls.

Wenn das kein Hieb ist auf all die Eitlen, die in den Presseclub drängen, auf jedes Podium eilen bei jedem Kongress (und keine Branche veranstaltet so viele Kongresse wie die Medien, wobei es meistens um den Niedergang geht und alle ernste Gesichter machen, obwohl ihnen nichts einfällt). Da war die Kaffeekasse kein schlechter Brauch: Aber bitte nur Scheine.

**

Quelle: SZ 29. August 2015, Seite 46, Kolumne Spreebogen

 

Verfassungsgericht: Und immer wieder für die Pressefreiheit! Das Morgenpost-Urteil

Geschrieben am 28. August 2015 von Paul-Josef Raue.

Fast alle Urteile des Verfassungsgerichts zu Durchsuchungen in Redaktionen enden mit dem Urteil: Verfassungswidrig!  – so auch zur Durchsuchung der Berliner Morgenpost vor drei Jahren. Dem Verfassungsgericht schwant, warum der Staat trotzdem immer wieder durchsuchen lässt: Er will Informanten abschrecken. Das Bundesverfassungsgericht erklärt deshalb deutlich:

 Der Schutzbereich der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) umfasst den Schutz vor dem Eindringen des Staates in die Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit sowie in die Vertrauenssphäre zwischen den Medien und ihren Informanten. Dieser Schutz ist unentbehrlich, weil die Presse auf private Mitteilungen nicht verzichten kann, diese Informationsquelle aber nur dann fließt, wenn sich der Informant grundsätzlich auf die Wahrung des Redaktionsgeheimnisses verlassen kann. Eine Durchsuchung in Presseräumen stellt wegen der damit verbundenen Störung der redaktionellen Arbeit und der Möglichkeit einer einschüchternden Wirkung eine Beeinträchtigung der Pressefreiheit dar.

Die Chronik:

Am Mittwoch, 28. November 2012 durchsuchten Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt Privatwohnung und Arbeitsplatz des Chefreporters der Berliner Morgenpost, weil sie dem Reporter die Bestechung eines Polizeibeamten vorwarfen.

Um 6.55 Uhr begannen die Ermittler ihre Arbeit mit der Durchsuchung der Privatwohnung des Chefreporters. Eine Nebenrolle bei den Vorwürfen spielt eine SMS, in der sich der Polizist bei dem Reporter für 100 Euro bedankte. Dabei handelte es sich um eine Auslage für zwei Jacken, die der LKA-Beamte in einem Polizei-Shop für den Reporter und einen weiteren Kollegen erworben hatte. Dort können Polizisten einkaufen. Der Morgenpost-Reporter gab ihm später das Geld für die Jacken zurück.

Um 8.30 Uhr begann auch die Durchsuchung in den Büroräumen im Verlagshaus der Axel Springer AG. Die Morgenpost gehörte 2012 noch zum Springer-Verlag, mittlerweile gehört sie zum Funke-Konzern in Essen.

Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) informierte zeitgleich  den Chefredakteur der Berliner Morgenpost, Carsten Erdmann. Heilmann sollte im Auftrag des ermittelnden Staatsanwalts zu einer Deeskalation der Situation beitragen, sagte eine Sprecherin der Justizverwaltung gegenüber der dpa.

Nach Eintreffen der Ermittler wurden ihnen die gesuchten Rechnungen sofort ausgehändigt, um so den Vorwurf der Bestechung zu entkräften. Dennoch bestand die Staatsanwaltschaft weiter auf der Durchsuchung. Die Beamten beschlagnahmten weitere Unterlagen, darunter sogenannte „Zufallsfunde“, also Unterlagen, die nichts mit den aktuellen Vorwürfen zu tun haben. Dazu gehörte auch Material zu Kriminalfällen, mit denen sich der Chefreporter intensiv beschäftigt hatte.

 Zur Vorgeschichte:

Mitte der 90er-Jahre verschwand der zwölfjährige Manuel Schadwald aus Berlin-Tempelhof. Jahrelang gab es Gerüchte, dass er Opfer von Pädophilen geworden sein könnte. Immer wieder tauchte in diesem Fall auch der Name des belgischen Kinderhändlers Marc Dutroux auf. Der Chefreporter der Berliner Morgenpost recherchierte und berichtete zusammen mit einem Kollegen über das Verschwinden des Berliner Jungen.

2010 meldete sich plötzlich ein neuer Informant. Es ergab sich erneut eine Spur, die nach Holland führte. Im Frühjahr 2011 reisten die beiden Journalisten nach Amsterdam. Der Verlag bestand darauf, dass auf der Recherche-Reise ein besonderer Sicherheitsstandard eingehalten wurde. Denn im Umfeld des Kinderhändler-Rings von Marc Dutroux starben schon mehrere Zeugen. Neben zwei Personenschützern einer privaten Sicherheitsfirma wurde auch ein Sicherheitsexperte des Berliner Landeskriminalamts engagiert.

Diesen kannte der Chefreporter seit vielen Jahren persönlich und vertraute ihm daher besonders. Der Beamte begleitete die Reporter außerhalb seiner Dienstzeit nach Amsterdam. Dafür erhielt der Polizist einen Tagessatz von 500 Euro. Solche Tagessätze gelten in der Sicherheitsbranche als üblich. Nach Angaben der Berliner Kuhr Security, die auch Personenschutz übernimmt, betragen die Kosten bei Auslandseinsätzen sogar deutlich mehr. Die Recherchen in Amsterdam dauerten vier Tage. Hinzu kamen Kosten für Flugtickets, Mietwagen und Hotel in Höhe von gut 1000 Euro. Damit belief sich die Gesamtsumme auf gut 3000 Euro.

In Amsterdam stießen die Reporter auf Hinweise, dass es ein Kapitalverbrechen gegeben haben könnte. Doch es gab nur eine Quelle, zu wenig für eine seriöse Berichterstattung. Die Hinweise wurden später der Berliner Polizei zur weiteren Prüfung übergeben. Dafür trafen sich die Reporter mit dem damaligen Leiter der Pressestelle Frank Millert und dem Dezernatsleiter für Sexualdelikte, um die Recherche-Unterlagen auszuhändigen.

Die Staatsanwaltschaft  scheint bei der Fahrt nach Amsterdam von einer Vergnügungsreise auszugehen und leitet daraus den Vorwurf der Bestechung ab. Das der Berliner Polizei übergebene Material lässt aber eindeutig einen anderen Schluss zu: Die Reise war eine Recherche-Reise – mit persönlichem Risiko für die Reporter der Berliner Morgenpost. Nach der Übergabe der Unterlagen an die Berliner Polizei passierte lange Zeit nichts.

Mitte 2012 geriet der Beamte, der die Reporter in Amsterdam begleitet hatte,  in Verdacht, eine geplante Razzia im Rockermilieu an Journalisten verraten zu haben. Die Polizeiführung leitete ein Verfahren wegen Geheimnisverrats an. Auf dem Computer und auf dem Handy des Beamten fanden die Ermittler eine Rechnung für die Recherchereise nach Holland in Höhe von gut 3000 Euro und die Telefonnummer des Morgenpost-Reporters.

Die Rechnung war für die Staatsanwaltschaft der Hauptgrund für den Vorwurf der Bestechung. Denn für Informationen darf kein Geld an Behördenmitarbeiter gezahlt werden. Das wäre Bestechung.

**

Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 28. August 2015:

Das Gericht teilt auf der Internet-Seite mit (hier in Auszügen):

 Die Durchsuchung in Redaktionsräumen oder Wohnungen von Journalisten darf nicht vorrangig dem Zweck dienen, den Verdacht von Straftaten durch Informanten aufzuklären. Erforderlich sind vielmehr zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat der konkret betroffenen Presseangehörigen, die den Beschlagnahmeschutz nach § 97 Abs. 5 Satz 1 Strafprozessordnung entfallen lässt…

Ein bloß allgemeiner Verdacht, dass dienstliche Informationen an die Presse weitergegeben wurden, genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht. Im vorliegenden Fall ging es den Strafverfolgungsbehörden zumindest vorwiegend um die Ermittlung belastender Tatsachen gegen einen Informanten aus Polizeikreisen. Diesem sollen Geldbeträge für Informationen zu bevorstehenden Ermittlungsmaßnahmen gezahlt worden sein. Bezogen auf dessen Kontakt zu den Beschwerdeführern handelt es sich jedoch um bloße Mutmaßungen.

Zum einen berichtete nicht der beschwerdeführende Zeitungsverlag über die bevorstehende Razzia, sondern ein mit diesem nicht zusammenhängendes Online-Portal. Weder dem Durchsuchungsbeschluss noch der Beschwerdeentscheidung ist zum anderen zu entnehmen, für welche Informationen Geld gezahlt worden sein soll. Der Tatbestand der Bestechung verlangt jedoch schon einfachrechtlich die Vornahme einer hinreichend konkreten Diensthandlung. In Bezug auf die Beschwerdeführer mangelt es daher an zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Straftat, die den Beschlagnahmeschutz entfallen lässt.

Ferner lässt sich aus dem bloßen Umstand, dass der mitbeschuldigte Polizeibeamte ein auf eine fingierte Person angemeldetes „Journalisten-Handy“ nutzte, nicht auf einen Tatverdacht der Bestechung gerade gegen die Beschwerdeführer schließen. Auf dem Handy waren die Namen des Beschwerdeführers und eines Journalisten des Online-Portals gespeichert. Dies mag dafür sprechen, dass der Informant dienstliche Geheimnisse an Journalisten weitergegeben hat.

Wegen des in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verankerten Informantenschutzes rechtfertigt das bloße Interesse der Strafverfolgungsbehörden, dies zu erfahren, jedoch keine Durchsuchung in den Redaktionsräumen von Presseorganen, sofern nicht erkennbar ist, dass auch gegen diese selbst strafrechtlich relevante Vorwürfe zu erheben sind. Was für eine Weitergabe der Informationen über eine Razzia gerade an den Beschwerdeführer sprechen soll, obwohl ein anderes Online-Magazin, für das der andere eingespeicherte Journalist tätig war, über diesbezügliche Ermittlungsmaßnahmen vorab berichtete, bleibt unklar.

Auch aus dem Vermerk auf der Rechnung lässt sich nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit auf eine Bestechung schließen. Die Rechnung bezog sich auf die Reise nach Amsterdam, für deren Ermöglichung sich der Beamte dienstunfähig gemeldet hatte. Es erscheint daher nicht fernliegend, dass der Beamte disziplinarrechtliche Konsequenzen wegen der falschen Krankmeldung und mangelnden Nebentätigkeitsgenehmigung befürchtete. Ein Verdacht gegenüber den Beschwerdeführern folgt hieraus jedoch nicht.

 

Quellen: Berliner Morgenpost und Bundesverfassungsgericht

Haben Sie sich den Empfang auch genehmigen lassen? Journalisten und der Verdacht auf Bestechlichkeit

Geschrieben am 26. August 2015 von Paul-Josef Raue.

Ist man schon korrupt, wenn man die Einladung zu einem Empfang annimmt, ein Glas Sekt oder Mineralwasser trinkt, vielleicht ein Lachs-Häppchen mit Meerrettich nimmt und einen Klecks auf die Hose bekommt? Offenbar ängstigt man sich im Öffentlichen Dienst schon, einen Kugelschreiber als Gastgeschenk anzunehmen (obwohl die Cent-Artikel selbst die Cent nicht wert sind). So bekommen Redakteure immer öfter Einladungen, in denen steht:

Wir gehen davon aus, dass Sie – soweit Sie Beamter i.e.S. oder ein ,sonstiger Amtsträger‘ i.S.d. strafrechtlichen Vorschriften (vgl. § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB) sind – sich die Annahme dieser Einladung von der zuständigen Stelle vorher haben genehmigen lassen.

Stefan Kläsener zitiert diesen Text in seinem Newsletter des Flensburger Tageblatt. Er habe die Einladung zwar angenommen, aber der Text habe ihn nachträglich stutzig gemacht:

Ich bin kein Beamter i.e.S., ich kenne diesen Paragrafen im Strafgesetzbuch nicht, und ich weigere mich auch, für einen stinknormalen Empfang vorher einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Meine zuständige Stelle, das Sekretariat, hat mir die Teilnahme genehmigt.

 

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